20131218_GVE038

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:15
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2013-12-18
Erscheinungsdatum 2013-12-18
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 19. Dezember 2013 Zl. 004-2/2013 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 18.12.2013, um 19.00 Uhr im Raum Montafon im 1. OG im Haus des Gastes stattgefundene 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz Thomas Zuderell GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Astrid Robe GR Mag. Elisabeth Trippolt Bernhard Schrottenbaum Peter Vergud Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Mag. Monika Vonier Emil Fitsch Franz Scheibenstock Norbert Haumer Monika Ganahl Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Markus Grabher Werner Ganahl Martin Walser Hanno Dönz Ludwig Kieber Bernd Steiner Prof. Wilhelm Gantner Eugen Vonier Karl Mäser Daniela Netzer Gernot Maier Richard Durig Betr.oec. Herbert Tschofen GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA Werner Marent GR Christian Fiel Hubert Ganahl Mag. Siegfried Neyer Franz Oliva Dipl.-Ing. Karoline Bertle Erika Scheibenstock Dietmar Tschohl Verena Trunsperger Franz Bitschnau Frank Simenowskyj Stefan Simenowskyj Christl Geiger Mag. Dr. Siegfried Marent Helmut Neuhauser Ing. Wernfried Geiger Pia Torghele Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: DI Andreas Pfeifer, Bauamtsleiter Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 15 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Bernd Steiner, Richard Durig und Stefan Simenowskyj Seite 2 von 15 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Prüfung der Gemeindegebarung durch den Landes-Rechnungshof a) Information durch MMag. Marlene Burtscher b) Behandlung des Prüfberichtes 2. Mitteilungen des Vorsitzenden 3. Vereinbarung über die Neuaufnahme von Gemeinden in die bestehende Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ 4. Vertragsraumplanung, Festlegung der weiteren Vorgangsweise 5. Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2014 und Erlassung der diesbezüglichen Verordnungen 6. Beschlussfassung des Beschäftigungsrahmenplans 2014 7. Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages in folgenden Punkten: a) Name/Firma der Gesellschaft b) Gegenstand des Unternehmens c) Anzahl der Beiratsmitglieder und Zusammensetzung des Beirats 8. Schruns-Tschagguns Tourismus GmbH NEU a) Zustimmung zur Geschäftsführerneubestellung b) Festlegung des Finanzierungsbeitrages (Finanzierungsvereinbarung) c) Entsendung der Beiratsmitglieder 9. Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“: Änderung des in der Gemeindevertretungssitzung vom 09.10.2013 gefassten Beschlusses bezüglich der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes hinsichtlich der Zusammensetzung der Verbandsversammlung 10. Allfälliges 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 15 Zu 1. Prüfung der Gemeindegebarung durch den Landes-Rechnungshof a) Information über die Ergebnisse der Prüfung Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt recht herzlich LandesRechnungshofdirektor Herbert Schmalhardt und das Prüfungsteam MMag. Marlene Burtscher, Mag. Monika Wagner und Martin Amann, MSc., und bedankt sich für die gute Gesprächsbasis und konstruktive Zusammenarbeit während des gesamten Prüfungsablaufs. MMag. Marlene Burtscher gibt einen ausführlichen Überblick über die Schwerpunkte der Prüfung und die Ergebnisse. Ein Hauptproblem von Schruns ist die hohe Verschuldung. Die laufenden Ausgaben können durch die Einnahmen nicht mehr abgedeckt werden, was die Aufnahme weiterer Darlehen notwendig macht. Zudem besteht ein hohes Risiko aus Haftungen. Plakativ gesagt ist der Haushalt aus dem Ruder gelaufen, und es ist umgehend eine Konsolidierung anzustreben. Ursache für den hohen Schuldenstand ist eine Vielzahl von Projekten seit den 90er Jahren. Verschiedene Vorhaben wurden ohne Rücksicht auf den steigenden Schuldenstand umgesetzt. Die jetzige Finanzlage verhindert notwendige Investitionen, so beispielsweise im Bereich des Kindergartens. Es wird daher dringend empfohlen, umgehend den Leistungskatalog kritisch zu hinterfragen und verschiedene Leistungen zurückzunehmen. Für verschiedene Arbeiten sollte eine Kooperation mit anderen Gemeinden geprüft werden (gemeinsamer Personalpool, Nutzung von Synergien z.B. im Bereich der Sport- und Freizeitinfrastruktur, …). Was den Stand Montafon anbetrifft, steht aus Schrunser Sicht der Finanzierungsschlüssel in einem ungünstigen Verhältnis zum Ausmaß des Stimmrechts. Der Stand ist ein wertvoller und wichtiger Partner für die Talschaft, allerdings muss auch bei dortigen Projekten verstärkt auf die Kostenseite und Finanzierbarkeit geachtet werden. Eine massive Belastung des Gemeindehaushalts stellen die Transferzahlungen dar, die in den letzten Jahren überproportional angestiegen sind. Auch die Aufwände für den Tourismus belasten den Gemeindehaushalt. Rechnet man anteilig die Schulden der STT sowie des Gemeindeverbandes Aktivpark Montafon zum Schuldenstand der Gemeinde, erreicht dies ein Volumen von nahezu € 16 Mio., was dem jährlichen Haushaltsvolumen der Gemeinde entspricht. Für sie ist es wichtig, dass sich Schruns genau überlegt, wo man sich hinbewegen soll. Die Projektplanungen sollten mit mehr Professionalität angegangen werden, zielgerichtet und umfassend und nicht nur einzelprojektbezogen. Die verlorenen Aufwendungen haben nach stichprobenartigen Erhebungen im Bereich der Feuerwehr, Hotel und Indoor Badeanlage, Bad und Kindergarten ein Ausmaß von rd. € 400.000, 00 erreicht. Seitens des Prüfungsteams wurde daher ein Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, der als Werkzeug für die Steuerung der Schuldenentwicklung dienen soll, und es wurde basierend auf den Ergebnissen des Prüfungszeitraums eine mittelfristige Finanzplanung bis 2017 erstellt. Da die Potenziale einnahmeseitig beschränkt sind, muss schwerpunktmäßig bei den Ausgaben gespart werden, wobei die Empfehlung für die nächsten Jahren dahin geht, 10 % einzusparen. Bei einer nur 5 %igen Einsparung 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at wird der Schuldenstand im Jahre 2017 unverändert hoch sein, bei einer Nulleinsparung wird sich der Finanzbedarf 2017 nahezu verdoppeln. Zusammenfassend wird also ein Schuldenabbau unumgänglich sein, dazu müssen Leistungen hinterfragt, beim Land muss auf eine Verringerung der Transferbelastungen gedrängt, die Ausgaben für den Tourismus müssen reduziert werden, wobei die derzeitige Phase der Umorganisation zu nutzen ist, Gemeindekooperationen sind weiter zu entwickeln und Planungen mit mehr Umsicht und Kostenbewusstsein zu betreiben. Es liegt bei der Gemeindevertretung, mittel- und langfristig zu planen, um Schruns aus der Verschuldung herauszuführen. Seite 4 von 15 Der Vorsitzende bedankt sich für die ausführliche Zusammenfassung. Viele Punkte wurden schon vorab mit dem Prüfungsteam diskutiert, und es bestand eine intensive Zusammenarbeit. Der ungünstigen finanziellen Entwicklung, der man sich aufgrund der Zahlen der vorliegenden mittelfristigen Finanzplanung bereits bewusst war, wurde mit dem vor ca. eineinhalb Jahren gestarteten Projekt der Gemeindeentwicklung und Finanzplanung versucht entgegenzusteuern. Verschiedene Vorschläge wie beispielsweise die Abstimmung der Höhe der Transferzahlungen mit dem Land stellen eine schwierige Aufgabe dar. Anschließend wird den Gemeindemandataren Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen und ihre Meinung kund zu tun. Zur Forderung, ein Tourismuskonzept zu erstellen, führt MMag. Burtscher über Anfrage näher aus, dass das letzte Konzept offensichtlich aus dem Jahre 2004 stammt und nachjustiert werden müsste. Montafon Tourismus befindet sich in einer Phase der Umorganisation, und es sind wesentliche Details noch nicht geklärt. So liegt noch keine Finanzierung vor, auch ist noch nicht ganz klar, welche Leistungen erbracht werden sollen. Die richtige Vorgangsweise wäre gewesen, zuerst die Leistungen zu definieren und die Kosten zu ermitteln, und dann erst eine Entscheidung zu treffen und mit der Umsetzung zu beginnen. Die Empfehlung, das Projekt Gemeindeentwicklung zu stoppen, wenn keine konkreten Ergebnisse geliefert werden, ist darin begründet, dass sich die bisherige Arbeit mehr oder weniger in einer stichwortartigen Zusammenfassung von Workshops erschöpft. Hier muss eine fundierte Expertise folgen, das andere ist lediglich eine Wunschliste. Auf die Anfrage, warum im Prüfbericht nicht näher auf die im Vorfeld erstellte Expertise der RTG eingegangen worden ist, antwortet MMag. Burtscher, dass diese Arbeit sicher wertvoll ist, es jedoch nicht Aufgabe einer Prüfung ist, die Arbeit von Subunternehmern zu kommentieren. Empfehlungen über Einsparungsmöglichkeiten finden sich an mehreren Stellen des Berichtes. Dir. Schmalhardt betont nochmals, dass eine Konsolidierung tiefgreifender Schritte bedarf. U.a. wird ein kontrollierter Vermögensabbau sowie eine Überprüfung des Servicelevels stattfinden müssen. Es bedarf einschneidender Schritte, um Freiräume zu schaffen, und es gilt, Leistungen zu hinterfragen. Weiters spricht er die sinnvolle Nutzung von Personalkapazitäten und interkommunale Finanzierung verschiedener Bereiche an. Dass die Frage der Transferzahlungen nicht von einer Gemeinde alleine angegangen werden kann, kann er bestätigen. Ebenfalls pflichtet er den Ausführungen bei, dass 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at von den Einnahmen und Ausgaben sowie vom Aufgabenspektrum her gesehen eine Tourismusgemeinde nicht mit einer Gewerbe- oder Industriegemeinde verglichen werden kann. Seite 5 von 15 Für den Obmann des Prüfungsausschusses Mag. Siegfried Neyer sind die Zahlen im Rechnungshofbericht nicht überraschend. Bereits vor 5 – 6 Jahren sei in der von Mag. Palm erstellten mittelfristigen Finanzvorschau die ungünstige Entwicklung aufgezeigt und klargestellt worden, dass dem gegengesteuert werden muss. Die Anregungen des Prüfungsausschusses gingen in dieselbe Richtung, wurden jedoch nicht umgesetzt. Als Beispiele führt er den Erwerb neuer Straßen und den Wechsel der Musikschule in ein neues Gebäude an. Eine längere Diskussion entsteht über die Transferzahlungen, deren Entwicklung die Gemeinden, ohne groß Einfluss nehmen zu können, zusehen müssen. Hier ist das Land gefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Sodann werden nochmals verschiedene Projekte, bei denen es laut Bericht zu unnötig hohen Kosten gekommen ist, beispielsweise durch Wechsel des Planers, Durchführung eines Architektenwettbewerbs usw., angesprochen. Dies sei in den Prüfberichten des Prüfungsausschusses widerholt bemängelt worden, und es bleibe zu hoffen, dass der Bericht des Landes-Rechnungshofs hier mehr Wirkung zeigt. Dir. Schmalhardt verweist darauf, dass der Bürgermeister binnen eines Jahres berichten muss, was an Empfehlungen umgesetzt worden ist. Was Montafon Tourismus anbetrifft, wird bedauert, dass die Schilifte im Tal ihren eigenen Weg gehen und die finanziellen Mittel nicht mehr konzentriert eingesetzt werden. Die Gemeinden werden daher sehr sorgfältig abwägen müssen, welche finanziellen Leistungen hierfür, auch unter Berücksichtigung der Verteilung diverser Aufgaben auf andere Institutionen (WIGE Montafon, WIGE Schruns-Tschagguns, …), noch gerechtfertigt sind. Für Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz ist der vorliegende Bericht keine große Überraschung. Sie hätte sich allerdings hinsichtlich der empfohlenen Einsparungen etwas detailliertere Angaben gewünscht. Der Empfehlung, zwei Mitarbeiter von Schruns Kommunal dem Aktivpark zuzuteilen, kann sie nicht folgen, da mit dem dortigen Mitarbeiterstand mehr oder weniger das Auslangen gefunden wird. Die Neueinrichtung und Übersiedlung der Kindergärten ins VIW-Gebäude an der Batloggstraße anstelle der Beibehaltung vier bestehenden und zum Teil sanierungsbedürftigen Kindergärten scheiterte an der überhöhten Mietzinsgestaltung. MMag. Burtscher merkt an, dass die Einsparungen und die Mittelfristplanung Position für Position durchbesprochen worden sind. Die Empfehlung der Zuteilung von Mitarbeitern an den Aktivpark resultiert aus Gesprächen mit Schruns Kommunal, in denen die Personalbeistellung für verschiedenste Tätigkeiten für möglich erachtet wurde. Was die Sicherheitswache anbetrifft, sollte eine Zuteilung an die Gemeinde Tschagguns für verschiedene Aufgaben nochmals geprüft werden. 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at In mehreren Wortmeldungen wird die Verumlagung der Tourismusbeiträge lediglich auf die Gewerbetreibenden im Ort als ungerecht und wettbewerbsverzerrend bezeichnet. Zulieferer, die ebenfalls vom Tourismus profitieren, sind von der Abgabenpflicht ausgenommen, weshalb hier dringend eine Gesetzesänderung vorzunehmen wäre. Auch die hervorragende Infrastruktur des Ortes kommt dem ganzen Tal zugute, weshalb es angebracht wäre, wenn auch die anderen Gemeinden hierfür einen gewissen Beitrag leisten. Die Aktivparkkarte bzw. das Clubsystem sind ein erster Schritt dazu, zu überlegen wäre, ob nicht die gesamte Infrastruktur des Tales gemeinsam betrieben wird. Seite 6 von 15 Nach Beantwortung weiterer Fragen bedankt sich der Vorsitzende bei Dir. Schmalhardt und dem Team des Landes-Rechnungshofs für die konstruktive Zusammenarbeit und die heutigen Ausführungen. b) Behandlung des Prüfberichtes Der Prüfbericht des Landes-Rechnungshofs, der an alle Gemeindevertreter gem. § 5 a Abs. 1 des Gesetzes über den Landes Rechnungshof übersendet worden ist, wird zur Kenntnis genommen. Es wird versucht werden, die Empfehlungen bestmöglich umzusetzen. Zu 2. Mitteilungen des Vorsitzenden Es erfolgen keine Mitteilungen. Zu 3. Vereinbarung über die Neuaufnahme von Gemeinden in die bestehende Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Gf der Verwaltungsgemeinschaft DI Andreas Pfeifer. Dieser erläutert den bisherigen Personalstand und Aktenanfall. Durch den Beitritt der Gemeinden Tschagguns und Vandans ist mit ca. 120 zusätzlichen Bauvorhaben im Jahr zu rechnen. Personell steht man am Anschlag. Gewisse Schwankungen können bewältigt werden, nicht jedoch der prognostizierte Mehranfall. Die Einstellung einer weiteren Fachkraft ist daher Voraussetzung für die Erweiterung. Da neben der Abhaltung von Bauverhandlungen und Bescheiderlassung von dieser Person auch bau- und raumplanungsrechtliche Auskünfte zu erteilen und einiges an Parteienverkehr abzuwickeln ist, ist es unumgänglich, jemanden einzustellen, der bereits eine entsprechende Qualifikation und ein gewisses 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Basiswissen mitbringt. Abrechnungsmäßig bleibt der Kostenschlüssel, der auf der Anzahl an Bauvorhaben und Einwohnern basiert, unverändert. Die Erwartung, dass die Bauverwaltung gegenüber der Beibehaltung einzelner Bauämter schlussendlich billiger kommt, wird – mit und ohne Erweiterung - nicht erfüllt werden können, da man vermehrt mit Einwendungen und Einsprüchen konfrontiert und die Materie immer komplexer wird. In der Vereinbarung ist zur Förderung der architektonisch qualitätsvollen Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes und im Hinblick auf die Umsetzung ortsbildlicher Konzepte die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats vorgesehen. Ob und inwieweit durch eine gemeinsame Bauverwaltung gestalterisch Einfluss ausgeübt werden kann, hängt somit von den jeweiligen beteiligten Gemeinden ab. Seite 7 von 15 Die Vereinbarung über die Neuaufnahme von Gemeinden in die bestehende Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ wird nach Maßgabe des allen Mandataren übermittelten Entwurfs einstimmig genehmigt. Zu 4. Vertragsraumplanung, Festlegung der weiteren Vorgangsweise Im Jahre 2011 hat der Landesgesetzgeber Bestimmungen in das Raumplanungsgesetz aufgenommen, wonach die Gemeinde, wenn dies nach den für die Raumplanung maßgeblichen Verhältnissen zur Erreichung der Raumplanungsziele nach § 2 erforderlich ist, auch geeignete privatwirtschaftliche Maßnahmen setzen kann (Vertragsraumplanung). Demnach kann/soll beispielsweise mittels privatrechtlicher Verträge vor Umwidmungen eine widmungskonforme Verwendung rechtlich abgesichert werden. DI Andreas Pfeifer informiert über die im Bau- und Raumordnungsausschuss diesbezüglich geführten Beratungen und die Ergebnisse der in der Folge mit zwei verschiedenen Anwälten geführten Besprechungen. In den letzten Tagen hat er auch ein zu diesem Thema stattgefundenes Seminar besucht, in dem beispielsweise festgehalten wurde, dass die damit zusammenhängenden Kosten wohl von der Gemeinde zu tragen sind. Auch eine Vorgabe, dass zwingend vor jeder Umwidmung ein solcher Vertrag abzuschließen ist, wurde für bedenklich angesehen. Da sich somit die Ausgangssituation gegenüber den ursprünglichen Annahmen doch etwas anders darstellt, wird von verschiedener Seite angeregt, vor einer Entscheidung nochmals den Bau- und Raumplanungsausschuss damit zu befassen. In diesem Sinne wird eine Entscheidung einstimmig vertagt und der Bau- und Raumordnungsausschuss beauftragt, die Angelegenheit unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse nochmals zu beraten. Zu 5. 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 8 von 15 Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2014 und Erlassung der diesbezüglichen Verordnungen Die Steuern, Gebühren und Abgaben für 2014 werden laut nachfolgender Aufstellung festgesetzt, und es werden die Änderungen, die, insoweit es sich um hoheitliche Abgaben handelt, mittels Verordnung kundgemacht werden. In den Verordnungen selbst werden abgesehen von den tariflichen Anpassungen einige geringfügige Änderungen vorgenommen und nach Maßgabe der vorliegenden Fassungen beschlossen. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen mit Wirkung zum 01.01.2014 in Kraft. Die nicht gesondert angeführten Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben unverändert. Wassergebühren Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser Zählermieten: 3-5 m³ pro Jahr 7 m² pro Jahr 20 m² pro Jahr Beitragssatz Wasseranschlussund Ergänzungsbeitrag 2014 2014 2014 2014 € 2, 10 € 15, 87 € 18, 00 € 37, 22 2014 € 30, 48 stimmenmehrheitlich: 8 Gegenstimmen (Mag. (FH) Günter Ratt, MA, Mag. Siegfried Neyer, DI Karoline Bertle, Dietmar Tschohl, Franz Bitschnau, Franz Oliva, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) Kanalisationsgebühren Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge 2014 € 2, 63 2014 € 46, 54 2014 € 15, 51 stimmenmehrheitlich: 5 Gegenstimmen (Mag. (FH) Günter Ratt, MA, Mag. Siegfried Neyer, Franz Bitschnau, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren werden ab 01.09.2014 um jeweils rd. 5 % erhöht. Die Schulgelder pro Semester betragen somit ab 01.09.2014: Elementarunterricht € 149, 00 4-er Gruppe € 205, 00 3-er Gruppe € 231, 00 2-er Gruppe € 299, 00 Einzelunterricht € 392, 00 Kurzstunde € 299, 00 Tanzerziehung € 113, 00 Ermäßigungen: a) für Erwachsene wird das Doppelte des Jugendtarifs abzüglich einer Ermäßigung von 25 % verrechnet (Ausnahmen: aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen, Chormitglieder, Organisten, diese bezahlen den Jugendtarif) 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 9 von 15 b) bei mehreren Kindern aus einer Familie werden folgende Ermäßigungen gewährt: für das 2. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 65 % für das 3. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 40 % für das 4. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 20 % ab dem 5. Kind ist der Musikschulbesuch gratis einstimmig Kindergartengebühren Die Elternbeiträge werden gegenüber dem Vorjahr wie folgt erhöht und betragen somit ab 01.09.2014 pro Kind und Monat: Kindergarten Gamprätz € 37, 00 Kindergarten Auf der Litz € 37, 00 Kindergarten St. Jodok € 37, 00 einstimmig Gästetaxe Die Gästetaxe wird mit Wirkung zum 01.12.2014 mit pro Nächtigung festgesetzt. € 2, 16 stimmenmehrheitlich: 3 Gegenstimmen (GR Christian Fiel, Franz Bitschnau und Franz Oliva) Tourismusbeitrag Für 2014 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 775.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2014 wird mit 1, 30 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen (DI Karoline Bertle und Franz Bitschnau) Friedhofsgebühren Die Gebühren für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, werden mit Wirkung zum 01.01.2014 wie folgt festgesetzt: 1. Leichenbestattung: a) bei einer Grabtiefe von 1, 60 m € 730, 00 b) bei einer Grabtiefe von 2, 00 m € 730, 00 2. Beisetzung einer Urne – Grabtiefe 0, 80 m € 102, 00 3. Beisetzung einer Urne in der Urnennische: a) Beisetzung der Urne € 55, 00 b) Gebühr für Inschrift € 122, 00 4. Urnengemeinschaftsgrab a) Beisetzung der Urne € 134, 00 b) Gebühr Gedenktafel mit Inschrift € 170, 00 Die Grabstättengebühren werden ab 01.01.2014 wie folgt festgesetzt: 1. Erstankauf a) Einzelgräber (15 Jahre) € 72, 00 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at b) Doppelgräber (15 Jahre) c) Arkadengräber (30 Jahre) d) Urnenreihengräber (10 Jahre) e) Urnennischen inkl. Abdeckplatte (Tombak) (10 Jahre) 2. 3. Verlängerung a) Einzelgräber (pro Jahr) b) Doppelgräber (pro Jahr) c) Arkadengräber (pro Jahr) d) Urnenreihengräber (pro Jahr) e) Urnennischen (pro Jahr) Die Erhaltungskostenbeiträge betragen pro Jahr: a) Einzelgrab b) Doppelgrab c) Arkadengrab d) Urnenreihengrab e) Urnennischen 4. Aufbahrungs- und Einstellgebühren Für jede Aufbahrung in der Aufbahrungshalle ist eine Aufbahrungsgebühr, die maximal 3 Tage zur Anrechnung gelangt, zu entrichten. Diese beträgt a) ohne Verabschiedung (Trauerfeier) pro Tag b) bei Abhaltung einer Trauerfeier in der Aufbahrungshalle sind zusätzlich zu entrichten Die Einstellgebühr ohne Aufbahrung beträgt pro Tag € 146, 00 € 1.395, 00 € 353, 00 Seite 10 von 15 € 249, 00 € 6, 00 € 9, 00 € 33, 00 € 9, 00 € 9, 00 € 19, 00 € 25, 00 € 39, 00 € 19, 00 € 19, 00 € 30, 00 € 146, 00 € 26, 00 stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme (Ing. Wernfried Geiger) Marktgebühren Die Marktgebühren werden mit Wirkung zum 01.01.2014 wie folgt festgesetzt: a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand € 32, 00 Standgebühr für eigene Stände oder Tische pro m² € 5, 00 b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte für IG-Mitgl. bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 Teilnahmen) € 17, 00 für IG-Mitgl. bei einzelnen Teilnahmen € 22, 00 für sonstige Mitgl. bei regelm. Teilnahme € 22, 00 für sonstige Mitgl. bei einzeln. Teilnahmen € 27, 00 c) Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Vermietung von Marktständen (an Private oder Vereine): Standmiete bei eigener Abholung und Retournierung für max. 5 Tage € 17, 00 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Standmiete € 15, 00 + € 30, 00 bei Zustellung durch den Gemeindebauhof für max. 5 Tage € 47, 00 darüber hinaus Verdoppelung der Standmiete für wieder max. 5 Tage. (Bei gemeinnützigen/sozialen Zwecken besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung.) Seite 11 von 15 einstimmig Waagegebühren – Brückenwaage: Bei den Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage wird mit Wirkung zum 01.01.2014 ein einheitlicher Tarif in Höhe von € 10, 00 festgesetzt. einstimmig Hundesteuer: Die Hundesteuer wird mit Wirkung zum 01.01.2014 wie folgt festgesetzt: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) € 21, 00 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) € 84, 00 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf € 73, 00 einstimmig Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen: einstimmig Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze: Bei den Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. stimmenmehrheitlich:1 Gegenstimme (Mag. Dr. Siegfried Marent) Abfallgebühren: Bei den Abfallgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. einstimmig Im Einzelnen ergeben sich dazu noch folgende Bemerkungen: Wasser-/Kanalgebühren: GR Günter Ratt verweist auf die im letzten Jahr vorgelegte Kalkulation, die von der heurigen abweicht, und regt an, dass hinkünftig ein 10-Jahresdurchschnitt vorgelegt wird. Mag. Dr. Siegfried Marent schließt sich dem an und vermerkt, dass die Bevölkerung nicht durch überproportionale Gebührenerhöhungen belastet werden sollte, weshalb er sich gegen die vorgesehenen Gebührenerhöhungen ausspricht. Sein Appell an den Bürgermeister lautet, Zurückhaltung bei der weiteren Erschließung abgelegener Gebiete zu üben, da dies äußerst kostenaufwendig ist und alle mitzahlen müssen. Der Vorsitzende verweist auf die im Rahmen 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at einer generellen Abklärung des Siedlungswasserbaus zu dieser Thematik gerade laufenden Gespräche und möglichen Lösungsvorschläge. Musikschule: Die bevorstehende Übersiedlung in das Gebäude der VIW AG in der Batloggstraße wird einerseits ein großzügigeres Raumangebot bringen, andererseits ist mit gewissen Kostensteigerungen zu rechnen. Nach Mitteilung der Musikschuldirektion befindet man sich mit den jetzigen Gebühren bereits am Plafond, und es bestehen Bedenken, dass das nunmehr große Gebäude angesichts der Gebührengestaltung nicht mehr zu füllen sein wird. In der stattfindenden Diskussion wird die Freiwilligkeit des Musikschulbesuchs ins Treffen geführt und ein Vergleich mit den Aufwänden der öffentlichen Hand für Vereine und sonstigen Initiativen angestellt. Die vorgesehene Begünstigung bei der Mehrkinderstaffelung wird einhellig begrüßt. Gästetaxe: Nach Ansicht von Franz Bitschnau gilt es die bisherige Praxis der teilweisen Zweckbindung zu hinterfragen. Festgehalten wird, dass die Einnahmen aus der Gästetaxe und den Tourismusbeiträgen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Montafon Tourismus zu sehen sind. Da dort ein Minderaufwand prognostiziert worden ist, wäre dies nach Ansicht mancher auch bei der Gebührengestaltung zu berücksichtigen. Dem wird entgegen gehalten, dass mit diesen Einnahmen auch die enormen Aufwände für die touristische Infrastruktur und Dienstleistungen außerhalb von Montafon Tourismus finanziert werden müssen. Tourismusbeträge: DI Karoline Bertle erachtet es für notwendig, dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Mit der jetzigen Regelung sind nur die Schrunser Betriebe von der Abgabepflicht betroffen. Friedhofsgebühren: Für Ing. Wernfried Geiger ist es unverständlich, dass die Kosten für das Öffnen und Schließen eines Grabes ungeachtet unterschiedlicher Grabtiefen gleich sind. Waagegebühren: Peter Vergud spricht sich dafür aus, dass im nächsten Jahr (2015) die Gebühren für Landwirte reduziert werden. Ausgleichsabgabe für fehlende Parkplätze: Mag. Dr. Siegfried Marent hält fest, dass mit der Einhebung dieser Gebühr keine neuen Parkflächen geschaffen werden. Seite 12 von 15 Zu 6. Beschlussfassung des Beschäftigungsrahmenplans 2014 Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Aufstellung und erläutert die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr. Die Anstellung einer zusätzlichen Fachkraft für die Bauverwaltung wird durch die Erweiterung mit dem Beitritt der Gemeinden Tschagguns und Vandans notwendig. Was die Kosten der Gemeindegärtnerei anbetrifft, wurde bereits vor Jahren eine Untersuchung angestellt, die im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen aufgezeigt hat, dass dies im Vergleich zur Beauftragung von Fremdfirmen und zum Zukauf von Pflanzen eine durchaus wirtschaftliche Einrichtung darstellt. Einsparungen könnten nur bei einer Leistungsreduktion erzielt werden. 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Beschäftigungsrahmenplan 2014 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2014 von insgesamt 55, 33 vorsieht, stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Dietmar Tschohl und Mag. Dr. Siegfried Marent) beschlossen. Seite 13 von 15 Zu 7. Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz zeigt die vorgesehenen Änderungen sowie die weitere Vorgangsweise auf. Den nachstehenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages für die Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, Schruns, wird stimmenmehrheitlich zugestimmt: a) Änderung des Namens/der Firma der Gesellschaft in „Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH“, wobei der genaue Wortlaut noch geringfügig abgeändert werden kann. (2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent mit der Begründung, dass er vorher den Vertrag vorgelegt haben möchte, und Ing. Wernfried Geiger) b) Der Gegenstand des Unternehmens wird eingeschränkt auf den Betrieb und die Verwaltung der vorhandenen Freizeitinfrastruktureinrichtungen und die damit zusammenhängenden Aufgaben. (2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger mit der Begründung wie zuvor) c) Die Anzahl der Beiratsmitglieder wird mit der Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes Schruns und Tschagguns ohne Einrechnung der Bürgermeister festgelegt, und es setzt sich der Beirat aus diesem Personenkreis (Mitglieder Gemeindevorstand ohne Bürgermeister) zusammen. (3 Gegenstimmen: Dietmar Tschohl, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) Zu 8. Schruns Tschagguns Tourismus GmbH NEU Auf die Beratung in der in der vergangenen Woche gemeinsam mit der Gemeindevertretung Tschagguns abgehaltenen Gemeindevertretungssitzung wird verwiesen und festgehalten, dass sich die heutige Beschlussfassung lediglich auf das Jahr 2014 bezieht. In der stattfindenden Diskussion wird zum Teil kritisch angemerkt, dass keine Zahlen für die Finanzierung der Montafon Tourismus GmbH vorliegen und auch keine Klarheit über sämtliche Altlasten zu bestehen scheint. Festgehalten wird, dass es sich hierbei um ein „Notbudget“ handelt. Es sind zwar noch verschiedene Details unbekannt, der Betrieb läuft jedoch, und es sind Zahlungen zu tätigen. Es wird zugesagt, dass die Gemeindevertretung regelmäßig über die dortige Entwick- 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at lung informiert werden wird. GR Günter Ratt betont die Notwendigkeit der zeitlichen Beschränkung, für Mag. Dr. Siegfried Marent ist es fraglich, ob - aus fachlicher Sicht und vom Zeitaufwand für diese Funktion her gesehen - die vorgeschlagene Geschäftsführerbestellung tatsächlich die zweckmäßigste Lösung darstellt. Seite 14 von 15 a) Dem Wechsel in der Geschäftsführung und Bestellung von Bgm. Karl Hueber und Bgm. Herbert Bitschnau als Geschäftsführer der Gesellschaft auf die Dauer eines Jahres wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Dietmar Tschohl, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) zugestimmt. b) Der Finanzierungsbeitrag für das Jahr 2014, den die beiden Gemeinden Schruns und Tschagguns an die Gesellschaft leisten, setzt sich wie folgt zusammen und wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Dietmar Tschohl) genehmigt: Betriebsbeitrag insgesamt € 424.000, 00, davon Schruns 65 % = € 275.600, 00 Altlastenbeitrag insgesamt € 75.000, 00, davon Schruns 65 % = € 48.750, 00 Der Finanzierungsbeitrag wird nur für das Jahr 2014 zugesagt und für die Folgejahre gesondert festgesetzt werden. c) Als Beiratsmitglieder werden einstimmig folgende Personen, die Mitglieder des Gemeindevorstandes Schruns sind, entsendet: Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz, DI Jürgen Kuster, Christian Fiel, Mag. Elisabeth Trippolt und Mag. Günter Ratt Zu 9. Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“: Es wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen. Dietmar Tschohl und Mag. Dr. Siegfried Marent) beschlossen, den in der Gemeindevertretungssitzung vom 09.10.2013 gefassten Beschluss bezüglich der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes hinsichtlich der Zusammensetzung der Verbandsversammlung aufzuheben und § 4 Abs. 1 und 2 der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ wie folgt abzuändern: „§ 4 Verbandsversammlung 1) Die Verbandsversammlung besteht aus 11 Mitgliedern. Die Marktgemeinde Schruns entsendet 6 Vertreter, die Gemeinde Tschagguns 5 Vertreter. Der Marktgemeinde Schruns kommen 2 Stimmen und der Gemeinde Tschagguns 1 Stimme zu. 2) Die auf die einzelnen verbandsangehörigen Gemeinden entfallenden Mitglieder der Verbandsversammlung sind von der jeweiligen Gemeindevertretung auf die Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretung zu bestellen. Für den Fall der Verhinderung treten an ihre Stelle in gleicher Weise gewählte Ersatzleute. Die Funktionsdauer endet nach der Bestellung der neuen Mitglieder und Ersatzmitglieder. Bei einer Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes, die eine Veränderung der Zusammensetzung der Verbandsversammlung zum Inhalt hat, kann auch während einer Funktionsperiode der Gemeindevertretung im Zuge der Beschlussfassung dieser Änderung eine Abberu- 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at fung und Neubestellung einzelner Mitglieder und Ersatzmitglieder durch die jeweiligen Gemeindevertretungen vorgenommen werden, ohne dass die Funktionsdauer der Verbandsversammlung endet.“ Seite 15 von 15 Zu 10. Unter“ Allfälliges“ wünscht der Vorsitzende allen Mandataren frohe Feiertage, bedankt sich bei ihnen für ihre Mitarbeit und lädt sie zu einem kleinen Umtrunk in die Zimba ein. Gegen die Verhandlungsschrift über die 37. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.12.2013 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 23.55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.10.2013