20111216_GVE014

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Letzte Änderung 31.05.2021, 11:04
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2011-12-16
Erscheinungsdatum 2011-12-16
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Inhalt des Dokuments

Protokoll zu der am Freitag, den 16.Dezember 2011 um 20.00 Uhr im Werkraum der Gemeinde stattfindenden 14.Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg 1.) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 20.00 Uhr begrüßt Bürgermeister Alfons Rädler die anwesenden Gemeindevertreter, sowie Gemeindesekretär Paul Hehle. Vizebürgermeisterin Irmgard Innauer, Gemeinderat Erwin Vogler, sowie die Ersatzvertreter Franz Immler und Daniel Bösch haben sich entschuldigt. Der Bürgermeister stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist und eröffnet die Sitzung. 2.) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.November 2011 Die Niederschrift der 13.Gemeindevertretersitzung vom 18.November 2011 wurde allen Gemeindevertretern mit der Einladung zugesendet und von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. 3.) Festsetzung der Gemeindesteuern und Abgaben 2012 Der Bürgermeister legt eine Liste über die im Gemeindevorstand bereits besprochenen Gemeindesteuern und Abgaben 2012 vor. Diese wird in der Gemeindevertretung nochmals besprochen und einstimmig wie folgt beschlossen: G E M E I N D E A B G A B E N und B E I T R Ä G E für das J A H R 2012 Grundsteuer: Hebesatz für landwirtschaftliche Grundstücke A 500% Hebesatz für nichtlandwirtschaftl. Grundstücke B 460% Kommunalsteuer: Die Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Hand- und Zugdienste: Frondienst pro Hektar Frondienst pro Haushalt Frondienst pro Ferienhaus/Wochenendhaus € 3, 27 € 16, 35 € 9, 80 Gästetaxe: Für Erwachsene pro Nächtigung € 0, 65 Zweitwohnsitzabgabe: Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes (bis einschl. 110 m2) je m2 € 4, 24 Diese Abgabe gem. Abs.1 reduziert sich: a) bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v. H. b) bei Fehlen einer Stromversorgung um 20 v. H. c) bei Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 20 v. H. d) bei nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung (Haus) um 40 v. H. Die Abgabe reduziert sich insgesamt höchstens um 70 v. H. Hundesteuer: Die Höhe der Hundesteuer für den ersten Hund beträgt für jeden weiteren Hund Die Befreiung von der Hundesteuer ist in der Hunde-AbgabeVerordnung detailliert angeführt und geregelt. € 33, 00 € 66, 00 Abfallgebühren: Müll-Grundgebühr - Pro Wohnungsbenützer und Jahr € 11, 00 zuzügl.10% MwSt. höchstens jedoch 4 Personen pro Haushalt 60 l Restmüllsack - Mindestabnahme 2 Säcke pro Wohnungsbenützer höchstens 8 Säcke pro Haushalt € 3, 82 zuzügl. 10% MwSt. 40 l Restmüllsack € 2, 54 zuzügl. 10% MwSt. 15 l Bio-Müllsack - Keine Pflichtabnahme € 1, 09 zuzügl. 10% MwSt. Kunststoffsack groß (Gewerbe) € 0, 90 zuzügl. 10% MwSt. Wasseranschlussgebühren: Anschlussgebühren: Beitragssatz (25% von € 88, 00) Zählermiete pro Jahr: Grundgebühr für kleinen Zähler (bis 1 Zoll) Grundgebühr für großen Zähler (ab 1 1/4 Zoll) € 22, 00 zuzügl. 10% MwSt. € 39, 00 zuzügl. 10% MwSt. € 58, 00 zuzügl. 10% MwSt. Wasserbezugsgebühren: Mindestbezug pro Person/Wohnobjekt 50 m³ (Bei Familien mit mehr als 3 Kindern beträgt der Mindestbezug höchstens 250 m3) € 0, 70/m³ zuzügl. 10% MwSt. Mindestbezug pro Wochenendhaus 100 m³ € 0, 70/m³ zuzügl. 10% MwSt. Mindestbezug für Gastronomiebetrieb 250 m³ € 0, 70/m³ zuzügl. 10% MwSt. Für höheren Verbrauch gilt: € 0, 45/m³ zuzügl. 10% MwSt. Abwassergebühren: a) Pauschalierung für Landwirte (pro m3) : 1 Personen - Haushalt 2 Personen - Haushalt 3 Personen - Haushalt 4 Personen - Haushalt 5 Personen - Haushalt 6 Personen - Haushalt 100 m³ 120 m³ 150 m³ 180 m ³ 200 m³ 250 m³ € € € € € € b) Sonstige Kanalbenützungsgebühr pro m³ € 1, 80 zuzügl. 10% MwSt. Kanalanschlussgebühr: Beitragssatz x 27 v. H. der Geschossflächen Oberflächenwasseranschlussgebühr: Beitragssatz x 20% der Gebäudefläche (Grundriss) + 10 m² befestigte Vorplatzfläche ( bis 100 m² ) + 20 m² befestigte Vorplatzfläche ( bis 200 m²) + 30 m² befestigte Vorplatzfläche ( bis 300 m²) usw. Beim Bau eines Retensionsbeckens 1, 80 1, 80 1, 80 1, 80 1, 80 1, 80 zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. € 23, 50 zuzügl. 10% MwSt. € 21, 00 zuzügl. 10% MWSt. 50% Abschlag Kindergartengebühr: pro Kind (für 10 Monate) € 10, 00 netto/pro Monat für jedes weitere Kind (für 10 Monate) € 8, 00 netto/pro Monat Friedhofgebühren: Grabstättengebühren: Einzelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Doppelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Urnengrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) € 90, 00 € 150, 00 € 90, 00 Verlängerungsgebühren: Einzelgrabstätte € 90, 00 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Doppelgrabstätte € 150, 00 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Urnengrabstätte € 90, 00 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Reinigungsgebühr Totenkapelle: Reinigung der Totenkapelle nach einer Bestattung € 25, 00 Bei Selbstreinigung entfällt diese Gebühr. Saalmiete Mehrzweckgebäude: Kleiner Saal (für Seminare) incl. Küche Miete pro Tag + Heizung € 55, 00 € 18, 00 Großer Saal (für Seminare) incl. Küche € 70, 00 € 30, 00 + Reinigung € 30, 00 € 45, 00 (einmalig pro Veranstaltung) (Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie Reinigung des Saales und Gangbereiches im 1. OG und Küche) Großer Saal (für Feiern) incl. Küche € 120, 00 € 30, 00 € 45, 00 Der Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie die Reinigung des Saales, incl. Gangbereich im 1. OG (Garderobe) und Küche, kann vom Veranstalter selbst getragen werden. Diesbezüglich sind die Böden des Saales, Küche und Vorraum im 1. OG (Garderobe) nach der Veranstaltung zu kehren. Bei grober Verschmutzung sind die Böden feucht aufzuwischen (Putzgeräte und Reinigungsmittel werden vom Vermieter zur Verfügung gestellt). Die Tische und Stühle sind nach der Veranstaltung gereinigt (Tische sind feucht abzuwischen) an den ursprünglichen Ort zurückzustellen. Weiters sind die Aschenbecher zu entleeren und der angefallene Müll ist zu entsorgen. Die Reinigung des Ganges im Erdgeschoss, der WC-Anlagen und des Stiegenaufganges (incl. Lift) wird vom Vermieter getragen Richtfunkgebühren: einmaliger Anschlussbeitrag (inkl. Sender/Empfänger am Objekt) Instandhaltungspauschale für Hardware pro Jahr € 600, 00 € 72, 00 4.) Genehmigung des Dienstposten- und Beschäftigungsplanes 2012 Gemeindesekretär Paul Hehle legt den Beschäftigungsplan 2012 vor, erklärt sämtliche Details und beantwortet anfallende Fragen. Der Beschäftigungsplan 2012 wurde von der Gemeindevertretung in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen und genehmigt. 5.) Vorlage von 3 Darlehensangeboten für die Finanzierung der VS-EichenbergSarnierung Der Bürgermeister hat drei Anfragen für die Darlehensaufnahme (Darlehenssumme € 104.000 – Laufzeit 15 Jahre) gemacht, wobei 2 Bankinstitute ein Angebot abgegeben haben. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Angebot der Raiffeisenbank in Anspruch zu nehmen. 6.) Information zur Oberflächenwasserableitung Pfarrkirche, Totenkapelle und Vorplatz, Errichtung eines Rückhaltebeckens-Einleitung in den Oberflächenwasserstrang Bürgermeister Alfons Rädler informiert über bereits erfolgte Arbeiten-Rohrverlegungen durch die Wildbach im unteren Dorfbereich, weiters, dass unterhalb der Kirche ein Rückhaltebecken für das Oberflächenwasser von Kirche und Totenkapelle erforderlich ist. Diesbezüglich sollen weitere Gespräche und Abklärungen mit der Pfarre und Diözese stattfinden. 7.) Information über die geplante Baurechtsverwaltung der Gemeinden Hörbranz, Hohenweiler, Möggers, Eichenberg Der Bürgermeister informiert über die erfolgten Gespräche der Leiblachtaler Bürgermeister, in denen eine gemeinsame Baurechtsverwaltung, die Rechtssicherheit und Bausachverständigung zusammenbringt, angedacht und diskutiert wurde. Weiters gibt es bereits einen ersten Kostenschlüssel, der erarbeitet wurde. Diesen legt der Bürgermeister der Gemeindvertretung vor und beantwortet anfallende Fragen. Die Gemeindevertretung ist der Ansicht, dass diese Arbeitszusammenlegung durchaus Sinn macht und beschließt den Beitritt. 8.) Allfällliges - Die Termine für die nächste Sitzung im neuen Jahr, sowie für das Neujahrsessen werden festgelegt. - Am 10.Februar 2012 findet der "Vereineball" statt, der von Eichenberger Vereinen organisiert und gestaltet wird und zu dem die Bevölkerung recht herzlich eingeladen ist. - Der Bürgermeister bedankt sich bei Vizebürgermeisterin Irmgard Innauer, sowie den Gemeinderäten- u vertretern für jeglichen Einsatz im vergangenen Jahr, dem schließt sich Gemeinderat Othmar Gomm an und bedankt sich ganz besonders bei Bürgermeister Alfons Rädler für seine geleistete Arbeit im Jahr 2011. Um 22.40 Uhr schliesst der Bürgermeister die Sitzung. Die Schriftführerin