19920513_GVE024

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:10
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1992-05-13
Erscheinungsdatum 1992-05-13
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns 20.5.92 V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 13. 5. 1992, um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des Haus des Gastes stattgefundene 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: Bgm. Harald Wekerle als Vorsitzender, Vizebürgermeister Dipl. Vw. Otmar Tschann, die Gemeinderäte Ing. Werner Netzer, Dr. Bernd Tagwercher und Mag. Siegfried Neyer sowie die Mitglieder und Ersatzleute der Gemeindevertretung Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Gantner, Ludwig Kieber jun., Hans Neyer, Peter Vonbank, Richard Sander jun., Werner Brugger, Direktor Gerhard Rebholz, Ing. Paul Dörler und Johann Bandl für die Schrunser Volkspartei, DDr. Heiner Bertle, Gebhard Marent, Felizitas Maklott, Robert Mugg und Günter Wächter für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns, Dipl. Ök. Ing. Helmut Daxer, Helmut Neuhauser und Ing. Wilhelm Walch für die SPÖ und Parteifreie Entschuldigt abwesend: GR Werner Bitschnau, Rudi Bitschnau, Dr. Ernst Pürer, Trudi Dünser, Robert Mayer, Ing. Wolfgang Juen, Erwin Riedle und Franz Netzer Abwesend: Mag. Dr. Siegfried Marent Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare, stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter und Ersatzleute sowie die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der Tagesordnungspunkt 6 Kanalstrang BA 07 "Doz. Albrich Weg", Vergabe der Baumeisterarbeiten - vom Vorsitzenden von der Tagesordnung abgesetzt, da noch kein Vergabevorschlag vorliegt. Weiters wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende Gegenstände auf die Tagesordnung aufzunehmen: a) Ortskanalisation BA 08, Detailprojekt "Gantschier", Landesund Bundesförderung - Annahme der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Land und Wasserwirtschaftsfonds b) Vergabe der Asphaltierungsarbeiten im Jahr 1992 c) Ansuchen um Erteilung der Bewilligung zur Verwendung des Gemeindewappens zu gewerblichen Zwecken Ing. Wilhelm Walch richtet eine dringliche Anfrage an den Vorsitzenden, die sich auf den vor rund einem Monat dem Bürgermeister zugestellten schriftlichen Bericht des Prüfungsausschusses bezieht, und beantragt gleichzeitig, diesen Bericht der Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung unter TOP 1 vorzulegen. Nach kurzer Diskussion zieht er seine Anfrage und seinen Antrag wieder zurück. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1. Berichte des Bürgermeisters; 2. Gemeindekrankenhaus "St. Josefsheim": a) Rechnungsabschluß 1991, Genehmigung, b) Finanzüberprüfungsausschuß, Bericht; 3. Litzkraftwerk der Montafonerbahn AG - Neubau: a) Wasserrechtsverfahren, Stellungnahme, b) Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag, Genehmigung; 4. Fahrverbot "Im Gässle", neuerliche Beratung; 5. Diskothek Exit - Gerhard Juen, Berufung bewilligung einer späteren Sperrstunde; 6. Ortskanalisation BA 08, Detailprojekt "Gantschier", Landesund Bundesförderung - Annahme der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Land und Wasserwirtschaftsfonds 7. Vorarlberger Gerneindeverband M , Beratung und Beschlußfassung über die Umwandlung des Vereins in einen Gemeindeverband gemäß § 93 GG; 8. Unterausschuß für Gemeindeentwicklung und Verkehr - Einsetzung, Beschlußfassung im Hinblick auf die verstärkten diesbezüglichen Anstrengungen der Landesregierung; 9. Nichtdringliche Gesetzesbeschlüsse des Landes; Antrag der Konsumgenossenschaft gegen die 10. Vergabe der Asphaltierungsarbeiten im Jahr 1992; 11. Ansuchen um Erteilung der Bewilligung zur Verwendung des Gemeindewappens zu gewerblichen Zwecken; 12. Allfälliges. Zu 1. Der Bürgermeister berichtet über: auf Nicht- - 3 die eisenbahnrechtliche Genehmigung der Radwegverbindung die Bahnbrücke der VIW über die Bestätigung durch einen Sachverständigen, daß sich die tragenden Balken bei der Brücke Kino - Seb. Kneipp-Weg in einem schlechten Zustand befinden. den von Hubert Lechthaler eingebrachten Antrag auf Feststellung des Gemeingebrauchs am Feldweg. Die Marktgemeinde Schruns als zuständige Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Behörde hat nunmehr tätig zu werden und wird das Verfahren einleiten. die vom Umweltinstitut des Landes Vorarlberg erstellte Jahreszusammenfassung 1991 hinsichtlich der Ablaufwerte, Reinigungsleistung und der Klärschlammqualität für die ARA Montafon. die Schlußrechnung des Alpenbades Montafon für das Jahr 1991. die Schwierigkeiten, die sich im Zuge des Kanalbaues Gamprätz mit Durchpressungen bei der Bundesstraße ergeben haben. Sehr wahrscheinlich wird eine offene Baugrube notwendig werden. die Genehmigung des Landes der von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmungen der Grundstücke entlang der B 188 (Marktgemeinde Schruns, Stand Montafon, Fleisch, Netzer, etc.) sowie der Grundstücke Muther, Bitschnau, etc. die durch den Rechnungshof verbandes Außermontafon. erfolgte Prüfung des Hauptschul- Zu 2. Der Rechnungsabschluß 1991 des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim, der neben der Rechnung den Voranschlag 1991 beinhaltet und sich aufgliedert in den Einnahmen- und Ausgabenbereich, die Betriebs- und Selbstkostenrechnung, Ermittlung des kostendeckenden Pflegesatzes, Aufgliederung der Anschaffungen und Begründung der wesentlichsten Abweichungen, ist jedem Gemeindevertreter gemäß den Bestimmungen des Gemeindegesetzes rechtzeitig zugestellt worden. Bgm. Harald Wekerle übergibt den Vorsitz an den Sozialreferenten Vizebürgermeister Dipl. Vw. Otmar Tschann, der die wesentlichsten Positionen des Rechnungsabschlusses nochmals kurz erläutert. Die einzelnen Punkte des Berichtes des Prüfungsausschusses sind bereits begründet worden und es fügt der Vorsitzende nur mehr eine Ergänzung an zu dem Punkt: "Generell kann man zur Einnahmenseite bemerken, daß sich durch den schon bekannten Umstand der schlechten Auslastung der Wöchnerinnenstation die Gemeindevertretung überlegen muß, was mit der nicht ausgelasteten Abteilung zu geschehen hat, z. B. eine alternative Nutzung." Diese Aussage des Prüfungsausschusses versteht er dahingehend, daß entweder die Geburtenstation aufgelöst bzw. als Alternative auch anderweitig genutzt werden soll. Überraschend war für ihn die Aussendung des Standesrepräsentanten in einer Tageszeitung, die die uneingeschränkte Zustimmung zur Geburtenstation zum Inhalt hatte. Durch die Streichung des Dienstpostens einer Hebamme im Jahr 1992 war die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der Wöchnerinnenstation in der letzten Zeit nur durch Aushilfskräfte aus der Internen möglich. Da sich jedoch auch dort Personalengpässe ergeben haben, ist die Beibehaltung eines durchgehenden Dienstbetriebes nicht mehr zu bewerkstelligen. Ist das Personal überlastet, geht dies zu Lasten der Substanz, was wiederum eine Verschlechterung der Pflegequalität zur Folge hat. Aus diesem Grund wird auch heuer wieder eine Schließung eines Stockwerkes in Betracht zu ziehen sein. Er persönlich kann sich einen Weiterbetrieb der Wöchnerinnenstation nur bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen vorstellen: 1. Die Wochenstation stockt. wird wieder um 1 1/2 Dienstposten aufge- 2. Um die Auslastung zu verbessern, wird der 1. Stock in eine Wochenstation und eine "Innere" Abteilung. 3. Die technischen Voraussetzungen (Anschaffung von Geräten, die dem heutigen Standard entsprechen) werden geschaffen. 4. Die Bevölkerung nimmt dieses Angebot auch an. abgeteilt Er verweist nochmals darauf, daß derzeit nur eine Hebamme beschäftigt ist und Schwester Doris von der Internen aushilfsweise im Rahmen von Überstunden der Wochenstation zugewiesen ist. Die personelle Entscheidung müsse schnell getroffen werden. Die Anschaffung von Geräten sowie die Abtrennung des 1. Stockes könnte u.U. auch auf nächstes Jahr verschoben werden. Die erfolgte Schließung der Wochenstation infolge Beurlaubung der Hebamme für einen Monat konnte in der letzten Sozialausschußsitzung noch nicht behandelt werden, da die Entscheidung kurzfristig auf Grund einer am vergangenen Freitag stattgefundenen Aussprache mit der Hebamme, dem ärztlichen Leiter, der Oberschwester und ihm getroffen wurde. Festgehalten wird, da?Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ? auch in Zukunft die Führung eines betriebsaufwendigen Operationsbereichs nicht möglich sein wird. Unbedingt notwendig erscheint die Anschaffung einer Ultraschall-Anlage, die S 5 0 0 . 0 0 0 , — aufwärts kosten wird. Sollte das Land den Ankauf der Ultraschall-Anlage ablehnen, müßten die anderen Gemeinden entsprechende Beiträge leisten. In vielen Diskussionen wurde die Ansicht geäußert, daß die schlechte Auslastung der Wochenstation durch die Ansiedlung eines zweiten Frauenfacharztes behoben werden könnte, was jedoch nach Ansicht des Vorsitzenden nicht der Fall ist. Ein zweiter Frauenfacharzt würde keine gravierende Änderung mit sich bringen, da die Anforderungen an die Ärzte immer größer und die Risikogeburten immer häufiger werden. Es mangle ja derzeit schon nicht an der ärzt- lichen Versorgung. Diese sei im Krankenhaus jederzeit gegeben, entweder durch den betreuenden Arzt oder durch den Notarzt. Gemeinderat Ing. Werner Netzer kritisiert, daß die "schlechten" Zahlen bereits bisher schon für sich gesprochen haben und auch vom zuständigen Referenten mit der schlechten Auslastung der Geburtenstation begründet worden seien. Nunmehr soll sich die Situation binnen einer Woche so dramatisch verändert haben, daß der Sozialreferent drei Anträge einbringen muß. Er erinnert an die Argumente, die anläßlich der Diskussion mit Dr. Schenk, der als weiterer Belegarzt im Krankenhaus zugelassen werden wollte, vorgebracht wurden, wobei damals für den Fall einer Doppelnutzung der Geburtenstation vor allem auch die Infektionsgefahr angesprochen worden war. Überrascht sei er dann gewesen, als eine Aussprache mit den Ärzten ergeben habe, daß eine Doppelnutzung bei gewissen Sicherheitsvorkehrungen durchaus möglich wäre. Inzwischen seien jedoch bereits wieder drei Jahre vergangen. Er fühle sich als Entscheidungsträger in verschiedenen Fragen überfordert. So wisse er nicht ob und wieviel Personal tatsächlich fehle. Aus diesem Grunde halte er es für notwendig, zu diesen Fragen ein Gutachten von einem anerkannten Experten wie z.B. Dr. Dézsy einzuholen, das als Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen dient. Vizebürgermeister Dipl. Vw. Otmar Tschann verweist in der weiteren Diskussion insbesondere darauf, daß der Dienstpostenplan nicht dem tatsächlich verfügbaren Personal entspricht. Auch könne aus einer Bettenreduktion nicht einfach geschlossen werden, daß dadurch Personal eingespart werden kann. Mit dem dzt. Personalstand und in Anbetracht verschiedener Teilzeitbeschäftigungen bereite es erhebliche Probleme, rund um die Uhr entsprechendes Personal zur Verfügung zu haben. Besonders die gut ausgebildeten Leute seien auf Grund der Überlastung in andere Berufe abgewandert. Er erinnert auch an die in der seinerzeitigen Diskussion mit Dr. Schenk angesprochenen Probleme, die sich bei dessen Zulassung als Belegarzt unter den von ihm geforderten Voraussetzungen ergeben hätten. Er habe heute noch keine konkreten Anträge gestellt, sondern erkundige sich nur, wie sich die Gemeindevertretung zu den von ihm angesprochenen Maßnahmen stellt und ob er in diese Richtung weiter tätig werden soll. Sollten sich konkrete Lösungsmöglichkeiten anbieten, werde die Gemeindevertretung ohnedies erst im Rahmen der Behandlung eines Nachtragsvoranschlags diesbezügliche Entscheidungen treffen müssen. Jedenfalls aber seien die Zielvorgaben und Aufgabenstellungen des Krankenhauses zu diskutieren. DDr. Heiner Bertle zeigt sich erstaunt darüber, daß trotz der bisher großzügigen Investitionen offensichtlich weitere Investitionen notwendig werden. Um über die vom Sozialreferenten angesprochenen Entscheidungen hinsichtlich der Personalaufstockung und Investitionstätigkeiten entscheiden zu können, fordert er die gleichzeitige Vorlage eines Vergleichs mit anderen Spitälern sowie eines von einem Spezialisten erstellten Konzepts über den längerfristigen Betrieb eines relativ kleinen Krankenhauses wie das unsere. Vizebürgermeister Dipl. Vw. Tschann hat die Durchführung einer Organisationsberatung geplant - in Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Richtung zweckmäßiger Einsatz von Personal. Geprüft werden soll insbesondere die Sinnhaftigkeit bestimmter Schemata wie Diensteinteilung usw. Gemeinderat Werner Netzer hält fest, daß eine Intensivpflegestation im Maria Rast eingerichtet werden soll und die Zielvorgabe für das Gemeindekrankenhaus von der Gemeinde kommen müsse. Es soll daher ein Gutachten darüber eingeholt werden, * ob es möglich und sinnvoll ist, den 1. Stock doppelt zu nutzen, * welcher Personalstand notwendig ist, * wie der Anteil der SHD und Diplomkrankenschwestern sein soll und * wie die Teilzeitbeschäftigungen zu handhaben sind.. Richard Sander stellt klar, daß der Prüfungsausschuß nie von einer Schließung der Geburtenstation gesprochen habe, sondern lediglich die Rede von einer besseren Auslastung gewesen sei. Die Entwicklung im Krankenhausbereich sei in den letzten Jahren rasch vorangeschritten, nicht alles sei voraussehbar gewesen. Der Prüfungsausschuß habe nur die zahlenmäßige Richtigkeit zu prüfen, müsse daher auch die schlechte Auslastung der Geburtenstation ansprechen. In der weiteren Diskussion wird einhellig zum Ausdruck gebracht, daß eine Schließung der Geburtenstation aus Sicht der Gemeinde nicht wünschenswert ist. Abschließend wird der Rechnungsabschluß hauses St. Josefsheim, der Gesamteinnahmen von Gesamtausgaben von und einen Gebarungsabgang von 1991 des S S S Gemeindekranken- 15.061.768, 57 19.438.475, 12 4.376.706, 55 ausweist, einstimmig genehmigt. Der Bericht des Prüfungsausschusses sowie die Stellungnahme mit der Referatsführung betrauten Vizebürgermeisters werden Kenntnis genommen. des zur Zu 3. a) Bürgermeister Harald Wekerle übernimmt wieder den Vorsitz und erläutert kurz anhand der aufgehängten Pläne das geplante Projekt Litzkraftwerk. Ebenfalls reicht er eine Bilddokumentation betreffend Restwassermengen zur Einsichtnahme herum. Die Montafonerbahn AG verfügt derzeit über ein Wasserbezugsrecht von 2, 7 m3/s, was bei voller Ausnutzung zur Folge hätte, daß das Bachbett von Zeit zu Zeit leer ist. Vorgesehen ist jedoch, daß hinkünftig eine Restwassermenge im Winter von 150 1/s und im Sommer vorerst von 250 1/s und im folgenden als Mittelwert eine Restwassermenge von 468 1/s festgesetzt wird, was auch den Forderungen des Sachverständigen für Limnologie entspricht. An Projektsänderungen hat sich lediglich ein geänderter Verlauf der Druckwasserleitung ergeben, die nunmehr nicht durchgehend erdverlegt, sondern aus Platzgründen zum Teil auf den Fundamenten der Silbertalerstraße geführt wird. Seitens der Amtssachverständigen ist, basierend auf den geologischen Untersuchungen von DDr. Bertle hinsichtlich der Grundwasserpumpenstandorte, auch die Frage der Beeinträchtigung des Grundwassers mitgeprüft worden. Auf Grund der Ergebnisse der Pumpversuche kann davon ausgegangen werden, daß die Litzfassung keinen Einfluß auf das Grundwasserfeld hat. Es wird aber im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens eine Beweissicherung und gegebenenfalls Schadloshaltung der Gemeinde zu fordern sein, was jedoch auch schon von der Wasserrechtsbehörde von sich aus wahrgenommen werden wird. DDr. Heiner Bertle erwähnt, daß die Amtssachverständigen zwar verschiedene Interessen wahren werden, die Gemeinde jedoch auf ihre Sachen besser selbst acht gibt. Er äußert deshalb die Bitte, daß, um das Grundwasser in Richtung Silbertal zu erfassen, die Gemeinde in ihrer Stellungnahme fordert, daß im Bereich der neuen Fassung ein Pegel bis ins Grundwasser versetzt wird und daß im Hinblick auf den Grundwasserbrunnen darauf Bedacht genommen wird, daß bei der Rohrverlegung im engeren Fassungsbereich, sowohl was die dort eingesetzten Geräte als auch die Baudurchführung betrifft, mit besonderer Sorgfalt vorgegangen wird. Dies ist auch der ausführenden Firma bzw. dem Polier zur Kenntnis zu bringen. Hinsichtlich der Restwassermenge wird man sich den Aussagen des Sachverständigen für Limnologie anschließen, wobei auch die Forderung des Landschaftsschutzsachverständigen begrüßt wird, daß, sollte sich dies aus Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight irgend einem Grunde als notwendig erweisen (z.B. bei einer zu geringen Gischtfahne), eine Anhebung der Restwassermenge erfolgt. Eine Kopie des Optionsvertrages auf Abschluß eines Kauf- und Dienstbarkeitsvertrages wurde den Gemeindevertretern mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelt. Der Vorsitzende vor: schlägt aus seiner Sicht folgende Änderungen Seite 3: Die m2-Anzahl ist von 400 auf 200 m2 gesunken. Hiezu ist zu bemerken, daß alleine das Krafthaus bereits eine verbaute Fläche von rd. 180 m2 ausweist. Es ist jedoch im Vertrag klargestellt, daß das endgültige Ausmaß noch festgelegt werden wird. Unter III. § 2 Abs. 3 sind die am 1.8.1986 und nicht die am 1. 1. 1992 gültigen Tarife einzutragen, wodurch das Strombezugsrecht entsprechend erhöht wird. Seite 4, Abs. 6: Entsprechend der letzten Beschlußfassung der Gemeindevertretung wird sich die Gemeinde für den Fall, daß das Litzkraftwerk dauernd stillgelegt wird, ein Rück-/Wieder- kaufsrecht ausbedingen. Der Vertrag sieht nunmehr vor, daß der Rückkaufpreis für das Gebäude zwar wertgesichert ist, allerdings ist der Verkehrswert und nicht der Buchwert eingetragen worden. Seite 4, Abs. 7: Über diesen Punkt wurde bereits anläßlich der letzten Beratung lange diskutiert. Ursprünglich ist der Gemeinde ein Vorkaufsrecht eingeräumt worden. Dies wurde nunmehr herausgenommen. Um aber auch bei einer beabsichtigten Veräußerung des Kraftwerks während laufenden Betriebes den Schuh in der Tür zu haben, müßte eine Vertragsänderung in der Art und Weise vorgenommen werden, daß die Montafonerbahn der Marktgemeinde Schruns das Vorkaufsrecht an der verkauften Teilfläche samt dem darauf zur Errichtung gelangenden Litzkraftwerk einräumt, wobei dieses Vorkaufsrecht auf sämtliche Veräußerungsarten ausgedehnt wird und auch die Einbringung in eine andere Gesellschaft davon umfaßt ist. Die Verwaltung wird noch prüfen, ob hiebei nicht die Rechtsfigur des "Wiederkaufsrechts" sinnvoller wäre. Die zur Einlösung berechtigte Partei sollte jedenfalls nicht den vollen Preis zu entrichten haben, welcher von einem Dritten angeboten wird, sondern nur in Höhe des seinerzeitigen Verkehrswertes. Weiters wäre sicherzustellen, daß bei einem Erwerb alle Rechte, die zur weiteren Fortführung des Kraftwerksbetriebes erforderlich sind, mit an die Gemeinde übertragen werden, was zur Folge hat, daß die Montafonerbahn die mit den verschiedenen Grundeigentümern zu treffenden Dienstbarkeitsvereinbarungen etc. so abzuschließen hat, daß diese Rechte bei einer Veräußerung des Kraftwerks an den neuen Eigentümer mit übergehen. § 3 Rechtseinräumung - Ergänzung: Die "Partei" räumt für sich ... näher bezeichneten Teilflächen von ca. 200 m2 aus Gst .831 unter nachfolgenden Bedingungen das Recht ein, durch die Gst 3270, ... § 4: Der Lagerplatz im Bereich des Werkhofes kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Vertrag ist deshalb dahingehend abzuändern ist, daß lediglich ein Lagerplatz sowie eine Fläche für die Baustelleneinrichtung für die Dauer der Bauarbeiten benützt werden kann. Die unter § 4 Abs. 1 angeführten Grundstücke 146 und 147/1 sind zu streichen. Punkt VI.: Das Datum, mit welchem das Optionsrecht erlischt, wenn die "Montafonerbahn" nicht davon Gebrauch macht, ist von der Gemeindevertretung noch einzubauen. In der stattfindenden Diskussion wird auf die Höhe des Strombezugsrechtes, das einer 6%igen Verzinsung des im § 2 Abs. 1 genannten Wertes entspricht, Bezug genommen. Dieser Zinssatz ist als überaus günstig anzusehen und es dient dieser zur Feststellung der zu liefernden Kilowattstunden. Die Wertsicherung liegt dann praktisch in der hinkünftigen Strompreisentwicklung, die nicht von der Gemeinde beeinflußt werden kann. Da der Vertrag aus öffentlichen Interessen für die Montafonerbahn durchwegs positiv ist, ist auch besonders darauf zu ach- teil ist, daß einem Verkauf dieses Werkes, an jemanden, nicht den Schrunser Interessen entspricht, der Riegel geschoben werden kann. Aus diesem Grunde ist, wie bereits wähnt, Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight für den Fall, daß das Werk weiter veräußert wird, Vorkaufs- bzw. ein Wiederkaufsrecht einzuräumen. der vorerein Was die Ausübung des Vor/Wiederkaufsrechts für den Fall einer Veräußerung betrifft, wird vom Vorsitzenden festgestellt, daß ein intaktes Kraftwerk sicher nicht zum Buchwert angekauft werden kann, weshalb hier der "Verkehrswert" aufzunehmen wäre. Mag. Siegfried Neyer regt an, III. § 3 Abs. 6 und 7 in der Art und Weise zu ändern, daß im Falle der Ausübung des Vor/Wiederkaufsrechtes die Liegenschaft samt dem darauf befindlichen Gebäude lastenfrei an die Gemeinde übergeht (Rückkaufsrecht an der lastenfreien Liegenschaft). Was den Vor/Wiederkaufspreis für die Liegenschaft betrifft, wird nochmals darauf verwiesen, daß sich die Gemeinde damit begnügt, das Grundstück zu einem 6%igen Zins an die Montafonerbahn zu übergeben, im Falle des Vor/Wiederkaufs jedoch der volle Wert abgegolten werden müßte. Nach Ansicht verschiedener Gemeindemandatare ist die Liegenschaft daher unentgeltlich rückzuübereignen. Es wird vorgeschlagen, die Formulierung so zu wählen, daß bei Rückkauf des Grundstücks zu einem Preis in Höhe des seinerzeitigen Buchwertes bzw. Verkehrswertes des Gebäudes (Litzkraftwerk) gleichzeitig auch die Liegenschaft abgegolten ist. Peter Vonbank schlägt als Alternative vor, das Grundstück aus der Verzinsungsrechnung herauszunehmen und um einen bestimmten Preis zu verkaufen oder den Rückkaufswert für die Liegenschaft mit S 1 , — festzusetzen. Festgehalten wird, daß der Vertrag inhaltlich einer Baurechtseinräumung nahe kommt. Weiters wird angeregt, III. § 3 Abs. 1) dahingehend zu ergänzen, daß die Montafonerbahn den Mehraufwand zur Sicherung der Rohrleitung nicht nur bei Verbauung des Bauhofareals, sondern auch bei Verbauung des Tobelparkplatzes, allein zu tragen hat, und daß die betroffenen Grundstücke anzuführen bzw. im Lageplan darzustellen wären. Unter Punkt IV. ist der Passus " Die Montfonerbahn ist berechtigt, ihr Optionsrecht unter Aufrechterhaltung der gegenüber der Partei eingenommenen Verpflichtungen auf einen Dritten zu übertragen" entweder zur Gänze herauszunehmen oder dahingehend zu ergänzen, daß dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Partei erfolgen kann. Peter Vonbank schlägt nach nochmaliger Überlegung zur Formulierung der Bewertung des Vor/ Wiederkaufsrechtes (III. § 2 Abs. 6 und 7) vor, die Berechnungsmethode, wie der Verkehrswert ermittelt wird, genau anzuführen (unter Ausschluß des Grundwertes). Nur den Verkehrswert zu schätzen sei zu ungenau. Auf jeden Fall sei der Rückkaufswert für den Grundanteil mit Null festzusetzen, sodaß dieser bei der Verkehrswertermittlung -10 außer Ansatz bleibt - Verkehrswertermittlung tigung des Grundwertes. ohne Berücksich- § 5 wird dahingehend klargestellt, daß die Montafonerbahn der Partei beim Krafthaus eine Bauabstandsnachsicht auf 0 m einräumt . Der Vorsitzende informiert die Gemeindevertretung noch darüber, daß Hubert Ganahl als Anrainer des Tobelparkplatzes der Gemeinde mitgeteilt habe, daß man sich die Kosten für die Errichtung einer weiteren Brücke sparen könnte. Die Anrainer würden unter der Voraussetzung, daß nach Fertigstellung des Kraftwerkes der Tobelparkplatz endgültig aufgelöst wird, die durch die Baumaßnahmen verursachten Lärmbelästigungen in Kauf nehmen. Nach Ansicht des Vorsitzenden wären die Anrainer allerdings schlecht beraten, wenn sie eine solche Vereinbarung abschließen würden. Abschließend wird der Wunsch vorgebracht, daß auf Grund der vorgenommenen Vertragsänderungen vor Unterzeichnung der Vereinbarung jeder Fraktion ein Exemplar mit Fristsetzung zur Stellungnahme vorgelegt wird. Der Vorsitzende kurz zusammen: faßt die wesentlichsten Änderungen nochmals 1. Tarifgrundlage 1. 8. 1986 2. Lastenfreiheit 3. Buchwert bei Wiederkauf im Falle der Außerbetriebsetzung 4. Einräumung eines Vor/Wiederkaufsrechtes für die Gemeinde für den Fall der Weitergabe, wobei der Preis in Höhe des Verkehrswertes ohne Einbeziehung des Grundwertes festgesetzt wiSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight rd. 5. § 3 Abs. 1 - Klarstellung: Die Druckrohrleitung ist im Bereich der Querung des Bauhofes und Tobelparkplatzes, also von der nordöstlichen Ecke des Bauhofgebäudes bis zur hinkünftigen Grundgrenze des Kraftwerks - im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet - so tief zu verlegen, daß im Falle der Verbauung dieses Areals Für den Fall, daß bei einer Verbauung oder anderweitigen Nutzung des Bauhofareals und Tobelparkplatzes der "Partei" zur Sicherung der verlegten Druckrohrleitung oder sonstiger Gebäude oder Anlagen oder sonstwie ein Mehraufwand entstehen sollte, verpflichtet sich die "Montafonerbahn", diese Mehraufwände allein zu tragen. 6. § 4: Streichung eines Lagerplatzes 7. § 5: Bauabstandsnachsicht auf 0, 0 m 8. Übertragung des Optionsrechtes an einen Dritten nur mit Zustimmung der Gemeinde -11 9. Pkt VI.: Die Ausübung des Optionsrechtes wird mit 3 Jahren befristet. Festgestellt wird, daß die Energieableitung über bereits bestehende Stromleitungen erfolgt. Die Gemeinde sollte sich für den Fall des Vor/Wiederkaufs ein solches Recht sichern. DDr. Heiner Bertle, Willi Gantner, Vizebürgermeister Dipl. Vw. Otmar Tschann und Gebhard Marent enthalten sich wegen Befangenheit der Abstimmung. Abschließend wird unter der Voraussetzung, daß den vorerwähnten Forderungen, insbesondere Fixierung der Restwassermenge im Sommer und Winter, Grundwasserschutz und Anbringung eines Grundwassermeßpegels, entsprochen sowie den von der Gemeinde vorgeschlagenen Vertragsänderungen zugestimmt wird, der Errichtung des Litzkraftwerks (wasser- und baurechtliche Bewilligung) einstimmig zugestimmt . Dem von der Montafonerbahn AG vorgelegten Vertragsentwurf "Option auf Abschluß eines Kauf- und Dienstbarkeitsvertrages" betreffend den Neubau des Litzkraftwerks wird unter der Voraussetzung, daß den im Rahmen der Beratung erfolgten Änderungen und Ergänzungen Rechnung getragen wird, einstimmig zugestimmt. Zu 4. Der Antrag des Silvretta-Centers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 StVO, die den Kundenverkehr mit Kraftfahrzeugen durch das Gässle ermöglichen soll, ist allen Gemeindevertretern in Kopie zugegangen. Das Silvretta-Center stellt ein wichtiger Nahversorger für die Bevölkerung in Schruns dar und ist gleichzeitig ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Durch die zentrale Lage sieht sich das Silvretta-Center vor verschiedene Probleme, insbesondere solche, die mit der Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen zusammenhängen, gestellt. Trotz intensiver Verhandlungen konnte mit dem Eigentümer des Alpina-Parkplatzes bisher noch keine Einigung über eine Bewirtschaftung dieses Parkplatzes erzielt werden. Aus diesem Grunde ist das Silvretta-Center bestrebt, sich zumindest die über das Gässle erreichbaren Parkplätze, von denen aus auch der einzige ebenerdige Zugang möglich ist, zu erhalten. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, daß die zuständige Baubehörde vor Jahren die über das Gässle erreichbaren Parkplätze beim Silvretta-Center genehmigt hat und es nicht einsichtig sei, daß diese ohne Ersatzlösung gestrichen werden sollen. Die Benützung des Alpina-Parkplatzes durch Kunden des Silvretta-Centers werde eingeschränkt durch Fahrzeuge von Kunden anderer Geschäfte sowie Besucher der Cafes. -12 In der stattfindenden Diskussion wird zum einen die schlechte Verkehrsanbindung des Silvretta-Centers bestätigt, andererseits doch auch darauf hingewiesen, daß das Gässle relativ schmal ist und einfahrende Autos die Fußgänger behindern. Insbesondere wird auch die erzieherische Wirkung eines Fahrverbotes ins Treffen geführt. Festgehalten wird, daß, im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden und Städten, die Parkgebühr auf dem Sternenparkplatz S 1 0 , — je angefangene Stunde beträgt und keine Unterbrechung über Mittag erfolgt. Die Wirtschaft sei sehr stark vom "Atmosphärischen" und von Stimmungslagen abhängig, und es haben die in Schruns eingeführten verkehrstechnischen Maßnahmen zum Teil eine Beeinträchtigung für Schrunser Geschäfte bewirkt. Was das Gässle selbst anbetrifft, wird darauSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight f verwiesen, daß sich dieses nur auf eine bestimmte Breite im öffentlichen Gut befindet. Als seinerzeit die Parkplätze für das Silvretta-Center genehmigt worden seien, sei hiezu keine Zustimmung der (Mit)Eigentümer der Zufahrt eingeholt worden. Eine Kontrolle zeitlicher Art oder "Kundenart 11 sei ohne Personalaufstockung im Bereich der Sicherheitswache nicht möglich. Fußgängerzonen seien bisher vor ihrer Einführung überall skeptisch beurteilt worden, heute werden deren Vorteile erkannt. Es gebe auch genügend Beispiele, wo Nahversorger in Fußgängerzonen situiert sind. Andere Interessensgruppen, wie Fußgänger und Anrainer, seien ebenfalls zu berücksichtigen. Die durchgeführte Untersuchung habe gezeigt, daß sich ein Großteil der Schrunser für die Einführung einer Fußgängerzone ausspricht. Auf der anderen Seite wird auf die vielen Anrufe und Vorsprachen von Kunden verwiesen, die sich über die künden- und gewerbefeindliche Haltung der Gemeinde beschwert haben. Auch mußte beobachtet werden, daß die Wirtschaftsentwicklung in den letzten Jahren mehr und mehr zum Stillstand gekommen ist. Würden tatsächlich Akzente in Richtung Ausbau zu einer Fußgängerpassage gesetzt werden, würde das Fahrverbot vom Kunden auch eher verstanden werden. Solange dies jedoch noch nicht der Fall sei, müsse man die Vorwürfe gegen sie gelten lassen. Dem Vorwurf der Schaffung einer schlechten Atmosphäre für die Wirtschaft wird damit begegnet, daß nach Einführung der Parkplatzbewirtschaftung auch tatsächlich freie Parkplätze vorgefunden werden. Kritisiert wird, daß die geforderten Maßnahmen in der Löwen-Tiefgarage noch nicht gesetzt worden sind. Abschließend wird stimmenmehrheitlich beschlossen (4 Gegenstimmen: Fraktion SPÖ und parteifreie und Gebhard Marent), daß das Fahrverbot auf dem Gässle auf die Zeit von 18.30 Uhr bis 7.00 Uhr einzuschränken ist. Wie dies auch bereits im Einfahrtsbereich Silbertalerstraße - Dorfstraße erfolgt ist, soll auch an der Einfahrt ins Gässle eine versperrbare Säule angebracht werden, die von Bediensteten des Silvretta-Centers um 7.00 Uhr zu entfernen und um 18.30 Uhr wieder anzubringen ist. Alle zufahrtsberechtigten Anrainer erhalten einen Schlüssel. Diese werden vor Inangriffnahme der Arbeiten zu einer gemeinsamen Aussprache geladen. -13 Die Vorgangsweise ist längstens bis zum Abschluß der im Kern vorgesehenen Gestaltungsmaßnahmen (Ausbau des Gässle als "Fußgängerzone") oder Fertigstellung einer entsprechenden Tiefgarage im Bahnhofbereich beizubehalten. Zu 5. Bgm. Harald Wekerle übergibt den Vorsitz an Dipl.-Ing. (FH) Willi Gantner und enthält sich wie auch die anderen Vorstandsmitglieder, die an der seinerzeitigen Beschlußfassung mitgewirkt haben, wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung. Im Anschluß daran wird der Aktenverlauf vollinhaltlich verlesen. Der Gemeindesekretär erläutert die gesetzlichen Grundlagen und weist insbesondere darauf hin, daß § 198 Abs. 3, 2. Satz besagt, daß eine solche Bewilligung (Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde oder einer späteren Sperrstunde) nicht zu erteilen ist, wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen unmittelbar vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt oder der Gastgewerbetreibende wegen Überschreitung der Sperrstunde oder der Aufsperrstunde wiederholt rechtskräftig bestraft worden ist. Die Gemeindevertretung beschließt gem § 46 Abs. 3 GG. einen kurzfristigen Ausschluß der Öffentlichkeit. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist über die Bezirkshauptmannschaft Bludenz in Erfahrung gebracht worden, daß der Berufungswerber im Jahre 1992 2mal wegen Überschreitung der Sperrstunde rechtskräftig bestraft worden ist, weshalb nach Ansicht des Sekretärs hier die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sperrstunde nicht mehr gegeben sind. In der stattfindenden Diskussion wird einerseits in Frage aufgeworfen, ob eine 2malige Bestrafung bereits als "wiederholte" rechtskräftige Bestrafung anzusehen ist, was mehrheitlich verneint wiSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight rd und andererseits auf den besonderen örtlichen Bedarf Bezug genommen. Der Berufung sind mehrere 100 Unterschriften von Besuchern der Diskothek "Exit" beigelegt worden, was nach Ansicht verschiedener Mandatare auf das Vorhandensein eines besonderen örtlichen Bedarfs schließen läßt. Vor allem aber wird darauf verwiesen, daß dem heutigen Trend zufolge im ganzen Land für solche Diskotheken spätere Sperrstunden bewilligt werden. Die Folge der Versagung einer späteren Spersstunde wäre, daß viele Jugendliche die nächstgelegenen Diskotheken in Bludenz, Feldkirch und St. Gallenkirch aufsuchen. Dabei wären sie auf die Verwendung von Kraftfahrzeugen angewiesen, was nicht im öffentlichen Interesse gelegen sein kann, da damit eine erhöhte Unfallgefahr verbunden ist. Auch wird die Stellung einer Diskothek als Wirtschaftsfaktor angesprochen. -14 Für den Betrieb einer Diskothek ist im Vergleich zu einem Cafe oder Pub ein erheblicher Mehraufwand erforderlich. Die drei Betriebe in Schruns, die als Diskotheken oder Tanzbars bezeichnet werden können, aber jeweils ein anderes "Publikum" ansprechen, gemeint die Löwen-Grube, der Zimba-Keller und die Diskothek "Exit", sollten auch hinsichtlich der Sperrstunde gleich behandelt werden. In der Folge wird mehrheitlich eine Stattgebung der Berufung befürwortet, allerdings unter der Auflage, daß Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen der Anrainer zu setzen sind. Abschließend wird der Berufung des Gerhard Juen gegen die Versagung der beantragten Bewilligung einer späteren Sperrstunde mit 3.00 Uhr für die Diskothek "Exit" stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen: Fraktion FPÖ und Parteifreie Bürger ohne Robert Mugg, Werner Brugger) stattgegeben und unter nachstehenden Auflagen eine Sperrstunde mit 3.00 Uhr, befristet auf 3 Monate, bewilligt: Gerhard Juen hat in geeigneter Art und Weise dafür Sorge zu tragen, daß sich die Gäste im Lokal und beim Verlassen des Lokales ruhig verhalten und jegliche Lärmbelästigung vermeiden und er hat diesbezügliche Anweisungen zu erteilen. Insbesondere hat er den Parkplatz der Diskothek "Exit" zu beaufsichtigen oder eine Person abzustellen, die diesen Parkplatz beaufsichtigt. Zu 6. Es wird einstimmig beschlossen, die Abwasserbeseitigungsanlage Bauabschnitt 08 mit dem Detailprojekt "Gantschier" zu errichten, die hiefür erforderlichen Geldmittel aufzubringen und Anschlußgebühren vorzuschreiben sowie die als Voraussetzung für die Gewährung der Landesförderung und Förderung durch den Wasserwirtschaftsfonds vorgesehenen Verpflichtungen einzugehen. Zu 7. Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit wird die Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte einstimmig vertagt. Ende der Sitzung: 0.25 Uhr