20031229_GVE020

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 12:13
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2004-12-29
Erscheinungsdatum 2004-12-29
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Inhalt des Dokuments

NIEDERSCHRIFT über die am Montag, 29. Dezember 2003 im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes abgehaltene 20. Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg. Anwesend sind alle Gemeindevertreter und Gemeindesekretär Paul Hehle, sowie Zuhörer. 1) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, besonders auch Herrn Paul Hehle und die Zuhörer, eröffnet als Vorsitzender um 19.30 Uhr die 20. Sitzung der Gemeindevertretung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11. November 2003. Die Niederschrift der Sitzung vom 11. November 2003, die in Kopie allen Gemeindevertretern zugegangen ist, wird einstimmig zur Kenntnis genommen und vom Bürgermeister bestätigt. Die Jahreszahl 2003 unter Punkt 9a) in der dritten Zeile ist von 2003 auf 2000 zu korrigieren (Schreibfehler). Frau Vizebgm. Fetz Karin übergibt in der laufenden Sitzung dem Bürgermeister ein Schreiben von Herrn Rädler Karl zu dem in der 19. Gemeindevertretungssitzung unter Punkt 9a behandelten Thema. Dem Wunsch dieses Schreiben vorzulesen wird nicht entsprochen. Zum Thema selbst wird unter Punkt 8 tagesordnungsgemäß ein Beschluss zu fassen sein. Auf Anfragen der Gemeindevertreter zu einzelnen Punkten der Niederschrift gibt der Bürgermeister zu den Themen Schneeräumung und Splittstreueung Auskunft. Es wird auch bereits jetzt schon in Verbindung mit dem bestens funktionierenden neuen Streugerät grobkörniges Streumaterial eingesetzt, welches eine bessere Wirkung hat, als das früher eingesetzte feinkörnige Streugut. 3) Vorlage des Dienstpostenplanes für das Jahr 2004 / Genehmigung. Der Bürgermeister legt den Dienstpostenplan 2004 vor und informiert ausführlich über die neue Gehaltsreform für Gemeindebedienstete, die ab 01.01.2005 Gültigkeit haben wird. Nach ausführlichen Gesprächen mit dem Gemeindeverband und unter Berücksichtigung des breiten Leistungsspektrums, welches der Gemeindesekretär Paul Hehle zur vollsten Zufriedenheit abdeckt, erfolgt die Einstufung entsprechend wie im Dienspostenplan angeführt ab 01.01.2004 und wird von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. Der Dienstpostenplan insgesamt wird einstimmig genehmigt. 4) Festsetzung der Entschädigung des Bürgermeisters, gemäß Bezügegesetz 1998. Der Bürgermeister legt die negative Entwicklung der Bürgermeisterentschädigung (1998 bis 2003) vor und weist darauf hin, dass er zudem seinen PKW für die Gemeinde unentgeltlich einsetzt. Es wird einstimmig beschlossen, ab 01.01.2004 die Bürgermeisterentschädigung um monatlich EURO 200, -- anzuheben. 1/8 5) Gemeindesteuern und Abgaben für das Jahr 2004 / Beschlussfassung. Der Bürgermeister liest die vom Gemeindevorstand ausgearbeiteten Gemeindesteuern und - Abgaben in allen Positionen vor. Die Gemeindesteuern und –Abgaben für das Jahr 2004 werden überwiegend gleich belassen. Eher geringfügige Änderungen und Ergänzungen erfolgen lediglich in folgenden Bereichen: Der Meßbetrag für landwirtschaftliche Grundstücke ändert sich auf € 637, 41 und für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke auf € 3.431, 25 (die Hebesätze bleiben gleich). Die Zweitwohnsitzabgabe ändert sich auf € 2, 35 / m2. Die Befreiung der Hundesteuer auf landwirtschaftlichen Gehöften wird an 5 GVE (Großvieheinheiten) gekoppelt. Die Gebühr für den 60 l – Restmüllsack wird mit € 3, 64 + 10 % MwSt. neu festgesetzt. Die Abwassergebühren werden mit € 1, 73 + 10 % MwSt./m3 neu festgesetzt. Bezüglich der Änderung/Streichung der bisherigen „Pauschalierung für Landwirte“ im Bezug auf die Abwassergebühren ist im Ortsgebiet Dorf Handlungsbedarf gegeben. Der Bürgermeister wird sich dieser Angelegenheit annehmen. Die Gemeindesteuern und Abgaben für das Jahr 2004 werden einstimmig wie folgt beschlossen: G E M E I N D E A B G A B E N und B E I T R Ä G E für das J A H R 2004 Grundsteuer: Hebesatz für landwirtschaftliche Grundstücke A 500% Meßbetrag € 637, 41 Hebesatz für nichtlandwirtschaftl. Grundstücke B 450% Meßbetrag € 3.431, 25 Kommunalsteuer: Die Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage Hand- und Zugdienste: Frondienst pro Hektar Frondienst pro Haushalt Frondienst pro Ferienhaus/Wochenendhaus € 2, 91 € 14, 53 € 8, 72 Gästetaxe: Für Erwachsene pro Nächtigung € 0, 55 2/8 Zweitwohnsitzabgabe: Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes (bis einschl. 110 m2) je m2 € 2, 35 Diese Abgabe gem. Abs.1 reduziert sich: a) bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v.H. b) bei Fehlen einer Stromversorgung um 20 v.H. c) bei Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 20 v.H. d) bei nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung (Haus) um 40 v.H. Die Abgabe reduziert sich insgesamt höchstens um 70 v.H. Hundesteuer: Die Höhe der Hundesteuer für den ersten Hund beträgt für jeden weiteren Hund Hunde auf landwirtschaftlichen Gehöften (5, 0 GVE sind erforderlich) sowie Jagdhunde sind von der Hundesteuer ausgenommen. € 29, 07 € 87, 21 Abfallgebühren: Müll-Grundgebühr - Pro Wohnungsbenützer und Jahr € 12, 00 zuzügl. 10% MwSt. höchstens jedoch 4 Personen pro Haushalt 60 l Restmüllsack - Mindestabnahme 2 Säcke pro Wohnungsbenützer, höchstens 8 Säcke pro Haushalt € 3, 64 zuzügl. 10% MwSt. 15 l Bio-Müllsack - Keine Pflichtabnahme € 1, 05 zuzügl. 10% MwSt. Wasseranschlussgebühren: Anschlussgebühren: Beitragssatz (25% von € 75, 58) € 18, 90 zuzügl. 10% MwSt. Ausnahmeregelung für Wochenendhäuser SONNENHALDE: In Abänderung der Anschlussrichtlinien lt. Wassergebührenordnung (§ 5 Beitragssatz) wurde die Anschlussgebühr für die Wochenendhäuser mit pauschal € 1.018, 00 zuzügl. 10 % MwSt. festgesetzt. Zählermiete pro Jahr: Grundgebühr für kleinen Zähler (bis 1 Zoll) Grundgebühr für großen Zähler (ab 1 1/4 Zoll) € 36, 96 zuzügl. 10% MwSt. € 54, 96 zuzügl. 10% MwSt. 3/8 Wasserbezugsgebühren: Mindestbezug pro Person/Wohnobjekt 50 m³ (Bei Familien mit mehr als 3 Kinder beträgt der Mindestbezug höchstens 250 m3) € 0, 58/m³ zuzügl. 10% MwSt. Mindestbezug pro Wochenendhaus 100 m³ € 0, 58/m³ zuzügl. 10% MWSt. Mindestbezug für Gastronomiebetrieb 250 m³ € 0, 58/m³ zuzügl. 10% MWSt. Für höheren Verbrauch gilt folgender Preis: pro m³ € 0, 35/m³ zuzügl. 10% MWSt. Abwassergebühren: 3 a) Pauschalierung für Landwirte (pro m ) : 1 Personen - Haushalt 2 Personen - Haushalt 3 Personen - Haushalt 4 Personen - Haushalt 5 Personen - Haushalt 6 Personen - Haushalt 70 m³ 90 m³ 120 m³ 120 m ³ 140 m³ 140 m³ € € € € € € b) Sonstige Kanalbenützungsgebühr pro m³ € 1, 73 zuzügl. 10% MwSt. Kanalanschlussgebühren Beitragssatz x 27 v.H. der Geschoßflächen 1, 73 1, 73 1, 73 1, 73 1, 73 1, 73 zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. zuzügl. 10% MwSt. € 21, 80 zuzügl. 10% MwSt. Wochenendhäuser SONNENHALDE: Für Wochenendhäuser wird die Kanalgebührenverordnung der Gemeinde Eichenberg gemäß dem Kanalisationsgesetz LGBl Nr. 5/1989, § 14, um „Absatz 4 - Zugrundelegung der doppelten tatsächlichen Fläche“, sowie „Absatz 7 - Erhöhung der Bewertungseinheit um 50 v. H.“ erweitert. Kindergartengebühr: pro Kind und Jahr € 65, 40 netto Friedhofgebühren: Grabstättengebühren: Einzelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Doppelgrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) Urnengrabstätte (für 15 Jahre Benützungsrecht) € 72, 67 € 123, 54 € 72, 67 4/8 Verlängerungsgebühren: Einzelgrabstätte € 72, 67 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Doppelgrabstätte € 123, 54 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Urnengrabstätte € 72, 67 (für 15 Jahre Verlängerung des Benützungsrechtes) Bestattungsgebühr: Gebühr für den Totengräber für Einzel- und Doppelgrabstätte für die Beisetzung von Urnen Enterdigungsgebühr: € 327, 00 € 145, 35 Für Enterdigungen sind dieselben Gebühren, wie für die Bestattung zu entrichten. Saalmiete Mehrzweckgebäude (alle Preise netto, zuzüglich 20 % MwSt.): Miete pro Tag + Heizung Kleiner Saal (incl. Küche) Großer Saal (incl. Küche) € 44, 00 € 9, 00 € 58, 50 € 14, 50 + Reinigung (einmalig pro Veranstaltung) € 22, 00 (Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie Reinigung des Saales und Gangbereiches im 1. OG und Küche) € 36, 50 Der Auf- und Abbau der Tische und Stühle, sowie die Reinigung des Saales, incl. Gangbereich im 1. OG (Garderobe) und Küche, kann vom Veranstalter selbst getragen werden. Diesbezüglich sind die Böden des Saales, Küche und Vorraum im 1. OG (Garderobe) nach der Veranstaltung zu kehren. Bei grober Verschmutzung sind die Böden feucht aufzuwischen. (Putzgeräte und Reinigungsmittel werden vom Vermieter zur Verfügung gestellt). Die Tische und Stühle sind nach der Veranstaltung gereinigt (Tische sind feucht abzuwischen) an den ursprünglichen Ort zurückzustellen. Weiters sind die Aschenbecher zu entleeren und der angefallene Müll ist zu entsorgen. Die Reinigung des Ganges im Erdgeschoss, der WC-Anlagen und des Stiegenaufganges (incl. Lift) wird vom Vermieter getragen. 6) Gemeindevoranschlagsentwurf für das Jahr 2004 / Beschlussfassung. Der Bürgermeister legt den gemeinsam mit dem Gemeindesekretär erstellten und vom Gemeindevorstand am 17.12.2003 behandelten Voranschlag 2004 vor. Alle Gemeindevertreter erhielten je ein Exemplar vorab zeitgerecht zugestellt. In Teilbereichen (Kreditaufnahme Kanal Lutzenreute und Höhe der Refundierung aus Abrechnungen mit der Wildbach- und Lawinenverbauung werden wegen der neuesten Entwicklung noch Änderungen im Voranschlag 2004 berücksichtigt. Weiters berichtet der Bürgermeister über die Vermögenssituation und den derzeitigen Schuldenstand der Gemeinde. Der Schuldenstand beträgt € 752.391, 66 wobei die langfristigen Darlehen aus dem Bereich Kanal und Trinkwasserversorgung bereits enthalten sind. 5/8 Nach Berücksichtigung der erwähnten Abänderungen wird der Abgang 2004 € 101.000, betragen. Der Abgang ist durch Überschuss aus dem Rechnungsjahr 2003 abgedeckt. Insgesamt ist es der Gemeinde in den letzten Jahren durch Sparsamkeit und sorgfältige Budgetpolitik sogar möglich gewesen, vorzeitige Tilgungen für das Mehrzweckgebäude zu erreichen Ausserdem läuft dieses Darlehen auf derzeit äusserst günstiger SFR-Basis. Weiters informiert der Bürgermeister über den geplanten Grunderwerb im Bereich unterhalb des Schulgebäudes und das von der Gemeinde gestellte Kaufangebot samt den darin enthaltenen Voraussetzungen. Ebenso über den Umbau der Räume für den Krankenpflegeverein und die noch offene Besprechung bezüglich einer Mietforderung seitens der Gemeinde Hohenweiler. Über die Bereiche „mit marktbest. Tätigkeit“ und zu den gem. Artikel 4 des Stabilitätspaktes geltenden Bestimmungen gibt der Gemeindesekretär detaillierte Auskunft. Die Gemeinde Eichenberg wird im verlangten Zeitraum (2001 bis 2004) exakt im Rahmen der Maastrichtvorgaben liegen. Nach Beantwortung einzelner Fragen zum Voranschlagsentwurf 2004 wird dieser einstimmig beschlossen und setzt sich wie folgt zusammen: Gemeinde - Voranschlag 2004: Einnahmen Ausgaben Erfolgsgebarung: € 896.700, 00 686.900, 00 Vermögensgebarung: € 543.900, 00 700.100, 00 Vortrag Gebarungsabgang: € Summe Voranschlag 2004 gesamt € 53.600, 00 1.440.600, 00 1.440.600, 00 7) Feuerwehr – Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges TLFA 2000 / Auftragsvergabe. Der Bürgermeister legt 4 Angebote vor und weist auf die Zuschlagskriterien hin, die fixiert worden sind, um das am besten geeignete Fahrzeug für die Feuerwehr zu bekommen. Wie Kommandant Josef Degasper in seinen Ausführungen zu diesem Sitzungspunkt erläutert, hat sich der eigens gegründete Ausschuss innerhalb der Feuerwehr sehr große Mühe gemacht, um zu einem optimalen Vorschlag zu kommen. Entsprechende maximal mögliche Förderungen in Höhe von 68 % sind zugesichert. Trotzdem verbleibt für die Gemeinde Eichenberg immer noch ein Betrag von rund EURO 83.000, - (ATS 1.143.000, -) zu finanzieren. Die angebotenen Fahrzeuge der Firmen Lohr, Marte, Rosenbauer und Empl wurden nach einem mit Sorgfalt erstellten Punktesystem bewertet. In diese Bewertung wurden aufgenommen: Funktionalität (20 Punkte), Technologie (20 Punkte), Qualität (20 Punkte), Preis, (50 Punkte), Unfall-Betriebssicherheit (20 Punkte) und Service (10 Punkte). Das Fahrzeug der Firma Lohr erreicht mit 137 Punkten die beste Gesamtbewertung Dieses Ergebnis und die Form der Auswahl und Bewertung werden auch vom Landesfeuerwehrverband mitgetragen. Auf Empfehlung von FW-Kommandant Degasper Josef soll auch die „Zusatzausrüstung“ lt. Angebot mit gekauft werden, weil diese nicht nur eine zusätzliche Hilfestellung im Einsatz bietet, sondern auch die gesamte Anlage weitgehend vor Schäden schützen soll. Nach einzelnen weiteren Anfragen an den FW-Kommandanten entscheidet die Gemeindevertretung einstimmig das angebotenen Tanklöschfahrzeug der Firma Lohr samt Zusatzausrüstung und weiteren 3 Funkgeräten zum Preis von EURO 258.022, 00 incl. MwSt. zu kaufen. 6/8 8) Telekomunikationsanlage beim Appartementhaus Schönblick / Weitere Vorgangsweise. Der Bürgermeister liest den Gemeindevorstandsbeschluss vom 09.12.2003 zu diesem Punkt vollinhaltlich vor, welcher die Übernahme des Hälfteanteiles in Höhe von € 1.466, 04 empfiehlt. Dieses Thema wurde auch bereits in der Gemeindevertretungssitzung am 11. November ausführlich behandelt und der Bürgermeister beauftragt, nach einer Lösung zu suchen. Inzwischen hat der Bürgermeister weitere Gespräche mit der Telekom geführt und als maximales Zugeständnis die Halbierung der Forderung erreichen können. Es geht somit um EURO 1.466, 04, die zu bezahlen sind. Zum Thema selbst und über die Vorgeschichte wurde bereits ausführlich und wiederholt diskutiert. Eine Weiterung oder die Beschreitung des Rechtsweges scheint einer Lösung keinesfalls dienlich zu sein. GV Erwin Vogler erwartet, dass gegenseitige Schuldzuweisungen hintangehalten werden und GV Hehle Rudi würde eine endgültigen Erledigung durch Zahlung des ausgehandelten Kompromissbetrages für zweckmäßig erachten. Es wird einstimmig die Übernahme des genannten Betrages beschlossen. Eine weitere Wortmeldung aus dem Zuhörerkreis weist Bgm. Gmeiner zurück. Eine weitere Polarisierung durch eine neuerliche Diskussion wäre nicht sinnvoll. Die Sensibilisierung zu diesem Thema hat in der Dorfbevölkerung einen Grad erreicht, der weitere Anträge von Grundbesitzern und Betreibern voraussichtlich hintanhalten wird können. Der Bürgermeister macht nochmals deutlich, dass in diesem konkreten Anlassfall nicht die Gemeinde bzw. der Bürgermeister aktiv wurde. Vielmehr Mobilkom nach vorhergehender Abklärung der Standorteignung den Bauantrag um Errichtung des Handymastens einbrachte. 9) Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister liest das Schreiben vom 22.12.2003 der Gemeinde Eichenberg an die Grundeigentümer Degasper bezüglich Kaufangebot samt der erforderlichen Voraussetzungen vor. Entsprechende Beschlüsse sind in weiterer Folge natürlich erst von der Gemeindevertretung zu fassen. Bürgermeister Gmeiner Hermann bedankt sich mit den besten Wünsche fürs kommende Jahr beim Gemeindesekreäte Paul Hehle, bei der Frau Vizebgm. Karin Fetz, beim Gemeindevorstand, bei der Gemeindevertretung und besonders den Mitgliedern der einzelnen Ausschüsse für die konstruktive Arbeit im abgelaufenen Jahr. Namentlich bei GV Erwin Vogler für seine zeitaufwändige Tätigkeit im Bauauschuss sowie bei GV Alfons Rädler, der sich als Bausachverständiger der Gemeinde besonders kompetent und engagiert einbringt und bei GV Rudi Hehle für die einwandfreie und korrekte Protokollführung. 7/8 10) Allfälliges. Frau Vizebgm. Fetz Karin dankt namens der Gemeindevertretung dem Bürgermeister für seinen Einsatz für die Gemeinde und bringt auch an alle Mitglieder der Gemeindevertretung die Neujahrswünsche durch einen kleinen „Glücksbringer“ zum Ausdruck. Weiters erwähnt Frau Fetz dass im Schreiben von Herrn Rädler u.a. angeführt sei, dass sowohl Hehle Lothar, wie auch Mobilkom auf die Aufstellung eines Handymasten verzichten, wenn die Forderung bezahlt werde. Es werden die Themen Löschwasserversorgung am Fürberg/Löschwasserteich und die Zufahrt zur Parzelle „Juggen“ sowie Fragen zur Schlussrechnung Zufahrt Parzelle „Halden“ angesprochen. GV Immler Franz bedankt sich namens der Landwirtschaft bei Gemeindesekretär Paul Hehle für seine Hilfestellung in den verschiedenen verwaltungsmäßigen Bereichen der Landwirtschaft. Schluss der Sitzung 21.20 Uhr Der Schriftführer 8/8