20080822_GVE019

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Letzte Änderung 31.05.2021, 11:03
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2008-08-22
Erscheinungsdatum 2008-08-22
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Gemeindeamt Eichenberg Dorf 53, 6911 Eichenberg / Bezirk Bregenz-Vorarlberg Tel. 05574/42695 Fax. 05574/42695-4 E-Mail: gemeindeamt.eichenberg @ cnv.at www.bodensee-leiblachtal.eu Niederschrift über die am Freitag, den 22. August 2008, 20.00 Uhr, im Gemeindeamt Eichenberg (Werkraum) abgehaltene 19. Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg. 1) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter (Immler Franz ist entschuldigt) sowie die Zuhörer, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die zusätzliche Aufnahme des Punktes 4a) in die Tagesordnung wird vom Bürgermeister beantragt und einstimmig genehmigt. 2) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25. Juli 2008. Die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 25. Juli 2008 ist allen Gemeindevertretern zusammen mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und vom Bürgermeister bestätigt. 3) Biomasse Heizwerk Eichenberg-Dorf / Vorlage von Planungsunterlagen für den möglichen Standort beim Schul- und Gemeindegebäude. Der Bürgermeister berichtet über die neue Situation und erinnert an den Grundsatzbeschluss in der letzten Gemeindevertretungssitzung, der Genossenschaft beizutreten. Das ablehnende geologische Gutachten und die Nichtteilnahme des Hotels Schönblick am Biomasse-HeizwerkProjekt machen die Änderung notwendig. Der Bürgermeister berichtet über die Vorgespräche und die positive Vereinbarung mit dem Anrainer des neu vorgesehenen Standortes. Weiters informiert der Bürgermeister, dass eine räumliche Erweiterung des Gemeindeamtes (Bürgermeisterbüro / Sitzungszimmer) im Zuge der Errichtung des Heizwerkes zu relativ geringen Kosten möglich sein könnte. GV Alfons Rädler stellt an Hand von ersten Planunterlagen das Konzept am neuen Standort vor und erläutert ebenfalls die Gründe, die eine Bebauung am ursprünglich vorgesehenen Standort nicht erlauben. Weiters werden von Herrn Alfons Rädler mit unterstützenden Wortmeldungen von Herrn Alois Rädler die voraussichtlichen Errichtungskosten, die geplanten Anschlusskosten, die Finanzierung und Fragen zum Genossenschaftsrecht behandelt. Seitens des Bürgermeisters und der Gemeindevertreter wird die Genossenschaftsform im vorliegenden Falle nach wie vor als die optimale Lösung festgestellt. Es folgt eine angeregte und längere Diskussion zu Grundsatzfragen und zu Details, wobei die Zugänglichkeit zum Heizwerk, die Ver- und Entsorgung, die Adaptierung der bestehenden Räume im Keller, die Entsorgung des alten Öltankes usw. ausführlich angesprochen wurden. Allfällige Erschwernisse gegenüber dem früheren Standort sind lt. Herrn Alfons Rädler vernachlässigbar und im Rahmen des Tagesgeschäftes innerhalb der Genossenschaft zu lösen, wobei letztlich in der Feinplanung noch verbessert werden soll. 1/3 Der Bürgermeister bringt die grundsätzliche Entscheidung über den geplanten neuen Standort zur Abstimmung. Die Abstimmung ergibt 7 Ja- und 1 Nein-Stimme, was den Standort betrifft. Die Frage der Überlassung des Gemeindegrundstückes an die Genossenschaft wird ausführlich diskutiert. Der Bürgermeister und die Gemeindevertretung stehen dem Projekt und der Genossenschaft wohlwollend gegenüber und die Gemeindevertretung hat zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dies denkbar wäre. Das gemeinsame Bemühen in dieser Sache wird in der Diskussion als wünschenswert hervorgehoben. Es wird auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig beschlossen, der Genossenschaft das Grundstück im Baurechtsvertrag kostenlos zu überlassen, wobei vertraglich gleichzeitig das unentgeltliche Recht zu Erweiterung der Gemeinderäume auf dem Heizwerk (Aufstockung) der Gemeinde einzuräumen ist. Weiters sind die Überlassung des zu adaptierenden Heizraumes (Ölheizung/Ausfallssicherheit), des Kamines im Gemeindegebäude (Adaptierung/Wartung/Instandhaltung durch die Genossenschaft), die Zugangsrechte und sonstigen Vereinbarungen entsprechend im Vertragswerk festzuschreiben. Die Verträge, Genossenschaftsstatuten und sonstige Vereinbarungen in dieser Sache sind der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Es wird seitens der Gemeindevertretung deponiert, dass alle relevanten Bereiche vertraglich präzise zu vereinbaren sind. - Baurechtsvertrag insgesamt mit allen erforderlichen Rechten für die Gemeinde den geplanten Aufbau (Aufstockung). Nutzung und Instandhaltung durch die Genossenschaft der erforderlichen Nebenräume im Gemeindegebäude sowie die notwendigen Zugangsrechte aber auch jederzeitigen Zugang durch Gemeindebeauftragte. Nutzung, Sanierung und Instandhaltung der Kaminanlage durch die Genossenschaft. Sanierung (Öltankentfernung) des ehemaligen Öltanklagers durch die Genossenschaft. Bei allenfalls notwendiger Änderungen der Raumnutzung eines Gemeinderaumes (neuer Ölbehälter kommt möglicherweise in einen anderen Raum) adäquate Sanierung/Einrichtung eines Ersatzraumes für die Gemeinde durch die Genossenschaft. Letztlich muss auch rechtlich gesichert sein, dass der Gemeinde aus der Mitgliedschaft in der Genossenschaft keinerlei Verpflichtungen erwachsen, aus irgendwelchen Gründen als Betreiber des Heizwerkes in die Nachfolge der Genossenschaft treten zu müssen. Ebenfalls muss klar geregelt sein, was bei allfälliger Auflösung der Genossenschaft mit dem Bauwerk auf Gemeindegrund geschehen soll. 4) Planungsleistung Oberflächenwasserentsorgung und Umlegung Schmutzwasserkanal Eichenberg/Dorf – unterhalb des Schul- und Gemeindegebäudes in Richtung Bacheinlauf unterhalb des Anwesens der Fam. Fetz. Der Bürgermeister liest das Schreiben des Herrn Baumeisters Ing. Bischofberger vom 19.08.2008 vor und berichtet über die derzeitige Situation der Tagwässerableitung im Bereich Dorfzentrum. Weiters informiert der Bürgermeister in diesem Zusammenhang aus der letzten Bauverhandlung und dass er außerdem den Kontakt mit dem Landesstraßenbauamt zu diesem Thema aufgenommen habe. Inzwischen sind die Schächte gesäubert und eine Erhebung mittels Kamera erfolgt, deren Ergebnis noch aussteht. Zur Verbesserung der Situation ist ein Wasserrechtsprojekt erforderlich. 2/3 Herr Ing. Bischofberger bietet in seinem Schreiben fachliche Hilfe an und schlägt dazu vor, die Angelegenheit in zwei Phasen anzugehen. - Ausarbeitung einer Lösungsvariante (Entwurf) - Einreichprojekt, Bewilligungsverfahren und Realisierung. Im ersten Abschnitt sind folgende Leistungen erforderlich, welche nach Aufwand bzw. mit einer Obergrenze von netto EURO 4.500, - abgerechnet würden (Förderungen sind möglich). - Grundlagen erheben und aufbereiten - Bestandserhebung mit Anrainerbefragung - Planliche Darstellung dieser Erhebungen - Bestimmung des Einzugsgebietes mit hydraulischer Berechnung - Erarbeitung von Lösungsvarianten und planliche Darstellung in Entwurfsqualität - Abstimmen mit öffentlichen Dienststellen. Die Gemeinde ist willens, Vorleistungen zu erbringen und dieses Projekt erstellen zu lassen. Es wird daher einstimmig beschlossen, Herrn Ing. Bischofberger zur Ausarbeitung einer Lösungsvariante gemäß Angebot zu beauftragen. 4a) Kindergarten Eichenberg – Kostenvoranschlag für Bodenbelag im Gruppenraum für Dreijährige. Der Bürgermeister berichtet in diesem Zusammenhang über die sehr knappen Termine und dass er alle Vorkehrungen für eine ganz kurzfristige Umsetzung der Adaptierungsmaßnahmen getroffen habe. Die Ausführung der mit der Kindergartenleitung abgestimmten Bodenbelagsarbeiten wird einstimmig zu EURO 2.955, 12 incl. Mwst an die Firma Jochum Hörbranz übertragen. 5) Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister berichtet über die rechtliche Situation der Zufahrt ab Landesstraße L11 im Bereich „öffentliches Gut – alter Gemeindeweg“ welche im Zuge der letzten Bauverhandlung aktuell wurde. In diesem Zusammenhang werden vom Bürgermeister die Niederschriften der Gemeindevertretungssitzung vom 21.02.1975 und vom 25.04.1986 verlesen Ebenso eine Vereinbarung vom 08.04.1986. Weiters wird das Schreiben der RA Dr. Anita Einsle vom 11.08.2008 der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister wird weitere Gespräche mit der Agrarbezirksbehörde Bregenz führen. 6) Allfälliges. Es folgen Wortmeldungen zu: Sanierung der Landesstraße, Personennahverkehr, Schulwohnung. Der Bürgermeister dankt für die gute Diskussion und schließt die Sitzung um 22.20 Uhr. Der Schriftführer 3/3