20050915_GVE003

Dateigröße 337.59 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 11:58
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2005-09-15
Erscheinungsdatum 2005-09-15
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Niederschrift über die am Donnerstag, den 15. September 2005, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude (Gemeindesaal) abgehaltene 3. Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg. 1) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Bürgermeister begrüßt die vollzählig anwesenden Gemeindevertreter, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Bürgermeisters um Erweiterung der Tagesordnung um Punkt 6a) wird einstimmig zugestimmt. 2) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30. Juni 2005. Die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 30. Juni 2005 ist allen Gemeindevertretern zusammen mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. Zu einzelnen Punkten (Beschilderung an der Abzweigung Pfänder, Parkplatzkonzept Eichenberg/Dorf) informiert der Bürgermeister über den Stand der Dinge. 3) Wohnanlage und Turnhalle unterhalb des Schul- und Gemeindegebäudes – Schriftverkehr mit Herrn Andreas Tomaschek / Weitere Vorgangsweise. Der Bürgermeister berichtet ausführlich über den derzeitigen Stand in dieser Angelegenheit und über die Korrespondenz im Anschluss an die gefassten Gemeindevorstands- und Gemeindevertretungsbeschlüsse. Um der Gemeindevertretung eine entsprechende Grundlage für den zu fassenden Beschluss zu bieten, verliest der Bürgermeister den Brief der Gemeinde Eichenberg vom 02.08.2005 an die Bodensee Wohnbau GmbH z. Hd. Herrn Tomaschek (nachrichtlich auch an Herrn Dipl.Ing. Mages ergangen). Ebenfalls verliest der Bürgermeister das Schreiben der Firma Wagner GmbH & CO KG, Herr Tomaschek, D-95213 Münchberg (nachrichtlich an Herrn Dipl.-Ing. Mages und Herrn Dr. Fischer ergangen). Der Bürgermeister informiert nochmals über die bekannte Vorgeschichte und über die Gespräche. Ein koordiniertes Auftreten der unterschiedlichen Gesprächspartner gegenüber der Gemeinde wurde zumindest zeitweise vermisst. Bei einer Präsentation z.B. war nur einer der erwarteten Gesprächspartner anwesend, der die Fragen der Gemeindevertretung in wesentlichen Punkten nicht zufriedenstellend beantworten konnte. Ausserdem bestand schon im Vorfeld Kontakt zwischen Herrn Tomaschek und Herrn DI Kuess, sodass davon ausgegangen werden kann, dass grundsätzlich wichtige Informationen nicht unbekannt gewesen sein können. Das Schreiben der Firma Wagner stößt bei der Gemeindevertretung inhaltlich auf Unverständnis, was auch im Antwortschreiben zum Ausdruck kommen soll. Die Gemeindevertretung befürwortet einstimmig, an die Firma Wagner GmbH & CO KG nach D-95213 Münchberg ein Schreiben mit dem vom Bürgermeister verlesenen Inhalt zu senden. 1/4 Im erweiterten Zusammenhang werden Anfragen bezüglich der bisher nicht evidenten Quelle auf dem Baugrundstück unterhalb der Schule vom Bürgermeister beantwortet. Der Bürgermeister hat in dieser Sache Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufgenommen und erwartet nun deren weitere Stellungnahme zu dieser neuen Situation. Nicht abschätzbare Risken auf Grund dieser neuen Situation im Falle einer Bebauung würde die Gemeinde jedenfalls nicht eingehen können. 4) Bauangelegenheit Rebekka Hehle – GSt.Nr. 1957, KG Eichenberg – Verfügung des rechtmäßigen Zustandes gemäß § 40, Abs. 3 des Baugesetzes - Berufung von Frau Rebekka Hehle - Stellungnahme der Berufungsbehörde erster Instanz. Der Bürgermeister informiert ausführlich über die Vorgeschichte insgesamt und über Details zu dieser Angelegenheit. Er liest den Bescheid der Gemeinde Eichenberg vom 01.10.2004 betreffend die Verfügung zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes nach § 40 Abs. 3 in Verbindung mit §18 Abs. 1 lit b des Baugesetzes vollinhaltlich vor. Ebenso verliest der Bürgermeister die Berufung von Frau Rebekka Hehle vom 18.10.2004 vollinhaltlich. Und in weiterer Folge auch das Schreiben der Frau Hildegard Hehle vom 18.07.2005. Straßensicherungsmaßnahmen sollen schriftlich urgiert werden. Nach ausführlicher Diskussion fällt die Gemeindevertretung als Berufungsbehörde erster Instanz einstimmig folgenden Spruch: Spruch Der Berufung von Frau Rebekka Hehle wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass der Spruch wie folgt zu lauten hat: Frau Rebekka Hehle, Dorf 64, 6911 Eichenberg, wird gemäß § 40 Abs. 3 des Baugesetzes aufgetragen, beim Neubau des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Gst. Nr. 1957, Grundbuch Eichenberg, bis spätestens 30. Oktober 2005 den rechtmäßigen Zustand, das ist jener gemäß der Baubewilligung der Gemeinde Eichenberg, vom 11. Juli 2003 (Aktenzahl 139/2003), herzustellen. Begründung In der gegen den Bescheid der Gemeinde zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin aus, dass - dem Bescheid nicht zu entnehmen sei, was der rechtmäßige Zustand ist - die Unbestimmtheit des bekämpften Spruches den Bescheid zunichte mache und - entgegen dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut keine angemessene Frist für die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes verfügt worden sei. Die Berufungswerberin stellte deshalb den Antrag, den Bescheid aufzuheben bzw. der Behörde erster Instanz aufzutragen, eine angemessene Frist für die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes anzuordnen. Gemäß § 40 Abs. 3 des Baugesetzes hat die Behörde die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes binnen einer angemessen festzusetzenden Frist zu verfügen, wenn der Bauherr der Aufforderung nach Abs. 1 zur Einbringung eines Bauantrages nicht nachkommt. 2/4 Wie im Sachverhalt bereits festgestellt worden ist, hat es die Berufungswerberin unterlassen, binnen der vorgesehenen Frist einen neuerlichen Bauantrag einzubringen, weshalb der Bürgermeister der Gemeinde Eichenberg zurecht den Bescheid auf Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes erlassen hat. Der Berufungswerberin ist jedoch insoweit Recht zu geben, als im Bescheid zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes die zur Durchführung dieser Maßnahme festzulegende angemessene Frist nicht enthalten war. Gemäß § 66 Abs. 4 AVG kann die Berufungsbehörde, sofern die Berufung nicht als unzulässig oder verspätet zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Unterbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern. Nach Ansicht der Berufungsbehörde ergibt sich aus dem Zusammenhang unmissverständlich, dass die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes jenen Zustand betrifft, der der Baubewilligung der Gemeinde Eichenberg vom 11. Juli 2003 entspricht. Nähere Ausführungen darüber, ob dies zu einem Mangel des erstinstanzlichen Bescheids geführt hätte, können jedoch dahingestellt bleiben, da auch dieser Punkt nunmehr im Bescheid unmissverständlich klargestellt wird. Da die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes mit baulichen Maßnahmen verbunden ist, war eine entsprechende mehrwöchige Frist festzulegen. Angesichts der Tatsache, dass der Berufungswerberin jedoch bewusst war, dass der Zustand nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, konnte mit der Frist 30. Oktober 2005 das Auslangen gefunden werden. 5) Gemeinde Lochau – Schulerhaltungsbeiträge 2004 / Vorlage der endgültigen Abrechnung. Der Bürgermeister legt das Schreiben der Gemeinde Lochau vom 18.08.2005 vor. Pro Schüler an der Hauptschule Lochau beträgt die Kopfquote des Betriebs- und Investitionsanteiles zusammen EURO 1.487, 61, das ist jener Betrag, den die Gemeinde Eichenberg pro Schüler an der Hauptschule Lochau verrechnet bekommen sollte. Es werden nochmals die wesentlichen Unterschiede zu Gebühren an anderen Schulen erörtert und die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister einstimmig, um Reduzierung der Kopfquote um den Investitionsanteil vorstellig zu werden. 6) Ankauf eines kommunalen Fahrzeuges (Pritsche) für die Gemeinde Eichenberg und Möggers / Fahrzeug- und Finanzierungsmöglichkeiten. Der Bürgermeister berichtet über den Stand insgesamt und die geplante weitere Vorgangsweise. Grundsätzlich stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem gemeinsamen Ankauf eines zweckmäßigen kostengünstigen (eventuell gebrauchten) Fahrzeuges zu. Nachdem die Einrichtung der gemeindeübergreifenden „Bauhoflösung“ gestartet wurde, gilt es jetzt, die organisatorischen Details zum reibungslosen und flexiblen Ablauf der anfallenden Arbeiten zu untermauern. 3/4 6a) Abwasserverband Leiblachtal – Genehmigung der neuen Satzungen / Version 06/2005. Der Bürgermeister trägt die wesentlichen Informationen vor. Die neuen Satzungen Version06/2005 werden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 7) Bericht des Bürgermeisters. Der Herr Landeshauptmann Dr. Sausgruber besucht am 20.09.2005 die Gemeinde Eichenberg und hält zwischen 18.00 und 19.00 Uhr eine Sprechstunde für Bürger ab. Aus Anlass berichtet der Bürgermeister, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen die Nutzung bestehender Wohnungen für Ferienzwecke nicht erlaubt ist. Im Einzelfall müsste die Gemeinde auf Ansuchen um Umwidmung die besonderen Umstände prüfen und entscheiden. Grundsätzlich liegt in Eichenberg bekanntermaßen der Schwerpunkt auf einem Dauerwohnsitz, um die gesamte Infrastruktur (Kindergarten, Schule, Kleingewerbe, „Lädele“ usw.) aufrecht erhalten zu können. Dies wurde auch schon im damaligen „REK“, dem räumlichen Entwicklungskonzept so formuliert. Der Beginn zur Realisierung der Hofzufahrt Juggen wird möglicherweise im kommenden Frühjahr terminlich günstiger liegen, weil gerade jetzt die dafür in Frage kommenden Unternehmen Ressourcen zur Sanierung der Hochwasserschäden gebunden haben. 8) Allfälliges. Unter Allfälliges werden Themen wie die gut gelungene Schulgebäudesanierung, der neue Schrankverbau im Lehrerzimmer, die Wirtatobelstraße und Friedhofsangelegenheiten angesprochen. Hehle Rudolf berichtet für den Fridhofsausschuss, dass Her Alois Innauer nun seit 30 Jahren die Friedhofsangelegenheiten und das Bestattungswesen mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erledigt. Die Gemeinde wird sich bei ihm in geeigneter Form für seinen Einsatz bedanken. Schluss der Sitzung 22.20 Uhr Der Schriftführer 4/4