20091217_GVE028

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Letzte Änderung 31.05.2021, 11:50
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2009-12-17
Erscheinungsdatum 2009-12-17
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Eichenberg Dorf 53, 6911 Eichenberg / Bezirk Bregenz-Vorarlberg Tel. 05574/42695 Fax. 05574/42695-4 E-Mail: gemeindeamt.eichenberg @ cnv.at _____________________________________________ Niederschrift über die am Donnerstag , dem 17. Dezember 2009, um 19.30 Uhr im Gemeindeamt Eichenberg (Werkraum) abgehaltene 28. Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg 1.) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Bürgermeister begrüßt die vollzählig anwesenden Gemeindevertreter und den Gemeindesekretär Paul Hehle, eröffnet um 19.35 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02. Oktober 2009. Die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 02. Oktober 2009 und der Voranschlagsentwurf 2010 sind allen Gemeindevertretern zusammen mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung nach Beantwortung einer Frage durch den Bürgermeister zur Wohnungsvermietung einstimmig genehmigt und vom Bürgermeister bestätigt. 3.) Genehmigung des Dienstposten- und Beschäftigungsplanes für das Jahr 2010. Der Bürgermeister legt den auch im Voranschlag abgebildeten Dienstposten- und Beschäftigungsrahmenplan 2010 vor. Dieser wird von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. 4.) Festsetzung der Gemeindesteuern und Abgaben für das Jahr 2010. Der Bürgermeister trägt die im Gemeindevoranschlagsentwurf ausgewiesenen und vom Gemeindevorstand am 09.12.2009 besprochenen Gemeindesteuern und Abgaben in allen Details vor. Die Gemeindesteuern und Abgaben für das Jahr 2010 werden gegenüber dem Vorjahr größtenteils unverändert belassen und einstimmig wie folgt beschlossen: G E M E I N D E A B G A B E N und B E I T R Ä G E für das J A H R 2010 Grundsteuer: Hebesatz für landwirtschaftliche Grundstücke A 500% Hebesatz für nichtlandwirtschaftl. Grundstücke B 450% 1/7 Kommunalsteuer: Die Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Hand- und Zugdienste: Frondienst pro Hektar Frondienst pro Haushalt Frondienst pro Ferienhaus/Wochenendhaus € 3, 00 € 15, 00 € 9, 00 Gästetaxe: Für Erwachsene pro Nächtigung € 0, 60 € 4, 09 Zweitwohnsitzabgabe: Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes (bis einschl. 110 m2) je m2 Diese Abgabe gem. Abs.1 reduziert sich: a) bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v. H. b) bei Fehlen einer Stromversorgung um 20 v. H. c) bei Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 20 v. H. d) bei nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung (Haus) um 40 v. H. Die Abgabe reduziert sich insgesamt höchstens um 70 v. H. Hundesteuer: Die Höhe der Hundesteuer für den ersten Hund beträgt für jeden weiteren Hund Die Befreiung von der Hundesteuer ist in der Hunde-AbgabeVerordnung detailliert angeführt und geregelt. € 30, 00 € 60, 00 Abfallgebühren: Müll-Grundgebühr - Pro Wohnungsbenützer und Jahr € 13, 00 zuzügl. 10% MwSt. höchstens jedoch 4 Personen pro Haushalt 60 l Restmüllsack - Mindestabnahme 2 Säcke pro Wohnungsbenützer höchstens 8 Säcke pro Haushalt € 3, 82 zuzügl. 10% MwSt. 40 l Restmüllsack € 2, 54 zuzügl. 10% MwSt. 15 l Bio-Müllsack - Keine Pflichtabnahme € 1, 09 zuzügl. 10% MwSt. Kunststoffsack groß (Gewerbe) € 0, 90 zuzügl. 10% MwSt. Wasseranschlussgebühren: Anschlussgebühren: Beitragssatz (25% von € 86, 00) Zählermiete pro Jahr: Grundgebühr für kleinen Zähler (bis 1 Zoll) Grundgebühr für großen Zähler (ab 1 1/4 Zoll) € 21, 50 zuzügl. 10% MwSt. € 37, 00 zuzügl. 10% MwSt. € 55, 00 zuzügl. 10% MwSt. 2/7 Wasserbezugsgebühren: Mindestbezug pro Person/Wohnobjekt 50 m³ (Bei Familien mit mehr als 3 Kindern beträgt der Mindestbezug höchstens 250 m3) € 0, 65/m³ zuzügl. 10% MwSt. Mindestbezug pro Wochenendhaus 100 m³ € 0, 65/m³ zuzügl. 10% MwSt. Mindestbezug für Gastronomiebetrieb 250 m³ € 0, 65/m³ zuzügl. 10% MwSt. Für höheren Verbrauch gilt: € 0, 40/m³ zuzügl. 10% MwSt. Abwassergebühren: 3 a) Pauschalierung für Landwirte (pro m ) : 1 Personen - Haushalt 2 Personen - Haushalt 3 Personen - Haushalt 4 Personen - Haushalt 5 Personen - Haushalt 6 Personen - Haushalt 100 m³ 120 m³ 150 m³ 180 m ³ 200 m³ 250 m³ € € € € € € b) Sonstige Kanalbenützungsgebühr pro m³ € 1, 76 zuzügl. 10% MwSt. Kanalanschlussgebühren : Beitragssatz x 27 v. H. der Geschossflächen Kindergartengebühr: 1, 76 1, 76 1, 76 1, 76 1, 76 1, 76 zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. € 23, 00 zuzügl. 10% MwSt. pro Kind (für 10 Monate) € 10, 00 netto/pro Monat für jedes weitere Kind (für 10 Monate) € 8, 00 netto/pro Monat 5-Jährige (letztes Kindergartenjahr) gratis Friedhofgebühren: Grabstättengebühren: Einzelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Doppelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Urnengrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) € 85, 00 € 140, 00 € 85, 00 Verlängerungsgebühren: Einzelgrabstätte € 85, 00 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Doppelgrabstätte € 140, 00 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Urnengrabstätte € 85, 00 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Reinigungsgebühr Totenkapelle: Reinigung der Totenkapelle nach einer Bestattung € 25, 00 Bei Selbstreinigung entfällt diese Gebühr. 3/7 Saalmiete Mehrzweckgebäude Kleiner Saal (für Seminare) incl. Küche Miete pro Tag + Heizung € 45, 00 € 12, 00 Großer Saal (für Seminare) incl. Küche € 60, 00 € 20, 00 + Reinigung € 25, 00 € 40, 00 (einmalig pro Veranstaltung) (Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie Reinigung des Saales und Gangbereiches im 1. OG und Küche) Großer Saal (für Feiern) incl. Küche € 100, 00 € 20, 00 € 40, 00 (sämtliche Preise sind Nettopreise + 20 % MwSt.) Der Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie die Reinigung des Saales, incl. Gangbereich im 1. OG (Garderobe) und Küche, kann vom Veranstalter selbst getragen werden. Diesbezüglich sind die Böden des Saales, Küche und Vorraum im 1. OG (Garderobe) nach der Veranstaltung zu kehren. Bei grober Verschmutzung sind die Böden feucht aufzuwischen (Putzgeräte und Reinigungsmittel werden vom Vermieter zur Verfügung gestellt). Die Tische und Stühle sind nach der Veranstaltung gereinigt (Tische sind feucht abzuwischen) an den ursprünglichen Ort zurückzustellen. Weiters sind die Aschenbecher zu entleeren und der angefallene Müll ist zu entsorgen. Die Reinigung des Ganges im Erdgeschoss, der WC-Anlagen und des Stiegenaufganges (incl. Lift) wird vom Vermieter getragen 5.) Genehmigung des Gemeindevoranschlagsentwurfes für das Jahr 2010. Den im Gemeindevorstand besprochenen Voranschlagsentwurf 2010 haben alle Gemeindemandatare rechtzeitig erhalten. Der Bürgermeister erläutert die Eckpunkte in allen Haushaltsgruppen und stellt die Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Auf Grund der rückläufigen Wirtschaftsentwicklung 2009 sind auch für Eichenberg die Auswirkungen im deutlichen Rückgang der Ertragsanteile deutlich spürbar. Gleichzeitig sind aber für 2010 wieder bedeutende Investitionen und Kosten, wie die Sanierung im Volksschulbereich, die Instandhaltung von Gemeindestraßen und der Wasserversorgung, das Oberflächenwasserprojekt Eichenberg-Dorf, die Anschaffung eines Fahrzeuges für die Feuerwehr und die wesentlich höheren Beiträge an den Sozialfonds zu budgetiert. Zum Feuerwehrfahrzeug liest der Bürgermeister das Schreiben der Feuerwehr Eichenberg vom 09.12.2009 vor und weist auf die darin angeführten Förderungsmöglichkeiten und Eigenleistung der Feuerwehr hin. Weiters wird erwähnt, dass die endgültige Fassung der bisher nicht genutzten Quelle der Wasserversorgung Eichenberg-Dorf vorerst aufgeschoben werden kann, weil derzeit ausreichend Wasser verfügbar ist und für die Zukunft mit dieser sehr guten zusätzlichen Quelle eine langfristige Wassersicherheit gegeben ist. Eine mögliche Parkplatzerweiterung beim MZG und die anstehende Renovierung der Pfarrkirche sind Themen, die im Rahmen weiterer Gespräche zu behandeln sein werden. Diese zum Teil nachhaltig wirksamen Investitionen im Jahr 2010 machen einen Darlehenszugang von EURO 75.000, 00 erforderlich, wobei sich der Darlehensstand zum Jahresende wieder auf plus EURO 36.300, 00 vermindern wird. Es wird gleichzeitig festgestellt, dass das Mehrzweckgebäude-Darlehen nach nur 14 Jahren Tilgungszeit bereits zu 90 % getilgt werden konnte. 4/7 Detailfragen zum Voranschlagsentwurf beantworten der Bürgermeister und der Gemeindesekretär. Durch eine Korrektur im Bereich des Schuldendienstzinses im Hinblick auf das für 2010 zu erwartende niedrigere Zinsniveau reduziert sich der im Voranschlagsentwurf ausgewiesene Abgang für 2010 auf nur EURO 4.400, --. Der Bürgermeister dankt dem Gemeindesekretär für die umfangreiche Vorarbeit zur Erstellung des Voranschlages. Der Voranschlag 2010 der Gemeinde Eichenberg wird in der vorliegenden Form (mit der erwähnten Änderung im Schuldendienst) einstimmig genehmigt. Er setzt sich wie folgt zusammen: Gemeinde - Voranschlag 2010: Einnahmen Ausgaben Erfolgsgebarung: € 802.100, 00 791.300, 00 Vermögensgebarung: € 215.800, 00 214.400, 00 Vortrag Gebarungsabgang: € Entnahme aus Kassabeständen Abgang: € 4.400, 00 Summe Voranschlag 2010 gesamt: € 1.022.300, 00 16.600, 00 1.022.300, 00 6.) Vorlage eines Darlehensvertrages von der Raiffeisenbank Leiblachtal, Hörbranz, über € 60.000, --, für die Finanzierung des abgeschlossenen Gemeindeumbaues (das Darlehen ersetzt die Vorfinanzierung über das Baukonto Nr. 10.3810.165). Der Bürgermeister liest den Abstattungskreditvertrag der Raiffeisenbank Leiblachtal vor: Abstattungskreditvertrag (Konto Nr. 2-00.099.366) über € 60.000, -von der Raiffeisenbank Leiblachtal registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Hörbranz. Das Angebot lautet: Sollzinsen 1, 415% p.a. Fixzinssatz bis 30.06.2010. Ab 01.07.2010 gebunden an EURIBOR 6 Monate, Anpassungstag mit einem Aufschlag von 0, 375% absolut, Anpassung halbjährlich durch Senkung oder Erhöhung erstmals am 01.07.2010, auf ganze 1/8 kaufmännisch runden. Verzugszinsen 4% p.a. Einmalige Bearbeitungsgebühr € 150, -Abschlussspesen pro Abschlusstermin € 8, 18 Abschlusstermine: 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. Rückzahlung in 20 halbjährlichen Kapitalraten € 3.000, --, jeweils am 30.6. und 31.12., beginnend mit 30.06.2010. Die Zinsen und Nebengebühren sind zu den Abschlussterminen zu bezahlen. Die Deckung zu Lasten Konto Nr. 3.810.165. Effektiver Jahreszinssatz 1, 6%. Die Kreditaufnahme für den Umbau Gemeindeamt wurde einstimmig genehmigt. 5/7 7.) Margit Gmeiner, Lutzenreute 74 – Ausbau des Garagendachbodens zur Errichtung einer Ferienwohnung auf Gst.-Nr. 2652/4, KG Eichenberg – Genehmigung gemäß § 16 Raumplanungsgesetz. Der Bürgermeister übergibt wegen Befangenheit den Vorsitz an den Vizebgm. und verlässt den Sitzungsraum. Das Schreiben von Frau Gmeiner vom 10.12.2009 sowie der Textauszug aus § 16 des Raumplanungsgesetzes wird verlesen. An Hand der vorliegenden Planunterlagen erläutert der Vizebgm. den Umfang des Ausbaues des Garagendachbodens und informiert über den positiven Verlauf der abgehaltenen Bauverhandlung. Nach Beantwortung von Fragen aus der Gemeindevertretung wird dem Antrag von Frau Gmeiner gem. § 16 Raumplanungsgesetz einstimmig zugestimmt. 8.) Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister berichtet, dass die Beschlussfassung Friedhofsordnung, die entsprechend dem neu geltenden Landesgesetz geringfügig zu ändern war, in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung aufgenommen wird. Der Bürgermeister bedankt sich sehr herzlich für das in der Gemeindevertretung sehr harmonisch abgelaufene Jahr, in welchem wieder große und schöne Aufgaben positiv erledigt werden konnten und wünscht allen eine schöne Weihnachtszeit und für das kommende Jahr alles Gute. Sein Dank gilt der ganzen Gemeindevertretung, dem Vizebürgmeister Rudi Hehle, den Gemeindevorständen Othmar Gomm und besonders Alfons Rädler, der durch sein Fachwissen ganz wesentlich zum guten Gelingen des GemeindeamtUmbaues, der Kindergartensanierung und der Sanierung Wohnhaus Dorf 70 beigetragen hat. Weiters allen Gemeindevertretern, die in Ausschüssen wertvolle Arbeit geleistet haben, besonders Irmgard Innauer und Erwin Vorgler, die in ihren Bereichen ein ganz besonders arbeitsreiches Jahr hinter sich haben. Weiters beim Gemeindesekretär Paul Hehle, der ein ganz wichtiger und in allen Bereichen kompetenter Ansprechpartner für unsere Gemeindebürger ist. Er hat durch seine gekonnte Koordinierung in den zahlreichen Baumaßnahmen, auch in der Sportheimerweiterung ganz wesentlich zum guten Gelingen beigetragen. Der Vizebürgermeister entbietet namens der Gemeindevertretung dem Bürgermeister und seiner Familie die besten Wünsche und spricht ihm seinerseits ein großes Danke für seinen Einsatz und seine Bemühungen im zu Ende gehenden Jahr aus. Es war auch für den Bürgermeister gekennzeichnet von großen und sehr vielfältigen Aufgaben, die entweder bereits sehr positiv abgeschlossen werden konnten oder aber auf gutem Wege für eine gedeihliche Entwicklung der Gemeinde Eichenberg sind. 6/7 8.) Allfälliges. Ein besonderes Lob wird für die Arbeit unserer Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen ausgesprochen. Weiters wird der im Frühjahr bevorstehende Wechsel in der Leitung unserer Feuerwehr angesprochen. Ebenso die kommenden Gemeindewahlen, die nach mehrfacher Besprechung in der Gemeindevertretung wieder in gewohnter Weise mit einer Vorwahl starten werden. Vizebürgermeister Rudi Hehle hebt die Bedeutung einer guten Wahl für die Zukunft hervor. Der Bürgermeister erinnert an seine bereits im Juli formulierte Aussage: Sollte sich eine Bürgermeister-Nachfolge bereits 2010 ergeben, so würde er diese Person in der Amtseinführung bestmöglich unterstützen. Ansonsten stehe er im Sinne eines guten Überganges (bei entsprechendem Wählerwillen) weiterhin, zumindest bis zu seiner Pensionierung (Jahresende 2011) zur Verfügung. Schluss der Sitzung 20.55 Uhr Der Schriftführer (Hehle Rudi) 7/7