19840522_GVE031

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 12:06
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 1984-05-22
Erscheinungsdatum 1984-05-22
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Inhalt des Dokuments

Niederschrift Über die am Dienstag, 22.5.1984 um 20 00 Uhr im Proberaum abgehaltene 31. Gemeindevertretungssitzung. Anwesend waren Bgm. Kienreich Edi, Gemeindevertreter Feßler Alfons, Immler Gebhard, Rädler Gebhard, Hehle Lothar, Vogler Erwin, Feßler Josef, Hehle Paul und Hehle Rudi. 1.) Der Bürgermeister begrüßt als Vorsitzender die vollzählig erschienenen Gemeindevertreter, eröffnet um 20 00 Uhr die 31. Gemeindevertretungssitzung und stellt die Beschlußfähigkeit um Punkt 8a und 8b zu erweitern, was einstimmig angenommen wird. 2.) Der Schriftführer verliest die Niederschrift der 30. Gemeindevertretungssitzung vom 12.4.1984, die einstimmig genehmigt und vom Bürgermeister bestätigt wird. 3.) Der Bürgermeister legt den vom Gemeindevorstand beschlossenen Nachtragsvoranschlag 1984 für die Haushaltsstellen 810 430, 810 871, 810 050 mit Gesamteinnahmen und Ausgaben in Höhe von S 1.200.000.- für die Wasserversorgung Eichenberg-Dorf vor, der von der Gemeindevertretungssitzung einstimmig genehmigt wird. 4.) Es wird die Aufnahme eines Überbrückungsdarlehens in Höhe von S 2.000.000.(Zweimillionen) für den zügigen Weiterbau der Wasserversorgung gemäß vorgelegtem Kreditvertrag zu Konto Nr 330.720 bei der Raiffeisenkassa Lochau einstimmig beschlossen. 5.) Es wird einstimmig beschlossen für den aus dem Amt scheidenden Gemeindekassier Hehle Paul für seine gewissenhafte Tätigkeit durch rund 35 Jahre eine Ehrung vorzunehmen. 6.) Die Gemeindevertretung beschließt nach ausführlicher Diskussion und längerer Beratung einstimmig -2- die ohnehin hohen steuerlichen Belastungen und Abgaben möglichst nicht zusätzlich zu erhöhen und sieht bis auf weiteres von der Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe ab. Es soll möglichst versucht werden, ohne weitere zusätzliche Steuern und Abgaben auszukommen, wobei unumgänglich notwendig ist, daß die laufenden Steuern und Abgaben, insbesondere auch die Getränkesteuer termingerecht und pünktlich eingehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Säumnis- und Verspätungszuschläge müssen künftig ohne Ausnahme eingefordert werden. 7). Der Schriftführer verliest die Niederschrift der Besprechung des Wasserausschusses vom 12.5.1984. Auf dieser Basis wird nach eingehender Besprechung einstimmig beschlossen, die Gebühr pro Wasseranschluß incl. Beistellung der Wasseruhr mit S 15 000.- zuzüglich 10% Mwst festzusetzen. Diese Wasseranschlußgebühr ist sofort vorzuschreiben und wird spätestens am 15. Oktober 1984 zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung dieses Termines müßten die gesetzlichen Säumniszuschläge verrechnet werden. 8.) Der Bürgermeister legt den Abwasseranschlußvertrag der Gemeinde Hörbranz vom 10.5.1984 vor. Diesem Vertrag und der Mitgliedschaft zum Abwasserverband Leiblachtal wird vorbehaltlich der wasserrechtlichen Genehmigung des vorliegenden Projektes einstimmig zugestimmt. 8a.) Der Bürgermeister legt das Angebot der Firma Siemens vom 21.5.1984 für die Steuerung der Wasserversorgung in Höhe von S 152.530.- + 20% Mwst vor. Dieses Angebot wird einstimmig angenommen, jedoch soll die 1. Auszahlung in Höhe von 1/3 erst nach Lieferung erfolgen -3- und auf die Endabrechnung auf die Gesamtsumme 3% Skonto gewährt werden. 8 b.) Der Bürgermeister legt das Ansuchen des Verkehrsvereines um Ausfallshaftung für das Sommerkonzert des Klarinettenquartettes des Musikkreises Leiblachtal für den 25.8.1984 vor. Nach Besprechung wird mehrheitlich eine Ausfallshaftung abgelehnt. Hotel Schönblick wird diese Veranstaltung voraussichtlich privat übernehmen. 9.) Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Gemeindeangelegenheiten. 10.) Da unter Allfälliges keine weiteren Wortmeldungen mehr waren, schloß der Bürgermeister um 22 30 Uhr die 31. Gemeindevertretungssitzung Der Schriftführer: Nachtrag zu Punkt 7: Es sind ebenso einstimmig beschlossen, daß alle jene bestehenden Objekte, die technisch eine Anschlußmöglichkeit hätten, jedoch nicht anschließen wollen, eine einmalige Hydrantengebühr in Höhe von S 5000 zuzüglich 10% Mwst zu bezahlen haben. Zahlungstermin ebenfalls bis spätestens 15.10.1984.