20170517_GVE024

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:20
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2017-05-17
Erscheinungsdatum 2017-05-17
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 18.05.2017 Zl. 004-2/2017 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 17. Mai 2017, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann GR Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zuderell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christof van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Franz Oliva Werner Marent Ing. Gerhard Mangeng DI Karoline Bertle Martin Pögler BEd Manuel Torghele Christine Geiger Franz Bitschnau Dietmar Tschohl Stefan Simenowskyj Erika Scheibenstock Felizitas Maklott Heinz Auer Markus Riedler MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: DI Andreas Pfeifer, Bauamtsleiter (zu Top 1 und 2) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 10 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Michael Gantner, Marion Wachter, Alexander Nöckl, Manuel Torghele, Felizitas Maklott und Martin Borger Seite 2 von 10 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung setzt der Vorsitzende gem. § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz Top 2 a „Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns Reg.Nr. 0312/02-2017 Silvretta Montafon GmbH, Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Vorderkapell und Forstfonds des Standes Montafon: Ausweisung einer Sonderfläche für die Errichtung eines „Flyliners“ vom Kapell bis zum Kropfen gemäß Plan Nr. 0312/02-2017/01, Beschlussfassung des Entwurfs“ von der Tagesordnung ab. Der bisherige Top 2b wird somit als Top 2 behandelt. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Alpenhotel Montafon Betriebs GmbH, Silvrettastraße 175, Schruns; Zu- und Umbauten zur Erweiterung des Alpenhotels Montafon auf den GST-NR .1319, 1683/2, 1685/1, 1685/2, 1733/2, 1733/3, 1733/4, 1733/5, 1733/6, 1734, 1681/2, 1681/3, .1247, 1741 und 471/1 in Schruns – Antrag auf Ausnahmegenehmigung bezüglich Überschreitung der festgelegten Baunutzungszahl von 82 auf 89 sowie Überschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl von 4 auf 5 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/12-2015 Flatz Gerda: Umwidmung der GST-NR 1431, .840 und .392/3 von FL in BW, erneute Beschlussfassung 3. Erneute Änderung/Überarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) mit thematischer Konzentration in Bezug auf Ferienwohnsitze – Beschlussfassung des aufgelegten Entwurfs 4. „Peters Garten“, Vereinbarung mit Rafael Montibeller bezüglich der Verlängerung der Frist für die Ausübung des Wiederkaufsrechtes 5. Baubeschluss für den Umbau des Marktgemeindeamtes im Hinblick auf die Einrichtung einer Bürgerservicestelle 6. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.04.2017 7. Mitteilungen des Vorsitzenden 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.05.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 8. Seite 3 von 10 Allfälliges Zu 1. Alpenhotel Montafon Betriebs GmbH, Silvrettastraße 175, Schruns: Ausnahmegenehmigung bezüglich Überschreitung der festgelegten Baunutzungszahl von 82 auf 89 sowie Überschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl von 4 auf 5 Die Bauverhandlung für das gegenständliche Bauvorhaben hat bereits stattgefunden, und es wurden seitens der Anrainer und Nachbarn keine Einwendungen, mit denen die Einhaltung der im Baugesetz normierten Nachbarrechte geltend gemacht wurden, vorgebracht. Heute gilt es, über die von der Bauwerberin beantragten Ausnahmen von Festlegungen im derzeit geltenden Gesamtbebauungsplan für die Marktgemeinde Schruns zu befinden. Es betrifft dies zum einen die Baunutzungszahl, zum anderen die Höchstgeschosszahl. Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Andreas Pfeifer und ersucht ihn, nähere Informationen zum Vorhaben und zu den Überschreitungen zu geben. Wie dieser ausführt, wurde das Projekt im Gestaltungsbeirat behandelt, und es wurden die beantragten Ausnahmebewilligungen hinsichtlich der Überschreitung der Baunutzung und der Geschossanzahl auch bereits mit der Raumplanungsstelle abgeklärt. Festlegungen dieser Art wurden bereits im Jahre 1979 mit einer Verordnung über die Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung und Höchstgeschosszahl getroffen. In der Folge ist diese Verordnung zum Teil abgeändert und zuletzt durch den Gesamtbebauungsplan ersetzt worden. Sodann erläutert er die sich auf dieser Basis errechneten Höchstzahlen und die tatsächlichen Werte für das gegenständliche Projekt. Im Vergleich zu dem vor rd. zwei Jahren behandelten Bauvorhaben von Rudi Bitschnau weist das Vorliegende eine ähnliche Dichte auf, wobei es sich bei diesen Zahlen jedoch mehr um theoretische Kennzahlen handelt. Das frühere Projekt wies gegenüber der Vogewosi-Wohnanlage eine Viergeschossigkeit auf, nunmehr war durch die Einbeziehung von zwischenzeitlich erworbenen Grundstücken am Fratteweg im dortigen Hangbereich eine Konzentration des Bauvolumens möglich, weshalb die Geschossanzahl zu den Wohnobjekten reduziert werden konnte. Im Bereich des Fratteweges wiederum tritt die dortige Fünfgeschossigkeit angesichts des Hangbereiches sowie der Art der Bebauung auch nicht besonders auffallend in Erscheinung, und es ist das neue Gebäude niedriger als der heutige Bestand. Im Anschluss an diese Ausführungen erläutert der Vorsitzende anhand der Einreichpläne die räumliche Struktur des Projektes sowie die Zufahrtssituation. Im bau- und gewerberechtlichen Verfahren wurde zur Minimierung der Lärmbelästigung entlang der Zufahrt eine Lärmschutzwand vorgeschrieben. 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.05.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Sodann verweist er auf die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingelangten Stellungnahmen, die zum Großteil mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugestellt wurden, im Übrigen von ihm verlesen werden. Die Einrechnung der Parkplatzfläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite in die Berechnung der Baunutzungszahl wurde mit der Raumplanungsstelle abgeklärt. Seite 4 von 10 Norbert Haumer, Obmann des Bau- und Raumordnungsausschusses, betont, dass es sich bei der Baunutzungszahl um eine fiktive Zahl handelt und beispielsweise bei der Berechnung bei einem Mehrfamilienwohnhaus diverse allgemeine Flächen abgezogen werden können, was im Vergleich zu einem Hotelbetrieb eine dichtere Bauführung ermöglicht. In der anschließenden Debatte werden auf Anfrage nähere Auskünfte über Bettenund Stellplatzzahl, behördliche Vorgaben bei der Fassadengestaltung (Materialisierung) und dgl. gegeben. Den Bedenken, dass bestimmte Projekte bevorzugt behandelt werden könnten, wird entgegen gehalten, dass es aufgrund der rechtlichen Vorgaben der Gemeindevertretung obliegt, im Einzelfall bei entsprechender Beurteilung Ausnahmen zu erteilen. Davon, dass sich Schruns zu einem Feriendomizil wie beispielsweise Ischgl entwickelt, ist nicht auszugehen, ein Mehr an Betten ist jedoch durchaus erwünscht. Der Tourismus ist für uns eine der Haupteinnahmequellen, und man muss froh sein, wenn sich Unternehmer finden, die in Hotelbetriebe investieren. Gerade Hoteliers zielen darauf ab, gestalterisch vorteilhafte Projekte zu verwirklichen, jeder ist bestrebt, die bestmögliche Lösung umzusetzen. Wie auch Günter Ratt in seiner Funktion als Obmann des Finanzausschusses betont, muss man aus Sicht der Gemeindefinanzen froh sein, wenn zusätzliche gewerbliche Betten geschaffen werden. Das vorliegende Projekt wurde schon mehrfach beraten, und es wurden gegenüber dem Ursprungsprojekt einige Abstriche gemacht und Änderungen, insbesondere eine verbesserte Einpassung ins Gelände vorgenommen. Die von der Alpenhotel Montafon Betriebs GmbH, Silvrettastraße 175, Schruns, beantragten Ausnahmen vom derzeit gültigen Gesamtbebauungsplan bezüglich der Überschreitung der festgelegten Baunutzungszahl von 82 auf 89 sowie Überschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl von 4 auf 5 für die Zu- und Umbauten zur Erweiterung des Alpenhotels Montafon auf den GST-NR .1319, 1683/2, 1685/1, 1685/2, 1733/2, 1733/3, 1733/4, 1733/5, 1733/6, 1734, 1681/2, 1681/3, .1247, 1741 und 471/1, KG Schruns, werden stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) bewilligt. Zu 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/12-2015 Flatz Gerda 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.05.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Umwidmung des gegenständlichen Bereichs steht erneut zur Beschlussfassung. Im ersten Anlauf wurde von der Antragstellerin von der Möglichkeit, damit den Unabhängigen Sachverständigenrat (USR) zu befassen, keinen Gebrauch gemacht. Nachdem die Gemeindevertretung den Antrag negativ beschieden hatte, wollte man ihr doch noch die Möglichkeit bieten, eine fachliche Äußerung des USR einzuholen, weshalb ihr in rechtlicher Abstimmung mit der Raumplanungsstelle empfohlen wurde, nochmals einen Umwidmungsantrag zu stellen. Andreas Pfeifer erläutert den diesbezüglichen Verfahrensverlauf im Detail und verweist auf die nunmehr vorliegende Empfehlung des USR, wonach die Planungsmotive der Gemeinde, das Schrunser Feld von einer weiteren Bebauung freizuhalten, nachvollziehbar sind und aus raumplanungsfachlicher Sicht die antragsgemäße Ausweisung der Grundstücke nicht empfohlen werden kann Seite 5 von 10 Für Norbert Haumer ist diese fachliche Äußerung eine Bestätigung für die seinerzeitige Argumentation der Gemeindevertretung und die Richtigkeit des von ihr eingeschlagenen Weges im Hinblick auf die räumliche Entwicklung. Angesichts der vorliegenden fachlichen Äußerung des unabhängigen Sachverständigenrates wird einstimmig beschlossen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns hinsichtlich der von Gerda Flatz beantragten Umwidmung der GST-NR 1431, .840 und .392/3 von FL in BW nicht vorliegen. Zu 3. Erneute Änderung/Überarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) mit thematischer Konzentration in Bezug auf Ferienwohnsitze – Beschlussfassung des aufgelegten Entwurfs Die Gemeindevertretung hat in ihrer Februarsitzung den Entwurf einer Änderung/Überarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzeptes beschlossen. Wie festgestellt wird, handelt es sich hierbei um eine recht komplexe Materie, die nicht gerade einfach zu verstehen ist. Sollte ein Fall zur Behandlung stehen, wird dies jedoch ohnedies mit den zuständigen Sachbearbeitern im Gemeindeamt abzuklären sein, wobei diese selbstverständlich gerne bereit sind, die notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Antragsteller in ihren Anliegen zu unterstützen. Der Anregung, die Formulierungen künftig etwas verständlicher zu gestalten, wird versucht werden, bestmöglich nachzukommen. Die Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes mit thematischer Konzentration in Bezug auf Zweitwohnsitze gemäß dem von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 15.02.2017 beschlossenen und anschließend einen Monat zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt aufgelegten Entwurf wird einstimmig beschlossen. 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.05.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 4. Seite 6 von 10 „Peters Garten“, Vereinbarung mit Rafael Montibeller bezüglich der Verlängerung der Frist für die Ausübung des Wiederkaufsrechtes Bei Verkauf des „Peters Gartens“ im Zuge der Veräußerung des gesamten dortigen Haus- und Liegenschaftsbesitzes der Gemeinde an Rafael Montibeller hat sich die Gemeinde ein Wiederkaufsrecht für den Fall ausbedungen, dass der „Peters Garten“ nicht binnen fünf Jahren einer Bebauung durch ein Hotelprojekt zugeführt wird. Da diese Frist in Kürze endet, eine Bebauung jedoch noch nicht stattgefunden hat, gilt es zu entscheiden, ob dieses Wiederkaufsrecht ausgeübt werden soll. Da diese vertragliche Regelung seinerzeit vor dem Hintergrund der Erlassung eines entsprechenden Bebauungsplanes getroffen worden ist, ein solcher Teilbebauungsplan jedoch bis heute nicht umgesetzt wurde, hat Rafael Montibeller der Gemeinde den Vorwurf nicht erspart, zum Teil mitverantwortlich dafür zu sein, dass keine Umsetzung erfolgt ist. Festzuhalten ist allerdings auch, dass im Behördenverfahren bezüglich des Um- und Ausbaus des „Alten Adlers“ zu einem Beherbergungsbetrieb umfangreiche Einwendungen der Nachbarn vorgebracht wurden und das Projekt auf größte Widerstände gestoßen ist. Infolge dessen war und ist man seitens der Gemeinde auch bemüht, den Bebauungsplan mit den Nachbarn, deren Rechte zum Teil eingeschränkt werden, abzustimmen und diese mit einzubeziehen. Was den Wiederkauf anbetrifft, würde sich eine Lösung in der Form anbieten, die festgesetzte Frist zu verlängern. Günter Ratt glaubt, dass Rafael Montibeller durch den damit verbundenen Zeitgewinn und die in letzter Zeit erfolgte Wertsteigerung der Grundstücke Vorteile erlangt, die objektiv bewertet und von ihm abgegolten werden sollten, zumal damals schon andere Kaufinteressenten aufgetreten sind. Norbert Haumer informiert über die ursprünglich vorgelegte Bebauungsstudie sowie die Überarbeitung dieses Entwurfs. Trotz grundsätzlich positiver Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat bedeutet die Erlassung eines entsprechenden Bebauungsplanes einen Einschnitt in Nachbarrechte, und es erweist sich insbesondere auch die Zufahrtssituation in die geplante Tiefgarage als schwierig. Günter Ratt würde sich für den Fall einer Fristverlängerung jedenfalls ausbedingen, dass das Wiederkaufsrecht nicht nur der Gemeinde, sondern auch einer Gesellschaft, an der die Gemeinde beteiligt ist, zukommt. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, dass vereinbart werden sollte, dass dieses auch sonst einem von der Gemeinde namhaft gemachten Dritten zustehen soll. Franz Bitschnau erläutert kurz den bisherigen Werdegang. Ursprünglich war davon die Rede, dass der „Alte Adler“ und das „Peter-Haus“ gemeinsam mit dem Hotel Krone betrieben werden, wodurch auch der günstige Verkaufspreis gerechtfertigt war. Nunmehr hat sich die Konzeption geändert. Diesbezüglich wird jedoch festgehalten, dass ein solcher Zusammenschluss seinerzeit nicht zwingend vorgegeben wurde. Heike Ladurner-Strolz, die seinerzeit maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt und auch bei den Behördenverfahren mit dabei war, gibt einen kurzen Rückblick auf 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.05.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at den bisherigen Verfahrensverlauf. Angesichts der massiven Anrainerwiderstände muss man aus ihrer Sicht schon froh sein, dass überhaupt etwas umgesetzt wurde. Seite 7 von 10 Karoline Bertle relativiert diese Aussagen dahingehend, dass die Planungsphase anfänglich nicht optimal verlaufen ist und auch die Nachbarn nicht ausreichend mit eingebunden worden sind. Ein weiterer Punkt ist für sie die Auflassung des öffentlichen Durchganges von der Kronengasse zur Litzkapelle. Ihrer Ansicht nach müssen die von Rafael Montibeller offensichtlich bereits mündlich gemachten Zugeständnisse, den Durchgang wieder einzuräumen, in schriftlicher Form rechtlich abgesichert werden. Siegfried Marent schließt sich diesen Aussagen an und verweist in weiterer Folge auch auf die problematische Zufahrtssituation zum „Peters Garten“. Hier sind Nachbarschaftsbeschwerden vorprogrammiert, und er würde sich hüten, durch Erlassung eines Bebauungsplanes die Fronten weiter zu verhärten. Für Martin Fussenegger sind gerade dies Argumente, die für eine Verlängerung der Wiederkaufsfrist sprechen. Die schwierige Bebauung, die ungünstige Zufahrtssituation und die Bedenken der Anrainer erfordern eine gründliche Vorbereitung. Dies rechtfertigt auch nach Ansicht des Vorsitzenden eine Fristverlängerung, wobei die Zugeständnisse bezüglich des Durchgangsrechtes hinter dem „Alten Adler“ als Bedingung mit aufgenommen werden sollen. Von einer Aufhebung des seinerzeit gefassten Gemeindevorstandsbeschlusses hält er jedoch wenig, da dieser Beschluss bereits umgesetzt und das Recht im Grundbuch gelöscht worden ist. Weiters möchte er festhalten, dass er mit den Nachbarn nicht über die Zufahrtssituation zum „Peters Garten“ verhandeln möchte, dies ist Sache des Bauwerbers, allerdings soll auch hier dem Bauwerber eine gewisse Unterstützung geboten werden. In weiterer Diskussion wird die von Rafael Montibeller geforderte Kostenbeteiligung im Zusammenhang mit der Vereinbarung über die Verlängerung des Wiederkaufsrechtes angesprochen und im Hinblick auf die Absicherung der Fußwegverbindung der Vorschlag unterbreitet, dass diese Punkte vom Gemeindevorstand ausformuliert werden. Da in der vorgesehenen Frist zumindest der Rohbau mit Dacheindeckung fertiggestellt sein müsste, wird eine Fristverlängerung um 3 Jahre zur Diskussion gestellt. Der Vorsitzende fasst nochmals die Punkte der heutigen Beratung zusammen: • Ausdehnung des Wiederkaufsrechtes auf von der Gemeinde namhaft gemachte Dritte • Rechtliche Absicherung des Durchganges von der Kronengasse zur Litzkapelle • Fristverlängerung auf drei Jahre • Übernahme der gesamten Kosten und Gebühren durch Rafael Montibeller Eine Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt wird zur Vornahme weiterer Abklärungen einstimmig vertagt. 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.05.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 5. Seite 8 von 10 Umbau des Marktgemeindeamtes im Hinblick auf die Einrichtung einer Bürgerservicestelle Der Vorsitzende erläutert anhand eines von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorentwurfs die räumliche und funktionale Aufteilung einer neu zu schaffenden Bürgerservicestelle. Dabei sollen in einem ersten Schritt die vom Eingang aus auf der rechten Seite situierten Räumlichkeiten des Meldeamtes und der Sicherheitswache sowie des Besprechungszimmers zusammengeschlossen und durch Einrichtung eines transparenten Schalterbereichs zum Gang hin eine offene und moderne Anlaufstelle geschaffen werden. In einem zweiten Schritt wäre die Umgestaltung des Kassabereichs – die Gemeindekasse könnte ins 1. OG verlegt werden – vorgesehen. Hier könnten ein Sitzungsraum, öffentliche WCs, eine kleine Küche und dgl. eingerichtet werden. Die Detailplanung würde durch einen externen Architekten erfolgen, die Bauabwicklung/Bauleitung würde über Schruns Kommunal laufen. Bettina Juen-Schmid begrüßt insbesondere die Einrichtung eines öffentlichen WCs im Erdgeschoss und regt an, dass man sich diesbezüglich auch mit der Pfarre zusammenschließt, da viele Veranstaltungen auch von ihr organisiert werden. In weiterer Beratung wird über die neue Organisationsform sowie über die Arbeitsabläufe diskutiert. Das Prinzip wäre die Einrichtung eines „One-Stop-Shops“, vieles könnte an einer Stelle erledigt werden. Für Günter Ratt ist das Gemeindeamt neben dem Schulneubau eines der wichtigsten Projekte der nächsten Zeit, wobei angesichts der räumlichen Nähe dieser beiden Institutionen gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen wären. Auch für ihn ist die Schaffung öffentlicher WCs wichtig, wobei nicht nur WCs für Personen mit Behinderung, sondern auch mindestens jeweils zwei getrennte WCs für Frauen und Männer vorgesehen werden sollten, die nach Möglichkeit auch von außen her zugänglich sein sollten. Karoline Bertle möchte die heutige Entscheidung nicht als Baubeschluss, sondern als Startschuss für die Erteilung eines Planungsauftrags verstanden wissen. Angesichts der räumlichen Engpässe werden auch Überlegungen angestellt, die eine oder andere Abteilung in ein anderes Gebäude zu verlegen, wobei konkret auch das Gerichtsgebäude angesprochen wird. Mit dessen Verwertung setzt sich auch schon eine vom Stand Montafon eingesetzte Arbeitsgruppe auseinander. Der Projektstart betreffend den Umbau des Marktgemeindeamtes Schruns im Hinblick auf die Einrichtung einer Bürgerservicestelle wird einstimmig beschlossen. Zu 6. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 23 . öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.04.2017 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.05.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die 23. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.04.2017 keine Einwendungen erhoben worden sind bzw. werden, und es wird diese einstimmig genehmigt. Seite 9 von 10 Zu 7. Mitteilungen des Vorsitzenden • Die Pressemitteilung betreffend das Projekt eines Hotels inkl. eines Fitnesscenters im Bereich des Alpenbades wurde von TUI etwas frühzeitig hinausgegeben, die Verhandlungen mit TUI und List sind noch im Gange. Sobald genauere Unterlagen vorliegen, wird dieses Projekt der Gemeindevertretung vorgestellt werden. Die Grundbeistellung ist auf Baurechtsbasis vorgesehen, diesbezügliche Vertragsentwürfe sind in Ausarbeitung. Die Eckpunkte sind noch zu diskutieren, dies voraussichtlich in einer gemeinsamen Gemeindevertretungssitzung mit Tschagguns. • Die Alpstein GmbH hat Interesse am Erwerb von Grundstücken im Bereich des Kurhotels bekundet und dem Gemeindevorstand und der Arbeitsgruppe Tourismus das Projekt eines „Chalet-Hotels“ präsentiert. Der von den Anwälten der Fa. Alpstein ausgearbeitete Entwurf eines Optionsvertrages wird auch vom Rechtsvertreter der Gemeinde RA Dr. Mandl, ein Spezialist im Immobilienbereich, geprüft werden. Alpstein hat bereits ein ähnliches Projekt in Gaschurn realisiert, das ev. im Rahmen der nächsten Sitzung von der Gemeindevertretung besichtigt werden könnte. Die Anregung, die Verhandlungen in eine nichtöffentliche Sitzung zu verlegen wird aufgenommen. • Der Umbau und die Erweiterung der Aquarena in St. Gallenkirch wurden im Hinblick auf eine finanzielle Beteiligung in mehreren Gemeindevertretungen des Tales behandelt. Bis auf wenige Gemeinden haben bereits alle eine Entscheidung getroffen, lediglich Bartholomäberg und St. Anton i.M. sind noch ausständig. Zu 8. Unter „Allfälliges“ informiert der Vorsitzende über die Gründe für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2a (Umwidmung Flyliner). Siegfried Marent erkundigt sich, seit wann einer der Durchgänge von der Silbertalerstraße zum Kindergarten abgesperrt worden ist. Weiters regt er an, für Personen mit Behinderung (Vorlage eines Behindertenausweises) eine Kurzparkmöglichkeit unmittelbar neben oder auf dem Kirchplatz vorzusehen. 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.05.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Wernfried Geiger vermerkt, dass der Platz beim Batloggdenkmal nicht gerade einen gepflegten Eindruck vermittelt. Diesbezüglich verweist der Vorsitzende auf die vorgesehene gärtnerische Neugestaltung dieses Bereichs. Seite 10 von 10 Günter Ratt spricht die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Silbertalerstraße an. Der Sicherheitswachebeamte soll in einer der nächsten Gemeindevorstandssitzungen kurz über die Möglichkeiten informieren. Da es noch mehrere Anfragen für Geschwindigkeitskontrollen gibt, z.B. auch für den Wagenweg, besteht seitens der Gemeinde die Überlegung, eine Kooperationsvereinbarung mit der Sicherheitswache der Stadt Bludenz abzuschließen oder Geschwindigkeitsanzeigen ohne Werbung zu installieren. Diesbezüglich ist der Sicherheitswachebeamte im Begriff, einige Vorschläge einzuholen. Martin Fussenegger spricht die aufgrund der Bauarbeiten beim Josefsheim weggefallenen Busparkplätze beim Friedhof an. Der Vorsitzende wird mit der SiMo hinsichtlich der Bereitstellung von Ersatzparkplätzen während der Bauphase auf dem Hochjochbahnparkplatz Rücksprache halten. Längerfristig ist die Einrichtung von Busparklätzen entlang der Bergbahnstraße auf den dortigen Gemeindegrundstücken vorgesehen, was noch im Detail geprüft werden wird. Ende der Sitzung: 23.30 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.05.2017