19920617_GVE025

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:09
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1992-06-17
Erscheinungsdatum 1992-06-17
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Inhalt des Dokuments

Marktgemeindeamt Schruns über die am Mittwoch, den 17.06.1992 um 19. 00 Uhr im Speisesaal der HS Schruns-Dorf stattgefundene 25. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG mit Anfragestunde. «•r Anwesend; Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER (ab 20.50 Uhr) und Mag. Siegfried NEYER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzleute Rudi BITSCHNAU (ab 20.15 Uhr), Ludwig KIEBER jun. (ab 20.10 Uhr), Hans NEYER, Peter VONBANK, Werner BRUGGER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER und Otmar VALLASTER (ab 20.17 Uhr) für die Schrunser Volkspartei, DDr. Heiner BERTLE, Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Felizitas MAKLOTT und Robert MUGG für die FPö und parteifreie Bürger Schruns, Dipl. ök. Ing. Helmut DAXER, Helmut NEUHAUSER, Josef LARCH und Christian ENGSTLER für die Fraktion SPö und Parteifreie. Entschuldigt abwesend; GR Werner BITSCHNAU, Dipl-Ing, Wilhelm GANTNER, Dipl.-Ing. Dr. Ernst PURER, Richard SANDER jun. , Robert MAYER, Erwin RIEDLE, Mag. Dr. Siegfried MARENT und Franz NETZER Abwesend; Trudi DüNSER Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter und Ersatzleute fest. Es wird festgestellt, daß keine Bürger erschienen sind, die im Rahmen der öffentlichen Anfragestunde Anfragen an den Bürgermeister und die Gemeindevertretung richten möchten. DDr. Heiner BERTLE ersucht im Interesse des Fremdenverkehrs, die vom Ulmensterben betroffenen Grundeigentümer im Tobel zu ersuchen, die abgestorbenen Bäume zu entfernen. Da keine Anfragen an die Gemeindevertretung und den Bürgermeister erfolgen, eröffnet der Vorsitzende den offiziellen Teil der Gemeindevertretungssitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs, 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende Gegenstände auf die Tagesordnung aufzunehmen; a) Nachbesetzung von Unterausschüssen (Antrag der FPö und parteifreie Bürger) b) Ortskanalisation Gamprätz, BA 07, Festsetzung des Einzugsbereichs der Kanalstränge A, G, S und T - 2 Erledigte T A G E S O R D N U N G : 1) Berichte des Bürgermeistern; 2) Flächenwidmungsplan — Anträge auf Änderung: a) Reg.Kr. 6/90 Josefa Hofmann, Schruns, Zabaresweg 5; Zuerkennung eines sogenannten "Roten Punktes", b> Reg.Nr. 2/91, Heinrich Rudigier, Schruns, Fratteweg 46; Umwidmung der Gp 1771/3 von FF in BV, c) Reg.Nr. 5/91, Franz Schwarzhans, Schruns, Silvrettastraße 121; Rückwidmung eines sogenannten "Roten Punktes" , d> Reg.Nr. 2/92, Franz Fleisch, Schruns, Vagenweg 60; Umwidmung einer Teilfläche der Gp 1370 von FL in BV, e) Reg, Nr. 4/92, Dr. Hansjörg Czinglar, Schruns, Rainweg 6; Umwidmung der Gp 1255/1 von FL in BV, f> Reg.Nr. 6/92, Hubert Both, Schruns, Gantschierstraße 47; Zuerkennung eines sogenannten "Roten Punktes", g> Reg.Nr. 7/92, Marktgemeinde Schruns; Umwidmung der Gp 993/1 und 993/3 von Vorbehaltsfläche HS in BM; 3) Gemeindekrankenhaus 1992 4> Ortskanalisation fungsausschusses ; 5> Vorarlberger Siedlungsgesellschaft, Ansuchen um Erteilung einer höheren Baunutzung für die Bebauung der Gp 993/1; 6> Grundstückankauf 47; 7> Grundstückankauf, 1/5 Anteil der Gp 194 Zugg, Silvrettastraße 20; 8) Vorarlberger Gemeindeverband, Beratung und Beschlußfassung über die Umwandlung des Vereins in einen Gemeindeverband gemäß § 93 GG und damit in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; 9) Unterausschuß für Gemeindeentwicklung und Verkehr - Einsetzung, Beschlußfassung im Hinblick auf die verstärkten diesbzgl. Anstrengungen der Landesregierung; St. Josefsheim: Schruns, von Hubert BA Both, 07, Nachtragsvoranschlag Bericht Schruns, des Gantschierstraße (Brunnen) von Franz 10) Gemeindewappen Verwendung, Ansuchen ster/Tschofen für gewerbliche Zwecke; 11) Rudolf Ackermann, Bludenz, Ansuchen um Zulassung Halbgeschosses für Bauvorhaben am Hofweg; 12) Nichtdringliche der 13) Nachbesetzung Gesetzesbeschlüsse des Landes; Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight von Unterausschüssen; Prü- Firma Trö- eines 6. - 3 14) Ortskanalisatiom Gamprätz, BA 07, Festsetzung des Einzugsbereichs der Kanalstränge A, G, S und T; 15) Allfälliges. zu 1) Der Vorsitzende berichtet über; - die vorliegende "Gesamtkonzeption Montafon", die den einzelnen Fraktionen zur Verfügung gestellt worden ist. Ebenfalls liegt die "Verkehrsplanung Vorarlberg 1992" für alle Mandatare zur Einsichtnahme auf. - die am 15.07.1992 stattfindende Überprüfung des Projekts "Niggatobelverbauung" durch das Ministerium für Land und Forstwirtschaft. Sobald das überarbeitete Projekt vorliegt, wird eine breitangelegte Information der betroffenen Grundeigentümer und Anrainer erfolgen. Im Bereich der Querung des Bargusweges wird landwirtschaftlicher Grund für die Errichtung der erforderlichen Sperren benötigt werden, und es ist mit Einsprüchen der Grundeigentümer zu rechnen. Aber gerade die Errichtung der untersten Sperre ist auf Grund der geologischen Gegebenheiten am unverzichtbarsten. Ergänzend zur Bachverbauung werden auch die Felsbereiche abzusichern sein, - die in der letzten Ausschußsitzung beratene Sanierung des Alpenbades, Die Firma Berndorf wurde mit der Ausschreibung der gesamten Sanierungsarbeiten beauftragt. Der Vorsitzende erläutert die vorgesehenen Sanierungsarbeiten anhand der ausgehängten Pläne. Seitens der Gemeindevertretung wird darauf hingewiesen, daß in die Diskussion über die Sanierung des Alpenbades auch die Frage der Errichtung des Sportplatzes in der Stofleth-Au miteinbezogen werden soll. Nach Vorlage der Ausschreibungsunterlagen werden sich die beiden Gemeindevertretungen über die weitere Vorgangsweise zu beraten haben. - die Gästeentwicklung im Mai 1992. - die Mitteilung der Direktion der HS Schruns-Dorf über die im Rahmen der kommenden Schulautonomie geplante Verwirklichung eines eigenen Hauptschulmodells. Im Unterschied zum Vorarlberger Modell, das Wahlbereiche vorsieht, soll das Schrunser Modell nur eine verpflichtende Teilnahme am Unterricht kennen. - den Rechnungsabschluß 1991 des Standes Montafon/Forstfonds, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von S 19.881.069, 97 ausweist, sowie über den Einschlag 1991 in den Montafoner Standeswaldungen und die Servitutsholzbezüge 1991. Der Anteil an aufgerüsteten Bezügen beläuft sich auf 65, 62 der Anteil an Stockbezügen auf 34, 38 %. 4 - 4 - die mit Dr. Edgar Düngier hinsichtlich der Höhe der Umzäunung der Sportanlage am Wagenweg geführten Gespräche, wobei dieser nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen einer Zaunhöhe von 3 m zugestimmt hat. - das Ausscheiden von Dipl, -Ing, Dr. Ernst PüRER aus der Gemeindevertretung per 30.06.1992 aufgrund beruflicher Überlastung. - den von Ing. Wolfgang JUEH, Gebhard MARENT, Robert MUGG und Erwin RIEDLE bekanntgegebenen Austritt aus dem Raumordnungsausschuß . - die am morgigen Tag stattfindende Fronleichnamsprozession, der alle Mandatare recht herzlich eingeladen werden. zu zu 2) a> Der Bauausschuß und Raumordnungsausschuß hat die in natura abgesteckte Trasse der zu errichtenden Zufahrt an Ort und Stelle begutachtet und deren Realisierung, wenn auch unter hohem Aufwand, für möglich erachtet. Allerdings wurde darauf hingewiesen, daß noch eine Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung einzuholen ist. Am 17, 06.1992 hat ein Vertreter der Wildbachund Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, einen Ortsaugenschein vorgenommen, konnte allerdings noch keine endgültige Entscheidung treffen. Er äußerte sich lediglich dahingehend, daß aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sein werde, daß das gegenständliche Gebiet teils in die rote, teils in die gelbe Zone bzw. teils in die blaue und teils in die violette Zone zu liegen kommen werde. Die Aussichten, daß der Bauwerber an diesem Standort bauen kann, hat er als äußerst unsicher beurteilt. Die Wildbach- und Lawinenverbauung beabsichtige, bis Mitte nächsten Jahres der Gemeinde Schruns einen provisorischen Gefahrenzonenplan für das gesamte Gemeindegebiet vorzulegen, der dann als AusganSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight gspunkt für den endgültigen Gefahrenzonenplan dienen soll. Die Beschlußfassung über das Ansuchen um Zuerkennung eines "Roten Punktes" wird einstimmig bis zum Vorliegen dieses Gefahrenzonenplanes der Wildbach- und Lawinenverbauung vertagt. Festgehalten wird, daß am Hang selbst akute Schneerutschgefahr besteht, weshalb Frau Josefa Hofmann zwar über die Vertagung der Beschlußfassung informiert, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen werden soll, daß sie sich aufgrund des gegebenen Sachverhalts keinen allzu großen Hoffnungen hingeben soll. b> Eine Teilfläche des Gst-Nr 1771/3 sowie die darüber liegenden Flächen sind größtenteils bereits bebaut und improvisorischen Gefahrenzonenplan als Bau- und Wohninsel ersichtlich. Es wird daher einstimmig beschlossen, eine Teilfläche des Gst2?r 1771/3 sowie die darüberliegenden Grundflächen nach Maßgabe der vorliegenden planlichen Darstellung von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet umzuwidmen. c) Franz Schwarzhans, der seine Grundstücke unterhalb der Silvrettastraße ausschließlich landwirtschaftlich nutzt und derzeit keine Bebauung ins Auge faßt, hat die Rückwidmung des ausgewiesenen Roten Punktes beantragt. Der auf dem Gst-Nr 1595/1 gewidmete "Rote Punkt" wird einstimmig in Freifläche-Landwirtschaftsgebiet zurückgewidmet. d> Aufgrund der Nähe zur Bundesstraße B 188 sowie des Betriebsgebietgürtels in nordwestlicher Richtung wird die Errichtung eines Wohnhauses aus raumplanerischer Sicht als nicht zielführend angesehen. Die von Franz Fleisch beantragte Umwidmung einer Teilfläche des Gst-Nr 1370/1 von FL in BW wird daher einstimmig abgelehnt. e> Dr. Hansjörg Czinglar hat auf dem Gst-Nr 1255/2 und teilweise auf dem Gst-Nr 1255/1 ein Wohnhaus errichtet. Das Gst-Nr 1255/1 ist jedoch dzt. noch als FL ausgewiesen, weshalb er um Umwidmung in BW angesucht hat. Da bei einer Umwidmung der gesamten Grundparzelle diese in ein großflächiges Landwirtschaftsgebiet hineinreichen würde, hat der Raumordnungsausschuß nur einer teilweisen Umwidmung und zwar auf die Breite des Gst-Nr 1255/2 zugestimmt. In der stattfindenden Diskussion wird von einigen Mandataren daran erinnert, daß bisher alle Umwidmungsanträge betr. Grundstücke, die in das Schrunser Feld hineinreichen, negativ beurteilt worden sind. So wurde z. B, die beantragte Umwidmung des Gst-Nr 1295/14 abgelehnt. Es wird befürchtet, daß dadurch die Grundprinzipien der Schrunser Raumplanung angetastet und in der Folge weitere Umwidmungsanträge eingebracht werden würden. Als Gegenargument hiezu wird vorgebracht, daß nur ein Teil des Grundstücks und zwar der bereits bebaute Teil samt Garten umgewidmet werden soll. Diese Umwidmung hätte keinen Einfluß auf hinkünftige Umwidmungen und würde lediglich eine Abrundung der Flächenwidmung im dortigen Bereich bedeuten und dem Bestand Rechnung tragen. Abschließend wird eine Teilfläche des Gst-Nr 1255/1 nach Maßgabe der vorliegenden planlichen Darstellung stimmenmehrheitlich <5 Gegenstimmen: Ing. Werner NETZER, Mag. Siegfried NEYER, Gebhard MARENT, Felizitas MAKLOTT und Robert MUGG) von FL in BW umgewidmet. f) Hubert Both hat die Zuerkennung eines Roten Punktes beantragt, was ihm aufgrund der bisherigen Gepflogenheiten und der verbalen Bestimmungen des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns auch zustehen würde. Nunmehr ist er aus finanziellen Gründen gezwungen, einen Teil seiner Grundflächen zu ver- kaufen, hat. weshalb er die gegenständliche Umwidmung beantragt Da diese Umwidmung im Zusammenhang mit dem unter TOP 6. zur Behandlung stehenden Grundstücksankauf steht, werden beide Tagesordnungspunkte gemeinsam beraten. Festgehalten wird, daß die gegenständlichen Grundflächen über keine direkte Anbindung an eine öffentliche Straße (B 188) verfügen bzw. diese nur unter größtem Grundverbauch unterhalb der Liegenschaften Ganahl /Salzgeber möglich wäre. Die Gemeinde verfügt über einen Liegenschaftsbesitz, der unmittelbar an die Grundstücke von Hubert Both angrenzt, über diesen wäre eine Anbindung an die B 188Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight leicht zu bewerkstelligen, zudem würde durch den Erwerb der Grundbesitz der Gemeinde abgerundet werden. Der Gemeindevorstand hat bereits ein Kaufanbot beschlossen und den Kaufpreis mit rund S 1, 37 Mio festgesetzt. In den daraufhin stattgefundenen Gesprächen hat Hubert Both der Gemeinde seine KaufpreisvorsteHungen wie folgt unterbreitet: 1000 m2 (entsprechend den Baulandpreisen) S 1.300, -/m2 1000 m2 S 200, -/m2 die restlichen 2190 m2 (entsprechend dem Preis für landwirtschaftliche Grundstücke) S 100, -/m2. Dies ergibt einen Durchschnittspreis von rd. S 4 1 0 , — / m 2 . In der stattfindenden Diskussion werden verschiedene Argumente für und gegen einen Ankauf um den vorgenannten Preis ins Treffen geführt, Einerseits wird die Ansicht vertreten, daß die Grundstückspreise dadurch in die Höhe getrieben werden, da tatsächlich kein Bauland oder solches nur in untergeordneter Größenordnung erworben wird, zumal keine entsprechende Erschließung gegeben ist. Andererseits wird festgehalten, daß der gegenständliche Grundankauf eine Arrondierung des gemeindlichen Liegenschaftsbesitzes darstellt. Es wird auch der Gedanke aufgegriffen, von der Zuerkennung eines Roten Punktes Abstand zu nehmen, da sich die Frage stelle, ob diese Umwidmung überhaupt notwendig und sinnvoll ist. Einhellige Meinung besteht darüber, daß ein Vollerwerbslandwirt zwar keinen Grund verkaufen sollte, die finanzielle Situation von Hubert Both jedoch einer besonderen Berücksichtigung bedarf. Hubert Both ist praktisch gezwungen, sich einen Roten Punkt zuerkennen zu lassen, um dieses Grundstück verkaufen zu können. Die Gemeinde wiederum ist verhalten, landwirtschaftliche Tauschgrundstücke zu erwerben. Ein Verkauf an die Marktgemeinde Schruns brächte zudem den Vorteil, daß Hubert Both diese Grundflächen bis zu einer anderweitigen Verwendung weiterhin landwirtschaftlich nutzen könnte. Nach längerer Beratung gelangt man zur Ansicht, daß das Grundstück ohne vorherige Umwidmung angekauft werden soll, womit Hubert Both seinen Anspruch auf Zuerkennung eines Roten Punktes behalten würde. Allerdings wäre für den Fall, daß ansonsten die grundverkehrsrecht1iche Bewilligung versagt werden würde, nachträglich doch noch eine Umwidmung vorzunehmen. Hinsichtlich der Preisgestaltung einigt man sich dahingehend, daß - 7 das Grundstück zu einem Mischpreis van S 400, -- pro m2 angekauft werden soll. Abschließend wird im Hinblick auf den Ankauf der gegenständlichen Liegenschaften durch die Marktgemeinde Schruns die von Hubert Both beantragte Zuerkennung eines Roten Punktes auf Gst-Nr 739/2 einstimmig abgelehnt. g> Da eine Ausweitung der HS Schruns-Grüt bzw. die Errichtung des Polytechnischen Lehrganges aU X vjrS t—Nr 993/1 nicht mehr zur Diskussion steht und dies Flächen bereits an die Vogewosi Dornbirn zur Errichtung von gemeinnützigen Wohnungen sowie an Dipl.-Ing. Wilhelm Gantner für erforderliche Betriebserweiterungen veräußert worden sind, werden die Gst-Nr 993/1 und 993/3 (bisher Gst.Nr 993/1) sowie 991, 997, 998/2 und .337 von Vorbehaltsfläche Hauptschule in Baufläche-Mischgebiet umgewidmet. (einstimmige Beschlußfassung) zu 3) Bgm. Harald WEKERLE übergibt den Vorsitz an den referatsführenden Gemeinderat Vizebgm. Dipl. Vw. Otmar TSCHANN. Dieser erinnert an die anläßlich der letzten Sitzung gemachte Zusage, umgehend Unterlagen sowie einen NachtragsVoranschlag für Anschaffungen im Krankenhaus St. Josefsheim und Hebammensprengel vorzulegen. Er erläutert die einzelnen Positionen des ersten Nachtragsbudgets 1992 und verweist insbesondere darauf, daß sich die angeführten Beträge lediglich auf das zweite Halbjahr 1992 beziehen. Der Ankauf eines Ultraschallgerätes bedarf einer Genehmigung der Landesregierung und wird im Falle einer positiven Entscheidung mit 10 - 15 % subventioniert werden. Die Wochenstation wird vorerst bis 13.07.1992 geschlossen bleiben, da die bisherigen Stellenausschreibungen mehr oder weniger ohne Erfolg blieben. Lediglich ein Pfleger, der jedoch voraussichtlich im Krankenhaus angestellt werden wird, und eineSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight polnische Hebamme, deren Zeugnisse noch nostrifiziert werden müssen, haben auf die Inserate geantwortet. Der Vorsitzende hat sich einen Termin mit 30.09.1992 gesetzt. Bis dahin müßte das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Andernfalls hätte sich die Gemeindevertretung damit zu befassen, ob die Wochenstation überhaupt weitergeführt wird. Bgm. Harald WEKERLE informiert über den anläßlich der letzten Standessitzung erfolgten Aufmarsch von über 100 Frauen vor dem Standesgebäude, die heftig gegen eine Schließung der Wochenstation protestiert haben. In der Folge haben die anwesenden Bürgermeister einhellig ein Bekenntnis zum Weiterbetrieb der Wochenstation abgegeben. über das Verhältnis aller Geburten von im Montafon lebenden Frauen im Krankenhaus St. Josefsheim zu den in den Krankenhäusern in Bludenz und Feldkirch, das 2:1 zugunsten der auswärtigen Krankenhäuser beträgt, wird informiert. Die hiesigen Ärzte lehnen zwar die Einrichtung einer Wochenstation in Schruns nicht ab, forcieren diese aber aus persönlichen Gründen wie Arbeitsüberla- stung usw. gesichert. auch nicht. Die ärztliche Versorgung ist jedenfalls Die Gemeinden sind nach dem Gemeindesanitätsgesetz verpflichtet, Hebammen in ausreichender Zahl zu beschäftigen, was im Montafon mit der Einrichtung eines Hebammensprengels geschehen ist. Ein Weiterbetrieb und dadurch erforderlich werdender Ausbau der Wochenstation erscheint jedoch nur dann sinnvoll, wenn berechtigte Hoffnung besteht, daß die Auslastung wieder ein vernünftiges Verhältnis zum Aufwand erreicht. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß ins Auge sticht, daß derzeit der auf Schruns entfallende Geburtenanteil im Krankenhaus St, Josefsheim im Verhältnis zur Bevölkerung gegenüber den Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch auffallend niedrig ist. Als zusätzliches Faktum ist zu berücksichtigen, daß sich die Schwestern der Interne nicht mehr bereiterklären, in der Geburtenstation auszuhelfen. Früher half man sich gegenseitig aus. Um eine Entscheidung auf Grundlage entsprechender Fakten und Zahlen treffen zu können, wird die Einschaltung eines Beratungsbüros gefordert. In Anbetracht der momentanen Zuwendung zu Spitälern mit modernster technischer Ausstattung, was natürlich in Schruns nicht machbar ist, wird angeregt, die Bevölkerung auf die optimale Betreuung, die häusliche Atmosphäre und den engen Kontakt mit der Hebamme aufmerksam zu machen und darüber zu informieren, daß im Falle von Komplikationen jederzeit ein Fach- oder Notarzt zur Verfügung steht. Das Image des Krankenhauses St. Josefsheim, das derzeit schon gut ist, soll dadurch noch mehr gehoben werden. Dr. Bernd TAGWERCHER nimmt nochmals auf das Verhältnis Aufwand Geburtenzahl Bezug. Die Risikobereitschaft der Ärzte habe aufgrund der gemachten Erfahrungen abgenommen und es erfolge bei Risikogeburten von vornherein eine Überweisung nach Bludenz oder Feldkirch. Auch die Mütter sind durch die Mutterkindpaßuntersuchungen sensibilisiert und müssen zur Kenntnis nehmen, daß verschiedene Dinge nur in voll ausgerüsteten Spitälern durchführbar sind. Die nicht mehr im vollen Umfang gegebene Kooperation im Krankenhaus führt er auf personelle Probleme zurück, die insbesondere durch z u n e h m e n d e n Arbeitsanfall - vor allem in der Sacht durch die steigende Zahl von Pflegefällen (für 35 % des Belages wird fast 80 % des Personals verwendet) - verursacht worden ist. Heute gilt es, die Voraussetzungen für einen möglichen Veiterbetrieb zu schaffen, wobei hinsichtlich des Ankaufs eines Ultraschallgerätes angeregt wird, sich nach einem gebrauchten Gerät umzusehen. Müßte die Wochenstation mittelfristig doch geschlossen werden, könnte das Gerät auch in anderen Abteilungen eingesetzt werden. Der erste Nachtragsvoranschlag 1992 der Marktgemeinde Schruns (Krankenhaus St. Josefsheim und Hebammensprengel), der Ausgaben in Höhe von S 1.003.000, — ausweist, wird einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wird dem Umbau der Wochenstation, dem Ankauf eines Ultraschallgerätes, der EinSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight holung eines Gutachtens (Betriebsor- ganisation, Personalbereich) sowie der Anmietung von zwei Dienstwohnungen und deren Adaptierung zugestimmt. Bgm. Harald WEKERLE übernimmt wieder den Vorsitz. zu 4) Da kein Mitglied des Prüfungsausschusses anwesend Behandlung dieses TOP einstimmig vertagt. ist, wird die zu 5) Auf Antrag der Vogewosi Dornbirn wird hinsichtlich der Verbauung des Gst-Nr 993/1 einstimmig die Baunutzungszahl von 50 auf 70 erhöht. zu 6) Dem Ankauf der Gst-Nr 739/2, 740/2 und 742/2 im Gesamtausmaß von 4190 m2 von Hubert Both um S 1.676.000, — wird unter der Voraussetzung, daß das Vorkaufsrecht zugunsten von Frau Salzgeber gelöscht wird, stimmenmehrheitlich <1 Gegenstimme: Ludwig KIEBER jun. ) zugestimmt. Das Grundstück wird, solange es keiner anderen Verwendung zugeführt wird, zur weiteren landwirtschaftlichen Nutzung an Hubert Both verpachtet werden. zu 7) Die Marktgemeinde Schruns ist bereits zu 1/5 Anteil Miteigentümerin des Gst-Nr .194, auf dem ein Brunnen errichtet ist. Im Zuge der durchgeführten kommissionellen Verhandlung betreffend die Ei— richtung einer Gartenmauer zur Silvrettastraße konnte der Vorsitzende mit Herrn Franz Zugg vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindevertretung eine Vereinbarung dahingehend treffen, daß für den Erwerb eines weiteren 1/5 Anteiles an diesem Grundstück sowie für die bereits erfolgte Abtragung des Hausecks und Mauerrückversetzung zur Verbreiterung der Silvrettastraße eine Pauschalabgeltung in Höhe von S 1 7 . 5 0 0 , — geleistet wird. Der Brunnen stellt eine Enklave im öffentlichen Gut dar, weshalb es im Interesse der Gemeinde liegt, diesen Ankauf zu tätigen. Klargestellt wird, daß sich die Pauschalabgeltung nicht auf die anläßlich der Bauführung erfolgte Grundabtretung bezieht, da dies bisher von jedem Bauwerber ohne Gegenleistung erfolgt ist. Der Ankauf eines 1/5 Anteiles an EZ 393 bestehend aus Gst-Nr .194 (Brunnen) sowie die Gewährung eines einmaligen Unkostenbeitrages für die Abtragung der bestehenden Mauer zur Rückversetzung des Straßenrandes laut Straßenprojekt wird stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen: Felizitas MAKLOTT, Helmut NEUHAUSER, Christian ENGSTLER, Mag. Dr. Siegfried MARENT, Ing. Rudolf HAUMER und Dipl.ök. Ing. Helmut DAXER) genehmigt. Der zu leistende Pauschalbetrag wird mit S 1 7 . 5 0 0 , — festgesetzt. Gleichzeitig wird zur Kenntnis - 10 - genommen, daß der durch die Mauerrückversetzung entstandene Grundstreifen im Ausmaß von 3 bis 4 m2 der Silvrettastraße zugeschlagen, somit in das öffentliche Gut, Straßen und Wege, übertragen wird, zu 8) Mag, Siegfried NEYER begründet den eingebrachten Antrag damit, daß der Vorarlberger Gemeindeverband, bei dem es Sich um einen Verein und um keine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, keiner Prüfung durch den Rechnungshof oder die Kontrollabteilung des Landes unterzogen werden kann, Aufgrund verschiedener von ihm - bis auf den Ankauf von Glascontainern - nicht näher ausgeführter Vorkommnisse erscheine jedoch eine derartige Prüfungsmöglichkeit notwendig. Es werde daher beantragt, daß der Bürgermeister im zuständigen Gremium die Umwandlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit freier Mitgliedschaft verlangt. Zur angesprochenen Glascontainerbeschaffung vermerkt der Vorsitzende, daß es sich hiebei lediglich um eine Empfehlung des Gemeindeverbandes gehandelt habe, welche keinesfalls verbindlich gewesen sei, Nunmehr sei für diese Tätigkeitsbereiche ein eigener Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz nach den Bestimmung des GG eingerichtet worden. Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN berichtet über eine anläßlich einer Sitzung des GemeindeVerbandes geführte Diskussion, in der sich alle Bürgermeister gegen die Umwandlung des Vorarlberger GemeindeVerbandes in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgesprochen haben. Der Gemeindeverband fungiere als reines Beratungsorgan und sein Budget sei von unbedeutender Größenordnung. DDr. Heiner BERTLE führt verschiedene Punkte anSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight , die seiner Ansicht nach für eine Umwandlung sprechen und erwähnt insbesondere die in der Vorarlberger Landesverfassung vorgesehene Begutachtung von Gesetzesentwürfen durch den Vorarlberger Gemeindeverband. Abschließend wird der Antrag auf Umwandlung des Vereins "Vorarlberger Gemeindeverband" in einen Gemeindeverband gemäß § 93 GG und damit in eine Körperschaft öffentlichen Rechts stimmenmehrheitlich <(1 Gegenstimmen: Schrunser Volkspartei) abgelehnt. zu 9) Bereits Ende Herbst 1991 wurde seitens der FPö und parteifreie Bürger Schruns beantragt, die Aufgaben der Flächenwidmung dem Bauausschuß zu übertragen und diesen künftig als Ausschuß für Bauangelegenheiten und Flächenwidmung zu benennen. Für Ortsplanung und Verkehr sollte ein eigener Ausschuß gegründet werden. Die Mitglieder des bisherigen Raumordnungsausschusses sollen in diesen übernommen werden. Begründet wurde dieser Antrag damit, daß schon bei den ParteiVerhandlungen vor der konstituierenden Sitzung nach den Gemeindevertretungswahlen 1990 die Zusammenle- 4 - 11 gung des Bau- und Raumordnungsausschusses vorgeschlagen worden sei, da insbesondere die Flächenwidmung in einem engen Zusammenhang mit allfälligen Bauausführungen stehe. Die Kompetenzübertragung der Aufgaben für die Ortsplanung (Gemeindeentwicklung, Ortsbildgestaltung) und Verkehr an einen eigenen Ausschuß sei andernorts üblich und würde zu einer klaren Aufgabentrennung zwischen den Ausschüssen für Bauangelegenheiten und Flächenwidmung bzw. Ortsplanung und Verkehr führen. In der Folge hat die Gemeindevertretung eine Beschlußfassung hierüber vertagt, um die Ergebnisse der zwischen beiden Fraktionen angesagten Verhandlungen abzuwarten. Mittlerweile ist vom Land ein Konzept "Gemeindeentwicklung" ausgearbeitet und an die Gemeinden übermittelt worden und es wird die Bildung eines eigenen Unterausschusses, der die gesamten Agenden koordiniert, für notwendig erachtet. In der stattfindenden Diskussion wird darauf verwiesen, daß der Raumordnungsausschuß seit langem ein umfassendes Aufgabengebiet bearbeitet. Bedauerlicherweise haben die Mitglieder der Fraktion FPö und Parteifreie Bürger diesen Ausschuß verlassen. Den ins Treffen geführten Argumenten, daß die nunmehr anfallenden Aufgaben, betrachte man die Materie "Gemeindeentwicklung", über die bisherigen hinausgehen, wird entgegengehalten, daß Raumplanung ein Sammelbegriff darstellt und schon bisher nicht nur die Flächenwidmung, sondern auch alle Fragen der Ortsgestaltung, Wirtschaftsentwicklung und Gemeindestruktur und des Verkehrs etc. mitbehandelt worden sind. Der Vorsitzende lädt deshalb die Fraktion FPö und parteifreie Bürger zum wiederholten Male zur Mitarbeit ein, wobei er nochmals darauf verweist, daß die im Konzept aufgelisteten Aufgaben untrennbar mit der Flächenwidmung verbunden sind. In der Folge wird der Antrag, einen eigenen Unterausschuß für Gemeindeentwicklung und Verkehr bei gleichzeitiger Auflösung des Raumordnungsausschusses einzusetzen, stimmenmehrheitlich (14 Gegenstimmen) abgelehnt. zu 10 Die Happy holidays - Reisebüro Tschofen GesmbH & CoKG, 6780 Schruns, hat mit Schreiben vom 05. 05. 1992 um die Erteilung der Bewilligung angesucht, auf dem neu in Betrieb genommenen 4 Sterne-Luxusbus der Marke Neoplan Spaceliner das Gemeindewappen anzubringen. Gemäß § 10 Abs. 3 des GG ist die Führung des Gemeindewappens oder seine Verwendung zu gewerblichen Zwecken nur mit Bewilligung der Gemeinde gestattet. Die Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens darf nur jemandem, durch dessen Tätigkeit auch öffentliche Interessen gefördert werden und der zu der Eigenart der Gemeinde und ihrer Bewohner in enger Beziehung steht, gegen jederzeitigen Widerruf erteilt werden. Die Bewilligung zur Verwendung des Gemeindewappens zu gewerblichen Zwecken darf nur gegen jederzeitigen Widerruf nur dann erteilt werden, wenn das Ansehen oder son- - 12 stige Interessen der Gemeinde gefördert werden. Da diese Voraussetzungen von der Happy holidays - Reisebüro Tschofen GesmbH & CoKG, Schruns, nicht erfüllt Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight werden, wird gemäß § 10 Abs, 3 des GG die Bewilligung zur Anbringung des GemeindeWappens auf dem Reisebus versagt. (einstimmige Beschlußfassung) zu 11) Eine Beschlußfassung über die von Rudolf Ackermann beantragte Bewilligung zur Errichtung eines 6, Halbgeschosses wird zur Vornahme eines Ortsaugenscheines einstimmig vertagt. zu 12) Nachstehende nicht für dringlich erklärte Gesetzesbeschlüsse Landtages werden zur Kenntnis genommen: des Gesetz über die Feststellung eines Anerbenbrauches Gesetz über die Durchführung der staatsrechtlichen Vereinbarung über die Krankenanstaltenfinanzierung Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes Gesetz über die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft zu 13) Infolge des Ablebens von Rudolf Erlacher werden seitens der FPö und parteifreie Bürger nachfolgende Nachbesetzungen in Unterausschüsse vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung durch Wahl bestätigt; Sportausschuß: 2. Ersatzmitglied - Albert Trunsperger Ausschuß für Soziales und Gesundheit: 2. Ersatzmitglied - Peter Maklott Land- und Forstwirtschaftsausschuß: 3. Ersatzmitglied - Hans Vitzani zu 14) Der Einzugsbereich der Kanalstränge A, G, S und T der Ortskanalisation Gamprätz <BA 07) wird entsprechend der Darstellung im angeschlossenen Plan festgesetzt, (einstimmige Beschlußfassung) zu 15) Dr. Bernd TAGWERCHER informiert darüber, daß der Krankenpflegeverein Außermontafon mit 1, 7, 1992 eine weitere Dipl. Krankenschwester einstellen wird. Die Anmietung geeigneter Personalunterkünfte bereite immer wieder Probleme, weshalb er die Gemeinde um Mithilfe ersucht. - 13 DDr. Heiner BERTLE ersucht im Namen seiner Fraktion, möglichst rasch einen Obmann für den Raumplanungsausschuß zu bestellen und mit voller Kraft weiterzuarbeiten, da er von der Wichtigkeit der Tätigkeit dieses Ausschusses überzeugt ist. Ende der Sitzung: 23.55 Uhr Der »pchrif tführer: Gde; r. 0. Huber Wekerle