19640520_GVE050

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:11
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1964-05-20
Erscheinungsdatum 1964-05-20
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Schruns am 21. Mai 1964 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 20. Mai 1964 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 50. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Franz, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz; sowie die Gemeinde Vertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin und Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Frans Josef, Gantner Christian, Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz und Bauer Rudolf für die FPÖ sowie Filippi Josefa Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesende Mitglieder der Gemeindevertretung? Kieber Josef, Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Erhart Ludwig, Med. Rat Doz. Dr. Albrich Edwin und Nels Josef. Erledigte TAGESORDNUNG: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Gemeindekrankenhaus St. Josefsheim; a) Rechnungsabschluss 1963. b) Bestellung des ärztl. Leiters-Vertrag 2) Parkplatzerrichtung bei der Talstation der Hochjochbahn-Errichtung eines zusätzlichen Zufahrtsweges 3. Gehsteiganlage Rhätikonstrasse – Projektänderung - Grundeinlösung 4. Errichtung beaufsichtigter Campingplätze im Gemeindebereich Einhebung der Kurtaxe und d. Frd.Verkehrsförderungsbeitrages. 5. Gewerbekonzessionen – Lokalbedarf – Stellungnahme. 6. Bauabstandsnachsichten. 7. Förderungsbeiträge. als Dringlichkeitsantrag: 8. Ausbau u. Staubfreimachung der Unterdorfstrasse - Vergabe der Arbeiten. in vertraulicher Beratung: 9. Galehr Franz jun. Schruns 614 – Ausgleichanmeldung. ALLFÄLLIGES BESCHLÜSSE: zu 1.a) Der Rechnungsabschluss 1963 für das Gde.Krankenhaus Schruns St. Josefsheim, der bei einer Einnahmenpost von S 1.327.174, 01 und einer Ausgabenpost von S 1.582.647, 24 einen Abgang von S 255.473, 23 aufweist, wird genehmigt. (Einstimmige Beschlussfassung). Vom Abgang hat die Marktgemeinde Schruns nach den Bestimmungen des Spitalbeitragsgesetzes S 80.863, 80 selbst zu tragen, der Rest wird vom Land Vorarlberg und den übrigen Gemeinden, entsprechend der Beschickung des Krankenhauses, abgedeckt. -2- zu 1.b) Als ärztlicher Leiter des Gde.Krankenhauses Schruns – St.Josefsheim wird entsprechend der bisherigen Handhabung der Gemeindebezw. Sprengelarzt Dr. Sprenger Herbert / Schruns bestellt bezw. wieder bestätigt. Der Genannte erhält für diese Funktion ab 1.5.1964 eine laufende mtl. Bruttoentschädigung von S 400, -. Die Fassung des mit dem ärztlichen Leiter des Krankenhauses nach den Bestimmungen des Spitalgesetzes abzuschliessenden Vertrages wird genehmigt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 2.) Die Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H., Schruns (Hochjochbahn) beabsichtigt auf zu pachtendem Grundbesitz (Wekerles Bündte) zwischen Friedhof und Minigolfplatz (cae 25 ar Fläche) einen öffentl. Autoparkplatz zu errichten und denselben auch zur Benützung zur Verfügung zu stellen. Auf Grund eines diesbezgl. Ansuchen der Geschäftsführung der Hochjochbahn wird zwecks Verbesserung der An- u. Abfahrtsverhältnisse und als eigentliche Voraussetzung für die Errichtung des vorgesehenen Parkplatzes der Hochjochbahn die Errichtung einer Strasse zwischen Silvrettastrasse und neuem Parkplatz westseitig des Friedhofes in einer Breite von 3, 50 – 400 m auf gemeindeeigenem Grundbesitz (Gp. 194/1 unter folgenden Bedingungen bewilligt: a) Seitens der Marktgemeinde Schruns wird lediglich der Grund für die Errichtung einer 3, 50 – 4, 00 m breiten Strasse zur Verfügung gestellt. Die vorgesehenen PKW-Abstellplätze beidseitig der neuen Strasse dürfen nicht ausgeführt werden. b) Der Strassengrund bleibt im Eigentum der Marktgemeinde Schruns. Die neue Strasse wird nur für die Dauer des Bestandes des öffentlich benutzbaren Parkplatzes zwischen Friedhof und Minigolfplatz zur öffentlichen Benützung gewidmet. c) Die Zufahrtsstrasse ist von der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. selbst zu deren Lasten erstellen zu lassen. Eine gewisse prinzipielle Bereitschaft der Marktgemeinde Schruns zur Gewährung eines Beitrages zum Baukostenaufwand ist gegeben, doch ist eine eventuelle Beitragsleistung davon abhängig, welcher Investitionsaufwand seitens der Hochjochbahn noch im Laufe dieses Jahres getätigt bezw. nachgewiesen wird. (Antrag GR. Fritz Josef) d) Entlang der neuen Strasse ist gegenüber dem St.Josefsheim und Altersheim eine Einfriedung (Köb-Zaun) und darüber hinaus zwecks weitgehendster Abschirmung das Verkehrslärmes noch ein lebender Zaun (Hainbuche) anzupflanzen. e) Während der Nachtstunden ist die Strasse für den öffentl. Verkehr zu sperren. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.) Die vom Landesstrassenbauamt Feldkirch nachträglich vorgenommene Projektänderung für die Errichtung der Gehsteiganlage entlang der Rhätikonstrasse, wodurch von den Anrainern Durig Ernst, Schruns Nr. 552, und Durig Karl, Schruns Nr. 122, zusätzlicher Grund - in doppeltem Ausmaße - in Anspruch genommen werden muß, wird zur Kenntnis genommen. Die mit den Grundeigentümern getroffenen Grundeinlösungsvereinbarungen vom 14.5.1964 werden genehmigt. Durig Ernst erhält somit als Abgeltung wirtschaftl. Erschwernisse einen weiteren Pauschalbetrag von S 2.500.und Durig Karl einen solchen von S 2.500.-- (Einstimmige Beschlussfassung). -3- Zu 4.) Im Zusammenhange mit der beabsichtigten Errichtung von beaufsichtigten Campingplätzen im Gemeindebereich wird festgestellt, daß die Eigentümer derartiger beaufsichtigter Campingplätze gem. § 15 Abs. 2 des Meldegesetzes 1954, ebenso wie die Inhaber gewerblicher Beherbergungsbetriebe Fremdenbücher zu führen haben. Nach erfolgter Klärung der diesbezgl. Rechtsgrundlage durch das Amt der Vlbg. Landesregierung beschliesst die Gemeindevertretung, daß die Eigentümer beaufsichtigter Campingplätze im Bereich der Marktgemeinde Schruns für die auf diesen Plätzen untergebrachten Campingreisenden ebenfalls die Kurtaxe (S 2., - pro Gast und Aufenthaltstag) und den Fremdenverkehrsförderungsbeitrag (S 0, 0 pro Gast und Aufenthaltstag) an die Marktgemeinde Schruns zu entrichten haben. (Einstimmige Beschlussfassung). In diesem Zusammenhange spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, daß beaufsichtigte Campingplätze nicht im Wohnsiedlungsbereich, sondern möglichst an der Ortsperipherie errichtet werden. (Debatte: Campingplatz Flurstrasse - Thöny Josef / Schruns siehe unter 2 BERICHTE!) zu 5.) Der Lokalbedarf für die von den Firmen Filzmaier Virgil, Schruns Nr. 546 und Klomfar Heinrich, Schruns Nr. 727, angestrebte Erweiterung ihrer Mietwagen-Konzessionen um je einen weiteren PKW wird als gegeben erachtet. Gegen die Übertragung der Konzessionen zum Betrieb des Mietwagengewerbes, des Taxigewerbes und zur Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten von Meyer Berta, Schruns Nr. 13 – die selbst nur mehr die Konzession für einen Mietwagen behält - auf Tschofen Josef, Partenen, wird kein Einwand erhoben. (Einstimmige Beschlussfassung). Anm.: Ein Ansuchen der Fa. Konzett Otto / Bludenz auf Erteilung einer Konzession zur Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten mit dem Standort: Garten Neyer Hans / Schruns zu 6.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt erteilt: a) für die Errichtung einer Tischlerei-Betriebsanlage durch Vallaster Alois / Vandans an der Gantschierstrasse von 3, 00 m bis auf 1, 50 m gegenüber Gp. 3224 (Gantschierer Mühlbach); und b) für die Errichtung eines Wohnhauses mit Büroräumen durch Zuderell Albert, Schruns Nr. 620 an der Batloggstrasse 4, 75 m bis auf 0, 75 m gegenüber Gp. 983/2 (Grabher August, Schruns Nr. 497). (Einstimmige Beschlussfassung) Die Zustimmung der betroffenen Anrainer zur Erteilung der erforderlichen Abstandsnachsichten liegt vor. zu 7) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Kinderdorf Vorarlberg für 1964 S 1.000.-; b) SOS-Kinderdorf Vorarlberg für 1964 S 1.000.-; с) dem Kameradschaftsbund Montafon, Ortsgruppe Schruns, S 800.-; d) den Betriebsausflug 1964 der Gde.Bediensteten S 10.000.- und e) für den Ausflug des Lehrkörpers der Schrunser Sсhulen S 5.000.-; (Einstimmige Beschussfassung) -4- Als Dringlichkeitsantrag: zu 8.) Die Ausbau- u. Staubfreimachungsarbeiten an der Unterdorfstrasse werden der Bauunternehmung Nägele & Co. / Sulz (einzige Offertstellerin) zum Richtpreis von ca. S 98.000.- übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung). In vertraulicher Beratung: zu 9.) Die Anmeldung des Ausgleiches durch Baumeister Franz Galehr jun., Schruns Nr. 614, wird zur Kenntnis genommen. Einem Ersuchen des Genannten um Gswährung eines 50 %igen Nachlasses auf seine Rückstände an Gemeindeabgaben (ca. 14.000.- Gesamtschulden) wird über Antrag des Finanzausschusses stattgegeben. (Einstimmige Вeschlussfassung). Unter BERICHTE wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht: der Eingang eines von 25 im Bereich der Flurstrasse und der Dek. WalterStrasse wohnhaften Parteien unterfertigten Protestes gegen die von Thöny Josef / Schruns Nr. 55, beabsichtigte Errichtung eines beabsichtigten Campingplatzes auf seinem unterhalb der Flurstrasse gelegenen Grundbesitz. Hierzu wird vom Vorsitzenden festgestellt, daß dem Grundeigentümer bereits am 27.2.1964 die Entschliessung des Gde.Fremdenverkehrsausschusses, wonach die Errichtung eines Campingplatzes an dir Flurstrasse im öffentlichen Interesse als absolut unerwünscht anzusehen ist, zur Kenntnis gebracht wurde. Da die Errichtung und der Betrieb eines Campingplatzes nach der derzeit gegebenen gesetzlichen Sachlage nicht einer behördlichen Zustimmung oder Genehmigung bedarf, kann die Marktgemeinde Schruns ihren diesbezgl. Einfluss nur bei der baupolizeilichen Genehmigung von Bauwerken, die für den Betrieb des Campingplatzes errichtet werden sollen, geltend machen. Seitens des Bürgermeisters wurde auf Grund der vorgebrachten Anrainereinsprüche die Baugenehmigung für die Errichtung der für den Campingplatz vorgesehenen baulichen Anlagen (Waschräume und WС Anlagen) versagt. Da nunmehr auf Grund einer vom Bauwerber eingebrachten Berufung die Bezirkshauptmannshaft Bludenz für die weitere Erledigung des Baugenehmigungsverfahrens zuständig ist, wird das vorliegende Protestschreiben der Bewohner der Flurstrasse und der Dekan WalterStrasse an die BH Bludenz weitergeleitet. Unter ALLFÄLLIGEM wird die Durchführung eines Lokalaugenscheines durch den Bauausschuss für die Festlegung den dringend notwendigen Instandsetzungsarbeiten an den Wegen im Bereiche Brif und Gamplaschg urgiert (GV. Juen Franz Josef). Der Vorsitzende stellt die Begehung nach Rückkehr des Gde.Werkmeisters von einer Kur in Aussicht. In diesem Zusammenhange wird angeregt (GV. Fritz Ernst und GV. Stofleth Franz Josef), ehemöglichst eine Neutrassierung von Güterwegen für die Parzellen Brif und Gamplaschg ausarbeiten zu lassen, da nur für einen Neubau diesen Wege eine entsprechende finanzielle Förderung seitens der Agrarbezirksbehörde (Bund und Land) zu erwarten ist. Das Gemeindeamt wird beantragt, sich diesbezgl. mit der Agrarbezirksbehörde in Bregenz ins Einvernehmen zu setzen. Das Gde. Polizeiorgan wird beauftragt, gegen den derzeit unbekannten Fahrer eines Öl-Lieferfahrzeuges wegen verbotenen Befahrens des Hofweges (Öl-Lieferung für den Wohnhausneubau Grabher / Lustenau) ein Strafverfahren einzuleiten. -5- Einer Instandsetzung des Litz-Steges im Mottabereich (Zugang au den Anwesen Scheins Nr. 342 und Nr. 343) wird zugestimmt. Die Hälfte der Instandsetzungskosten hat Fitsch Anton, Schruns 689, als Eigentümer des Anwesens Nr. 343 zu tragen. Zu einer Beschwerde von Parteien im „Tobel“ bezgl. Sperrung der „Tobelbrücke“ für den Fahrzeugverkehr und dem Hinweis, daß es sich hierbei um eine Privatbrücke handelt wird festgestellt, daß diese Brücke über ausdrückliches Ersuchen der seinerzeitigen Eigentümer und Interessenten gemäß Beschluss des damaligen Gemeinderates vom 23. April 1943 in das Eigentum der Marktgemeinde Schruns übernommen wurde und daß die Sperrung wegen des schlechten Bauaustandes erfolgte. Schliesslich spricht der Vorsitzende noch an die Mitglieder der Gemeindevertretung die Einladung zur Teilnahme an der diesjährigen Fronleichnamsfeier am 28.5.1964 aus. Die Verhandlungsniederschrift über die vorausgegangene 49. GV.Sitzung wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung erst vor Beginn der 50. GV.Sitzung übermittelt, weshalb ein Vermerk über die Genehmigung derselben erst in der Niederschrift über die nächste GV.Sitzung festgehalten werden. Ende der Beratung: 22.10 Uhr Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)