20210218_GVE005_in_Videokonferenz

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:18
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2021-02-18
Erscheinungsdatum 2021-02-18
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 18.02.2021 Seite 1 von 9 Zl. 004-2/2021 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 17. Februar 2021, um 19.00 Uhr, als Videokonferenz bzw. mit der Möglichkeit der physischen Anwesenheit im Sitzungszimmer im Gebäude des Standes Montafon, Montafonerstraße 21, stattgefundene 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA, Gemeindewahlleiter Gemeindevertreter: Ersatzleute: ☒ GR Heike Ladurner-Strolz ☒ Martin Netzer ☒ Vbgm. Norbert Haumer ☐ Dr. Monika Vonier ☒ Bernhard Schrottenbaum ☐ Ing. Michael Kieber ☒ Tobias Kieber ☐ Mag. phil. Birgit Spannring-Isele ☒ Raphael Mäser ☐ Mag. Christof van Dellen ☒ DI (FH) Nina Fritz ☐ Martin Zugg ☒ Peter Vergud ☐ Bettina Schmid-Juen ☒ Martin Jenny BSc ☐ Werner Ganahl ☒ Theresa Scheibenstock BEd ☐ Mag. jur. Jan Rudigier ☒ Reinhard Winterhoff ☐ Claudia Oberer ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc. ☐ Richard Durig ☐ Martin Fussenegger ☐ Bernd Steiner ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA ☒ Dominik Ganahl ☒ GR Jürgen Haller ☐ Christian Fiel ☒ Marcellin Tschugmell MBA ☐ Jodok Marent ☒ Birgit Goll ☐ Wolfgang Honold ☒ Christian Engstler ☒ Daniel Thöny ☒ Mag. Daniel Witzani ☐ DI Karoline Bertle ☒ Martin Fritz ☐ Markus Riedler ☒ Carmen Fitsch ☐ Franz Oliva ☐ Alexander Nöckl ☐ Rene Juen ☐ Tanja Könsgen ☐ Mag. Jürgen Jakober ☒ MMag. Dr. Siegfried Marent ☐ Mag. Martin Borger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☒ Gemeindekassier Helmut Netzer (zu Top 1) ☒ Bauamtsleiter Dipl.-Ing. Martin Sadjak (zu Top 3, 4 und 5) Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber 05. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.02.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Martin Fussenegger, Alexander Nöckl und Tanja Könsgen Seite 2 von 9 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die an der Videokonferenz teilnehmenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie den im Sitzungszimmer anwesenden Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung setzt der Vorsitzende gem. § 41 Abs. 1 GG nachstehende auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände von der Tagesordnung ab:  TOP 2: Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Gemeinde Tschagguns betreffend die Verfügung über die Abgabenerträge aus dem Hotel „TUI Blue Pulse Montafon“  TOP 7: Mountainbike-Trail: Kooperationsvereinbarung mit Silvretta Montafon Die Reihenfolge der zur Behandlung stehenden Tagesordnungspunkte verändert sich entsprechend. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Marktgemeinde Schruns, Voranschlag 2021 2. Auftragsvergabe: Jakob Stemer-Weg, Erneuerung Infrastruktur Baumeisterarbeiten 3. Änderung des räumlichen Entwicklungsplanes (REP), Beschlussfassung des aufgelegten Entwurfs 4. Änderung des Gesamtbebauungsplanes der Marktgemeinde Schruns hinsichtlich der Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung im „Übrigen Gemeindegebiet“ – Beschlussfassung des Entwurfs 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 031-2/14-2020 Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 1802/3 und 1802/5 von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Landwirtschaftsgebiet sowie Korrekturen bei den GST-NR 1802/1, 1802/2, 1802/6 und 1802/7 nach Maßgabe der Plandarstellung, Plan-Zl. 031-2/14-2020/01 vom 20.10.2020 – Beschlussfassung nach Anhörung b) Reg.Nr. 031-2/17-2020 Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 225/5 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW gemäß Plan-Zl. 031-2/17-2020/02 vom 09.02.2021 – Beschlussfassung nach Anhörung 6. Mitteilungen des Vorsitzenden 7. Allfälliges 05. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.02.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 9 Zu 1. Marktgemeinde Schruns, Voranschlag 2021 Eingangs seiner Ausführungen hält der Vorsitzende fest, dass der Voranschlag 2021 aufgrund der mit 01.01.2020 erfolgten Umstellung des Buchführungsverfahrens (nach dem sogenannten "integrierten Drei-Komponenten-Haushalt" wird die bisherige Logik der Kameralistik, die im Wesentlichen im Finanzierungshaushalt beibehalten wird, um den Ergebnishaushalt und den Vermögenshaushalt ergänzt) nicht einfach zu lesen ist. Einen gewissen Überblick verschaffen die Seiten 21 und 22 des mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung an alle Mandatare versendeten Voranschlagsentwurfs 2021. Er bittet sodann Gemeindekassier Helmut Netzer, den er hier begrüßt und dem er für die umfangreichen Vorarbeiten und die Erstellung des Voranschlags dankt, durch den Voranschlag 2021 zu führen. Wie Helmut Netzer informiert, wurde der Budgetentwurf im Finanzausschuss behandelt. Er sieht umfangreiche Investitionen vor, wobei einige davon nicht aufgeschoben werden können, da die Ausschreibungen bereits erfolgt sind bzw. Fördermittel in Anspruch genommen werden können, wie zum Beispiel für die Sanierung des Hofweges. Die Leitungsverlegungen im Bereich Jakob Stemer-Weg bieten sich angesichts des Umbaus des Posthotels Taube an. Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung werden Zuschüsse aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2020 erwartet, die Anbringung eines Neuen Geländers am Litzdamm könnte möglicherweise dann, wenn es als Teil des Litzdammes gewertet wird, im Rahmen der Litzverbauung eine Mitförderung durch das Land erfahren. Offen sind die mittelfristigen Investitionsprogramme der Montafonerbahn, die es noch mit dem Land zu verhandeln gilt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Budget eine Absichtserklärung ist und die jeweiligen Vergaben entweder von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand zu beschließen sind. Zu erwähnen ist noch, dass der Kaufpreis für das Haus des Gastes aufgrund der noch nicht eingetretenen Rechtswirksamkeit des Vertrages noch nicht bezahlt worden ist und für das Jahr 2020 fehlt. Sodann gibt er eine kurze Zusammenfassung und stellt einen Vergleich mit den Vorjahren an. Einnahmeseitig ergeben sich angesichts der derzeitigen Situation insbesondere Einbußen bei der Kommunalsteuer (Kurzarbeit, …) sowie der Gästetaxe. Durch das zweite Gemeindepaket des Bundes sieht es bei den Ertragsanteilen des Bundes nicht so schlecht aus, bei den gemeindeeigenen Gebühren und Abgaben wurde wenig geändert, der Personalaufwand ist im Großen und Ganzen gleich geblieben. Große Ausgaben sind im Bereich Instandhaltungen zu verzeichnen, die Beiträge an den Spitalfonds sind um rd. 15 % gestiegen. An Darlehensaufnahmen sind € 3.200.000, 00 vorgesehen, wobei jedoch davon ausgegangen wird, dass nicht alle Investitionen auch tatsächlich ausgeführt werden. Der Schuldenstand belief sich Ende 2020 auf rd. € 10 Mio. und erhöht sich 2021 auf € 12, 4 Mio. Den größten Anteil an den Investitionen, 05. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.02.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at über die er im Detail informiert, macht der Bereich Straßen (Hofweg, Kreuzung Grassabronna, Jakob Stemer-Weg, Lampertbrücke) aus. Einnahmenseitig schlagen sich der Wegfall der Altlasten für den Aktivpark sowie die erfolgte Tilgung von zwei größeren Darlehen für die Bahnhoftiefgarage positiv zu Buche. Für den Volksschulneubau sind € 100.000, 00 an Planungskosten budgetiert. Seite 4 von 9 Obmann des Ausschusses Finanzen und Infrastruktur Peter Vergud bedankt sich beim Gemeindekassier für die übersichtliche Präsentation des Budgets. Im Rahmen der Vorbereitung wurden in zwei Besprechungsrunden rd. € 1, 2 Mio. herausgenommen, wobei vor allem auch darauf abgestellt wurde, was Positionen sind, die man machen sollte und was Positionen sind, die man gerne hätte. Der Voranschlag grenzt den Rahmen ab, innerhalb dem sich die Zahlen bewegen können. Budgetierte Positionen bedeuten kein Muss, und er richtet den Appell an alle Entscheidungsträger, die Investitionen mit Vorsicht und Weitblick anzugehen. Auf die Zukunft blickend hat sich der Finanzausschuss vorgenommen, alle Projekte durchzugehen und zu bewerten. Siegfried Marent bedankt sich ebenfalls beim Gemeindekassier, beim Obmann des Finanzausschusses und den Mitgliedern für ihre Arbeit und bezieht grundsätzlich Stellung zur finanziellen Situation der Gemeinde. Als ehemaliger Obmann des Prüfungsausschusses weiß er über die wiederholte Kritik am Budget und dessen struktureller Schwäche zu berichten. Bedenklich stimmt ihn der Abgang und das negative Ergebnis der operativen Gebarung. Dass die Einnahmen für die laufende Tätigkeit aufgebraucht werden und die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, ist keine Neuigkeit. In weiteren Ausführungen, in denen er auf die getätigten Immobilienverkäufe, den Cashflow, die Darlehensanalyse usw. eingeht, hält er fest, dass unter den gegebenen Umständen von einem Notbudget auszugehen ist und er auch nur unter diesem Gesichtspunkt seine Zustimmung erteilen kann. Michael Gantner, der sich beim Obmann des Finanzausschusses und beim Kassier ebenfalls für ihre Arbeit bedankt, vermerkt, dass ein Gemeindebudget nicht mit dem eines privaten Unternehmens verglichen werden darf. Seiner Ansicht nach ist der Finanzausschuss nicht dazu berufen, zu entscheiden, welche Investitionen umgesetzt werden, sondern er hat die finanziellen Voraussetzungen abzuklären und den Rahmen abzustecken, die Entscheidung selbst liegt dann beim zuständigen Organ (Gemeindevertretung oder Gemeindevorstand). Günter Ratt nimmt auf die Behandlung im Finanzausschuss, der sich eingehend mit den Investitionen auseinandergesetzt hat, Bezug und hält fest, dass heuer rd. € 1 Mio mehr an Investitionen vorgesehen ist als im Durchschnitt der Vorjahre. Das Budget wurde gut erläutert. Dieses sieht überaus hohe Investitionen vor. Diese und die laufenden Kosten schnellen in die Höhe, wobei noch weitere wichtige Investitionen wie beispielsweise der Schulneubau anstehen, sodass zu befürchten ist, dass sich der Darlehensstand in den nächsten 10 Jahren vervielfacht. In weiterer Wortmeldung kommt er auf die ungewisse Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu sprechen, auch die Entwicklung des Zinsniveaus wird maßgeblichen Einfluss nehmen, was praktisch zu einem „Fahren im dichten Nebel“ führt. Er befürchtet, dass man mit 05. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.02.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 5 von 9 einer Zustimmung zum vorliegenden Budget Gefahr läuft, dass das Schulprojekt nicht wie geplant umgesetzt werden kann, weshalb dies zuvor mit der Gebarungskontrolle abgeklärt werden sollte. Dem hält der Vorsitzende entgegen, dass das Budget ohnedies dem Land zur Genehmigung vorzulegen ist und diesem gegebenenfalls nicht zugestimmt werden würde. Auch für Heike Ladurner-Strolz war es nicht einfach, das Budget zu lesen. Klar ist, dass es kein Sparbudget ist, es ist jedoch ungewiss, ob es die Gemeinde „schafft“, die vorgesehenen Mittel auch tatsächlich aufzubrauchen. „Das Budget steckt den Rahmen ab, das Bild drinnen, das malen wir“. An den Finanzausschuss richtet sie die Bitte, sich frühzeitig die finanziellen Grundlagen fürs nächste Jahr anzuschauen. Obmann Peter Vergud nimmt diese Anregung gerne auf und vermerkt, dass im vergangenen Herbst die Wahlen stattgefunden haben. Bis zur Konstituierung des Ausschusses ist dann wieder einige Zeit vergangen, weshalb es dann zu spät war, sich bereits im Vorfeld mit den einzelnen Projekten intensiver auseinanderzusetzen. Er möchte jedoch hinkünftig währende des Jahres Zwischenberichte abrufen, und zwar bereits Anfang der Sommersaison, um nach der Sommerpause mit der Planung der Investitionen für 2021/22 beginnen zu können. Auch er geht davon aus, dass das Budget nicht zu 100 % umgesetzt werden wird und geht von einer Darlehensaufnahme von € 2 – 2, 5 Mio aus. Wichtig ist es, den Schulneubau nicht aus den Augen zu verlieren, er sieht die Situation jedoch nicht ganz so kritisch wie zuvor geschildert. Dies veranlasst Günter Ratt, den Gemeindekassier zu fragen, ob der Neubau der Schule nach seiner Einschätzung finanziell darstellbar ist. Dieser kennt die genauen Zahlen nicht, geht jedoch davon aus, dass es angesichts der Kostenentwicklung kein einfaches Unterfangen sein wird, wobei jedoch auch andere Faktoren mit einfließen werden. Schlussendlich wird dies eine politische Entscheidung sein. Die Gemeindevertretung beschließt den Voranschlag 2021 gemäß § 73 Abs. 5 GG stimmenmehrheitlich (10 Gegenstimmen: Mitglieder Metnand för Schru) wie folgt: Ergebnishaushalt Summe Erträge/Einzahlungen Summe Aufwendungen/Auszahlungen Nettoergebnis € -€ -€ 13.801.500, 00 16.236.100, 00 2.434.600, 00 Entnahmen von Haushaltsrücklagen Zuweisung an Haushaltsrücklagen Summe Haushaltsrücklagen € -€ -€ 558.500, 00 558.500, 00 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen -€ 2.993.100, 00 Finanzierungshaushalt Summe Einzahlung operative Gebarung Summe Auszahlung operative Gebarung Geldfluss aus der operativen Gebarung € -€ -€ 13.426.100, 00 14.677.600, 00 1.251.500, 00 Summe Einzahlung investive Gebarung Summe Auszahlung investive Gebarung Geldfluss aus der investiven Gebarung € -€ -€ 1.069.000, 00 2.229.600, 00 1.160.600, 00 Nettofinanzierungssaldo -€ 2.412.100, 00 Summe Einzahlungen Finanzierungstätigkeit Summe Auszahlungen Finanzierungstätigkeit Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit € -€ € 3.200.000, 00 793.800, 00 2.406.200, 00 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -€ 5.900, 00 Gemäß § 73 Abs. 3 GG wird einstimmig festgestellt, dass die Finanzkraft der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2021 € 8.583.200, 00 beträgt. 05. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.02.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 6 von 9 Zu 2. Auftragsvergabe: Jakob Stemer-Weg, Erneuerung Infrastruktur Baumeisterarbeiten Der Vorsitzende erläutert kurz das Projekt und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Unterlagen. In der anschließenden Beratung wird die vorgesehene Pflästerung im Bereich zwischen Kirchplatz bis Hotel Taube im Ausmaß von 300 m² kritisch hinterfragt, dies einerseits in finanzieller Hinsicht, andererseits bezüglich der Begehbarkeit. Wie der Vorsitzende vermerkt, wurden beide Varianten ausgeschrieben, in der heutigen Vergabe ist jedoch das Pflaster mit beinhaltet. Es ist dies eine elegante Lösung im Anschluss an die bereits gepflasterten Bereiche, und es sollte die Gelegenheit, die sich gerade bietet, genutzt werden. Norbert Haumer stimmt zwar zu, dass es sich um Straßengrund handelt, es kann jedoch mit einer Pflasterung eine spezielle Platzsituation geschaffen werden, wobei er davon ausgeht, dass damit auch eine Geschwindigkeitsreduktion einhergeht, was wiederum zu einer höheren Aufenthaltsqualität führt. Sicher ist Sparen angebracht, hier spielt jedoch bei den Überlegungen nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Tourismus die Hebung des Wohlfühlcharakters eine gewisse Rolle. Zudem handelt es sich um geschnittenes Pflaster, das besser begangen werden kann und auch die Fahrgeräusche vermindert. Die Baumeisterarbeiten für die Erneuerung der Infrastruktur (Leitungsumlegungen und Verlegungen) im Bereich des Jakob Stemer-Weges werden nach Ausschreibung als Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung und nach Angebotsprüfung entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Rudhardt Gasser Pfefferkorn Ziviltechniker auf Grundlage des vorliegenden Angebotes einstimmig an die Fa. Jäger Bau GmbH, Schruns, als Best- und Billigstbieterin zum Angebotspreis von netto € 324.593, 91 vergeben. Die Anregung, dass Gerald Vonbank das Projekt vorstellt, wird gerne aufgenommen. Zu 3. Änderung des räumlichen Entwicklungsplanes (REP), Beschlussfassung des aufgelegten Entwurfs In der vergangenen Sitzung wurde der Entwurf der Änderung des räumlichen Entwicklungsplanes beschlossen und dieser anschließend samt Erläuterungsbericht auf der Homepage der Gemeinde im Internet veröffentlicht und zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Die diesbezüglich eingelangten Stellungnahmen wurden mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung bereits verschickt bzw. werden zur Kenntnis gebracht. Zur Stellungnahme von Michael Brugger wird vermerkt, dass die Freihaltung von 05. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.02.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Flächen für den Hochwasserschutz natürlich eine Einschränkung bedeutet, was naturgemäß von den Grundeigentümern kritisch gesehen wird. Ob von Seiten der Firma Brugger gerade eine Betriebsausweitung geplant ist, ist jedoch nicht bekannt. Seite 7 von 9 In der anschließenden Beratung findet eine rege Diskussion über die widersprüchlichen Zielsetzungen, und zwar einerseits über den Erhalt von landwirtschaftlichen Grundstücken zur Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe und andererseits die Bereitstellung von Gewerbeflächen für Betriebsansiedlungen, statt. Im Sinne einer aktiven Bodenpolitik ist die Gemeinde bestrebt, (Tausch)Grundstücke zu erwerben, um diese bei Bedarf für den vorgesehenen Zweck zur Verfügung stellen zu können. Abschließend hält der Vorsitzende fest, dass aufgrund des Ergebnisses der stattgefundenen nichtöffentlichen Sitzung nochmals Verhandlungen geführt worden sind, wobei diese immer über den Ombudsmann gelaufen sind. Über die wesentlichsten Punkte wie beispielsweise die Verpachtung an den Verkäufer wird nochmals informiert. Die Änderung des räumlichen Entwicklungsplanes (REP) der Marktgemeinde Schruns nach Maßgabe der Plandarstellung „Änderung des Funktionsplanes zum Räumlichen Entwicklungsplan, Plan-Zl. 031-1/01-2020/01, Stand 25.11.2020“, sowie des Erläuterungsberichtes vom 25.11.2020 nach Veröffentlichung des Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Bernhard Schrottenbaum, Nina Fritz, Theresa Scheibenstock und Martin Netzer) beschlossen. Zu 4. Änderung des Gesamtbebauungsplanes der Marktgemeinde Schruns hinsichtlich der Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung im „Übrigen Gemeindegebiet“ – Beschlussfassung des Entwurfs Der Vorsitzende begrüßt hierzu Bauamtsleiter Martin Sadjak, der der Videokonferenz beigeschaltet ist, und ersucht ihn um eine kurze Information dazu. Dieser erläutert die gesetzlichen Grundlagen, wonach aufgrund einer Änderung des Raumplanungsgesetzes im Falle einer Neuwidmung eines Grundstücks als Baufläche gleichzeitig ein Mindestmaß der baulichen Nutzung festzulegen ist, sofern nicht bereits eine solche vorgegeben ist. In Schruns fehlt eine solche Festlegung für das übrige Gemeindegebiet, in den anderen Gebieten besteht bereits eine solche Mindestbaunutzung. Mit der gegenständlichen Änderung des REP wird dies auch hier nicht mehr notwendig sein, es ist dies somit mehr ein formeller Akt zur Verwaltungsvereinfachung. Im Übrigen verweist er auf den mitversendeten Erläuterungsbericht. Der Entwurf der Änderung des Gesamtbebauungsplanes der Marktgemeinde Schruns hinsichtlich der Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung im „Übrigen Gemeindegebiet“ samt Erläuterungsbericht wird einstimmig beschlossen und veröffentlicht. 05. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.02.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 5. Seite 8 von 9 Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 031-2/14-2020 Über Ansuchen des Grundeigentümers hat die Gemeindevertretung angesichts des abgeänderten Gefahrenzonenplanes den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens bzw. der Veröffentlichung des Entwurfs der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der allgemein aufgelegt worden ist, sind keine kritischen Stellungnahmen eingelangt. Nach Auflage des von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 16.12.2020 beschlossenen Entwurfs der Änderung des Flächenwidmungsplanes werden die Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 1802/3 und 1802/5 von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Landwirtschaftsgebiet sowie die Korrekturen bei den GST-NR 1802/1, 1802/2, 1802/6 und 1802/7 nach Maßgabe der Plandarstellung, Plan-Zl. 031-2/142020/01 vom 20.10.2020 einstimmig beschlossen. b) Reg.Nr. 031-2/17-2020 Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurde seitens der Abteilung Raumplanung und Baurecht darauf hingewiesen, dass die Korrekturwidmungen, die eine Umwidmung in Bauerwartungsfläche vorgesehen hätten, aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage in dieser Form nicht möglich sind. Aus diesem Grunde ist entgegen dem beschlossenen Entwurf die Umwidmung nunmehr auf eine Teilfläche des GST-NR 225/5 in Baufläche Wohngebiet BW eingeschränkt worden. Nach Auflage des von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 16.12.2020 beschlossenen Entwurfs der Änderung des Flächenwidmungsplanes wird die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 225/5 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW gemäß Plan-Zl. 031-2/17-2020/02 vom 09.02.2021 (ohne die im Entwurf vorgesehenen Korrekturen bei den GST-NR 225/6, 225/8 und 225/9) einstimmig beschlossen. Zu 6. Mitteilungen des Vorsitzenden  Der Abbruch des Haus des Gastes wurde terminlich vorgezogen, gleichzeitig wird mit den Abbrucharbeiten beim Posthotel Taube begonnen werden. Auch die Umsetzung des Hotelprojektes hinter dem Josefsheim (Pure) ist im Gange, womit in diesem Bereich in der nächsten Zeit eine rege Bautätigkeit zu verzeichnen sein wird. Die Bevölkerung wird rechtzeitig über diesen Umstand sowie die Verkehrsabwicklung informiert werden. 05. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.02.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at  Das Projekt „Kindercampus“ wird aktiv weiterverfolgt, der Ausschuss wird kommende Woche zusammentreten und das Kernteam mit eingebunden werden. Der Pfarrkirchenrat berät die Grundbeistellung, RA Dr. Edgar Düngler wurde mit der Vertragsausarbeitung betraut. Seite 9 von 9 Zu .7 Unter „Allfälliges“ ersucht der Vorsitzende die Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie sonst interessierte Mandatare an der auf kommenden Freitag anberaumten Videokonferenz mit Endrik Lengwenat, Silvretta Montafon, zum Thema Mountainbike Trail teilzunehmen. Ende der Sitzung: 21.10 Uhr Ende der Sitzung: 21.10 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 05. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.02.2021