19680509_GVE023

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:18
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1968-05-09
Erscheinungsdatum 1968-05-09
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 15.5.1968 Niederschrift über die am Donnerstag, den 9. Mai 1968 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 23. Öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, Juen Franz Josef, Ganahl Edmund und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Brugger Georg, Wekerle Harald, Vonier Robert, Kieber Ludwig, Walser Kurt und Eigner Roland für die ÖVP; Mühlbacher Herbert, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig und Rieder Hans für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Konzett Manfred, Nels Josef und Tschann Werner für die FPÖ; und Bitschnau Werner und Pilippi Josef für die SPÖ; Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Erhart Ludwig, Jenny Lothar, Fritz Ernst. Erledigte TAGESORDNUNG: A) BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1.) Freibad Tschagguns - gemeinsamer Erwerb des neuen Grundstückes; 2.) Änderung der Gästetaxe-Ordnung: Antrag des Gde.Vorstandes; Antrag des Fremdenverkehrsausschusses; 3.) Ausbau des Fratteweges; 4.) Grundtrennung - RK. Pfarrpfründe - Dr. Schneider E. Schruns Nr. 9 Entscheidung über die Berufung gegen die Versagung in 1. Instanz gemäss § 5 LBO; 5.) Erteilung von Abstandsnachsichten: a) Bradlwarter Maria, Schruns Nr. 699 gegenüber Gp. 937 (Gde. Schruns / Tennisplatz); b) Schapler Christian, Schruns Nr. 446 gegenüber Gp. 196/1 (Sönser Josef und Herta, Schruns Nr. 449); 6.) Personalangelegenheit; B) BERICHTE DES BÜRGERMEISTERS: Zu A: BESCHLÜSSE: Zu 1.) Einleitend gibt der Vorsitzende Erläuterungen zur Vorgeschichte des seinerzeitigen Grundkaufes gemeinsam mit der Gemeinde Tschagguns in Tschagguns-Zelfen und die gegenwärtige Situation in dieser Angelegenheit, die einen Beschluss über einen Grundneuerwerb in Tschagguns-Ganzenahl notwendig macht. Die Debatte wird von Vbgm. Schmidt Karl eröffnet, der sich kategorisch gegen diesen beabsichtigten Grundmitkauf in -2- Tschagguns und einen gemeinsamen Freibadbau ausspricht. Zur Begründung seiner Ablehnung führt er zur Hauptsache ans Die Marktgemeinde Schruns hat angrenzend an das Schrunser Freibad bereits ein Grundstück erworben (Otto Juen‘s Erben) und an der Westseite des Bades sind ca. 2.000 m2 Grund von der Familie Böhm zum Kaufe angeboten. Ausserdem bestehen Pachtmöglichkeiten für das Anliegergrundstück der Wtw. Dajeng, Schruns Nr. 160. Innerhalb dieses Gesamtareals ist Gelegenheit gegeben, das bestehende Freibad zu erweitern und zu modernisieren sowie zusätzliche Fremdenverkehrseinrichtungen zu schaffen. Für die Gäste aus Schruns und Tschagguns ist das derzeitige Freibad in Schruns gleichermaßen günstig gelegen. Der vorgesehene Grund in Tschagguns liege klimatisch ungünstig und ein gemeinsamer Bau und Betrieb eines Freibades wird stets Anlass zu Zwistigkeiten mit der Nachbargemeinde geben. Kinder sind bei der Überquerung der Umfahrungsstrasse gefährdet. In seinen weiteren Ausführungen verweist Vbgm.Schmidt auf die bereits von ihm mit Dipl. Ing. Stefko (VIW.) geführten Besprechungen, wonach die Vlbg. Illwerke die Erstellung eines Hallenbades begrüssen und nach Prüfung der Sachlage die Betriebskosten desselben evtl. durch verbilligte Stromlieferungen finanziell stützen würden. Massgeblich für die Durchführung eines FremdenverkehrsProjektes sei das Ergebnis der Fragebogen-Aktion, da nach seiner Meinung der Grossteil der mit Gästetaxe und Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen belasteten Bevölkerung kein Verständnis dafür habe, dass Steuergelder in die Nachbargemeinde zur Erstellung eines Freibades fHessen sollen. GV. Nels gibt seinem Befremden darüber Ausdruck, dass Vertreter der VIW. namens des Generaldirektors DDr. Berchtold Besprechungen mit dem Vizebürgermeister und nicht mit dem Bürgermeister führen. Zur Situierung des Freibades auf Tschaggunser Gemeindegebiet führt er aus, dass die Gemeindegrenzen keine Rolle spielen und nur der Erholungsraum Schruns-Tschagguns ins Auge gefaßt werden dürfe. GR. Fritz Josef bekennt sich auch zur Befragung der betroffenen Bevölkerungskreise. Die Fragebogen sollen aber objektive Darstellungen über die finanziellen Lasten, die der Marktgemeinde Schruns durch die Realisierung der einzelnen Projekte entstehen, enthalten. Mit Vergleichszahlen Kärntner Hallenbäder weist er auf die grossen finanziellen Belastungen der Baderhalter hin. Schliesslich bezeichnet er ein Hallenbad als eine willkommene Attraktion, ein modernes, grosszügiges Freibad aber als Selbstverständlichkeit für den Gast. Weiters bezweifelt er, dass die Gemeinde Tschagguns bei einem Kostenzuschuss durch die Marktgemeinde Schruns von ca. 15 % einen wirklich grosszügigen Badbau, der dem Erholungsraum Schruns-Tschagguns entspricht, verwirklichen kann. GR. Ganahl Edmund gibt in seinen Ausführungen einen Rückblick auf frühere Beschlüsse der Gemeindevertretung, in denen Einstimmigkeit in den Fragen der Fremdenverkehrsprojekte herrschte. Er erläutert anhand von Zahlenmaterial das derzeit in Ausarbeitung befindliche Projekt der Marktgemeinde Reutte, das Vergleiche mit den hierorts gegebenen Verhältnissen zuläßt. GV. Brugger Georg bezeichnet die Errichtung und den Betrieb eines Hallenbades als eine nicht tragbare Belastung des Gde. Budgets für die Zukunft. Unter anderem macht er darauf aufmerksam, dass laut Katasterplan die an "Juen‘s Au" in Richtung Illfluss angrenzenden Grundstücke Gp. 3249, 3250/5 und 3250/6 (Öffentliches Gut)im Ausmaße von ca. 70 ar zum Gemeindegebiet Schruns gehören. -3- GV. Wekerle Harald erläutert seinen im Fremdenverkehrs aus schuss vorgebrachten Vorschlag, mit dem sich dieser Ausschuss in seiner Sitzung vom 6.5.1968 eingehend befaßt hat. Der Vorsitzende bringt die mehrheitliche Meinung des Fremdenverkehrsausschusses als nachstehenden Antrag zur Abstimmung: Das Grundstück "Juen's Au "im Ausmaße von ca. 2 ha in Tschagguns-Ganzenahl soll gemeinsam mit der Gemeinde Tschagguns, vorbehaltlich eines kostendeckenden Kaufes des bisher für den Bau eines Freibades vorgesehenen Grundstückes in Tschagguns-Zelfen durch die VIW.AG., mit einer evtl. Aufzahlung bis zu S 50.000.— pro Gemeinde, angekauft werden.". Dieser Antrag wird in schriftlicher Abstimmung mit 18 Ja- und 6 Neinstimmen angenommen. Zu 2.) Die mit 1.5.1968 in Kraft getretene Gästetaxe-Ordnung, die auf den Beschlüssen der Gde.Vertretung vom 31.10.1967 und vom 21.2.1968 beruht, schreibt eine Gästetaxe von S 5.-- pro Übernachtung einer taxpflichtigen Person vor. Fremdenverkehrsförderungsbeitrag ist für die Übernachtungen nicht vorgesehen, vielmehr soll dieser Ausfall auf die gewerblichen Betriebe überwälzt werden. Dies entspricht Jedoch nicht den Bestimmungen des Fremdenverkehrsgesetzes, da diese eine Beitragsvorschreibung für alle Nutznießer aus dem Fremdenverkehr vorsehen. Gemäss einem Antrag des Fremdenverkehrsausschusses soll nun die Gästetaxe pro Nächtigung einer taxpflichtigen Person S 4, 50 und der Fremdenverkehrsförderungsbeitrag pro Nächtigung einer taxpflichtigen Person S -.50 betragen, sodass insgesamt an Gästetaxe und Fremdenverkehrsförderungsbeitrag S 5.— zu entrichten sind. Für den Unterkunftsbereich Gamplaschg, bis zur Alpe Vorderkapell, sowie für die in Zelten (Campingplätzen) und Wohnwagen im Gemeindegebiet nächtigenden Gäste soll die Gästetaxe S 2.-- betragen, sodass für diesen Wohnbereich insgesamt S 2, 50 an Gästetaxe und Fremdenverkehrsförderungsabgabe zu entrichten sind. Für taxpflichtige Personen, die in Häusern Unterkunft nehmen, die kein Bad und in keinem Zimmer des Hauses Fließwasser haben, soll die Gästetaxe S 2, 50 betragen, sodass für diesen Personenkreis S 3.— an Gästetaxe und Fremdenverkehrsförderungsabgabe zu entrichten sind. Die schriftliche Abstimmung ergibt mit 17 Ja, 6 Nein und einer ungültigen Stimme, welche den Neinstimmen zuzuzählen ist eine Annahme des vorliegenden Antrages. Zu 3.) Die im Budget 1968 vorgesehenen Mittel für den Ausbau des Fratteweges sind mit den bisher durchgeführten Bauarbeiten erschöpft. Dadurch würde der Fratteweg ohne Gehsteig mit einer Feinplanie bis zur Fortsetzung der Arbeiten (frühestens im Jahre 1969) bestehen bleiben. Die Errichtung eines Gehsteiges und die Asphaltierungsarbeiten erfordern einen Kostenaufwand von 100 - 150.000.-- S. Die bauausführende Fa. Hilti u. Jehle, Feldkirch hat in einem Schreiben an das Marktgemeindeamt Sehruns darauf hingewiesen, dass die Nichtfertigstellung dieses Weges mit grossen finanziellen Schäden für den Wegerhalter verbunden sind. So müßte vor Beginn der Asphaltierungsarbeiten die gesamte Feinplanie erneuert und bei nachträglicher Erstellung des Gehsteiges eine Verlegung der Wassereinlaufschächte vorgenommen werden. Die Fa. Hilti und Jehle erklärt sich bereit, die Kosten von 100 - 150.000.-- S bis Frühjahr 1969 zinsfrei zu stunden. -4Über Antrag des Vorsitzenden wird beschlossen, den Ausbau des Pratteweges mit Gehsteig und Asphaltierung in einem Zuge fertigzustellen und das Anbot der bauausführenden Firma, die Kosten in Höhe von 100 – 150.000.-- S bis zum Frühjahr 1969 zinsfrei zu stunden, anzunehmen. (Einstimmige Beschlussfassung) In vertraulicher Beratung: (Pkt. 4, 5 u. 6) Zu 4.) Der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz hat ein Ansuchen von OLGR. Dr. Schneider Eduard um Genehmigung einer Grundteilung aus der Gp. 156/1 (RK. Pfarrpfründe) KG. Schruns nach § 5 LBO mit Bescheid Zl. 610-3 vom 11.3.1968 abgelehnt. Gegen diesen Bescheid hat KH. Pfarrer Campestrini Emil als gegenwärtiger PfarrpfründenInhaber in offener Frist berufen und beantragt, der angefochtene Bescheid möge aufgehoben und die beantragte Grundteilung genehmigt werden. Nach Verlesung des Versagungsbescheides und der Berufungsschrift erklärt sich der Vorsitzende im Sinne des § 24 lit. d) GG. befangen und nimmt an der Debatte und Abstimmung nicht teil. In der eingehenden Debatte wird festgestellt, dass die in der Berufungsschrift vorgebrachten Einwendungen für eine Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides nicht ausreichend sind. Das durch die Abtragung des derzeitigen prov. Gemeindebauhofes (Pfarrstall) freiwerdende Gelände wird für eine notwendig werdende Verlegung des bestehenden Weges teilweise in Anspruch genommen werden müssen und die verbleibende Restfläche trägt nur wenig zur Vergrösserung des Kindergarten-Spielplatzes bei. Zudem scheint die beantragte Abtrennung einer Fläche von 394 m2 für die Erstellung eines Wohnhauses sehr klein, sodass bei einer evtl. Bauführung nach allen Seiten Abstandsnachsicht gewährt werden müßte. Die Teilung des Grundstückes entspricht daher nicht einer im allgemeinen Interesse liegenden Verbauungsgestaltung. In schriftlicher Abstimmung wird bei 16 Nein-, 6 Jastimmen und einer ungültigen Stimme der eingebrachten Berufung nicht stattgegeben und der vom Bürgermeister erlassene Bescheid über die Versagung der Grundtrennung bestätigt. Zu 5.) Abstandsnachsichten werden erteilt: a) Der Frau Bradlwarter Maria, Schruns Nr. 699 für einen Anbau an der Ostseite des Hauses Schruns Nr. 699, gegenüber der Gp. 937 (Marktgemeinde Schruns-Tennisplatz) (schriftliche Abstimmung: 18 Ja-, 5 Neinstimmen, 1 ungültige Stimme) b) Dem Herrn Schapler Christian, Schruns Nr. 446 für die Erstellung eines Wohn- und Geschäftshauses, gegenüber der Gp. 196/1 (südöstlich Bez. Josef und Herta Sönser) auf 0, 65 m und gegenüber der Gp. 196/1 (nordöstlich)auf 3, 00 m. (schriftliche Abstimmung: 23 Ja-, 1 Neinstimme) Zu 6.) Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 4.3.1968 die Anstellung von Herrn Weiß Manfred, geb. 23.5.1942, wohnhaft in Tschagguns Nr. 462 als kündbarer Gemeindeangestellter (Leiter der polizeilichen Meldestelle)beschlossen. Diesem Beschluss wird einstimmig die Zustimmung erteilt. Herr Weiß Manfred wird daher mit 1.6.1968 als kündbarer Gemeindeangestellter der Verwendungsgruppe c als Leiter der polizeilichen Meldestelle angestellt. -4- B: BERICHTE: Der Bürgermeister brSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ingt zur Kenntnis: a) Ein Schreiben der Mont.Bahn Aa.Schruns mit dem Ersuchen, die Marktgemeinde Schruns wolle einen Wechsel in Höhe v. S 50.000.-- mit Fälligkeit Jänner 1969 für das seinerzeit verlegte Koaxialkabel unterzeichnen und dass die Wechsel-und Zinskosten von der Mont.Bahn AG. getragen werden. Diese Angelegenheit wird noch vom Gemeindevorstand beraten werden; b) dass die Ablöseverhandlungen für die Errichtung des Gehsteiges Gantschier mit den betroffenen Anrainern durchgeführt wurden, dass verschiedene bauliche Massnahmen zugunsten der Anrainer durchgeführt werden müssen und dass die Ausschreibung der Bauarbeiten an ortsansässige Firmen erfolgt; c) dass mit den zuständigen Herren der Landesstrassenplanungsstelle und des Landeswasserbauamtes eine Begehung für den Ausbau des Reststückes der Landesstrasse nach Silbertal stattgefunden hat.Damit wird das geländemässig schwierigste Stück dieser Strasse auch entsprechend ausgebaut werden; d) dass die Verhandlungen über die Trassenführung des Hofweges bei der Abzweigung vom Briferweg mit den Besitzern Berthold noch nicht abgeschlossen werden konnten und für Freitag, den 17.5.1968 eine neuerliche Verhandlung angesetzt werden mußte. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 22. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 23.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) M./ (Bürgermeister) MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 15.5.1968 Niederschrift über die am D o n n e r s t a g , den 8.Mai 1968 abends um 2o, 15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 23.8ffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend : Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm.Schmidt Karl und die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, JuenfcranzJosef, Ganahl Edmund und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Brugger Georg, Wekerle Harald, Vonier Robert, Kleber Ludwig, Walser Kurt und Eigner Roland für die"ÖVP; MUhlbacher Herbert, Gantner Christian, Dipl.Ing.Jäger Karl Ludvdlg und Rjeder Hans für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Konzett Manfred, Neig Josef und Tschann Werner für die FPÖjund Bitsohnau Werner und Pilippi Josef für die SPÖDie Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG.entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend 2Erhart Ludwig, Jenny Lothar, Fritz Ernst. Erledigte TAGESORDNUNG : A) EfflSCHLUSSQEQENSTXNDE 1.) Freibad Tschagguns-gemeinsamer Erwerb des neuen Grundstückes; 2.) Änderung der Gästetaxe-Ordnung: Antrag des Gde.Vorstandes; Antrag des Fremdenverkehrsaussehusses; 3.) Ausbau des Fratteweges; 4.) Grundtrennung-RK.Pfarrpfründe-Dr.Schneider E.Schruns Nr.9Entscheidung über die Berufung gegen die Versagung in 1.Instanz gemäss § 5 LBO; 5.) Erteilung von Abstandsnachsichten : a) Bradlwarter Maria, Schruns Nr.699 gegenüber Gp.937 (Gde. Schruns/Tennisplatz); b) Schapler Christian, Schruns Nr.446 gegenüber Gp.196/1 (SÖnser Josef und Herta, Schruns Nr.449); 6.) Personalangelegenheit; B) BERICHTE DES BÜRGERMEISTERS: Zu Al BESCHLÜSSE : Zu 1.)Einleitend gibt der Vorsitzende Erläuterungen zur Vorgeschichte des seinerzeitigen Grundkaufes gemeinsam mit der Gemeinde Tschagguns in Tschagguns-Zelfen und die gegenwärtige Situation in dieser Angelegenheit, die einen Beschluss über einen Grundneuerwerb in Tschagguns-Ganzenahl notwendig macht. Die Debatte wird von Vbgm.Schmidt Karl eröffnet, der sich kategorisch gegen diesen beabsichtigten Grundmitkauf in Tschagguns und einen gemeinsamen Freibadbau ausspricht. Zur Begründung seiner Ablehnung führt er zur Hauptsache ans Die Marktgemeinde Schruns hat angrenzend an das Schrunser Freibad bereits ein Grundstück erworben (Otto Juen^s Erben) und an der Westseite des Bades sind ca.2, ooo m2 Grund von der Familie Böhm zum Kaufe angeboten.Ausserdem bestehen Pachtmöglichkeiten für das Anliegergrundstück dSyntax Warning: Invalid Font Weight er Wtw.Dajeng, Schruns Nr.l6o.Innerhalb dieses Gesamtareals ist Gelegenheit gegeben, das bestehende Freibad zu erweitern und zu modernisieren sowie zusätzliche Fremdenverkehrseinrichtungen zu schaffen.Für die Gäste aus Schruns und Tschagguns ist das derzeitige Freibad in Schruns gleichermaßen günstig gelegen.Der vorgesehene Grund in Tschagguns liege klimatisch ungünstig und ein gemeinsamer Bau und Betrieb eines Freibades wird stets Anlass zu Zwistigkeiten mit der Nachbargemeinde geben.Kinder sind bei der überquerung der Umfahrungsstrasse gefährdet.In seinen weiteren Ausführungen verweist Vbgm.Schmidt auf die bereits von ihm mit Dipl .Ing.Stefko {VIV/.)geführten Besprechungen, wonach die Vlbg. Iiiwerke die Erstellung eines Hallenbades begrüssen und nach PrüfJing der Sachlage die Betriebskosten desselben evtl.durch verbilligte Stromlieferungen finanziell stützen würden. Massgeblich für die Durchführung eines FremdenverkehrsProjektes sei das Ergebnis der Fragebogen-Aktion, da nach seiner Meinung der Grossteil der mit Gästetaxe und Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen belasteten Bevölkerung kein Verständnis dafür habe, dass Steuergelder in die Nachbargemeinde zur Erstellung eines Freibades fHessen sollen.GV.Nels gibt seinem Befremden darüber Ausdruck, dass Vertreter der VXW.namens des Generaldirektors DDr.Berchtold Besprechungen mit dem Vizebürgermeister und nicht mit dem Bürgermeister führen.Zur Situierung des Freibades auf Tschaggunser Gemeindegebiet führt er aus, dass die Gemeinde grenzen keine Rolle spielen und nur der Erhölungsraum SchrunsTschagguns ins Auge gefaßt werden dürfe. GR.Fritz Josef bekennt sich auch zur Befragung der betroffenen Bevölkerungskreise.Die Fragebogen sollen aber objektive Dar Stellungen über die finanziellen Lasten, die der Marktgemeinde Schruns durch die Realisierung der einzelnen Projekte entstehen, enthalten.Mit Vergleichszahlen Kärntner Hallenbäder weist er auf die grossen finanziellen Belastungen der Baderhalter hin. Schliesslich bezeichnet er ein Hallenbad als eine willkommene Attraktion, ein modernes, grosszügiges Freibad aber als Selbst Verständlichkeit für den Gast.Weiters bezweifelt er, dass die Gemeinde Tschagguns bei einem Kostenzuschuss durch die Markt gemeinde Schruns von ca.15 $ einen wirklich grosszügigen Badbau, der dem Erholungsraum Schruns-Tschagguns entspricht, ver wirklichen kann. GR.Ganahl Edmund gibt in seinen Ausführungen einen Rückblick auf frühere Beschlüsse der Gemeindevertretung, in denen Ein stimmigkeit in den Fragen der Fremdenverkehrsprojekte herrschte. Er erläutert anhand von Zahlenmaterial das derzeit in Aus arbeitung befindliche Projekt der Marktgemeinde Reutte, des Ver gleiche mit den hierorts gegebenen Verhältnissen zuläßt. GV.Brugger Georg bezeichnet die Errichtung und den Betrieb eines Hallenbades als eine nicht tragbare Belastung des Gde. Budgets für die Zukunft.Unter anderem macht er darauf aufmerksam, dass laut Katasterplan die an " Juenxs Au " in Richtung Illfluss angrenzenden Grundstücke Gp.3249, 3250/5 und 3250./6 (Öffentliches Gut)im Ausmaße von ca.7o ar zum Gemeindegebiet Schruns gehören. GV.Wekerle Harald erläutert seinen im Fremdenverkehrs aus schuss vorgebrachten Vorschlag, mit dem sich dieser Ausschuss in meiner Sitzung vom 6.5.1968 eingehend befaßt hat. Der Vorsitzende bringt die mehrheitliche Meinung des Fremdenverkehrs ausschusses als nachstehenden Antrag zur Abstimmung 1 " Das Grundstück " Juen's Au "im Ausmaße von ca. 2 ha in Tschagguns -Ganzenahl soll gemeinsam mit der Gemeinde Tsehaggung, vorbehaltlich eine§ä kostendeckenden Kaufes des bisher für den Bau eines Freibades vorgesehenen Grundstückes in TschaggunsZelfen durch die VXW.AG., mit einer evtl.AufZahlung bis zu 5 50, 000.—pro Gemeinde, angekauft werden.". Dieser Antrag wird in schriftlicher Abstimmung mit 18 Ja-und 6 Neinstimmen angenommen. Zu 2.) Die mit I.5.1968 in Kraft getretene Gästetaxe-Ordnung, die auf den Beschlüssen der Gde.Vertretung vom 3i.lo.i967 und vom 21.2.1968 beruht, schreibt eine Gästetaxe von S 5.--pro Übernachtung einer tSyntax Warning: Invalid Font Weight axpflichtigen Person vor.Fremdenverkehrsförderungsbeitrag ist für die Übernachtungen nicht vorgesehen, vielmehr soll dieser Ausfall auf die gewerblichen Betriebe überwälzt werden.Dies entspricht Jedoch nicht den Bestimmungen des Fremdenverkehrsgesetzes, da diese eine Beitragsvorschreibung für alle Nutznießer aus dem Fremdenverkehr vorsehen.Gemäss einem Antrag des Fremdenverkehrsausschusses soll nun die Gästetaxe pro Nächtigung einer taxpflichtigen Person S 4, 50 und der Fremdenverkehrsförderungsbeitrag pro Nächtigung einer taxpf lichtigen Person S -.50 betragen, sodass insgesamt an Gästetaxe und Fremdenverkehrsförderungsbeitrag S 5»— zu entrichten sind.Für den Unterkunftsbereich Gamplaschg, bis zur Alpe Vorderkapell, sowie für die in Zelten ( Campingplätzen )und Wohnwagen im Gemeindegebiet nächtigenden Gäste soll die Gästetaxe S 2.-betragen, sodass für diesen Wohnbereich insgesamt S 2, 5o an Gästetaxe und Fremdenverkehrsförderungsabgabe zu entrichten sind. Für taxpflichtige Personen, die in Häusern Unterkunft nehmen, die kein Bad und in keinem Zimmer des Hauses Fließwasser haben, soll die Gästetaxe S 2, 5o betragen, sodass für diesen Personenkreis S 3.—an Gästetaxe und Fremdenverkehrsförderungsabgabe zu entrichten sind. Die schriftliche Abstimmung ergibt mit 17 Ja, 6 Nein und einer ungültigen Stimme, welche den Neinstimmen zuzuzählen ist, eine Annahme des vorliegenden Antrages. Zu 3°) Die im Budget 1968 vorgesehenen Mittel für den Ausbau des Fratteweges sind mit den bisher durchgeführten Bauarbeiten erschöpft .Dadurch würde der Fratteweg ohne Gehsteig mit einer Feinplanie bis zur Fortsetzung der Arbeiten (frühestens im Jahre 1969)bestehen bleiben.Die Errichtung eines Gehsteiges und die Asphaltierungsarbeiten erfordern einen Kostenaufwand von loo -150, 000.-- S.Die bauausführende Fa.Hilti u.jehle, Feldkirch hat in einem Schreiben an das Marktgemeindeamt Schruns darauf hingewiesen, dass die Nichtfertigstellung dieses Weges mit grossen finanziellen Schäden für den Wegerhalter verbunden sind.So müßte vor Beginn der Asphaltierungsarbeiten die gesamte Feinplanie erneuert und bei nachträglicher Erstellung des Gehsteiges eine Verlegung der Wassereinlaurschächte vorgenommen werden.Die Fa.Hilti und Jehle erklärt sich bereit, die Kosten von 100-150, 000.-- S bis Frühjahr 1969 zinsfrei zu stunden. Über Antrag des Vorsitzenden wird beschlossen, den Ausbau des Fratteweges mit Gehsteig und Asphaltierung in einem Zuge fertigzustellen und das Anbot der bauausführenden Firma, die Kosten in Höhe von loo -15o, ooo.-- S bis zum Frühjahr 1969 zinsfrei zu stunden, anzunehmen.(Einstimmige Beschlussfassung) In vertraulicher Beratung: (Pkt.4, 5 u.6) Zu 4.) Der Bürgermeister als Baubehörde 1.Instanz hat ein Ansuchen von OLGR.Dr.Schneider Eduard um Genehmigung einer Grundteilung aus der Gp.156/1 (RK.Pfarrpfründe)KG.Schrunt; nach § 5 LBO mit Bescheid ZI.610-3 vom 11.3.1968 abgelehnt. Gegen diesen Bescheid hat KH.Pfarrer Campestrini Emil als gegenwärtiger PfarrpfründenInhaber in offener Frist berufen und beantragt, der angefochtene Bescheid möge aufgehoben und die beantragte Grundteilung genehmigt werden.Nach Verlesung des Versagungsbescheides und der Berufungsschrift erklärt sich der Vorsitzende im Sinne des § 24 lit.d)GG.befangen und nimmt an der Debatte und Abstimmung nicht teil.In der eingehenden Debatte wird festgestellt, dass die in der Berufungsschrift vorgebrachten Einwendungen für eine Auf hebung des erstinstanzlichen Bescheides nicht ausreichend sind. Das durch die Abtragung des derzeitigen prov.Gemeindebauhofes (Pfarrstall)freiwerdende Gelände wird für eine notwendig werdende Verlegung des bestehenden Weges teilweise in Anspruch genommen werden müssen und die verbleibende Restfläche trägt nur wenig zur Vergrösserung des Kindergarten-Spielplatzes bei.Zudem scheint die beantragte Abtrennung einer Fläche von 394 m2 für die Er Stellung eines Wohnhauses sehr klein, sodass bei einer evtl.Bauführung nach allen Seiten Abstandsnachsicht gewährt werden müßte. Die Teilung des Grundstückes entsprSyntax Warning: Invalid Font Weight icht daher nicht einer im allgemeinen Interesse liegenden Verbauungsgestaltung. In schriftlicher Abstimmung wird bei 16 Nein-, 6 Jastimmen und einer ungültigen Stimme der eingebrachten Berufung nicht statt gegeben und der vom Bürgermeister erlassene Bescheid über die Versagung der Grundtrennung bestätigt. Zu 5.) Abstandsnachsichten werden erteilt: a) Der Frau Bradlwarter Maria, Schruns Nr.699 für einen Anbau an der Ostseite des Hauses Schruns Nr.699, gegenüber der Gp.937 (Marktgemeinde Schruns-Tennisplatz) (schriftliche Abstimmung:18 Ja-, 5 Neinstimmen, ! ungültige Stimme) b) Dem Herrn Schapler Christian, Schruns Nr.446 für die Erstellung eines Wohn-und Geschäftshauses, gegenüber der Op.I96/I (südöstlich Bes.Josef und Herta Sönser)auf 0, 65 m und gegenüber der Gp.196/1 (nordöstlich)auf 3>oo m. (schriftliche Abstimmung: 23 Ja-, 1 Neinstimme) Zu 6.) Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 4.3.1968 die Anstellung von Herrn Weiß Manfred, geb.23.5.1942, wohnhaft in Tschagguns Nr.462 als kündbarer Gemeindeangestellter (Leiter der polizeilichen Meldestelle)beschlossen.Diesem Beschluss wird einstimmig die Zustimmung erteilt.Herr Weiß Manfred wird daher mit 1.6.1968 als kündbarer Gemeindeangestellter der Verwendung®gruppe c als Leiter der polizeilichen Meldestelle angestellt. Bs BERICHTE , Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis: a) Ein Schreiben der Mont.Bahn AG.Sohruns mit dem Ersuchen, die Marktgemeinde Schruns wolle einen Wechsel in Höhe v.S 50, 000.-mit Fälligkeit Jänner 1969 für das seinerzeit verlegte Koaxialkabel unterzeichnen und dass die Wechsel-und Zinskosten von der Mont.Bahn AG.getragen werden.Diese Angelegenheit wird noch vom Gemeindevorstand beraten werden; b) dass die Ablöseverhandlungen für die Errichtung des Gehsteiges Gantschier mit den betroffenen Anrainern durchgeführt wurden, dass verschiedene bauliche Massnahmen zugunsten der Anrainer durchgeführt werden müssen und dass die Ausschreibung der Bauarbeiten an ortsansässige Firmen erfolgt; c) dass mit den zuständigen Herren der Landesstrassenplanungssteile und des Landeswasserbauamtes eine Begehung für den Ausbau des Reststückes der Landesstrasse nach Silbertal statt gefunden hat.Damit wird das geländemässig schwierigste Stück dieser Strasse auch entsprechend ausgebaut werden; d) dass die Verhandlungen über die Trassenführung des Hofweges bei der Abzweigung vom Briferweg mit den Besitzern Berthold noch nicht abgeschlossen werden konnten und für Freitag, den IT.5.1968 eine neuerliche Verhandlung angesetzt werden mußte. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 22.Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung : 23, 00 Uhr Der Schriftführer: (GdeJsekretär) M