19921111_GVE029

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:12
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1992-11-11
Erscheinungsdatum 1992-11-11
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 11.11.1992 um 20.15 im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 29. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER und Dr. Bernd TAGWERCHER, sowie die Mitglieder und Ersatzleute der GV BR Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Ludwig KIEBER jun., Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Ing. Rudolf HAUMER, Ing. Paul DÖRLER, Dr. Wolfgang SANDER, Johann BANDL und Wolfgang MATTLE für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner BERTLE, Gebhard MARENT, Ing. Wolfang JUEN, Erwin RIEDLE, Felizitas MAKLOTT und Robert MUGG für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Dipl.-Ök.Ing. Helmut DAXER, Norbert STÜTTLER, Helmut NEUHAUSER und Josef LARCH für die SPÖ und Parteifreie; Referent: Gde.Kassier Ludwig Brugger Schriftführer: Gde.Sekr.Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Rudi BITSCHNAU, Hans NEYER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Trudi DÜNSER, LAbg.Mag. Siegfried NEYER und Robert MAYER Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachfolgende Gegenstände zu behandeln: a) 3. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG, Freigabe des im Voranschlag vorgesehenen Beitrages b) Verkauf des Grundstücks 1317/5 an Dr. Christian Schenk c) Umbau und Sanierung des Alpenbades Montafon d) Auftragsvergabe, Lieferung und Einbau einer kältetechnischen Anlage für das Gemeindekrankenhaus St. Josefsheim Erledigte T a g e s o r d n u n g : 1) Berichte des Vorsitzenden; 2) Gemeindekrankenhaus St. Josefsheim, Voranschlag 1993 3) Dienstpostenplan 1993 -2 4) Berichte gemäß § 60 Abs. 4 GG: a) Wegparzelle 1032/15; Ankauf b) Tourismusbüro Schruns, EDV-Ausstattung 5) Verlegung des Radweges auf den rechten Litzdamm - Hermann Sander-Weg 6) Bürgerberatung in ortsbildnerischen Gestaltungsfragen, Kostenübernahme 7) Flächenwidmungsplan, Anträge auf Änderung: a) Reg.Nr. 15/90: Dipl.-Ing. Karl-Ludwig Jäger, Schruns, Broxweg 10, Umwidmung eines Teilstückes der Gp 473 von FL in BW - Beratung über die Stellungnahme des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 01.09.1992 b) Reg.Nr. 1/91: RA Dr. Andreas Brandtner, Vertreter der Erbengemeinschaft Juen, Feldkirch, Bahnhofstraße 14, Umwidmung der Gpn 548 u.a. - Beratung über die Stellungnahme des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 02.07.1992 c) Reg.Nr. 8/92: Edith Scheyer, Götzis, Pfründeweg 16, Zuweisung eines "Roten Punktes" d) Reg.Nr. 9/92: Walter Kieber, Mainz, Südring 153, Umwidmung einer Teilfläche der Gp 1348 von FL in BW 8) Personalangelegenheiten 9) Parkplatzbewirtschaftung, Sternenparkplatz, Antrag auf Änderung der Parkgebühr 10) Gp 1370/5 u.a., Erschließung von der B 188, Beharrungsbeschluß 11) 3. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG, Freigabe des im Voranschlag vorgesehenen Beitrages 12) Verkauf des Grundstücks 1370/5 an Dr. Christian Schenk 13) Umbau und Sanierung des Alpenbades Montafon 14) Auftragsvergabe, Lieferung und Einbau einer kältetechnischen Anlage für das Gemeindekrankenhaus St. Josefsheim 15) Allfälliges zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: die von der Landesstraßenplanungsstelle ursprünglich projektierte Führung eines Gehsteiges an der Montjolastraße bis zur Gemeindegrenze, die allerdings auf den Widerstand einiger Grundeigentümer oberhalb des Bildstöckles gestoßen ist. Eine Verlegung des Gehsteiges talseitig wäre aufgrund der erforderlichen Errichtung von Stützmauern und Änderung der Abfahrtsrampen mit unverhältnismäßig ho- -3 hen Kosten verbunden, weshalb sich der Gemeindevorstand bereits für ein Auslaufen des Gehsteiges beim Bildstöckle ausgesprochen hat. Von dort führt ohnedies ein Fußweg Richtung Bartholomäberg weiter. den derzeitigen VerhandlungsSyntax Warning: Invalid Font Weight stand hinsichtlich der Verbauung des Niggatobels. Nach eingehenden Gesprächen mit den betroffenen Grundeigentümern erscheinen die erforderlichen Grundablösen doch in greifbare Nähe gerückt zu sein. die Blutspendeaktion am 24.11.1992, für die wiederum eine rege Teilnahme erhofft wird. - die Eröffnung des Rettungsheimes der Rotkreuzstation in Bludenz am 21.11.1992. zu 2) Der Voranschlag 1993 des Krankenhauses St. Josefsheim, der in die Interne-Krankenstation und Chronisch-Krankenstation aufgeteilt ist, ist den Mandataren zeitgerecht mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugestellt worden. Ab 01.01.1993 wird das 1. und 2. OG des Krankenhauses als Chronisch-Krankenstation geführt werden. In der ehemaligen Wochenstation sind 8 Pflegebetten und im 2. OG 14 Betten vorgesehen, womit der Bedarf vorerst abgedeckt erscheint. Der kostendeckende Pflegesatz für die Chronisch-Krankenstation errechnet sich bei Annahme von 6400 Pflegetagen und einem 80 %igen Ausnützungsgrad der Gesamtbetten mit S 1 5 8 3 , — . Bei Ermittlung des kostendeckenden Pflegetages für die Interne-Station wurde ebenfalls eine 80 %ige Auslastung angenommen und 3500 Pflegetage angesetzt. Für Sozialversicherte ermittelt sich somit ein kostendeckender Pflegesatz von S 1648, -, für Sozialhilfeträger und Selbstzahler Klasse III von S 1703, - und für die höhere Gebührenklasse von S 1840, -. Durch die auf Grundlage des Rechnungsabschlusses 1991 errechneten KRZAF-Zuschüsse ergibt sich ein wohl einmaliger Gebarungsüberschuß von S 345.000, -. An größeren Investitionen ist lediglich die Sanierung des Durchganges zwischen Küche im Altersheim und Krankenhaus vorgesehen. Die bisher geübte Praxis, jährlich 2 "Embru"-Betten anzukaufen wird vorerst ausgesetzt und die weitere Entwicklung abgewartet. Um die Daten in maschinenlesbarer Form an den KRZAF übermitteln zu können, ist die Anschaffung einer EDV-Software, deren Kosten sich auf rd. S 8 0 . 0 0 0 , — belaufen, erforderlich. Auch nach Aufteilung in eine Interne- und eine Chronisch-Krankenstation wird es bei einer Verwaltung, einem ärztlichen Leiter sowie einer Pflegeoberleitung bleiben. Die Abrechnung selbst wird allerdings komplizierter, da zum Teil eine direkte Zurechnung und zum Teil eine indirekte Zurechnung über Verrechnungspreise (Verrechnungssätze Haushaltsstelle 812400 und 812401) erfolgt. Der Abrechnungsmodus wurde im Einvernehmen mit der Landesrevisionsstelle festgesetzt. Vor allem erscheint eine korrekte Aufteilung auch geboten, da sich diese auf die Höhe der jeweiligen Pflegesätze auswirkt. Zu- -4 sammenfassend kann gesagt werden, daß die Einrichtung einer Chronisch-Krankenstation doch eine spürbare Entlastung für das Gemeindebudget mit sich bringt. In der stattfindenden Diskussion wird auf die Aussage von LR Fredy Mayer im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Informationsveranstaltung Bezug genommen, wonach, entgegen der ursprünglichen Aussage seitens des Vorsitzenden, daß keine nennenswerten Umbauten vorzunehmen sind, nun doch einige Investitionen anstehen und Landesmittel nur dann gewährt werden, wenn ein bedarfsgerechter Umbau erfolgt. Ebenso wird die Vorgangsweise, zuerst ein Weiterführen der Wochenstation zu proklamieren, dann vorzugeben, diese der Internen-Station angliedern zu wollen und schlußendlich eine Chronisch-Krankenstation einzurichten, in Kritik gezogen. Die Situation stellt sich jedoch so dar, daß bei einem Weiterbetrieb in der bisherigen Form ein jährlicher Abgang von S 5 bis 6 Mio prognostiziert wird und zudem diese "Dienstleistungen" nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. In diesem Zusammenhang wird über den landesweit sinkenden Bedarf an Akutbetten und die Gründe hiefür informiert. Bei den von LR Mayer angesprochenen Umbauten handelt es sich nicht um "gewaltigen" Umbauten, sondern es bewegen sich diese im Rahmen einer behindertengerechten Ausführung der Zugänge, Duschen usw. und tragen überdies zur Personalkosteneinsparung bei. Zudem werden 1993 noch gar keine Investitionen getätigt werden. In der weiteren Folge wird auf Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight die zukünftige Entwicklung des Krankenhauses Maria Rast Bezug genommen und von einem Teil der Mandatare nicht verstanden, warum auch hier eine Aufteilung in eine Interne-Station und Chronisch-Krankenstation vorgenommen wird und keine Konzentration erfolgt. Ein Grund dafür liegt darin, daß es für die Gemeinden des Tales wichtig war, daß das Krankenhaus Maria Rast überhaupt erhalten bleibt. Dem wird jedoch seitens des Landes nur dann zugestimmt werden, wenn sich auch die Montafoner Gemeinden im Rahmen eines "Gemeindeverbandes für eine Pflegestation" beteiligen. Abschließend wird der Voranschlag des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim für das Jahr 1993, der im Bereich der a) Interne-Krankenstation: Gesamtausgaben von S Gesamteinnahmen von S und einen Gebarungsüberschuß von . S 9.032.000, — 9.377.000, — 345.000, — b) Chronisch-Krankenstation: Gesamtausgaben von S 10.564.000, — Gesamteinnahmen von S 10.385.000, — und einen Gebarungsabgang von .... S 179.000, — vorsieht, entsprechend dem vom Gemeindevorstand beschlossenen Voranschlagsentwurf stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Ing. Werner NETZER, DDr. Heiner BERTLE und Gebhard MARENT) beschlossen. zu ) Der Dienstpostenplan 1993 der Marktgemeinde Schruns wurde den Mandataren ebenfalls mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugestellt. Insgesamt sind 119 Dienstposten vorgesehen, gegenüber dem Vorjahr somit um 2 (bzw. 3) Personen weniger. Allerdings haben sich interne Verschiebungen ergeben, die vom Vorsitzenden erläutert werden. Es wird auch darauf hingewiesen, daß eine Dipl. Krankenschwester sowie zwei Angestellte des Sanitätshilfsdienstes nur bei Vollauslastung eingestellt werden. Der Dienstpostenplan der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1993 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen. zu 4) Der Vorsitzende berichtet über die vom Gemeindevorstand gemäß 60 Abs. 3 GG gefaßten Beschlüsse: a) Ankauf der Wegparzelle 1032/15 von der Erbengemeinschaft nach K. Juen: Hiebei handelt es sich um einen 2 m breiten Grundstreifen entlang des Johann Wiederin-Weges, der zu straßenraumgestalterischen Maßnahmen, insbesondere Schaffung von Ausweichen, dienen soll. Die Dringlichkeit der Beschlußfassung ergab sich dadurch, daß die Verlassenschaftsabhandlung kurz vor ihrem Abschluß stand. b) Anschaffung der EDV-Ausstattung für das Tourismusbüro Schruns: Die Vergabe erfolgte an das Büro Thaler, welches sich auf den Bereich Verkehrsämter, Hotels udgl. spezialisierte und von allen Montafonern Verkehrsämtern bzw. Tourismusverbänden beigezogen wird. In der stattfindenden Diskussion wird in Anbetracht der geplanten Vernetzung angeregt, daß jemand als Systemoperator eingesetzt wird und die Koordination übernimmt. Der Vizebürgermeister informiert darüber, daß das Gemeinderechenzentrum ein Pflichtenheft erstellt und die Firma Thaler als eindeutig beste Firma ermittelt hat. Die Dringlichkeit der Beschlußfassung wird damit begründet, daß eine Lieferung in der Hochsaison unzweckmäßig erscheint und der Investitionsdruck durch Maßnahmen in den anderen Gemeinden gestiegen ist. Die Berichte über die im Gemeindevorstand gefaßten Beschlüsse werden hinsichtlich Punkt a) einstimmig und hinsichtlich Punkt b) stimmenmehrheitlich (eine Gegenstimme: DDr. Heiner BERTLE, der die Ansicht vertritt, daß durchaus die Möglichkeit bestanden hätte, unter Einhaltung der kompetenzrechtlichen Bestimmungen zu einem Beschluß zu gelangen) zustimmend zur Kenntnis genommen. -6 zu 5) Wiederholte Vorsprachen und zum Teil Beschwerden von Fußgängern haben den Vorsitzenden dazu bewogen, in der Gemeindevertretung die Verlegung des Radweges auf den rechten Litzdamm zur Behandlung zu bringen. Vor allem im Sommer werde der linke schattigere Litzdamm zu 70 bis 80 % von den Fußgängern benützt und es ist angeblich des öfteren zu unangenehmen Begegnungen mit Radfahrern gekommen. Ungeachtet der heutigen Diskussion über eine allfällige Verlegung des Radweges ist die Erstellung eines Gutachtens in Auftrag gegeben worden, das über die Zweckmäßigkeit einer Syntax Warning: Invalid Font Weight Verkehrsleitlinie Fußgänger/Radfahrer Aufschluß geben soll. In der stattfindenden Diskussion wird mehr oder weniger einhellig zum Ausdruck gebracht, daß gemischt genutzte Fuß- und Radwege im ganzen Land vorzufinden sind. Die Trennung Fuß/ Radweg durch eine Verkehrsleitlinie erscheint durchaus zweckmäßig, da es nach eigenen Beobachtungen zu kritischen Situationen gekommen ist. Die Verlegung des Radweges wird aus mehreren Gründen negativ beurteilt, da zum einen auf die Schüler der Musik- und Hauptschule, die zum Teil auch mit dem Rad unterwegs sind, Rücksicht zu nehmen ist und zum anderen insbesondere im Frühjahr die sonnigere rechte Seite des Litzdammes von den Fußgängern stärker benützt wird. Zudem ist der linke Litzdamm im Gegensatz zum rechten nicht ausgeleuchtet, was wiederum für eine Benützung durch Radfahrer, die über ein Licht verfügen, spricht. Die Verlegung des Radweges auf den rechten Litzdamm (Hermann Sander-Weg) wird daher einstimmig abgelehnt. zu 6) Der Vorsitzende informiert über das mit Architekt Seebacher in Vertretung der Ingenieurkammer geführte Gespräch. Das Interesse an der Durchführung einer solchen Beratungstätigkeit ist durchaus vorhanden und es sind bereits vor zwei bis drei Jahren ähnliche Beratungen angeboten worden. Klarzustellen ist, daß sich eine solche Beratung nur auf grundsätzliche Aspekte beschränken kann. Architekt Seebacher hat zugesichert, sich bei den anderen Kammermitgliedern über ihre Bereitschaft zu erkundigen und für den Fall, daß niemand teilnehmen möchte, diese Beratungstätigkeit zu bestimmten Terminen selbst durchzuführen. Es erscheint zweckmäßig, bei besonderem Bedarf neben fixen Terminen nach freier Wahl zusätzliche Termine einzuschalten. Verrechnet würde die einfache Zeitgebühr plus Kilometergeld. Diese Beratungstätigkeiten müßten natürlich entsprechend publik gemacht werden. Die Erfahrung in anderen Orten hat gezeigt, daß bereits bei kleineren Baumaßnahmen oder Sanierungsarbeiten die Beratung gerne in Anspruch genommen wird. Es wird angeregt, daß auch die Verwaltung die eine oder andere Information einholt. Es wird einstimmig beschlossen, mit Beginn des Jahres 1993 eine Bürgerberatung in ortsbildnerischen Gestaltungsfragen und architektonischen Belangen vorerst auf ein Jahr einzuführen. zu 7) a) Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 11.9.1991 die Umwidmung eines Teilstückes der Gp 473 oberhalb des Broxweges von FL in BW beschlossen. Begründet wurde dieser Beschluß vor allem damit, daß die gegenständliche Widmung als Anschlußwidmung zu werten ist und auch die Grundstücke Polanc, Heinzle usw. in naher Zukunft einer Verbauung zugeführt werden. Festgehalten wird, daß diese Umwidmung die äußerste Grenze des Baugebietes bilden soll. Architekt Reith, dessen Meinung sich dann auch Architekt Mödlagl angeschlossen hat, hat diese Umwidmung aus verschiedenen Gründen negativ beurteilt, was schlußendlich dazu geführt hat, daß der Gemeinde seitens der Raumplanungsstelle nahegelegt wurde, von gegenständlicher Umwidmung Abstand zu nehmen. Es wird ausdrücklich klargestellt, daß der Gemeindevertretung bei ihrer Beschlußfassung das Gutachten des Architekten Reith sehr wohl bekannt war und einer eingehenden Beratung unterzogen wurde. Allerdings waren nicht alle im Gutachten getroffenen Aussagen gänzlich nachvollziehbar bzw. gelangte die Gemeindevertretung zum Teil zu anderen Ergebnissen. Zu erwähnen ist auch, daß die Bebauung des Bereiches unterhalb des Broxweges optimal gelöst worden ist und die Erwartung einer ähnlich guten Lösung auch in die gegenständliche Entscheidung eingeflossen ist. Eine Umwidmung kann nicht völlig steril gesehen werden und es wird auch die Art der Bebauung nicht gänzlich außer Acht zu lassen sein. Mit Unverständnis werden die Ausführungen in der Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung zur Kenntnis genommen, die sich auf die in Schruns bereits gewidmeten Bauflächen und Bauerwartungsflächen beziehen. Insbesondere wird der Verweis auf den ermittelten WidmungsübeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight rhang im Gemeindegebiet, der in der Feststellung mündet, daß nach geltenden raumplanerischen Zielen die Bebauung von Hanglagen seitens der Gemeinde Schruns unmöglich geltend gemacht werden kann, als untauglich für die Begründung einer Ablehnung zurückgewiesen. Zudem hat der Amtssachverständige für Raumplanung seine Kompetenzen klar überschritten, indem er sich zur Aussage verleiten läßt, daß das Schrunser Feld über ausgedehnte Bauflächenreserven für die künftige Siedlungsentwicklung der Gemeinde verfügt und es daher allen raumplanerischen Zielsetzungen widersprechen würde, wenn die Marktgemeinde Schruns sich nunmehr auf die Bebauung bzw. Widmung der Hanglagen ihrer Gemeinde konzentrieren würden. Der Amtssachverständige hat sich offensichtlich nicht der Mühe unterzogen, sich über die von der Marktgemeinde Schruns ausgearbeiteten und von einer breiten Mehrheit getragenen Raumplanungsziele näher zu informieren. Diese sehen vor, daß die Bewahrung landwirtschaftlicher Flächen im Talboden wesent- -8 lieh erstrebenswerter ist als die Erhaltung von Landwirtschaftsflächen in Hangbereichen. Daß sich die Gemeindevertretung Schruns nicht nur oberflächlich mit gegenständlicher Angelegenheit befaßt hat, ist bereits daraus ersichtlich, daß Verhandlungen mit dem Grundeigentümer darüber geführt worden sind, wo das Objekt tatsächlich situiert werden soll. Festgestellt wird, daß die Erfahrungen aus der Grundverkehrs-Ortskommission eindeutig gezeigt haben, daß der Grundstücksverkehr in Schruns nahezu zum Erliegen gekommen ist. Es ist somit eine unbestrittene Tatsache, daß auch die gewidmeten Flächen nur sehr eingeschränkt in den Handel gebracht werden. Auch was die Ausführungen hinsichtlich des Einbrechens in einen großräumigeren freien Landschaftsraum betrifft, ist zu entgegnen, daß dies nicht den Tatsachen entspricht, da die gegenständliche Umwidmung lediglich als Anschlußwidmung zu betrachten ist. Abschließend wird lakonisch darauf verwiesen, daß, wenn es nach den Ausbauplänen der Landesstraßenplanung gegangen wäre, sich im gegenständlichen Bereich bereits eine Kehre der Montjolastraße befinden würde. Aus den vorgenannten Gründen wird an der bereits beschlossenen Umwidmung eines Teilstückes der Gp 472 und 473 einstimmig festgehalten. b) Der Vorsitzende faßt die Gründe, die die Gemeindevertretung dazu bewogen haben, die gegenständlichen Umwidmungen vorzunehmen, nochmals kurz zusammen und bringt das Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 02.07.1992 zur Verlesung. Er greift die einzelnen Punkte auf und hält fest, daß aus Schrunser Sicht eine Trassenführung der B 188 parallel zur Montafonerbahn mit allem Nachdruck abgelehnt wird. Was die ermittelten Baulandreserven betrifft, gilt das bereits zum vorigen Punkt Gesagte. Die von der Vorarlberger Landesregierung geforderte Rückwidmung von gewidmeten Flächen in Freiflächen im selben Umfang wurde im Raumordnungsausschuß geprüft und im Anschluß daran ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Diese Rückwidmung scheitert jedoch an der mangelnden Zustimmung verschiedener betroffener Grundeigentümer. Auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage wird eine Rückwidmung zur Erzielung einer ausgeglichenen Flächenbilanz gegen den Willen der Grundeigentümer nur in besonders begründeten Fällen vorgenommen werden. Wichtig erscheint vor allem, zu prüfen, ob der gegenständliche Bereich für Betriebsansiedlungen tatsächlich geeignet ist. Diese Frage ist von den von der Gemeinde beauftragten Gutachtern eindeutig beantwortet worden, die diese Grundflächen für solche Zwecke am besten geeignet befunden haben. Die Stellungnahme der Agrarbezirksbehörde ist zwar aus landwirtschaftlicher Sicht richtig, allerdings muß auch dem Anrecht der Wirtschaft auf Bestandssicherung ein gewisser Stellenwert eingeräumt werden. DDr. Heiner BERTLE sieht das vom Gesetz verlangte öffentliche Interesse an einer Umwidmung nicht gegeben und er verweist auf die Stellungnahme der Abteilung VI a, die es für erforderlich hält, daß der Bedarf an deSyntax Warning: Invalid Font Weight n gegenständlichen Flächen ausreichend begründet wird. Er vertritt die Ansicht, daß es nicht ausreicht, daß ausschließlich für einen Privaten ein Bedarf gegeben ist, sondern es muß dieser Bedarf auch für die Gemeinde vorliegen. Zumindest müßte sich das Bauunternehmen, das die gegenständlichen Flächen für Betriebsansiedelungen übernehmen möchte, klar darüber äußern, wie groß der konkrete Bedarf ist. Für die darüberhinaus gehenden Flächen müßte der Gemeinde eine Mitgestaltungsmöglichkeit eingeräumt werden. Diesen Ausführungen hält BR Wilhelm GANTNER entgegen, daß die Firma Vonbank ohnedies einen größeren Bedarf angemeldet hat und das öffentliche Interesse nicht nur einen unmittelbaren, sondern auch einen mittelbaren Bedarf umfaßt. Ein solcher mittelbarer Bedarf erscheint jedoch in Anbetracht der Ansiedlung bzw. Umsiedlung eines Unternehmens gegeben. Für ihn besteht kein Unterschied in der Gewichtung der Begründung, ob das Grundstück von der Gemeinde oder von einem privaten Unternehmer erworben wird. Dies wird jedoch von DDr. Heiner BERTLE anders gesehen, da, wie die Erfahrungen gezeigt haben, Grundstücke in privater Hand nur spärlich in den Handel gelangen. Bgm. Harald WEKERLE betrachtet es als unlauter, mit den Instrumenten des Raumplanungsgesetzes einen Grundkauf erzwingen zu wollen. Er verweist auf den heute noch zur Beratung anstehenden Grundverkauf an Dr. Christian Schenk, der wohl genehmigt werden wird, auch wenn bereits andere Private ihr Interesse an diesem Grundstück angemeldet haben. Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN teilt die von DDr. Heiner BERTLE vorgebrachten Bedenken, daß die gegenständlichen Grundstücke nicht in den Handel gebracht bzw. betrieblich genutzt werden, nicht, da die Firma Vonbank als Unternehmerin schon aus steuerlichen Gründen etwas mit diesem Grundstück anfangen muß. Richard SANDER jun. befürchtet, daß, wenn der Firma Vonbank keine Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden, 100 Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Auf den gegenständlichen Grundflächen werde nicht nur ein Lager eingerichtet werden, sondern es werde mit Sicherheit die Verwaltung, die derzeit in zwei Einfamilienhäusern untergebracht ist, dorthin verlegt werden. Dem Vorwurf, daß die Firma Vonbank bisher keine Auskunft darüber erteilt hat, wieviel Flächen tatsächlich benötigt werden, wird begegnet, daß durch eine Widmung von 1/3 der Fläche in Betriebserwartungsfläche der Gemeinde doch ein Steuerungsinstrument in die Hand gegeben ist. GR Ing. Werner NETZER weist darauf hin, daß, wie bereits in voriger Umwidmungsangelegenheit zum Ausdruck gebracht -10worden ist, eine Umwidmung nicht so steril gesehen werden darf. Der Umwidmungsbereich umfaßt ein Ausmaß von 17.000 m2, was für hiesige Verhältnisse ein gewaltiges Flächenausmaß darstelle. In Zukunft werde Betriebsgebiet nicht mehr so einfach zu bekommen sein. Nach Veräußerung an die Firma Vonbank verfüge die Gemeinde praktisch über keine Steuerungsmöglichkeiten mehr. Im Falle eines Ankaufs durch die Gemeinde selbst hätte diese jedoch die Möglichkeit, zukunftsweisende Betriebe anzusiedeln und er erinnert an den Vortrag von Sixtus Lanner, der sich dafür ausgesprochen hat, Umwidmungen nur dann zu genehmigen, wenn bekannt ist, was tatsächlich kommt. Durch die Widmung einer Teilfläche in BB1-Erwartungsfläche sieht er jedenfalls nicht ausreichend sichergestellt, daß eine heterogene Betriebsstruktur verwirklicht wird, dies vor allem dann nicht, wenn eine Baufirma alles erwirbt. DDr. Heiner BERTLE greift nochmals die Frage auf, worin das öffentliche Interesse der Gemeinde an gegenständlicher Umwidmung besteht. Er bestreitet nicht, daß für den Fall, daß bekannt ist, was mit dem Grundstück geplant ist und dies einer sinnvollen Verwendung entspricht, das öffentliche Interesse gegeben ist. Derzeit wäre jedoch nicht ausreichend sichergestellt, daß das Grundstück in nützlicher Frist einer sinnvollen Verwendung zugeführt wird. Nach wie vor unterschiedliche Ansichten bestehen darüber, ob ein Unterschied zu Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight machen ist, ob die Gemeinde oder ein Privater das Grundstück ankauft. Dr. Wolfgang SANDER stellt den Antrag auf Ende der Debatte. Der Vorsitzende faßt nochmals kurz zusammen: Die B 188 wird mit Sicherheit nicht parallel zur Montafonerbahn verlegt werden. Seiner Ansicht nach ist sowohl ein mittelbarer als auch ein unmittelbarer Bedarf an Gewerbe und Betriebsgebieten gegeben. Der Gemeinde ist durch die teilweise Widmung als Erwartungsfläche nach wie vor eine Steuerungsmöglichkeit in die Hand gegeben. Die Umwidmung sollte unabhängig von der Eigentumsfrage behandelt werden. Die von DDr. Heiner BERTLE und GR Ing. Werner NETZER vorgebrachten Vorschläge seien zudem nicht administrierbar, da im Rahmen einer Umwidmung keine Auflagen aufgenommen werden können. In der stattfindenden Abstimmung wird die von der Gemeindevertretung beschlossene Umwidmung der Gpn 548 u.a. (Erbengemeinschaft Juen) von FL in BB1 und BB1-Erwartungsfläche nicht bestätigt und der bereits gefaßte Umwidmungsbeschluß aufgehoben, (stimmenmehrheitliche Beschlußfassung - 12 Gegenstimmen: SPÖ und FPÖ und Ing. Paul DÖRLER) c) Bei gegenständlicher Umwidmung handelt es sich um eine Anschlußwidmung, da die betreffenden Grundstücke bereits mehr oder weniger von Bauflächen umgeben sind. -11Die Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke 1730, 1732/2 und .477/2 (Edith Scheyer) sowie der Gst 1729 und .1260 (Irma Stocker) von FL in BW wird daher nach Maßgabe der vorgelegten planlichen Darstellung einstimmig beschlossen. d) Die Umwidmung der im Plan dargestellten Teilfläche des Gst 1348 läuft den Zielsetzungen der Schrunser Flächenwidmung zuwider und es käme dieser Präjudizwirkung zu. Es wird angeregt, zu prüfen, ob die Errichtung eines Eigenheimes nicht auch auf Gst 1397/1, das als Bauwohnfläche gewidmet ist, möglich wäre. Robert MUGG stellt den Antrag auf Vertagung, um eine Besichtigung an Ort und Stelle vornehmen zu können. Es wird jedoch mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, daß eine Umwidmung derzeit keinesfalls möglich erscheint, weshalb bereits jetzt schon eine konkrete Entscheidung getroffen werden soll. Ein späterer Neuantrag ist dann immer noch möglich. Die Gemeindevertretung regt an, daß sich die Gemeinde dafür einsetzt, daß bei einer allfälligen Bebauung des Grundstücks 1397/1 seitens der Eigentümer der Anrainergrundstücke der Erteilung einer Abstandsnachsicht zugestimmt wird bzw. diese sich u.U. bereit erklären, Teilflächen von ihren Grundstücken abzutreten. Ebenfalls soll der Antragsteller auf die ab 1993 stattfindende Bauberatung hingewiesen werden. Die Umwidmung einer Teilfläche der Gp 1348 (Johann Josef Kieber) von FL in BW wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Robert MUGG, Ing. Wolfgang JUEN und Ing. Werner NETZER) abgelehnt. zu 8) Gemäß § 142 Abs. 3 Gemeindebedienstetengesetz wird die Anstellung von Martina Ludescher als Angestellte in der Tourismusinformation mit 07.09.1992 und von Monika Hilbrand als Angestellte in der Musikschule Montafon Schruns mit 21.9.1992, jeweils in der Verwendungsgruppe b, einstimmig genehmigt. zu 9) Der Tourismusausschuß hat aufgrund wiederholter Reklamationen von Gästen den Antrag an die Gemeindevertretung beschlossen, die Parkgebühr auf dem Sternenparkplatz für die erste Stunde auf S 5, - zu senken. Dies entspreche den landesweit üblichen Sätzen. Weiters wurde der Vorschlag unterbreitet, die Mittagspause von 12.00 bis 14.00 Uhr von der Abgabepflicht auszunehmen. Diese Änderung der Parkabgabenordnung stellt sowohl eine Forderung des Handels als auch der Gastronomie dar. -12In der stattfindenden Diskussion wird davor gewarnt, verschiedene Interessensgruppen unterschiedlich zu behandeln und auf die generellen Zielsetzungen bei Einführungen der erhöhten Parkgebühr für die erste und zweite Stunde verwiesen. Mit Bedauern wird zur Kenntnis genommen, daß die von der Gemeindevertretung geforderten Maßnahmen in der LöwenTiefgarage bis dato noch nicht gesetzt worden sind, zumal die seinerzeitige Festsetzung der Tarife wesentlich damit zusammenhing. Ebenfalls wird angeSyntax Warning: Invalid Font Weight regt, noch stärker darauf hinzuweisen, daß das Parken in der Löwen-Tiefgarage in der ersten Stunde kostenlos ist. Einige Mandatare befürchten, daß bei einer Herabsetzung der Parkgebühr die Frequenz auf dem Sternenparkplatz wieder zunimmt, was sich negativ auf den Schulbetrieb auswirken würde. Abschließend wird beschlossen, 1. die Parkgebühr auf dem Sternenparkplatz für die erste Stunde auf S 5 , — herabzusenken (stimmenmehrheitlich, 9 Gegenstimmen) und 2. auf sämtlichen Parkplätzen die Abgabe für jede weitere halbe Stunde jeweils S 5 , — beträgt, wobei die Abgabe, ausgenommen für die erste Stunde, auch für kleinere Zeiteinheiten in entsprechenden Teilbeträgen entrichtet werden kann, (stimmenmehrheitlich: 8 Gegenstimmen) zu 10) Der Vorsitzende faßt die wesentlichen Punkte des Gutachtens des verkehrstechnischen Amtssachverständigen über die Errichtung von zwei Erschließungsstraßen von der B 188 kurz zusammen. Verschiedene Gründe sprechen eindeutig dafür, daß beide Erschließungsstraßen zur Verwirklichung gelangen sollen, wobei er vor allem den unnötigen Grundverbrauch bei lediglich einer Erschließung, die Führung einer parallelen Erschließungsstraße über fremde Grundstücke sowie das Erfordernis einer Bebauung des dortigen Bereiches zur Erlangung der Bewilligung zur Verlegung der Ortstafel taleinwärts der Kreuzung Wagenweg hervorhebt. Er führt verschiedene Beispiele in Gantschier an, bei denen auch ohne eigene Linksabbiegespur bzw. Ausweitung der Fahrbahnbreite keine verkehrsmäßigen Behinderungen eintreten. DDr. Heiner BERTLE sieht jedoch, gerade was das Beispiel Gantschier zeige, die Gefahr gegeben, daß der Charakter der B 188 als Umfahrungsstraße verloren geht. In weiterer Folge werden nochmals die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen und abschließend der von der Gemeindevertretung bereits gefaßte Beschluß über die Erschließung der Grundstücke 1370/5 u.a. sowie des Verwaltungsgebäudes des Standes Montafon von der B 188 stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Gebhard MARENT und Robert MUGG) bestätigt. zu 11) Die Freigabe des im Budget 1992 enthaltenen Beitrages zum 3. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG in Höhe von S 1.125.123, — wird einstimmig beschlossen. zu 12) Nach konkreten Hinweisen von GR Ing. Werner NETZER ist der Vorsitzende nochmals mit Dr. Christian Schenk hinsichtlich dem Verkauf eines Grundstücks zur Errichtung einer Tagesklinik in Verhandlung getreten. Hiebei ist vor allem das "Fleisch"-Grundstück an der B 188 zur Sprache gestanden. Dr. Schenk hat sein Interesse am Ankauf dieses Areals bekundet, allerdings auf der Abtretung der gesamten Fläche bestanden. Die Größe der benötigten Liegenschaft ist vor allem auch der Grund dafür, weshalb es bisher mit der Gemeinde Tschagguns noch zu keiner endgültigen Einigung gekommen ist. In seiner letzten Sitzung ist der Gemeindevorstand einem Grundverkauf grundsätzlich positiv gegenüber gestanden und hat den Vorsitzenden beauftragt, die Verhandlungen weiter zu führen. In der Folge konnte auch eine Einigung erzielt werden, allerdings wurde der vom Gemeindevorstand ursprünglich angesetzte Preis von S 1 2 0 0 , — / m 2 auf S 1 1 0 0 , — zurückgenommen, was jedoch in Anbetracht der vorhandenen Überspannung vertretbar erscheint. Dr. Miller hat bereits im Auftrag von Dr. Schenk einen Vertragsentwurf ausgearbeitet, der vom Vorsitzenden eingehend erläutert wird. Vor allem weist er auf die Notwendigkeit hin, daß für den Fall der NichtVerwirklichung der in Aussicht gestellten Tagesklinik der Gemeinde das Recht eingeräumt wird, die Grundflächen wieder zurückzukaufen. Keine Zustimmung findet die im Vertragsentwurf vorgesehene Bauabstandsnachsicht von 0 m gegenüber der zur Errichtung einer Erschließungsstraße abzutretenden Teilfläche. Seitens der Gemeindevertretung ist allenfalls eine Bauabstandsnachsicht an der gemeinsamen Grenze zwischen Kaufsliegenschaft und Trennfläche 1 auf 2 m vorstellbar. Unter dieser Voraussetzung wird der Verkauf des Grundstücks 13 70/5 an Dr. Christian Schenk Syntax Warning: Invalid Font Weight zur Errichtung einer Tagesklinik entsprechend der im Entwurf vorliegenden Vereinbarung einstimmig genehmigt. zu 13) Der Vorsitzende informiert über die in der Zwischenzeit nochmals stattgefundene Aussprache mit dem Gemeindevorstand Tschagguns. Konkreter Anlaß für dieses Gespräch gab die seitens der Marktgemeinde Schruns eingeschränkte Unterfertigung des Auftragsschreibens an die Fa. Berndorf, das den vollen Auftragsumfang inkl. Großwasserrutsche und Strömungskanal beinhaltete. Diese beiden Attraktionen werden seitens der Marktgemeinde Schruns nur dann mitgetragen, wenn konkrete -14Einigung über eine Beteiligung der Gemeinde Tschagguns an der Sportanlage Wagenweg erzielt worden ist. Unter diesen Voraussetzungen war jedoch die Gemeinde Tschagguns nicht bereit, das Auftragsschreiben an die Firma Berndorf weiterzuleiten. In zähen Verhandlungen konnte nunmehr vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindevertretung Schruns ein Kompromiß dahingehend erzielt werden, daß die Gemeinde Schruns den vollen Sanierungsumfang plus Attraktionen mitträgt, wenn sich die Gemeinde Tschagguns mit S 3 Mio an den Errichtungskosten und 20 % an den jährlichen Betriebskosten, maximal jedoch S 7 2 . 0 0 0 , — wertgesichert, beteiligt. Der in der letzten Sitzung gefaßte Beschluß über die Einrichtung eines Strömungskanales und der großen Rutsche im Alpenbad Montafon wird stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Ing. Rudolf HAUMER, Ludwig KIEBER jun., DDr. Heiner BERTLE und Dr. Wolfgang SANDER) unter den vorgenannten Voraussetzungen dahingehend abgeändert bzw. ergänzt, daß seitens der Marktgemeinde Schruns beide zusätzlichen Attraktionen mitgetragen werden. zu 14) Der Ankauf und der Einbau von Kühlboxen für das Krankenhaus St. Josefsheim von der Firma Kiechel & Hagleitner, Bregenz, als Best- und Billigstbieterin um die Anbotssumme von S 5 1 2 . 3 3 3 , — wird einstimmig genehmigt. zu 15) Unter Allfälliges erfolgt keine Wortmeldung. Gegen die Niederschrift über die vorausgegangene 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.10.1992 werden keine Einwände erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 00.10 Uhr Schruns, am 16.11.1992 Dr. 0. Huber Bgm. H. Wekerle