20040406_GVE021

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Letzte Änderung 31.05.2021, 11:24
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2004-04-06
Erscheinungsdatum 2004-04-06
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Inhalt des Dokuments

Niederschrift über die am Dienstag, dem 06. April 2004 im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes abgehaltene 21. Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg. Anwesend sind alle Gemeindevertreter ausgenommen Herr Kienreich Walter, der sich entschuldigt hat. 1) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, eröffnet als Vorsitzender um 20.00 Uhr die 21. Sitzung der Gemeindevertretung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29. Dezember 2003. Die Niederschrift der 20.Gemeindevertretungssitzung ist allen Gemeindevertretern in Kopie zugegangen und wird einstimmig genehmigt. Wortmeldungen/Anfragen zu folgenden Punkten beantwortet der Bürgermeister:  Das neue Tanklöschfahrzeug wird voraussichtlich im Oktober/November 2004 ausgeliefert. Eine frühere Lieferung ist trotz Bemühungen nicht zu erreichen gewesen.  In der Neutrassierung der Zufahrt zur Parzelle „Juggen“ wird den Genossenschaftsmitgliedern am 27. April 2004 ein erster Kostenschlüssel unterbreitet. Die Möglichkeit allenfalls ortsverfügbares Schüttmaterial einzubauen wird geprüft. Dies könnte wesentlich Kosteneinsparungen erbringen. Baubeginn könnte lt. Agrarbehörde im Jahre 2005 sein.  In der Grundstücksfrage unterhalb der Schule ist es wegen der Schneelage (daher keine Vermessung früher möglich) noch zu einer Verzögerung gekommen. Dieses Thema soll aber auf der nächsten Sitzung behandelt werden können. 3) Kanalisierung Lutzenreute - Vorlage von eingebrachten Berufungen gegen erlassene Kanalanschlussgebühren - Bescheide / Entscheidung in 1. Instanz. Der Bürgermeister legt folgende Berufungen vor:  Herr Immler Franz vom 18.11.2003. Der Bürgermeister hat inzwischen ein Gespräch mit Frau Kornelia Immler geführt. Das in der Berufung angeführte Volumen ist nach Kenntnis der Sachlage auf 170 m3 zu reduzieren. Weiters berichtet der Bürgermeister über Vorgespräche mit dem Landeswasserbauamt und legt den Brief dieses Amtes vom 05.04.2004 vor. Demnach hat die 1 Schreinerei Immler auf Basis der geltenden Gesetzeslage die Anschlusskosten zu tragen. Der Anschluss soll im Zuge der Bauarbeiten erstellt werden. Jedoch schlägt der Bürgermeister auf Grund der derzeitigen Situation (Todesfall des Herrn Franz Immler und der Tatsache dass derzeit die vorgesehene Nutzung des Betriebsgebäudes nicht gegeben ist) eine Rückstellung der zu bezahlenden Anschlusskosten (bis eine Nutzung des Gebäudes der Schreinerei Immler gefunden ist) vor. Die Gemeindevertretung stimmt in 1. Instanz einstimmig zu, dass die vorgeschriebene Kanalanschlussgebühr vorerst auf 2 Jahre befristet zu stunden ist.  Herr Immler Thomas vom 18.11.2003. Der Bürgermeister legt den Brief und die schriftliche Stellungnahme des Landeswasserbauamtes vom 05.04.2004 vor. In dieser Stellungnahme wird besonders auf den Anteil der häuslichen Schmutzwässer in Relation zum Grubenvolumen hingewiesen. Dementsprechend wird in der genannten Stellungnahme festgehalten: „das Objekt kann folglich von der Kanalanschlusspflicht nicht befreit werden“. Die Gemeindevertretung schließt sich dieser gesetzlichen Vorgabe einstimmig an und lehnt die Berufung in 1. Instanz ab.  Herr Dr. Breckling Heinz vom 05.12.2003. Der Bürgermeister legt die Berufung samt Begründung vor. Ebenso ein in der Berufung genanntes Schreiben der Gemeinde Eichenberg vom 22.06.1998, betreffend die Zweitwohnsitzabgabe. Nach Diskussion wird einstimmig beschlossen, die Berufung in 1. Instanz zu akzeptieren und den Bescheid in geänderter Form auszustellen. 4) Ansuchen von Herrn Dr. Josef und Frau Dr. Antonella Rupp, Bregenz, Bregenzerstr. 43 / Umwidmung einer Teilfläche aus GRSt.Nr. 2074/16, KG Eichenberg. Der Bürgermeister legt das genannte Ansuchen samt Planskizze vor und berichtet über das Ergebnis des bereits durchgeführten Feststellungsverfahrens. Ebenso über die Vorgespräche mit der Raumplanungsbehörde. Nach Beantwortung einzelner Fragen stimmt die Gemeindevertretung dem Ansuchen um Umwidmung wie in der Planskizze festgehalten, einstimmig zu. 5) Ansuchen von Herrn Josef Dür, Eichenberg, Lehen 24 / Durchführung einer Widmungsgrenzänderung für GRSt.Nr. 2405/1, KG Eichenberg Der Bürgermeister legt das Ansuchen samt Planunterlagen datiert mit 24.03.2004 vor, aus welchen der Bereich der zu ändernden Widmungsgrenze exakt hervorgeht. Nach Grundsatzdiskussion entscheidet die Gemeindevertretung einstimmig dem Antrag zuzustimmen 6) Baugrundlagenbestimmung für den Ortsbereich Lehen (siehe Planbeilage) / Erlassung einer Verordnung gemäß § 5 Abs 4 des Baugesetzes. Es wird einstimmig folgende Verordnung zur Baugrundlagenbestimmung gem. § 5 Abs. 4 des Vlbg. Baugesetzes beschlossen: 2 Verordnung gem. § 5 Abs. 4 des Vlbg. Baugesetzes wird verordnet: Bei Einbringung eines Bauantrages im rot gekennzeichneten Bereich des Ortsteiles Eichenberg/Unterfluh (siehe diesbezüglicher Lageplan vom 06.04.2004) wird zwingend vorgeschrieben, dass im erwähnten Teilbereich für Vorhaben nach § 23 Abs. 1 lit. a und b ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung bei der Gemeinde Eichenberg gestellt werden muss. Der Bürgermeister legt die entsprechenden Unterlagen vor und gibt grundsätzliche Informationen zu diesem für die Gemeindevertretung nicht mehr unbekannten Thema. Es wird für den Ortsbereich Unterfluh/Bereich lt. Planbeilage bzw. Lageplan vom 06.04.2004 folgende Bausgrundlagenbestimmung einstimmig beschlossen: Baunutzungszahl: 40 Höchstgeschoßzahl: maximal 3 Geschoße Bezugsniveau ist bestehendes Gelände.  Kellergeschoß ist als Geschoß zu zählen  bergseitig maximal 2-geschoßig  talseitig maximal 3-geschoßig Sonstiges: Geländeveränderungen sind nur in geringem Maße zulässig (ca. 50 cm) PKW-Stellplätze: 1 Einstellplatz und 1 Abstellplatz je Wohnung. Abstandsflächen: gem. Vlbg. Baugesetz § 6. 7) Antrag von Herrn Kienreich Edmund, Eichenberg, Lutzenreute 62 / Löschung der Wegparzelle 4340/3, öffentliches Gut (Straßen und Wege). Der Bürgermeister übergibt wegen Befangenheit an Frau Vizebgm. Karin Fetz und verlässt den Sitzungsraum. Frau Vizebgm. legt das Ansuchen des Herrn Kienreich Edmund, Lutzenreute vom 26.03.2004 samt Planskizze vor. GV Rudi Hehle (als Anrainer zur Wegparzelle 4340/3) informiert an Hand der Planskizze über die örtlichen Gegebenheiten. Nach eingehender Diskussion wird folgender Beschluss gefasst: Mit der Löschung des öffentlichen Gutes und Übernahme der Wegparzelle 4340/3 in das grundbücherliche Vermögen sowie Einräumen des beantragten Fahrrechtes für die im Ansuchen genannten Personen ist die Gemeindevertretung einstimmig einverstanden, vorausgesetzt, dass die im Ansuchen genannten Parteien mit der Teilung wie in der Planskizze vermerkt sowie den in einem Aufnahmeverfahren (Vermessung) festzulegenden Grenzverlauf einverstanden sind, damit diese Löschung/Bereinigung ordnungsgemäß im Grundbuch erfolgen kann. 8) Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister berichtet zu nachfolgenden Angelegenheiten:  Dachsanierung Schulhaus steht an. Die weitere Vorgangsweise wird 3       zu prüfen sein Herr Kienreich Edi legt die Betreuung der Gemeindestrasse „Ried“ zurück Die Gemeindevertretung spricht Herrn Kienreich ausdrücklich den Dank aus so viele Jahre wertvolle Dienste auf unseren Gemeindestraßen. Erschließung im Bereich Hehle Lothar bis Parzelle “Wanne“. Kostenaufstellung Güterweg „Halden“. Steinschlagschutzwand Fürberg wird in Auftrag gegeben. Feuerwehrbelange / Sirenenalarm. Sozialsprengel Leiblachtal. für 9) Allfälliges. Folgende Themen werden durch Gemeindemandatare angesprochen:        Krankenpflegeverein Hohenweiler, Möggers, Eichenberg. Zum Thema Miete haben Gespräche stattgefunden mit dem Ergebnis, dass die Raummiete im gleichen Ausmaß wie bisher bestehen bleibt Es wird auf die Veranstaltung des Sozialsprengel Leiblachtal am Sonntag, 18.04.2004 um 10.00 Uhr im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Eichenberg zum Thema "Ihr Talent ist gefragt" hingewiesen. Frau Vizebgm. Karin Fetz berichtet über Tätigkeiten des Frauenreferates der Region Leiblachtal-Hofsteig. Speziell für Frauen findet am 10. April 2004 um 20.00 Uhr in der „Kronenstube“ Hörbranz eine Veranstaltung zum Thema „neues Pensionsrecht" statt. Ein entsprechender Postwurf soll noch an alle Haushalte gehen. Die Kettenpflichttafel Fürberg/talwärts wurde versehentlich nicht abgedeckt. Dies soll raschmöglich erfolgen. Die Thujenpflanzen im Friedhof sollen im Zuge einer Schnittaktion ebenfalls zurückgeschnitten werden. Eine Kiesbeistellung bzw. die Prüfung von kostengünstiger Sanierung der Ried- und der Wirtatobelstrasse wird besprochen. Der Bürgermeister spricht Herrn GV Othmar Gomm den besonderen Dank für seinen Einsatz um die jagdlichen Angelegenheiten aus. Schluss der Sitzung 22.35 Uhr Der Schriftführer. 4