19641021_GVE054

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:12
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1964-10-21
Erscheinungsdatum 1964-10-21
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 22.10.1964 Zl. 004-3 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 21. Oktober 1964 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 54. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Marent Franz als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hütter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner; Ganahl Oskar, Schreiber Jakob, Erhard Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin, Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Bauer Rudolf, Nels Seppl für die FPÖ; und Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Mag. Ph. Heinzle Hubert, Med. Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin und Fritz Ernst. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Rechnungsabschluss 1963; 2. Neubau der Hauptschule; Vergabe von Lieferungen - Firstfeier; 3. Gemeindebauhof-Verlegung -Grundankauf (Gp. 147/1 Im Tobel); 4. Staubfreimachung von Gemeindewegen; 5. Au8serlitzstraBse-Fahrbahnverbreiterung/Geh8teiganlage beim Haus Tomaselli; 6. Güterwegbauten (Hof-Kapiescha und Latang); Grundeinlösung - Übernahme bezw. Bevorschussung von Interessentschaftsbeiträgen; 7. Gehsteigschneeräumung - Anschaffung eines Räumgerätes; 8. Förderungsbeiträge; 9. Stellungnahmen zu Gewerbeansuchen; 10. Bauabstandsnachsichten; 11. Personalangelegenheiten (Prof. Baxa / Hauptschule Aufwandsentschädigung); - B BERICHTE BESCHLÜSSE: zu 1.) Über Antrag des Finanzüberprüfungsausschusses und des Finanzausschusses wird der Rechnungsabschluss für das Verwaltungsjahr 1963, der einen Gebarungsüberschuss von S 423.478, 40 aufweist (erfolgsmässige Einnahmen von S 12.496, 40, 31 und Ausgaben von S 11.685.307, 45 sowie vermögenswirksame Einnahmen von S 73.030.und Ausgaben von S 460.284, 46), sowie die Gewinn- u. Verlustrechnung 1963 des Wasserwerkes der Marktgemeinde Schruns (Einnahmen von S 669.242, 92 und Ausgaben von S 361.770, 51) genehmigt. (Einstimmige Beschlussfassung). In diesem Zusammenhange wird nach erfolgter Stellungnahme zur Verrechnung von Dienstleistungen des H. Vbgm. Isele Eugen gem. § 64 / 68 Gde.Ordnung eine Entschädigung des Genannten mit S 18.- / Stunde gebilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). Ferner werden über Antrag der zuständigen Unterausschüsse folgende Beschlüsse stimmeneinhellig gefasst: a) im Gde.KrankenhauB St. Josefsheim, im Hauptschulgebäude sowie im Schwimmbad Schruns sind zwecks genauer Erfassung des Wasserverbrauches -2- (Verumlagungsmöglichkeit!) Spezialwassermesser (Aufwand ca. S 30.000.-) einzubauen; b) bei der Einbringung von Gemeindesteuern und Abgaben ist ab 1.1.1965 an Stelle der bisherigen toleranten Handhabung nach den Bestimmungen des Abgabeneinhebungsgesetzes 1951 vorzugehen. (Einhebung von Säumniszuschlägen bei Nichtentrichtung von Abgaben bis zum Fälligkeitstage, von Verspätungszuschlägen bei nicht fristgerechter Abgabe von Steuererklärungen, sowie von Mahngebühren). Stundungsansuchen sind nach wie vor dem Finanzausschuss bezw. der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen. c) die für den Ankauf des Sportplatzes bestehende Rücklage von S 146.000.- soll in eine Rücklage für den Ausbau des Schwimmbades umgewandelt werden. zu 2.) Arbeiten- bezw. Lieferungen für den Neubau der Hauptschule Schruns werden wie folgt vergeben: a) Alu-Holzfenster an die Fa. Pümpel Seraphin u. Söhne, Feldkirch zum Offertrichtpreis von S 758.375, -; (einstimmige Beschlussf.) b) AVS-Vorhangschienen an die Fa. Hilti & Weh, Feldkirch u. zwar abweichend von der Ausschreibung entsprechend einem Wunsch des Lehrkörpers für alle Klassenräume (2-fach) zu einem Richtpreis von ca. S 25.000.-; (Stimmenmehrheitl. Beschlussfassung, 1 Gegenstimme); c) WC Trennwände an die Fa. Catowerk Biberach / DBR zum Richtpreis von ca. S 83.957.-; (einstimmige Beschlussfassung); d) Natursteinverblendungen (mit Nauderer-Steine) für den Kamin und die Aussenfassaden, ca. 100 m2 zum Richtpreis von S 699, 60 an die Fa. L. Belutta, Schruns, (Stimmenmehrheitl. Beschlussfassung in schriftlichem Abstimmungsverfahren 19 St. F. Belluta, 2 Stimmen für ARGE, 2 Stimmenthaltungen). Für die am Rohbau der Hauptschule beteiligten Arbeitskräfte wird am Freitag, den 30.10.1964 abends um 20.15 Uhr im Hotel Taube eine Firstfeier veranstaltet. (Einstimmige Beschlussfassung). Die Gemeindevertretung nimmt an dieser Feier nicht teil, so daß seitens des Gemeindeamtes ein diesbezgl. Einladungsschreiben unterbleiben kann. zu 3.) Dem Ankauf der Gp. 147/1 (Im Tobel) mit 2.769 m2 zu S 200.- /m2 für die durch den Neubau der Hauptschule notwendig gewordene Verlegung des Gemeindebauhofes wird zugestimmt« Sämtliche durch die EigentumsÜbertragung auflaufenden Kosten und Gebühren hat die Marktgemeinde Schruns als Käuferin allein zu tragen. (Einstimmige Beschlussfassung). Verhandlungen mit den Geschw. Zuderell zwecks Erlangung eines Zufahrtsrechtes zu diesem völlig isoliert liegenden Grundstück (die Zufahrtsbrücke über die Litz wurde am 11.1.1954 durch Abgang einer Lawine zerstört) sind im Gange. zu 4.) Nachfolgende Gemeindewege werden - möglichst noch im laufenden Jahr - mit einem staubfreien Belag versehen: Tobelweg (180 lfm) Bereich: Hotel Krone bis einschl. Grundbesitz Sander Bondi; (Aufwand ca. S 50.000.-); Veltlinerweg (160 lfm) Bereich: Lange Ställe – Abzweigung Prof. Tscholweg; (Aufwand ca. S 34.000.-); Prof. Tscholweg (80 lfm) Bereich: Abzweigung v. d. Silvrettastrasse bis Einmündung in den Veltlinerweg; (Aufwand ca. 23.000.- S) unter gleichzeitiger Wegübernahme in das Öffentl. Gut; Wagenweg (50 lfm) Bereich; Abzweigung v. d. Silvrettastrasse bis Einmündung in den Veltlinerweg; (Aufand ca. 23.000.- S) unter gleichzeitiger Wegübernahme in das Öffentl. Gut; Wagenweg (50 lfm) Bereich: Abzweigung von der Bahnhofstrasse – Lange Ställe; (Aufwand ca. S 14.000.-); Verbindungsweg Unterdorfstrasse – Lange Ställe (180 lfm); (Aufwand ca. S 15.000.-); -3- Gässle einschl. Fußweg in Richtung Bahnhofstrasse; und Restliches noch nicht staubfreies Wegstück unterhalb der Batlogghalle; (Einstimmige Beschlussfassung). Die Belagsarbeiten (6 cm Bitumenbelag vorgesehen) sind seitens des Gemeindeamtes der Bauunternehmung (Fa. Nägele / Sulz oder Fa. Hilti & Jehle / Feldkirch) zu übertragen, welche dieselben noch zuverlässig in diesem Jahre ausführt. In diesem Zusammenhange beschliesst die Gemeindevertretung auch einstimmig eine sofortige bestmöglichste Instandsetzung des Briferewges und des Gamplaschgerweges unter Einsatz einer Planierraupe und einer Gemeindearbeiterpartie. Um einen längeren Einsatz der Gemeindearbeiter bei diesen Arbeiten zu sichern, sollen die Arbeiten für die Verlegung der 1300 m langen 150 mm Wasserleitung im Bereich des Au-Weges, falls unbedingt erforderlich, einer Bauunternehmung übertragen werden. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) Nach Fertigstellung des Wohn- u. Geschäftshausneubaues Tomaselli beabsichtigt das Landesstrassenbauamt demnächst die verbreiterte Fahrbahn der Ausserlitzstrasse mit einem Belag zu versehen. Voraussetzung hiefür ist die Abtretung einer ca. 15 m2 großen Fläche der Bp. 110/2 (Kronenstall – Hedwig und Willy Böhm, Schruns 92). Den Grundeigentümern, welche den für die Errichtung einer Gehsteiganlage erforderlichen Grund unentgeltlich beizustellen haben, wird für den zur Fahrbahnverbreiterung abgetretenen Grund eine einmalige Pauschalvergütung von S 5.000.- bewilligt. (Stimmenmehrheitliche Beschlussvergütung, 1 Gegenstimme). Gleichzeitig genehmigt die Gemeindevertretung die Errichtung einer Gehsteiganlage von der Litzbrücke bis zum Cafe Espresso (Wekerle A.) in einer Länge von ca. 30 m Breite, wobei die Einfahrt in den Litzdammweg zweckentsprechend gesichert bleiben soll. Die Marktgemeinde Schruns trägt für diese Gehsteiganlage nur den Aufwand bis zu einer Breite von 1, 50 m, für den Aufwand des restlichen Gehsteiges bezw. Vorplatzes bis zum Wohnu. Geschäftshaus Tomaselli haben die Hauseigentümer selbst aufzukommen. (Einstimmige Beschlussfassung). Die Gehsteigerrichtung ist der Bauunternehmung zu übertragen, welche die Arbeiten möglichst noch im laufenden Jahr auszuführen vermag. Zu 6.) Die Trasse für den neuen Güterweg Hof-Kapiescha steht nunmehr endgültig fest und im kommenden Jahr soll das Baulos I (Abzweigung vom Brifenweg – Grundbesitz Stüttler Edmund, Schruns 2 312) in Angriff genommen werden. (Aufwand ca. S 480.000.- ohne Belagsarbeiten). Im Sinne des Ergebnisses der Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern wird den Liegenschaftseigentümern im Bereiche: Abzweigung vom Briferweg bis einschl. Buchwald auf Grund der gegebenen Sachlage (diese Grundeigentümer haben bereits eine Zufahrt) für den Güterwegneubau abzutretenden Grund eine Ablösungsvergütung von S 40.- / m2 (Gesamtaufwand für die Gemeinde ca. S 100.000.-) zugestanden. (Einstimmige Beschlussfassung.) Ferner wird eine Bevorschussung des Interessentschaftsbeitrages (40 % des Wegbaukostenaufwandes – Land und Bund subventionieren das Bauvorhaben voraussichtlich mit 60 %!) durch die Marktgemeinde Schruns zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). Schliesslich wird noch einer Bevorschussung bezw. vorläufigen Übernahme des 40 % igen Interessentschaftsbeitrags zum Baukostenaufwand für den Neubau des 450 m langen Latang-Güterweges (1, 80 m Breite) in der Parzelle Gamplaschg (Gesamtaufwand ca. S 120.000.-, ergebend ca. S 50.000.Interessentschaftsbeitrag) zugestimmt. Im Falle einer -4- späteren Errichtung von Objektes im Bereiche dieses neuen Weges haben die jeweiligen Eigentümer der Marktgemeinde Schruns einen seinerzeit gesondert festzusetzenden Erschliessungsbeitrag rückzuvergüten. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Für die Gehsteig-Schneeräumung wird eine SchmidtSeitenwallschneefräse für des Unimog-Einsatz (S 40.000.- ca.) angekauft. zu 8.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: S 3.000.- der Sing- u. Volkstanzgruppe Schruns; und S 1.000.- dem Vlbg. Blindenbund; Ferner wird der Übernahme einer Ausfallhaftung bis zu S 45.000.- für die vom 18.1. – 21.1.1965 stattfindende „Internationale Montafoner Damenrennen“ zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassungen). zu 9.) Der Lokalbedarf für die Verleihung einer Konzession zur gewerbsmässigen Lastenbeförderung mit 2 LKW zu Gunsten Netzer August, Schruns Nr. 188 und für die Verleihung einer Fremdenheim-Konzession zu Gunsten Zangerle Hanni, Schruns Nr. 836, wird als gegeben erachtet. (Einstimmige Beschlussfassung). Der von der Letztgenannten gewählte Namen der Fremdenpension mit „Iscara“ gefällt jedoch nicht, die Gemeindevertretung wünscht eine andere, allgemeinverständlichere Bezeichnung der Pension. Hingegen wird der Lokalbedarf für die Verleihung einer Konzession zur Einrichtung eines Selbstbedienungsbuffets im Wohn- u. Geschäftshausneubau Tomaselli, Schruns Nr. 874, durch Zimmermann Hanns, Wien I, Herrengasse 1, stimmenmehrheitlich (1 Pro-Stimme) als nicht gegeben erachtet. zu 10.) Bauabstandsnachsichten werden erteilt: a) für einen Erweiterungsbau des Gasthof Schäfle, Schruns Nr. 23 (Lorünser Emma, Lorünser Friedrich und Rieder Charlotte, Bludenz) bis zu 3, 20 m gegenüber Gp. 11 bis zu 2, 30 m gegenüber Gp. 3144 (Anrainer: Marktgemeinde Schruns bezw. Öffentl. Gut) unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß auch seitens der Eigentümer des Gasthaus Schäfle bezw. deren Rechtsnachfolger der Marktgemeinde Schruns seinerzeit evtl. 1. eine Bauabstandsnachsicht für eine Aufstockung des Doppelwohnhauses Schruns Nr. 24/25 (Bp. 172 und Bp. 171/1) auf die Giebelhöhe des Erweiterungsbaues unterhalb des Gasthaus Schäfle; und 2. im Falle einer Verbauung der Gp. 11 bezw. der Gp. 3155 eine Abstandsnachsicht im gleichen Ausmaße von 3, 20 m gegenüber der Bp. 173/1 (Grundbesitz Gasthaus Schäfle) für ein Objekt bis zu einer Höhe des Erweiterungsbaues auf Bp. 173/1 zugestanden wird. Ferner für den gleichen Erweiterungsbau bis zu 1, 20 m gegenüber Gp. 8 (Kessler Rosina, Schruns 454) und bis zu 2, 30 m gegenüber Gp. 6/3 (Neyer August, Schruns 647) und bis zu 0, 30 m gegenüber Bp. 175 (Spar- u. Darlehenskassa f. M. reg. G. m. unb. H., Schruns); b) für einen Wohnhausneubau des Ganahl Franz, Schruns 443, am Au-Weg bis zu je 3, 50 m gegenüber Gp. 1241, Gp. 1251 und Gp. 1252/1; und c) für einen Wohnhausneubau des Loretz Alois, Schruns 82, am Au-Weg bis zu je 3, 50 m gegenüber Gp. 1241, Gp. 1252/2 und bis zu 3, 00 m gegenüber Gp. 1247. (Einstimmige Beschlussfassung). -5- Zu 11.) Dem aushilfsweise an der Hauptschule Schruns (Englischunterricht) tätigen Professor Dr. Otto Baxa aus Bludenz wird, beginnend mit September 1964, eine mtl. Aufwandsentschädigung bezw. Wohnungsbeihilfe von S 600.bewilligt. (Einstimmige Beschlussf.) Unter BERICHTE: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) die vom Jagdausschuss getroffene Änderung der mit dem Pächter der Genossenschaftsjagd Schruns abgeschlossenen Zusatzvereinbarung, betreffend Ersatz von Kosten für den Schutz des Pachtjahres 1964 nunmehr neben der Übernahme der gesamten Kosten für die Wildverbißmittel an die Marktgemeinde Schruns unabhängig vom Jagdpachtzins pro Jahr einen Betrag von S 6.000.- für das von der Gemeinde zu veranlassende Verstreichen des Wildverbißmittels zu leisten. b) eine Anregung der Nachbargemeinde Tschagguns auf Errichtung einer modernen Schwimmbadanlage in der Zelfen unter Kostenbeteiligung der Marktgemeinde Schruns. In nächster Zeit findet eine Besichtigung von modernen Schwimmbadanlagen statt, an der für die Marktgemeinde Schruns teilnehmen: Vbgm. Isele Eugen, GR. Durig Franz, GV. Nels Seppl und EM. Ganahl Edmund. c) einen Bericht über den Verlauf der diesjährigen Herbstviehmärkte; (1. Markt Auftrieb 201 Stück Vieh, 2. Markt Auftrieb 16 Stück Vieh) und d) daß Frau Eisenlohr Luise, München, anlässlich ihres 60jährigen Ferienaufenthaltes in Schruns (Brox Nr. 444) der Marktgemeinde Schruns für die Ortsarmen eine Spende von DM 1.000.- zukommen ließ. Der Finanzausschuss hat sich dafür ausgesprochen, der Spenderin eine Dankurkunde (ausgearbeitet von Kunstmaler Honold oder Dir. Thomann) zukommen zu lassen. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 53. Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 24.00 Uhr Tag der Verlautbarung: 22.10.1964 Tag der Verlautbarung. 22.10.1964 Der Schriftführer. Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) W./