19830201_GVE000

Dateigröße 1.9 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 11:59
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 1983-02-01
Erscheinungsdatum 1983-02-01
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Inhalt des Dokuments

Niederschrift Über die am Dienstag, 1.2.1983 um 20 00 Uhr im Proberaum abgehaltene Gemeindevertretungssitzung 1.) Der Bürgermeister Kienreich Edi begrüßt die vollzählig erschienenen Gemeindevertreter, eröffnet um 20 00 Uhr die Gemeindevertretungssitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 2.) Der Schriftführer verliest die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 23.11.1982 und der Gemeindevertretungssitzungen vom 8.1.1983 und 15.1.1983 über die Wahl des Bürgermeisters. Diese Niederschriften werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen, einstimmig genehmigt und vom Bürgermeister bestätigt. 3.) Der Bürgermeister legt das Ansuchen des Hehle Lothar um Stundung der Getränkesteuer April bis Dezember 1982 vor. Auf Grund der vorgelegten Liste über die GesamtAussenstände an Gemeindesteuern und Gemeindeabgaben des Hehle Lothar erklärt Hehle Lothar, bis Ende Mai 1983 die gesamten Rückstände aus 1982 an Getränkesteuer, Grundsteuer, Lohnsummensteuer, Müllabfuhr und Gästetaxe zu bezahlen. Diese Regelung wird einstimmig angenommen. 4.) Die Ergänzungswahl in die Unterausschüsse ergab folgendes: a) Schulausschuß b) Überprüfungsausschuß c) Sanitätsausschuß d) Kulturausschuß e) Grundverkehrskommission Gebhard f) Urkundenfertiger g) Jagdausschußobmann Vogler Erwin Hehle Rudi Hehle Paul Hehle Lothar Vorsitzender Bgm. Kienreich Edi, Mitglied Immler Bgm. Kienreich Edi Bgm. Kienreich Edi Obige Wahl wird von allen Anwesenden ohne Einwand genehmigt. 5. Der Bürgermeister legt den Brief des Georg mager vom 2.11.1982 zusammen mit dem Ansuchen vom 13.4.1982 um Umwidmung -2- der GP 1961/1 in einen Bauplatz samt den damit eingereichten Planunterlagen vor. Es wird vermerkt, daß dieser Brief vom 2.11.1982 wenig Sachliches enthält. Der Bürgermeister legt die Meinung der Raumplanungsstelle vor, derzufolge eine Umwidmung unter gewissen Voraussetzungen zugestimmt werden könnte, so zB wenn das zu bauende Objekt möglichst weit von der Landstraße hinuntergerückt würde und wenn der Dachgiebel talwärts schaut. Es ist dieses Umwidmungsansuchen des Mager Georg für die Gemeindevertretung nicht ohne Einwand klar, zumal Mager Georg mehrere, bereits gewidmete Bauplätze zur Verfügung hätte. Nach ausführlicher Diskussion und unter Einbeziehung der Meinung der Raumplanungsstelle wird einstimmig folgender Beschluß gefaßt: Mager Georg soll einen neuen Lageplan mit neuen, geänderten Projektskizzen vorlegen, die auch eine Zufahrtsmöglichkeit beinhalten soll. An Hand dieser Unterlagen soll Mager Georg das geplante Projekt in der Natur ausstecken und möglichst mit einer Höhenbegrenzungslatte versehen. Die Gemeindevertretung soll dadurch und durch die Anhörung der Anrainer eine bessere Entscheidungsbasis finden. 6. Die Gemeindesteuern und –abgaben für 1983 werden einstimmig in der gleichen Höhe wie im Vorjahr genehmigt. Lediglich die Gebühr pro Müllsack wird mit S 18 incl. Mwst und die Gebühr für Müll-Container wird mit S 150.- ohne Mwst einstimmig neu festgelegt. 7. Der Bürgermeister legt den vom Gemeindevorstand am 24.1.1983 vor. Der GemeindeVoranschlagsentwurf wurde in allen Haushaltsstellen vollinhaltlich verlesen und in der vorgelegten Fassung von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. Der Gemeinde-Voranschlagsentwurf setzt sich wie folgt zusammen: -3- Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Haushaltsgebarung Haushaltsumsatz gesamt Einnahmen Ausgaben 2.452.500 2, 600.000 5.052.500 5.052.500 2.286.700 2.765.800 5.052.500 5.052.500 8.) Es wird einstimmig beschlossen, ein Darlehen (Zwischenkredit) in Höhe von S 1.400.000.- für die Errichtung der Wasserversorgung lt. dem bewilligten Projekt aufzunehmen. 9.) Es wird einstimmig beschlossen, sämtliche derzeit aus 1982 noch ausständigen Gemeindesteuern und Gemeindeabgaben bis längstens 30.5.1983 zu stunden. Ab diesem Termin ist ein Verspätungszuschlag von 8% aufzurechnen. Die Gemeindesteuer- und Gemeindeabgaben-Rückstände aus 1981 sind mittels Zahlungsaufforderung mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen ab Aufforderungstermin einzufordern. 10.) Der Bürgermeister legt das Schreiben der BH Bregenz Zl. I-701 vom 24.1.1983 vor, wonach geprüft werden soll, ob die Weide an der hinteren Friedhofsmauer als Naturdenkmal anzusehen sei. Die Gemeindevertretung wird zur Stellungnahme aufgefordert und beschließt einstimmig, daß diese Weide, zumal sie an einem ungünstigen Platz steht und auch keine besonderen Vorkommnisse mit diesem Baum verbunden sind, wohl nicht als Naturdenkmal anzusehen wäre. Betreffend einer Anfrage des Hr. Feßler Josef jun. bezüglich der Kleintierzucht des Mieters Meier wird beschlossen, diese Frage auf der nächsten Gemeindevertretungssitzung zu behandeln. Da unter „Allfälliges“ keine weiteren Wortmeldungen mehr waren, schloß der Bürgermeister dankend für die rege Diskussion um 24 Uhr die Sitzung. Der Schriftführer: Bürgermeister Kienreich