20041217_GVE025

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Letzte Änderung 31.05.2021, 11:32
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2004-12-17
Erscheinungsdatum 2004-12-17
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Inhalt des Dokuments

Niederschrift über die am Freitag, den 17. Dezember 2004 im Mehrzweckgebäude (Gemeindesaal) abgehaltene 25. Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg. 1) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter (GV Josef Gorbach ist entschuldigt), eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2. September 2004. Die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 2. September 2004 ist allen Gemeindevertretern zusammen mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt. In Wortmeldungen zur Niederschrift wird bezüglich Punkt 3 darauf verwiesen, dass in weiteren Gesprächen auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kleinen Wohnungen und größeren Wohnungen (für Familien) Wert gelegt werden soll; zu Punkt 4a wird gegenüber der Niederschrift richtiggestellt, dass es 20 Stunden pro Monat, nicht „Wochenstunden“ heißen muss. 3) Vorlage des Dienstpostenplanes für das Jahr 2005 / Genehmigung. Der Bürgermeister legt den Dienstpostenplan 2005 vor. Dieser wird von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. 4) Gemeindesteuern und Abgaben für das Jahr 2005. Der Bürgermeister liest die vom Gemeindevorstand empfohlenen Gemeindesteuern und -Abgaben in allen Positionen vor. Die Gemeindesteuern und –Abgaben für das Jahr 2005 werden nur in einzelnen Positionen angepasst. Beim Vergleich mit anderen Gemeinden ist festzustellen, dass Eichenberg immer noch insgesamt sehr moderat gehaltene Gemeindesteuern und -Abgaben ausweisen kann. Im Bezug auf die Festlegung der Höhe der Saalmiete ist ein Splitting bezüglich der Art der Veranstaltung vorzunehmen, weil die Erfahrung zeigt, dass die Räumlichkeiten durch Feste (Geburtstagsfeiern usw.) bedeutend mehr beansprucht werden und wesentlich mehr Aufwand an Reinigung anfällt, als z.B. bei Seminaren. Um diesen Aufwand decken zu können, wird die Saalmiete neu wie unten angeführt festgesetzt. Die Gemeindesteuern und Abgaben für das Jahr 2005 werden einstimmig wie folgt beschlossen: 1 G E M E I N D E A B G A B E N und B E I T R Ä G E für das J A H R 2005 Grundsteuer: Hebesatz für landwirtschaftliche Grundstücke A 500% Hebesatz für nichtlandwirtschaftl. Grundstücke B 450% Kommunalsteuer: Die Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Hand- und Zugdienste: Frondienst pro Hektar Frondienst pro Haushalt Frondienst pro Ferienhaus/Wochenendhaus € 2, 91 € 14, 53 € 8, 72 Gästetaxe: Für Erwachsene pro Nächtigung € 0, 55 € 2, 60 Zweitwohnsitzabgabe: Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes (bis einschl. 110 m2) je m2 Diese Abgabe gem. Abs.1 reduziert sich: a) bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v.H. b) bei Fehlen einer Stromversorgung um 20 v.H. c) bei Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 20 v.H. d) bei nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung (Haus) um 40 v.H. Die Abgabe reduziert sich insgesamt höchstens um 70 v.H. Hundesteuer: Die Höhe der Hundesteuer für den ersten Hund beträgt für jeden weiteren Hund Hunde auf landwirtschaftlichen Gehöften (5, 0 GVE sind erforderlich) sowie Jagdhunde sind von der Hundesteuer ausgenommen. € 29, 07 € 87, 21 Abfallgebühren: Müll-Grundgebühr - Pro Wohnungsbenützer und Jahr € 12, 00 zuzügl. 10% MwSt. höchstens jedoch 4 Personen pro Haushalt 60 l Restmüllsack - Mindestabnahme 2 Säcke pro Wohnungsbenützer, höchstens 8 Säcke pro Haushalt € 3, 64 zuzügl. 10% MwSt. 15 l Bio-Müllsack - Keine Pflichtabnahme € 1, 05 zuzügl. 10% MwSt. 2 Wasseranschlussgebühren: Anschlussgebühren: Beitragssatz (25% von € 75, 58) € 18, 90 Zählermiete pro Jahr: Grundgebühr für kleinen Zähler (bis 1 Zoll) Grundgebühr für großen Zähler (ab 1 1/4 Zoll) € 36, 96 zuzügl. 10% MwSt. € 54, 96 zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. Wasserbezugsgebühren: Mindestbezug pro Person/Wohnobjekt 50 m³ (Bei Familien mit mehr als 3 Kinder beträgt der Mindestbezug höchstens 250 m3) € 0, 58/m³ zuzügl. 10% MwSt. Mindestbezug pro Wochenendhaus 100 m³ € 0, 58/m³ zuzügl. 10% MWSt. Mindestbezug für Gastronomiebetrieb 250 m³ € 0, 58/m³ zuzügl. 10% MWSt. Für höheren Verbrauch gilt folgender Preis: pro m³ € 0, 35/m³ zuzügl. 10% MWSt. Abwassergebühren: 3 a) Pauschalierung für Landwirte (pro m ) : 1 Personen - Haushalt 2 Personen - Haushalt 3 Personen - Haushalt 4 Personen - Haushalt 5 Personen - Haushalt 6 Personen - Haushalt 70 m³ 90 m³ 120 m³ 120 m ³ 140 m³ 140 m³ € € € € € € 1, 73 1, 73 1, 73 1, 73 1, 73 1, 73 zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. b) Sonstige Kanalbenützungsgebühr pro m³ € 1, 73 zuzügl. 10% MwSt. Kanalanschlussgebühren Beitragssatz x 27 v.H. der Geschossflächen € 21, 80 zuzügl. 10% MwSt. Kindergartengebühr: € 70, 00 netto pro Kind und Jahr Friedhofgebühren: Grabstättengebühren: Einzelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Doppelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Urnengrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) € 72, 67 € 123, 54 € 72, 67 3 Verlängerungsgebühren: Einzelgrabstätte € 72, 67 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Doppelgrabstätte € 123, 54 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Urnengrabstätte € 72, 67 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Bestattungsgebühr: Gebühr für den Totengräber für Einzel- und Doppelgrabstätte für die Beisetzung von Urnen € 327, 00 € 145, 35 Enterdigungsgebühr: Für Enterdigungen sind dieselben Gebühren, wie für die Bestattung zu entrichten. Reinigungsgebühr Totenkapelle: Reinigung der Totenkapelle nach einer Bestattung € 25, 00 Bei Selbstreinigung entfällt diese Gebühr. Saalmiete Mehrzweckgebäude (alle Preise netto, zuzüglich 20 % MwSt.): Kleiner Saal (für Seminare) incl. Küche Miete pro Tag + Heizung € 45, 00 € 12, 00 Großer Saal (für Seminare) incl. Küche Großer Saal (für Feiern) (incl. Küche € 60, 00 € 20, 00 € 100, 00 € 20, 00 + Reinigung € 25, 00 € 40, 00 (einmalig pro Veranstaltung) (Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie Reinigung des Saales und Gangbereiches im 1. OG und Küche) € 40, 00 Der Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie die Reinigung des Saales, incl. Gangbereich im 1. OG (Garderobe) und Küche, kann vom Veranstalter selbst getragen werden. Diesbezüglich sind die Böden des Saales, Küche und Vorraum im 1. OG (Garderobe) nach der Veranstaltung zu kehren. Bei grober Verschmutzung sind die Böden feucht aufzuwischen. (Putzgeräte und Reinigungsmittel werden vom Vermieter zur Verfügung gestellt). Die Tische und Stühle sind nach der Veranstaltung gereinigt (Tische sind feucht abzuwischen) an den ursprünglichen Ort zurückzustellen. Weiters sind die Aschenbecher zu entleeren und der angefallene Müll ist zu entsorgen. Die Reinigung des Ganges im Erdgeschoss, der WC-Anlagen und des Stiegenaufganges (incl. Lift) wird vom Vermieter getragen. 4 5) Neue Dacheindeckung für das Gemeinde- und Schulgebäude / Vorlage der Ausschreibungsunterlagen mit grober Kostenschätzung. Der Bürgermeister hat Vorgespräche geführt und wird auf Basis eines vollständigen Leistungsverzeichnisses Angebote einholen. GV Alfons Rädler ersucht um Klärung, ob allenfalls eine Dampfsperre im Zuge der Isolierungsmaßnahmen im Bodenbereich des Dachgeschosses erforderlich ist. Die voraussichtlichen Kosten für die zwischenzeitlich doch dringende Sanierung des Daches samt der erforderlichen Isolierungsmaßnamen sind im Voranschlag 2005 budgetiert worden. Ein entsprechendes Förderungsansuchen ist zu stellen. 6) Verordnung eines allgemeinen Fahrverbotes auf der Wegparzelle 4346 (Parzelle Mühle zur Parzelle Schüssellehen) mit dem Zusatz „ausgenommen Anrainer“. Schon seit längerer Zeit existiert die Fahrverbotstafel beim Haus Sohler, jedoch ohne die entsprechende Verordnung. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vom Bürgermeister vorgelegte Verordnung vom 12.10.2004 samt Lageplan. 7) Verordnung eines allgemeinen Fahrverbotes auf der Ruggburgstraße (GST - Nr. 4337/1, 4340/1 und 4505) von Eichenberg/Lutzenreute (Haus Nr. 74) bis Gemeindegrenze Hörbranz mit dem Zusatz „ausgenommen Anrainer und Zubringer“. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vom Bürgermeister vorgelegte Verordnung. 8) Verkauf des alten Feuerwehr-Tanklöschfahrzeuges TLF-A2400 / Festsetzung des Verkaufspreises Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag des Bürgermeisters zu, das alte Feuerwehr-Tanklöschfahrzeug zu einem Verkaufspreis von EURO 10.000, - anzubieten. Grundsätzlich Interesse an alten Fahrzeugen dieser Art hat die Firma Dirk Silberkuhl lt Schreiben vom 12.11.2004 gezeigt. Eine weitere Möglichkeit ist, das Fahrzeug via „ebay.at“ im Internet anzubieten. 9) Erstellung eines Löschwasserteiches und dessen Löschwasserleitung in der Parzelle Schüssellehen / Beteiligung der Gemeinde an den Errichtungskosten. Der Bürgermeister informiert über Vorgespräche zwischen Grundbesitzer und Feuerwehrkommandant Josef Degasper. Eine Fördermöglichkeit wurde seitens des Feuerwehrverbandes in Aussicht gestellt. Auf Grund der kurzfristigen Entscheidung werden die Baukosten insgesamt durch die Grundbesitzer der Parzelle Schüssellehen zur Gänze vorfinanziert. Abschliessende grundsätzliche Gespräche zum Projekt sind im Gange. Details und restliche Unklarheiten ausserdem noch durch den Bürgermeister zu klären. Die Gemeindevertretung kommt nach ausführlicher Diskussion zur Entscheidung, für dieses Projekt und für künftige ähnlich gelagerte Projekte, welche unter Einhaltung aller Bestimmungen errichtet werden, eine Förderung in Höhe von EURO 500, -- pro versorgtem Objekt zu gewähren. Die Abklärung aller Fragen und behördlichen Vorgaben haben jedenfalls vor Baubeginn eines solchen Projektes zu erfolgen. 5 10) Musikverein Eichenberg / Ansuchen um Erhöhung des Unterstützungsbeitrages Der Bürgermeister legt das Schreiben des Musikvereines vom 09.11.2004 vor. Es ist in der Gemeindevertretung einhellig unbestritten, dass der Musikverein Eichenberg ein wichtiger Kulturträger in unserer Gemeinde ist. Das zuletzt aufgeführte Weihnachtskonzert hat darüber hinaus das hohe Engagement aller Musikanten unter dem neuen Kapellmeister wieder unterstrichen. Auch wird den Verantwortlichen, die sich der Jugendförderung innerhalb des Musikvereines annehmen, für ihren besonderen Einsatz gedankt. Deshalb und unter weiterer Berücksichtigung der im Schreiben erwähnten Gründe, stimmt die Gemeindevertretung einstimmig zu, den Unterstützungsbeitrag neu mit EURO 3.600, -pro Jahr festzusetzen. 11) Landjugend Leiblachtal / Ansuchen um einen Unterstützungsbeitrag Der Bürgermeister legt das Schreiben vom 06.10.2004 vor. Auf Grund der knappen Finanzmittel unserer kleinen Gemeinde, die wenig Spielraum lassen, wird einstimmig festgestellt, dass Förderungen an Vereine ausserhalb des Gemeindegebietes grundsätzlich nicht möglich sind. 12) Bienenzuchtverein Hörbranz / Ansuchen um einen Unterstützungsbeitrag für das Jahr 2005 Der Bürgermeister legt das Schreiben vom 26.10.2004 vor. Auch zu diesem Punkt vertritt die Gemeindevertretung einstimmig die gleiche Auffassung, wie zu Punkt 11, wenn auch der hohe Stellenwert der Imkerei und die Aktivitäten des Bienenzuchtvereines Hörbranz allseits ein hohes Maß an Anerkennung finden. 13) Österreichische Bergrettung, Ortsstelle Bregenz / Ansuchen um einen Unterstützungsbeitrag für die neue Unterkunft in Bregenz Der Bürgermeister legt das Schreiben vom 31.10.2004 vor. Der Bürgermeister wird beauftragt, dieses Ansuchen im Rahmen der nächsten Zusammenkunft der Bürgermeister des Leiblachtales zur Sprache zu bringen. Die Gemeindevertretung ist einstimmig einverstanden, den schlüsselmäßigen Anteil einer gemeinsamen Lösung zu übernehmen. 14) Sozialsprengel Leiblachtal – Ausfallshaftung für das Jugendkonzert „Just in time – Open air 2005“ Der Bürgermeister legt das Schreiben vom 16.11.2004 vor. Auch zu diesem Punkt soll der Bürgermeister mit den Kollegen des Leiblachtales Kontakt aufnehmen. Einem schlüsselmäßigen Anteil an einer gemeinsamen Lösung wird einstimmig zugestimmt. Die Proportion des Schlüssels muss gegeben sein. 6 15) Bericht des Bürgermeisters - Zwischen dem 11. Jänner und 11. Februar 2005 wird im Bereich Eichenberg/Hochberg eine Bundesheerübung mit rund 60 Soldaten und etwa 40 Räder- bzw. Kettenfahrzeugen durchgeführt. Eine Wanderwegbrücke im Bereich „Weingärtle“ ist sanierungsbedürftig. Ein Schreiben des kulturhistorischen Vereines Eichenberg/Möggers liegt vor. Die Arbeit des Vereines wird gewürdigt. Weitere Gespräche mit Bürgermeister Bantel von Möggers sind für eine zweckmäßige, gemeinsame Vorgangsweise erforderlich. Möglicher Ordnungsdienst der Feuerwehr Eichenberg bei extremen Verkehrssituationen (Beerdigungen usw.) und die Kosten werden angesprochen. Ebenso wäre die Frage eines Gendarmerieeinsatzes in Ausnahmesituationen zu klären. Verkehrsbelastung am Fürberg an extremen Tagen (z.B. Nebel im Tal / Sonne am Berg) sowie Lösungsansätze werden diskutiert Gemeindevertretungswahl steht an. Es soll eine Vorwahl nach bewährtem Muster voraussichtliche Ende Jänner 2005 stattfinden. Der Bürgermeister wird im Weihnachtsbrief auch zu diesem Thema Stellung nehmen. 16) Allfälliges - - - - Frau Vizebgm. Karin Fetz berichtet, dass in einem österreichweit ausgeschrieben Schultest der Zeitschrift „NEWS“ (Bewertung durch die Eltern) die Volksschule Eichenberg innerhalb Vorarlbergs als Landessieger 2004 hervorgegangen ist.. Zur Bewertung der Schulen wurde die Kriterien „Unterrichtsqualität, Leistungsdruck, Ausstattung, Engagement“ herangezogen. Die Gemeindevertretung gratuliert den beiden Lehrerinnen zu diesem Erfolg und bedankt sich für ihr besonderes Engagement um unsere Kinder. Zu Friedhofsangelegenheiten / Urnenbeisetzung wird GV Rudi Hehle weitere Informationen einholen. In diesem Zusammenhang wird allen besonders gedankt, die sich unentgeltlich und mit großem Einsatz das ganze Jahr über bemühen, dass unser Friedhof in so gepflegtem und ordentlichem Zustand ist. Nur dadurch können auch die Friedhofsgebühren derart niedrig gehalten werden. Der Löschwasserweiher Jungholz wird angesprochen. Die Sanierung der Riedstrasse ist abgeschlossen. Für eine verbesserte Bindung mit dem bei Nässe lehmigen Material soll mittels Splittstreugerät zu passender Zeit Splitt eingestreut werden. Die Sanierung der Wirtatobelstrasse wird allgemein als sehr zufriedenstellend bewertet. Abschließend wünscht der Bürgermeister allen Anwesenden und deren Familien schöne Weihnachtsfeiertage. Als nächster Sitzungstermin wird der 27. Dezember 2004 vereinbart. Schluss der Sitzung 22.45 Uhr Der Schriftführer 7