19850319_GVE036

Dateigröße 1.98 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 12:01
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 1985-03-19
Erscheinungsdatum 1985-03-19
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Inhalt des Dokuments

Niederschrift Über die am Donnerstag, 19.3.1985 um 20 00 Uhr im Proberaum abgehaltene 36. Gemeindevertretungssitzung. 1.) Der Bürgermeister begrüßt als Vorsitzender um 20 00 Uhr die vollzählig erschienenen Gemeindevertreter, eröffnet die 36. Gemeindevertretungssitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest.. 2.) Der Schriftführer verliest die Niederschrift der 35. Gemeindevertretungssitzung vom 24.1.1985. Diese wird einstimmig genehmigt und vom Bürgermeister bestätigt wird. 3.) Der Bürgermeister legt das Ansuchen des Walter und Maria Hämmerle vom 12.2.1985 um Stundung der Wasseranschlußgebühr vor. Nach Beratung wird einstimmig beschlossen die beantragte Stundung ohne Verspätungszuschlag zu gewähren, wobei von Hämmerle jedoch die bankmäßigen Zinsen zu tragen sind. 4.) Nach Beratung wird einstimmig beschlossen, nach Prüfung und Nachmaß gemäß den Ansuchen von Peter Heidegger und W. u. M. Hämmerle einen Kostenbeitrag für die Staubfreimachung der Zufahrt gemäß den bereits beschlossenen Richtlinien zu gewähren. 5.) Der Bürgermeister legt die Benützungsbedingungen der Gemeinde Möggers für den Hydranten „Stegen“ vom 29.11.1984 vor. Es wird einstimmig beschlossen, in der Form Stellung zu nehmen, daß kostenlose Übungen (Kurzübungen) im Rahmen des üblichen Ausmaßes 2 mal jährlich sicher keine überhöhte Forderung wären. -2- 6.) Der Bürgermeister verliest das Schreiben der Raumplanungsstelle vom 12.2.1985. Hehle Lothar gibt bekannt, daß er auf Grund des abschlägigen Bescheides eventuell neu um Umwidmung anderer Plätze ansucht. Dem abschlägigen Bescheid zu dem Ansuchen von Johann Bernhard stimmt die Gemeinde nicht zu: 1. weil die Gemeindevertretung mit diversen Begründungen der Raumplanungsstelle nicht konform geht und 2. weil die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 13.3.1984 Herrn Bernhard Johann die Umwidmung der angesuchten Bauplätze zugesagt hat, wobei Herr Bernhard Johann zusagte, bei positiver Behandlung keinen Einwand gegen die geplante Kanalführung zu haben. Die Gemeindevertretung stellt einstimmig und unmißverständlich nochmals fest, daß sie keinen ernsthaften Grund sieht, warum die beantragte Umwidmung abzulehnen wäre. 7.) Der Bürgermeister verliest das Schreiben der BH Bregenz vom 27.2.1985. Dazu wird einstimmig festgehalten, daß die Gemeinde Eichenberg nicht im Entferntesten daran denkt, einen Enteignungsantrag zu stellen. Die Gemeinde hat mit Herrn Bernhard Johann die im Punkt 6 beschriebene Vereinbarung getroffen und hält sich daran. Eine weitere, reibungslose Fortführung des Kanalprojektes hängt ausschließlich von einem positiven Bescheid der Raumplanungsstelle ab. -3- 8.) Es wird mehrheitlich beschlossen, daß in Sachen Wasserbezugsgebühr und Wasservertrag ein möglichst noch zu erweiternder Wasserausschuß weitere Informationen und Vorgespräche einholen soll. 9.) Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Gemeindeangelegenheiten. 10.) Da unter Allfälliges keine weiteren Wortmeldungen mehr waren, schloß der Bürgermeister um 22 00 Uhr die 36. Gemeindevertretungssitzung. Der Schriftführer Der Bürgermeister