20121214_GVE020

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Letzte Änderung 31.05.2021, 11:42
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2012-12-14
Erscheinungsdatum 2012-12-14
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Gemeindeamt Eichenberg Dorf 53, 6911 Eichenberg / Bezirk Bregenz-Vorarlberg Tel. 05574/42695 Fax. 05574/42695-4 E-Mail: gemeindeamt.eichenberg @ cnv.at www.eichenberg-bodensee.at Protokoll zu der am Freitag, den 14.Dezember 2012 um 20.00 Uhr im Werkraum der Gemeinde stattfindenden 20.Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Alfons Rädler begrüßt um 20.00 Uhr die anwesenden Gemeindevertretungsmitglieder, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Anwesend sind: Bgm. Alfons Rädler, VizeBgm. Irmgard Innauer, GR Josef Gorbach, GV Erwin Vogler, GV Reinhard Heinzle, GV Priska Eller, GV Gebhard Lang, Ersatzmitglieder Franz Immler und Daniel Bösch. Entschuldigt haben sich: GR Othmar Gomm und GV Maria Zürcher. Irmgard Innauer hat sich zur Protokollierung dieser Sitzung bereit erklärt. 2. Genehmigung der Niederschrift der 19.Sitzung vom 31. August 2012 Die Niederschrift der 19.Gemeindevertretungssitzung vom 31.August 2012 wurde allen Anwesenden mit der Einladung zugesendet und von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. 3. Festsetzung der Gemeindesteuern und Abgaben 2013 Gemeindekassier Paul Hehle legt eine Liste über die im Gemeindevorstand bereits besprochenen Gemeindesteuern und Abgaben 2013 vor. Diese wird in der Gemeindevertretung nochmals besprochen und einstimmig wie folgt beschlossen: G E M E I N D E A B G A B E N und B E I T R Ä G E für das J A H R 2013 Grundsteuer: Hebesatz für landwirtschaftliche Grundstücke A 500% Hebesatz für nichtlandwirtschaftl. Grundstücke B 480% Kommunalsteuer: Die Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Hand- und Zugdienste: Frondienst pro Hektar € 3, 42 Frondienst pro Haushalt Frondienst pro Ferienhaus/Wochenendhaus € 17, 08 € 10, 25 Gästetaxe: Für Erwachsene pro Nächtigung € 0, 65 € 5, 00 Zweitwohnsitzabgabe: Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes (bis einschl. 110 m2) je m2 Diese Abgabe gem. Abs.1 reduziert sich: a) bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v. H. b) bei Fehlen einer Stromversorgung um 20 v. H. c) bei Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 20 v. H. d) bei nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung (Haus) um 40 v. H. Die Abgabe reduziert sich insgesamt höchstens um 70 v. H. Hundesteuer: Die Höhe der Hundesteuer für den ersten Hund beträgt für jeden weiteren Hund Die Befreiung von der Hundesteuer ist in der Hunde-AbgabeVerordnung detailliert angeführt und geregelt. € 35, 00 € 70, 00 Abfallgebühren: Müll-Grundgebühr - Pro Wohnungsbenützer und Jahr höchstens jedoch 4 Personen pro Haushalt € 11, 50 zuzügl.10% MwSt. 60 l Restmüllsack - Mindestabnahme 2 Säcke pro Wohnungsbenützer höchstens 8 Säcke pro Haushalt € 4, 00 zuzügl. 10% MwSt. 40 l Restmüllsack € 2, 73 zuzügl. 10% MwSt. 15 l Bio-Müllsack - Keine Pflichtabnahme € 1, 18 zuzügl. 10% MwSt. Kunststoffsack groß (Gewerbe) € 1, 00 zuzügl. 10% MwSt. Wasseranschlussgebühren: Anschlussgebühren: Beitragssatz (25% von € 92, 00) Zählermiete pro Jahr: Grundgebühr für kleinen Zähler (bis 1 Zoll) Grundgebühr für großen Zähler (ab 1 1/4 Zoll) € 23, 00 zuzügl. 10% MwSt. € 42, 00 zuzügl. 10% MwSt. € 60, 00 zuzügl. 10% MwSt Wasserbezugsgebühren: Mindestbezug pro Person/Wohnobjekt 50 m³ (Bei Familien mit mehr als 3 Kindern beträgt der Mindestbezug höchstens 250 m3) € 0, 73/m³ zuzügl. 10% MwSt. Mindestbezug pro Wochenendhaus 100 m³ € 0, 73/m³ zuzügl. 10% MwSt. Mindestbezug für Gastronomiebetrieb 250 m³ € 0, 73/m³ zuzügl. 10% MwSt. Für höheren Verbrauch gilt: € 0, 47/m³ zuzügl. 10% MwSt. Abwassergebühren: a) Pauschalierung für Landwirte (pro m3) : 1 Personen - Haushalt 2 Personen - Haushalt 3 Personen - Haushalt 4 Personen - Haushalt 5 Personen - Haushalt 6 Personen - Haushalt b) Sonstige Kanalbenützungsgebühr 100 m³ 120 m³ 150 m³ 180 m ³ 200 m³ 250 m³ € € € € € € pro m³ € 1, 85 zuzügl. 10% MwSt. Kanalanschlussgebühr: Beitragssatz x 27 v. H. der Geschossflächen Oberflächenwasseranschlussgebühr: Beitragssatz x 20% der Gebäudefläche (Grundriss) + 10 m² befestigte Vorplatzfläche ( bis 100 m² ) + 20 m² befestigte Vorplatzfläche ( bis 200 m²) + 30 m² befestigte Vorplatzfläche ( bis 300 m²) usw. pro Kind (für 10 Monate) für jedes weitere Kind (für 10 Monate) zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. € 24, 50 zuzügl. 10% MwSt. € 22, 00 zuzügl. 10% MWSt. 50% Abschlag Beim Bau eines Retentionsbeckens Kindergartengebühr: 1, 85 1, 85 1, 85 1, 85 1, 85 1, 85 € 11, 00 netto/pro Monat € 9, 00 netto/pro Monat Friedhofgebühren: Grabstättengebühren: Einzelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Doppelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Urnengrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) € 105, 00 € 165, 00 € 105, 00 Verlängerungsgebühren: Einzelgrabstätte € 105, 00 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Doppelgrabstätte € 165, 00 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Urnengrabstätte € 105, 00 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Reinigungsgebühr Totenkapelle: Reinigung der Totenkapelle nach einer Bestattung Bei Selbstreinigung entfällt diese Gebühr. € 25, 00 Saalmiete Mehrzweckgebäude: Kleiner Saal (für Seminare) inkl. Küche Miete pro Tag + Heizung € 55, 00 € 18, 00 Großer Saal (für Seminare) inkl. Küche Großer Saal (für Feiern) inkl. Küche € 70, 00 € 30, 00 € 120, 00 € 30, 00 + Reinigung € 30, 00 € 45, 00 (einmalig pro Veranstaltung) (Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie Reinigung des Saales und Gangbereiches im 1. OG und Küche) € 45, 00 Der Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie die Reinigung des Saales, inkl. Gangbereich im 1. OG (Garderobe) und Küche, kann vom Veranstalter selbst getragen werden. Diesbezüglich sind die Böden des Saales, Küche und Vorraum im 1. OG (Garderobe) nach der Veranstaltung zu kehren. Bei grober Verschmutzung sind die Böden feucht aufzuwischen (Putzgeräte und Reinigungsmittel werden vom Vermieter zur Verfügung gestellt). Die Tische und Stühle sind nach der Veranstaltung gereinigt (Tische sind feucht abzuwischen) an den ursprünglichen Ort zurückzustellen. Weiters sind die Aschenbecher zu entleeren und der angefallene Müll ist zu entsorgen. Die Reinigung des Ganges im Erdgeschoss, der WC-Anlagen und des Stiegenaufganges (inkl. Lift) wird vom Vermieter getragen Richtfunkgebühren: einmaliger Anschlussbeitrag (inkl. Sender/Empfänger am Objekt) Instandhaltungspauschale für Hardware pro Jahr € 600, 00 € 72, 00 4.) Genehmigung des Dienstposten- und Beschäftigungsplanes 2013 Gemeindesekretär Paul Hehle legt den Beschäftigungsplan 2013 vor, erklärt sämtliche Details und beantwortet anfallende Fragen. Der Beschäftigungsplan 2013 wurde von der Gemeindevertretung in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen und genehmigt. 5.) Bestehende Darlehen – Genehmigung der „Aufschläge“ Der Bürgermeister verliest ein Schreiben der Raiba Leiblachtal vom 10.10.2012, wonach diese mitteilt, dass sich der Aufschlag bei Krediten mit Indikatorbindung ab 01.01.2013 um 0, 5 % erhöht. Dies ist notwendig, da der Euribor im Jahre 2012 über 1, 2 % gefallen ist und die Bank unter 1 % auf dem Markt keine Refinanzierung finden kann. Die Kredite 108662 und 3810165 sind von der Erhöhung nicht betroffen. Die Gemeindevertretung stimmt der Genehmigung des Aufschlages in Höhe von 0, 5 % für die oben erwähnten Konten einstimmig zu. 6.) Trinkwasser, Löschwasser, Fäkalentsorgung für die Parzellen am Fürberg Vom Ingenieurbüro Rudhardt & Gasser liegt das Honorarangebot vom 06.12.2012 für eine Studie vor, welche der Entscheidungsfindung dienen soll. Die Studie soll Folgendes beinhalten: Trinkwasser – Löschwasser für die Parzellen am Fürberg Die Bedeckung der Trinkwasserversorgung entsprechend der vorgegebenen fünf Anschlusspunkte wird in Varianten untersucht. Die erforderlichen technischen Anlagen (Leitungen, Behälter, Steuerung, Messeinrichtungen etc.) werden objektmäßig dargestellt und kostenmäßig bewertet. Die Beschaffung der Wasserbedeckung (Quellvorkommen, Zustimmung der Quellfassungen, Schüttungsmessungen, Qualitätsuntersuchungen etc.) ist nicht Inhalt des gegenständlichen Auftrages. Diese Unterlagen sind von der Gemeinde beizustellen bzw. ist ein separater Auftrag zu erteilen. Im Hinblick auf die Löschwasserversorgung ist es wesentlich, dass seitens der Feuerwehrverantwortlichen der Gemeinde bzw. des Bezirkes von vornherein eindeutige Festlegungen erfolgen, welcher Schutz zu erbringen ist. Die Löschwasserleitungen haben im Regelfall einen wesentlich größeren Durchmesser als die Trinkwasserleitungen, die Speichervolumen für Löschwasser sind im Regelfall ebenfalls größer als bei Trinkwassermengen. Für die Studie „Trinkwasserversorgung – Löschwasserbedeckung“ betragen die Kosten € 11.354, 80 brutto. Abwasserentsorgung für die Parzellen am Fürberg Für das dargestellte Gebiet werden die folgenden Varianten untersucht und in einem Lageplan dargestellt. • Einzelkläranlage • Gruppenkläranlangen • Ableitungen zu übergeordnetem Kanalsystem Sowohl für Trinkwasser als auch für Abwasser werden die Kosten erhoben. Die möglichen Förderbeiträge auf Basis der aktuellen Förderrichtlinien von Land und Bund dargestellt und an die Gemeinde übergeben. Der Bearbeitungsablauf sieht vor, dass die Firma Rudhardt & Gasser ein Grobkonzept im Rahmen einer Startbesprechung präsentiert. Alle Erkenntnisse der Gemeinde sollen mit einfließen. Die erforderlichen Angaben zur Dimensionierung (Anzahl der Einwohner, spezifische Werte zur Beurteilung des Abwasseranfalles bzw. Trinkwasserverbrauchs) werden über die Gemeinde beschafft. Dieses Grobkonzept wird nachfolgend „verfeinert“ und in einer weiteren Diskussionsrunde mit der Gemeinde erörtert. Hier müssen auch die Amtssachverständigen erstmals eingebunden werden, da die Fragen über Einleitungspunkte in Gewässer, Schutzzonen von benachbarten Wasserversorgern, Förderfähigkeit müssen frühzeitig beurteilt werden. Abschließend soll die Endfassung mit den Fachdienststellen der Abteilung Wasserwirtschaft (Technik, Förderung) besprochen und an die Gemeinde übergeben werden. Zur behördlichen Bewilligung bzw. zum Bau sind separate Einreich- und Förderprojekte erforderlich. Die Kosten für die Studie „Abwasserentsorgung“ betragen € 9.058, 48 brutto. Auf obige Preise wird ein Kommunalnachlass von 5 % gewährt, die Bezahlung kann in zwei Teilrechnungen (1 x 2013 nach Projektabschluss, 1 x Anfang 2014) erfolgen. Der Auftragsvergabe an das Büro Rudhardt & Gasser wird einstimmig zugestimmt. Im Zuge einer Projektumsetzung ist auch die Verlegung von Leerrohren zur Breitbandversorgung (Telefonie- und Internet) technisch und wirtschaftlich zu berücksichtigen. Gemeindevertreter Erwin Vogler fordert eine klare und verbindliche Kostendarstellung für das Trinkwasserund Kanalprojekt für die Fürbergparzellen, sowohl für die Gemeinde als auch für jeden einzelnen Objektanschluss. Er wünscht sich, dass vor derartig großen Investitionen das Gemeindebudget zuerst für zwei Jahre positiv ausfällt. Kanalanschluss Schüssellehen Die Honorarkosten für die Abklärung einer alternativen Biologischen - Kleinkläranlage für die Parzelle Schüssellehen sind im bereits beauftragen Grundangebot enthalten. 7.) Bürgerprojekt – Erstellung eines Gemeindeleitbildes im Februar 2013 Angebotsvorlage von DI Maria-Anna Moosbrugger Für die Moderation der geplanten Bürger/innenklausur (2 Halbtage) im Februar 2013 legt der Bürgermeister ein Angebot von DI Maria Anna Moosbrugger in Höhe von € 2.520, - brutto vor. Das Angebot wird einstimmig angenommen. 8.) Sitzungstermine 2013 Der Bürgermeister will in Zukunft an jedem letzten Freitag im Monat eine Gemeindevertretungssitzung abhalten. Es erklären sich alle damit einverstanden. Ein Terminplan wird den Gemeindevertretern Anfang Januar zugestellt. 9.) Allfälliges Die Schneeräumung im gesamten Gemeindegebiet wird lobend erwähnt. Der Bürgermeister stellt kurz die Möglichkeit eines Rufbusses vor. Abschließend bedankt er sich bei allen für ihr Engagement im bald vergangenen Jahr 2012 aus. VizeBgm. Irmgard Innauer spricht dem Bürgermeister und den GV ebenfalls ein Dankeschön für ihren Einsatz und das angenehme Gesprächsklima aus. Um 22:50 Uhr beschließt der Bürgermeister die Sitzung. Die Schriftführerin