20030331_GVE016

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Letzte Änderung 31.05.2021, 11:07
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2003-03-31
Erscheinungsdatum 2003-03-31
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Inhalt des Dokuments

NIEDERSCHRIFT über die am Montag, dem 31. März 2003 im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes abgehaltene 16. Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg. Anwesend sind alle Gemeindevertreter ausser GV Immler Franz, der entschuldigt ist. 1) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, eröffnet als Vorsitzender um 20.00 Uhr die 16. Sitzung der Gemeindevertretung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30. Dez. 2002. Die Niederschrift der Sitzung vom 30. Dezember 2002, die in Kopie allen Gemeindevertretern zugegangen ist, wird einstimmig zur Kenntnis genommen und vom Bürgermeister bestätigt. 3) Baugrundlagenbestimmung für die Gp. 2056/10, 2056/11, 2056/12, 2056/13 und 2056/14, KG Eichenberg, gemäß § 3 Vlbg. Baugesetz. Der Bürgermeister bringt den Gemeindevertretungsbeschluss vom 16.12.1999 über die damalige Entscheidung zur Gültigkeit einer Baugrundlagenbestimmung nochmals zur Kenntnis. Ebenfalls wird der detaillierte Vorschlag für eine Baugrundlagenbestimmung gem. § 3 Vlbg. Baugesetz von Herrn Dipl. Ing. Helmut Kuess Bregenz vorgelegt. Die Gemeindevertretung ist mit diesem Vorschlag grundsätzlich einverstanden. Die Geschoßanzahl soll maximal 3 betragen, wobei nur 2 Geschoße über das natürliche Gelände ragen dürfen. Zwei Details (Begriffsdefinitionen) sollen der Bürgermeister und GV Alfons Rädler noch gemeinsam mit Herrn Dipl. Ing. Helmut Kuess klären. 4) Antrag von Waibel Maria/Degasper Karl/Degasper Reinhard um Rückwidmung einer Teil-fläche aus Gp. 2056/1, KG Eichenberg, von Vorbehaltsfläche für VS/GA/KG zu Bauflächen/Wohngebiet (BW) bzw. Verkehrsfläche (Straße). Der Bürgermeister legt den o.a. Antrag vom 27.03.2003 vor. Es wird die Situation an Hand der Unterlagen aus dem „REK“ bzw. die daraus resultierenden Widmung der Vorbehaltsfläche lt. letztgültigem Flächenwidmungsplan diskutiert. Weiters informiert der Bürgermeister über die Vorgespräche mit den Grundeigentümern. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig unter Einhaltung von wesentlichen Bedingungen eine Rückwidmung (ausgenommen die unter Pkt. 5 genannten ca. 25 m2 lt. vorliegender Planskizze). Diese Bedingungen sind: Kaufabschluss zwischen Grundeigentümern und Gemeinde über eine Teilfläche (ca. 25 m²) aus Gp 2056/1, KG Eichenberg, für den Bau einer Turnhalle beim Kinderspielplatz (siehe auch Punkt 5). Dem vorgesehenen Turnhallenneubau der Gemeinde Eichenberg (siehe Pläne von Herrn Dipl. Ing. Karl Sillaber vom 22. März 2002) wird die erforderliche Bauabstandsnachsicht gem. dem Vlbg. Baugesetz eingeräumt. In der baulichen Errichtung der Turnhalle wird der Gemeinde Eichenberg das Recht eingeräumt, die Gp 2056/1, EZ 499 KG Eichenberg, für die erforderlichen Bauzwecke zu betreten und mit Baumaschinen, im Besonderen mit Lastkraftwagen (z.B. Abtransport von Aushubmaterial) zu befahren. 1/3 5) Grunderwerb einer Teilfläche (ca. 25 m²) aus Gp 2056/1, KG Eichenberg, für den Bau einer Turnhalle beim Kinderspielplatz/ Kaufangebot von Waibel Maria/Degasper Karl/ Degasper Reinhard. Der Bürgermeister berichtet auch in diesem Punkt über die Vorgespräche. Ebenso über die im Notariatsbüro Dr. Michel vorgelegte Stellungnahme von Herrn Baumeister Geller vom 13.03.2003. Nach neuestem Stand der Entwicklung liegt nun das Kaufangebot vor. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Kauf der genannten ca. 25 m2 zum verlangten Preis von EUR 180, - pro m2 = 4.500, - EUR. 6) Antrag der Gemeinde Hörbranz / Einräumung eines Baurechtes beim Wasserübergabe-schacht Mühle, GP. .209, KG Eichenberg, für den Bau eines Wasserübergabeschachtes der Gemeinde Hörbranz. Gemäß dem vorgelegten Schreiben samt Planunterlagen der Gemeinde Hörbranz vom 24.03.2003 stimmt die Gemeindevertretung einstimmig der Einräumung des angesuchten Baurechtes zu. Der Bürgermeister berichtet ergänzend über den komplexen Zusammenhang in der Wasserversorgung insgesamt. 7) Einsetzung eines raumplanerischen Gestaltungsbeirates für die Gemeinde Eichenberg / Honorarangebot von Herrn Dipl. Ing. Helmut Kuess, Bregenz. Der Bürgermeister legt das Honorarangebot von Herrn Dipl. Ing. Helmut Kuess vor. Dieses wird einstimmig akzeptiert. 8) Ansuchen von Müller-Immobilien, Altach, im Auftrag von Herrn Dür Josef, Eichenberg, Lehen 24 / Weitere Baulandwidmung im Ausmaß von 1.000 m², westlich der im Jänner 2002 gewidmeten Baufläche (Bereich Unterfluh). Der Bürgermeister legt das Ansuchen vom 29.01.2003 vor und berichtet über die Vorgespräche Nach ausführlicher Diskussion wird einstimmig entschieden, dass der aus dem „REK“ resultierende gültige Flächenwidmungsplan derzeit noch verfügbare Baufläche in diesem Bereich ausweist und darüber hinaus einer weiteren Widmung nicht zugestimmt werden kann. 9) Ansuchen von Dipl.Ing. Mallow, Friedrichshafen, im Auftrag von Herrn Hehle Lothar, Eichenberg, Dorf 55 / Umwidmungen im Bereich unterhalb des Dorfparkplatzes und entlang der öffentlichen Privatstraße Hehle L./Rädler W., von Bauerwartungsfläche /Wohngebiet und Freifläche/Landwirtschaftsgebiet zu Baufläche/Wohngebiet. Der Bürgermeister berichtet über die Vorgespräche mit den Grundeigentümern und die zuletzt geführte Besprechung mit Herrn Dipl.-Ing. Kuess und Herrn Dipl.-Ing. Grasmugg. Ebenso über Gespräche mit Sachverständigen bezüglich einer künftiger Lösung der verkehrsmäßigen Erschließung. Die Gemeindevertretung ist einstimmig der Meinung, dass jede weitere Bautätigkeit in diesem Bereich nicht über irgend ein „Nadelöhr“ oder die bestehende, unzureichende Wegverbindung am Hause Schönblick vorbei verkehrstechnisch erschlossen werden kann. Bereits im Zuge der Erstellung des „REK“ wurde darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Straßenverbindung Voraussetzung für weitere Bautätigkeit ist. 2/3 Der Bürgermeister legt diverse Unterlagen und Skizzen über die gewünschten weiteren Widmungen vor. Die Überlegungen, die diesen Skizzen zugrunde liegen, sind eng verbunden mit angedachten und durchdiskutierten Varianten von Trassenführungen für eine entsprechende Verkehrserschließung. Da die bisherigen Varianten wegen zu hoher Kosten oder wegen zu massiver Eingriffe in die Landschaft nach Aussagen von Fachleuten nicht realisierbar erscheinen, sind auch die damit verbundenen Wünsche und Überlegungen betreffend weiterer Widmungen über das „REK“ hinausgehend nach Ansicht der Gemeindevertretung nicht zu rechtfertigen. Der Bürgermeister wird Kontakt mit dem der Gemeinde bereits als kompetenten Straßenplaner bekannten Herrn Dipl.-Ing. Moser aufnehmen, um nach geeigneten Lösungsvorschlägen zu suchen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig nach sehr ausführlicher und intensiver Diskussion, dass die Entscheidung zum Ansuchen wie unter Tagesordnungspunkt 9 beschrieben, zurückgestellt werden soll. Wenn die Straßenplanung erstellt ist und eine zweckmäßige Lösung sich ergibt, wird dies eine weitere Entscheidungsgrundlage darstellen. Für weitere, über den Stand des „REK“ hinausgehende Widmungen im genannten Bereich lt. den vom Bürgermeister vorgelegten Skizzen sieht die Gemeindevertretung einstimmig derzeit keine Notwendigkeit, zumal die Meinung kundgetan wird, zuerst die im „REK“ vorgesehenen Flächen zu nutzen wären. Darüber würden die jetzt vorgelegten Konzepte zumindest in Teilbereichen den im „REK“ ausgearbeiteten wesentlichen Überlegungen zuwiderlaufen. 10) Anmeldepflicht der über die Sozialversicherungsanstalt der Bauern versicherten Dienstnehmer, welche für die Gemeinde Eichenberg Nebentätigkeiten ausführen / Anmeldungen über den Maschinenring. Der Bürgermeister legt die Unterlagen zu diesem Punkt vor und informiert über die zwingende Verpflichtung zur rückwirkenden Meldung wie unter Tagesordnungspunkt 10 beschrieben. Weiters informiert der Bürgermeister über den Inhalt des Gespräches mit dem Maschinenring zu diesem Thema. Die Basis einer Anstellung wie vom Maschinenring genannt, ist für die Gemeinde Eichenberg aus Kostengründen nicht umsetzbar. Der Bürgermeister wird aber gemäß einstimmigem Beschluss versuchen, eine Teilzeitkraft für die Erledigung vielfältiger Aufgaben zu finden und anzustellen. 11) Ansuchen des Kulturhistorischen Vereines Eichenberg und Möggers / Führung des Gemeindewappens im Briefverkehr. Dem Ansuchen des Kulturhistorischen Vereines Eichenberg und Möggers zur Führung des Gemeindewappens im Briefverkehr wird einstimmig zugestimmt. 12) Allfälliges Unter Allfälligem wird die Anfrage wegen des Schachtes im FW-Haus beantwortet. Weiters wird über die Jahreshauptversammlung des Eichenberg-Tourismus berichtet und über die erfreuliche Feststellung des Referenten Herrn Mag. Schützinger bezüglich der beispielhaften Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Eichenberg-Tourismus. Schluss der Sitzung 23.30 Uhr Der Schriftführer 3/3