20190911_GVE047

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:21
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2019-09-11
Erscheinungsdatum 2019-09-11
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 12.09.2019 Zl. 004-2/2019 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 11. September 2019, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: GR Heike Ladurner-Strolz Ing. Michael Kieber GR Norbert Haumer Theresa Scheibenstock GR Bernhard Schrottenbaum Raphael Mäser Werner Ganahl Rainer Gehrmann DI (FH) Michael Gantner MSc Dr. Monika Vonier Marion Wachter Thomas Zuderell Tobias Kieber Martin Jenny BSc Peter Vergud Reinhard Winterhoff Bettina Juen-Schmid Mag. Christof van Dellen Richard Durig Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Roman Spannring Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Ing. Gerhard Mangeng Franz Oliva Martin Pögler BEd DI Karoline Bertle Christine Geiger Manuel Torghele Dietmar Tschohl Franz Bitschnau Erika Scheibenstock Stefan Simenowskyj Heinz Auer Felizitas Maklott Markus Riedler Rosa-Maria Jenny MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Dipl.-Ing. Martin Oberhammer, Gf (zu TOP 1 + 2) Bauamtsleiter Dipl.-Ing. Martin Sadjak (zu TOP 3) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 12 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 12 Entschuldigt abwesend: Heike Ladurner-Strolz, Marion Wachter, Bettina JuenSchmid, Alexander Nöckl, Manuel Torghele, Franz Bitschnau und Martin Borger Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Silvretta Montafon - Projekt PURE Schruns: Zwischenbericht von Dipl.-Ing. Martin Oberhammer 2. Silvretta Montafon - Antrag der PURE Schruns GmbH auf a) Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 35 RPG für die Überschreitung der Höchstgeschosszahl von 4, 5 auf 6, 0 für die Errichtung eines gewerblichen Beherbergungsbetriebes auf GST-NR 194/1 gemäß Einreichplanung vom 01.07.2019 b) Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns, Reg.Nr. 031-2/14-2019: Umwidmung des GST-NR 194/1 von FS Tourismusbetrieb in FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung gemäß PlanNr. 031-2/14-2019/01 – Beschlussfassung des Entwurfs c) Einräumung eines Geh-/Fahrrechtes über GST-NR 194/3 (GIG) für die Anbindung des Objekts PURE Schruns und für die Anbindung der Tiefgarageneinfahrt d) Zustimmung zur Bauführung und vorübergehenden Benützung des GST-NR .951 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/15-2019 Antrag von Walter und Christl Küng, Oberfeld 6, 6714 Nüziders, auf Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 338/4 von FL in BW gemäß PlanNr. 031-2/15-2019/01 – Beschlussfassung des Entwurfs 4. Kinderspielplatz: Vorstellung eines automatischen WCs 5. „Klimanotstand“ mit Schwerpunkt auf nachhaltige Entwicklung – in Anlehnung an den UN Aktionsplan Agenda 2030 – Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppe 6. Ansuchen des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ um Leistung einer Vorauszahlung auf sein Girokonto aufgrund der Um- und Neubauten beim Alpenbad Montafon: a) Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben gem. § 79 GG b) Genehmigung der Auszahlung des beantragten Betrages 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 12 7. Änderung der Zweitwohnsitzabgabeverordnung – Ausnahme von Maisäßgebäuden gemäß § 2 Abs. 6 Zweitwohnsitzabgabegesetz 8. Erlassung einer Littering-VO 9. Bettelverbots-Verordnung – Aufhebung 10. Anfrage auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit b RPG: Michael Heine, Hauptmannsreute 58, D-70193 Stuttgart, bezüglich der Wohnung Top 7 im Haus Silvrettastraße 28 (Gafluna) gemäß § 16 Abs. 4 lit. b RPG 11. Antrag auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung: a) Matthias Heine, Herdweg 91, D-70193 Stuttgart, bezüglich der Wohnung Top 9 im Haus Silvrettastraße 28 (ehem. Sophia Heine) gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG b) Roswitha Euler, Nienburgerstraße 10, D-30167 Hannover, bezüglich der Wohnung Top 15 im Haus Wagenweg 4 gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG c) Mag. Elisabeth Puttinger, G. Schweigerweg 15, A-4910 Ried im Innkreis, bezüglich der Wohnung Top 18 im Haus Wagenweg 3 c gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG d) Reinhard und Gerda Flatz, Rellstalstraße 25, 6773 Vandans, bezüglich des Stallobjektes auf GST-NR 2780/6 gemäß § 16 Abs. 4 lit. d RPG 12. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 46. Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.07.2019 13. Mitteilungen des Vorsitzenden 14. Allfälliges Zu 1. Silvretta Montafon - Projekt PURE Schruns: Zwischenbericht von Dipl.-Ing. Martin Oberhammer Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Gf DI Martin Oberhammer und erinnert an die bereits in der Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 erfolgte Präsentation des Projektes und den dabei gefassten Grundsatzbeschluss. Wie Martin Oberhammer informiert, wurde das Projekt zwischenzeitlich bei der Behörde eingereicht, und es hat auch bereits eine kommissionelle Verhandlung stattgefunden. Er möchte das Projekt, das geringfügige Änderungen erfahren hat, nochmals kurz präsentieren sowie über den Status quo und den weiteren Fahrplan informieren. 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at PURE Schruns beabsichtigt bekanntlich, ein Aparthotel am Josefsheim-Areal zu errichten, wobei gleichzeitig das Josefsheim selbst sowie der Silvrettaplatz mit entwickelt werden. In einem kurzen Rückblick über den bisherigen Projektverlauf seit der letzten Sitzung gibt er bekannt, dass Ende Mai die Kauf-/Abtretungsverträge mit der Mountain Resort Montafon MRM GmbH unterfertigt wurden, wobei u.a. die aufschiebende Bedingung aufgenommen wurde, dass die Vertragsparteien hinsichtlich der Gastronomie mit den jeweiligen Gesellschaften der Verkäuferin einen Kooperationsvertrag geschlossen haben, was bedeutet, dass Mountain Residences das Grundstück bzw. die Gesellschaft nur übernimmt, wenn ihnen auch ein entsprechendes gastronomisches Angebot im Josefsheim geboten wird, da sie dies für ihren Betrieb benötigen, da sie selbst keine gastronomischen Flächen vorgesehen haben. Weiters wurde die aufschiebende Bedingung aufgenommen, dass das für die Gemeinde Schruns eingetragene Wiederkaufsrecht auf der Liegenschaft EZ 2039 mit GST-NR 194/1 gelöscht wird. Zudem wurde eine Befristung bzw. Terminierung aufgenommen, um sicherzustellen, dass der Zeitplan eingehalten wird. Auch Silvretta Montafon hat sich ein Wiederkaufsrecht zur Absicherung der Umsetzung des Projektes ausbedungen, um etwaigen Grundstücksspekulationen oder dgl. vorzubeugen. In der Folge wurde die Einreichplanung erstellt, und es erfolgte eine Abstimmung mit der Nachbarschaft. Die Zeit von der Einreichung des Projektes bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bis zur mündlichen Verhandlung, die am 03.09. 2019 stattgefunden hat, wurde dafür genützt, mit den Sachverständigen sowie Nachbarn eine Abstimmung vorzunehmen. Gedacht wäre, dass die heute zu behandelnden Tagesordnungspunkte (Teil 1) einer Beschlussfassung unterzogen und die weiteren Punkte in den nächsten Sitzungen des Gemeindevorstandes (Teil 2) und der Gemeindevertretung (Teil 3) behandelt werden. Seite 4 von 12 In der Folge stellt er das Projekt anhand der vorliegenden Pläne sowie einer Visualisierung nochmals vor, wobei sich gegenüber dem letzten Mal nur geringfügige Veränderungen ergeben haben. Kurz zusammengefasst sind drei Baukörper mit 28 Appartements mit insgesamt 106 Gästebetten und eine Tiefgarage mit 28 Stellplätzen geplant, wobei die Einfahrt zu dieser mit der Einfahrtsrampe zum Josefsheim kombiniert wurde. Die Gebäudefassaden sind in einem dunklen Holz gehalten, als Kontrast dazu ist innen bei den überdachten Balkonen und bei Fensterelementen helles Holz vorgesehen. Intensiv beschäftigt hat man sich auch mit der künftigen Nutzung des Josefsheimes, zumal dieses von Mountain Residences für die Servicierung des Frühstücks und des Abendessens benötigt wird. Hierbei wurden neben einem möglichen Verkauf mit der Auflage „Gastronomie“ drei Konzepte für eine Nachnutzung entwickelt, die er kurz vorstellt und worüber in der nächsten Aufsichtsratssitzung entschieden werden wird. In der anschließenden Diskussion beantwortet DI Oberhammer verschiedene Fragen, wie beispielsweise zur Parksituation, hinsichtlich der als Übergangslösung das Parken auf einem Teil der Restfläche des Grundstücks bzw. eine Mitbenützung des Hochjochbahnparkplatzes vorgesehen wäre. Mittelfristig ist im Hinblick auf eine Folgebebauung die Errichtung einer großen Tiefgarage geplant. Zur Frage der freien Verfügbarkeit über die geschaffenen Appartements verweist er auf das „Buy-to-let“Modell, wonach die Wohnungen ins Eigentum von Investoren übertragen werden, die diese natürlich auch weiterverkaufen können. Die Nutzungsmöglichkeiten selbst werden jedoch durch den 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Raumplanungs- bzw. Projektsicherungsvertrag sowie durch die Widmung vorgegeben, wodurch eine Absicherung der gewerblichen Nutzung erfolgen soll. Die Höhe der Gebäude wurde im Grunde genommen schon durch den ursprünglichen Kaufvertrag mit der Gemeinde bestimmt, in dem eine gewisse Anzahl von Betten vorgegeben wurde, die wiederum nur durch eine entsprechende Kubatur, somit durch eine höhere Zahl von Geschossen, erreicht werden kann. Mit dem vorliegenden Projekt konnte jedoch in gestalterischer Hinsicht ein guter Kompromiss erzielt werden, und es wird auch annähernd die vorgesehene Bettenzahl erreicht. Seite 5 von 12 Der Vorsitzende hält fest, dass der Raumplanungs- bzw. Projektsicherungsvertrag in der nächsten Sitzung behandelt werden wird. Der Entwurf wird ähnlich der mit Alpstein getroffenen Regelung erstellt, und es wird RA Dr. Georg Mandl diesen in der Sitzung näher erläutern. Was die Gebäudehöhe anbetrifft, wurde dies mehrmals im Gestaltungsbeirat behandelt. Entgegen dem ursprünglichen Flachdachprojekt ist jetzt nunmehr in Angleichung an das Josefsheim ein Satteldach geplant, das jenes beim Josefsheim nicht überragt. Angedacht ist mit der Bauführung im kommenden Jahr zu beginnen, weshalb er auch auf eine baldige Entscheidung hofft. Neben positiven Stellungnahmen zum vorgestellten Projekt gibt es auch kritische Aussagen wie beispielsweise, dass SiMo nicht alle ihre Versprechungen erfüllt hat. Auch die Zufahrtssituation wird angesprochen, da diese in der Vorphase Anlass zu Diskussionen gegeben hat, und es wird auch eine alternative Variante im Bereich der Taube angesprochen. Diesbezüglich wird festgehalten, dass es das Ziel war, nicht zwei Tiefgarageneinfahrten von der Silvrettastraße aus zu bekommen. DI Oberhammer führt dazu aus, dass mehrere Zufahrtsvarianten geprüft wurden, unter anderem auch von der Rückseite vom Hochjochbahnparkplatz her aus, was jedoch im Hinblick auf die Verwertung des hinteren Grundstückes nachteilig gewesen wäre. Im seinerzeitigen Kaufvertrag mit der Gemeinde finden sich bereits Regelungen über die Zufahrt. Die neue Zufahrt kann wie erwähnt mit der bereits bestehenden Ein-/Abfahrt beim Josefsheim kombiniert werden. Auch haben die mit Vertretern des Hotel Taube geführten Gespräche über eine gemeinsame Lösung aufgrund zum Teil unterschiedlicher Interessenslagen zu keiner Übereinstimmung in dieser Frage geführt. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei DI Oberhammer für sein Kommen und seine Ausführungen und hofft auf einen baldigen Baustart. Der Zwischenbericht von Geschäftsführer Dipl.-Ing. Martin Oberhammer, Silvretta Montafon, wird zur Kenntnis genommen. Zu 2. Silvretta Montafon – Projekt der PURE Schruns GmbH a) Antrag der PURE Schruns GmbH auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 35 RPG für die Überschreitung der Höchstgeschosszahl 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende erinnert nochmals daran, dass das Projekt vom Bau- und Raumordnungsausschuss sowie vom Gestaltungsbeirat positiv beurteilt worden ist. Seite 6 von 12 Die von der PURE Schruns GmbH beantragte Ausnahme gem. § 35 RPG für die Überschreitung der Höchstgeschosszahl von 4, 5 auf 6, 0 für die Errichtung eines gewerblichen Beherbergungsbetriebes auf GST-NR 194/1 gemäß Einreichplanung vom 01.07.2019 wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) bewilligt. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns, Reg.Nr. 031-2/14-2019 Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt Erläuterungsbericht hinsichtlich der Umwidmung des GST-NR 194/1 von FS Tourismusbetrieb in FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung gemäß PlanNr. 031-2/14-2019/01 wird einstimmig beschlossen. c) Einräumung eines Geh-/Fahrrechtes über GST-NR 194/3 (GIG) für die Anbindung des Objekts PURE Schruns und für die Anbindung der Tiefgarageneinfahrt Der Einräumung eines Geh-/Fahrrechtes über GST-NR 194/3 für die Anbindung des Objekts PURE Schruns und für die Anbindung der Tiefgarageneinfahrt auf GST-NR 194/1 wird zugestimmt, und es werden die Vertreter der Gemeinde im Beirat der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG ermächtigt, diese Rechtseinräumungen zu genehmigen (stimmenmehrheitliche Beschlussfassung: 2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger). d) Zustimmung zur Bauführung und vorübergehenden Benützung des GST-NR .951 Der Bauführung und vorübergehenden Benützung des GST-NR .951 (Marktgemeinde Schruns) wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) zugestimmt, wobei sich diese Zustimmung lediglich auf den Aushub der Baugrube und die Lagerung von Materialien, nicht jedoch auf die Errichtung von Bauwerken bezieht. Zu 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns, Reg.Nr. 031-2/15-2019 Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Unterlagen. Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes Schruns samt Erläuterungsbericht hinsichtlich der von Walter und Christl Küng, Oberfeld 6, 6714 Nüziders, beantragten Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 338/4 von FL in BW gemäß PlanNr. 031-2/152019/01 wird einstimmig beschlossen. 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 4. Seite 7 von 12 Kinderspielplatz: Vorstellung eines automatischen WCs Reinhard Winterhoff hat dieses Projekt maßgeblich begleitet, ist jedoch heute nicht anwesend. Der Vorsitzende beschränkt sich daher bei seiner Information auf die wesentlichen Punkte und informiert insbesondere über das anstehende Kanalprojekt als Voraussetzung für die Einrichtung eines solchen WCs und die diesbezüglich geführten Gespräche mit dem ebenfalls vom Kanalanschluss betroffenen Nachbarn. Der genaue Standort kann daher voraussichtlich erst im Frühjahr festgelegt werden. Die Informationen des Vorsitzenden über den derzeitigen Verfahrensstand bezüglich der Einrichtung eines automatischen WCs beim Kinderspielplatz werden zur Kenntnis genommen. Zu 5. „Klimanotstand“ mit Schwerpunkt auf nachhaltige Entwicklung – in Anlehnung an den UN Aktionsplan Agenda 2030 – Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Wie Bernhard Schrottenbaum ausführt, ist die Arbeitsgruppe über den Sommer zusammengetreten und hat sich mit verschiedensten Fragen, die mit dieser Thematik zusammenhängen, auseinandergesetzt. Er informiert im Detail über die wesentlichen Punkte und verweist im Übrigen auf die vorliegenden Unterlagen. Begleitet wird das Ganze auch vom Büro für Zukunftsfragen. Die nächste Zusammenkunft ist in der ersten Oktoberhälfte geplant. Günter Ratt betont, dass, in Anlehnung an die Agenda, das Thema Klimanotstand nur einen Aspekt, wenn auch einen wesentlichen, darstellt und dies umfassender gesehen werden muss. Einvernehmen besteht darüber, dass die Arbeit mit den Aktivitäten des Landes akkordiert werden sollte, wobei hier seitens des Landes jedoch noch nicht allzu viel passiert ist. Der Vorsitzende bedankt sich bei Bernhard Schrottenbaum und den anderen Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre Bereitschaft zur Mitwirkung. Der Zwischenbericht von Bernhard Schrottenbaum über die Ergebnisse der bisherigen Tätigkeit der hierfür eingerichteten Arbeitsgruppe sowie die Vorschau auf die weiteren Schritte werden zur Kenntnis genommen. Zu 6. Ansuchen des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ um Leistung einer Vorauszahlung auf sein Girokonto: 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Kosten für die Zu- und Umbauarbeiten beim Alpenbad in Höhe von € 300.000, 00 im letztjährigen Budget der Gemeinde Schruns vorgesehen waren, der normalerweise vorgesehene jährliche Zuschuss in € 300.000, 00 zum laufenden Betrieb wurde hingegen aufgrund des Überhangs mit Null festgelegt, also für ein Jahr ausgesetzt. Es erfolgten dann jedoch keine Investitionen. Für heuer wurde für Investitionen kein Betrag mehr vorgesehen, da ursprünglich keine größeren Investitionen vorgesehen waren, der übliche Betriebszuschuss wurde hingegen wieder budgetiert. Aufgrund der sich gebotenen Gelegenheit hat der Gemeindeverband nun doch entschieden, die für nächstes Jahr vorgesehenen Investitionen vorzuziehen und bereits heuer vorzunehmen. Auf Anfrage hält er fest, dass der Gemeindeverband zwar auch selbst ein Darlehen aufnehmen könnte, es jedoch zweckmäßiger erscheint, dies aus dem laufenden Gemeindebudget zu finanzieren. Den Abgang müssten ohnedies wieder die Verbandsgemeinden abdecken. Die Empfehlung, dass die Auszahlung erst dann erfolgen soll, wenn auch Tschagguns den anteiligen Beitrag übernimmt, wird aufgenommen. Seite 8 von 12 a) Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben gem. § 76 GG Der Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ hat aufgrund der Umund Neubauten beim Alpenbad Montafon die Marktgemeinde Schruns um eine Vorauszahlung in Höhe von € 130.000, 00 ersucht. Die sich dadurch ergebende Überschreitung des Voranschlagsatzes (Konto 1/831000-7720000) über 20 v.H., für die Bedeckung gegeben ist, wird gem. § 76 Abs. 1 GG einstimmig genehmigt. b) Genehmigung der Auszahlung des beantragten Betrages Die Leistung der vom Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ aufgrund der Um- und Neubauten beim Alpenbad Montafon beantragten Vorauszahlung in Höhe von € 130.000, 00 wird unter der Voraussetzung, dass auch die Gemeinde Tschagguns ihren anteiligen Beitrag übernimmt, einstimmig bewilligt. Zu 7. Änderung der Zweitwohnsitzabgabeverordnung – Ausnahme von Maisäßgebäuden gemäß § 2 Abs. 6 Zweitwohnsitzabgabegesetz Der Gesetzgeber hat in seiner letzten Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes die Möglichkeit eröffnet, die Maisäßobjekte unter gewissen Voraussetzungen von der Abgabepflicht auszunehmen, dies rückwirkend bis zu fünf Jahren. Die Änderung der Zweitwohnsitzabgabeverordnung bezüglich der Ausnahme von Maisäßgebäuden gemäß § 2 Abs. 6 Zweitwohnsitzabgabegesetz nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird einstimmig genehmigt. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 01.01.2019 in Kraft. 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 8. Seite 9 von 12 Erlassung einer Littering-VO Leider musste in letzter Zeit vermehrt festgestellt werden, dass insbesondere eine Gruppe von Jugendlichen bei ihren Aufenthalten im Zentrum Müll hinterlässt. Dies gibt Anlass zur Bemerkung, dass leider zum Teil auch die Zivilcourage etwas zu wünschen übriglässt. Weiters wird auf die Missstände beim Grillplatz, der eigentlich geschlossen werden müsste, verwiesen. Ein anderes Problem ist die missbräuchliche Nutzung öffentlicher Abfallbehälter. Die Verordnung der Marktgemeinde Schruns über die Reinhaltung öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Richard Durig) beschlossen. Zu 9. Bettelverbots-Verordnung – Aufhebung Der Landesvolksanwalt hat bei einer routinemäßigen Kontrolle von Verordnungen sich auch die Bettelverbots-Verordnung von Schruns angeschaut und angesichts der ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen zu anderen Verordnungen diese rechtlich kritisch beurteilt. Wie die Sicherheitswache bekannt gegeben hat, ist derzeit in Schruns kein Missstand vorzufinden. Dies könnte nach Ansicht von Günter Ratt mitunter auch auf die bestehende Verordnung, auf deren Grundlage die Polizei eingeschritten ist, zurückzuführen sein. Er möchte sich daher nochmals bei anderen Städten und Gemeinden über die dortige Handhabung erkundigen. Bis dahin sollte mit der Aufhebung der bestehenden Verordnung noch zugewartet werden. Die Entscheidung über die vom Landesvolksanwalt für Vorarlberg angeregte Aufhebung der Bettelverbots-Verordnung, Zl. 139-2/2016, wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme) vertagt. Zu 10. Anfrage auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit b RPG Auf Anfrage von Michael Heine, Hauptmannsreute 58, D-70193 Stuttgart, wird einstimmig beschlossen, dass nach Veräußerung der gegenständlichen Wohnung an einen gesetzlichen Erben bei geschildertem Sachverhalt die Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. b RPG für die Wohnung Top 7 im Haus Silvrettastraße 28 (Gafluna) in Aussicht gestellt werden kann. Ein formeller Beschluss durch die Gemeindevertretung kann jedoch erst nach Vorliegen eines Antrages getroffen werden. 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 12 Zu 11. Antrag auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung: a) Matthias Heine, Herdweg 91, D-70193 Stuttgart, bezüglich der Wohnung Top 9 im Haus Silvrettastraße 28 (ehem. Sophia Heine) gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG Über Antrag von Matthias Heine, Herdweg 91, D-70193 Stuttgart, Eigentümer der Wohnung Top 9 im Haus Silvrettastraße 28 (ehem. Sophia Heine), die er als gesetzlicher Erbe von seiner verstorbenen Mutter erworben hat, wird gemäß § 16 Abs. 4 lit. a Raumplanungsgesetz die Nutzung dieser Wohnung als Ferienwohnung einstimmig bewilligt. b) Roswitha Euler, Nienburgerstraße 10, D-30167 Hannover, bezüglich der Wohnung Top 15 im Haus Wagenweg 4 gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG Über Antrag von Roswitha Euler, Nienburgerstraße 10, D-30167 Hannover, Eigentümerin der Wohnung Top 15 im Haus Wagenweg 4, die sie als gesetzliche Erbin von ihrer verstorbenen Tante erworben hat, wird gemäß § 16 Abs. 4 lit. a Raumplanungsgesetz die Nutzung dieser Wohnung als Ferienwohnung einstimmig bewilligt. c) Mag. Elisabeth Puttinger, G. Schweigerweg 15, A-4910 Ried im Innkreis, bezüglich der Wohnung Top 18 im Haus Wagenweg 3 c gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG Über Antrag von Mag. Elisabeth Puttinger, G. Schweigerweg 15, A-4910 Ried im Innkreis, Eigentümerin der Wohnung Top 18 im Haus Wagenweg 3 c, die sie als gesetzliche Erbin von ihren verstorbenen Eltern erworben hat, wird gemäß § 16 Abs. 4 lit. a Raumplanungsgesetz die Nutzung dieser Wohnung als Ferienwohnung einstimmig bewilligt. d) Reinhard und Gerda Flatz, Rellstalstraße 25, 6773 Vandans, bezüglich des Stallobjektes auf GST-NR 2780/6 gemäß § 16 Abs. 4 lit. d RPG Die Eheleute Flatz haben schriftlich um eine Ferienwidmung (gemeint Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. d Raumplanungsgesetz) für ihr Stallobjekt auf GST-NR 2780/6 angesucht. Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt im Detail und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Unterlagen. Wie die Antragsteller ausführen, haben sie am Kropfen das Grundstück 2780/6 mit, wie sie ausführen, „Bauparzelle Stall + Tependanz mit kleiner Wohneinheit“ am 28.12.1972 vom Besitzer Johann Kessler gekauft, und es sei dies von der Grundverkehrskommission als Bauparzelle bewilligt worden. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde geprüft, ob das gegenständliche Objekt einen rechtmäßig bestehenden Wohnteil enthält bzw. enthalten hat, der nach den raum- 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at planungsrechtlichen Vorschriften zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Nach den Ergebnissen des durchgeführten Ermittlungsverfahrens, bei dem auch Nachbarn befragt wurden, ist in gegenständlichem Fall nicht davon auszugehen, dass sich im Stall der Antragsteller ein Wohnraum befunden hat, schon gar nicht, dass man von einer Wohnung sprechen kann, und es wird auf die vorliegenden Unterlagen verwiesen. Hierbei ist auch die Aussage des Sohnes des früheren Eigentümers des gegenständlichen Stallgebäudes relevant, der darauf verwiesen hat, dass vor Verkauf des Stallgebäudes das Anwesen aus Wohn- und Stallgebäude bestanden hat und keine Veranlassung gegeben war, im Stall auf Dauer eine Wohngelegenheit einzurichten. Weiters liegt ein Schreiben der Marktgemeinde Schruns aus den 1970er Jahren an die Antragsteller vor, in dem auf die Behauptung, dass in dem Stallgebäude immer schon eine Kochstelle mit Schlafgelegenheit gewesen sei, mitgeteilt wurde, dass es sich hierbei nur um ein Provisorium gehandelt habe und daher in dieser Richtung keine Umbauarbeiten getätigt werden dürfen. Seite 11 von 12 Die von Reinhard und Gerda Flatz, Rellstalstraße 25, 6773 Vandans, beantragte Bewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d RPG zur Nutzung ihres Stallobjektes auf GST-NR 2780/6 als Ferienwohnung wird einstimmig versagt. Zu 12. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 46. Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.07.2019 Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter(in) wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift über die 46. Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.07.2019 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat, und diese somit gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt gilt. Zu 13. Mitteilungen des Vorsitzenden • Die Kindergartenplätze sind heuer ziemlich ausgebucht, weshalb Überlegungen angestellt werden, auf nächstes Jahr zusätzlich eine Gruppe oder einen Waldkindergarten einzurichten. • Mit der illwerke vkw AG sind Gespräche über die Einrichtung eines Skaterplatzes bzw. Pumptracks auf ihrem Grundstück im Gange. Zu 14. Unter „Allfälliges“ informiert der Vorsitzende auf Anfrage von Franz Oliva kurz über die Umbaupläne von SPAR im kommenden Jahr. 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 12 von 12 Christian Fiel erwähnt, dass die Raiba in guten Verhandlungen hinsichtlich der Nutzung des „Krestler-Hus“ steht und nur noch ein Vorstandsbeschluss aussteht. Wernfried Geiger kritisiert das nach wie vor festzustellende Fahren mit schweren 4Achs-LKWs zum Teil mit Anhängern auf der Montjolastraße trotz Tonnagebeschränkung. Weiters sei trotz Zusage bei seinem Objekt keine Beweissicherung erfolgt. Ende der Sitzung: 22.40 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 47. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2019