20040624_GVE022

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Letzte Änderung 31.05.2021, 12:15
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2004-06-24
Erscheinungsdatum 2004-06-24
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Inhalt des Dokuments

Niederschrift über die am Donnerstag, den 24. Juni 2004 im Mehrzweckgebäude (Gemeindesaal) abgehaltene 22. Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg. 1) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Anwesend sind zur Eröffnung alle Gemeindevertreter (Herr Alfons Rädler kommt um 20.00 Uhr nach), sowie die Herren Winkler und Fessler vom „Landbus Unterland“ und Zuhörer. Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, eröffnet um 19.45 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06. April 2004. Die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 06. April 2004 ist allen Gemeindevertretern zusammen mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Diese wird einstimmig genehmigt. 3) Landbus Unterland / Fahrplanerweiterung mit der Linie 12a, von Lochau zum Pfänder über Jungholz, Hinteregg nach Eichenberg/Dorf und retour – Kostenbeteiligung für die Gemeinde Eichenberg. Der Bürgermeister begrüßt Herrn Winkler und Herrn Fessler vom „Landbus Unterland“ und betont ausdrücklich, dass Eichenberg durch die seit 13.12.2002 bestehende neue Busverbindung (Linie 12) eine bedeutende Verbesserung in der Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erfahren hat. Dafür und für die besonderen Bemühungen von Herrn Winkler einen günstigen Fahrplan im Rahmen der Möglichkeiten für Eichenberg zu haben, bedankt sich der Bürgermeister ganz besonders. Die Kosten für Eichenberg betragen dafür EURO 9.789, 00 abzüglich Landesförderung in Höhe von 35 % und abzüglich Mineralölsteuervergütung in Höhe von 1.273, 00. Somit belaufen sich die Kosten für Eichenberg auf netto EURO 5.090, 00. Jetzt geht es darum, auch den Ortsteil Fürberg über die neue bzw. erweiterte Linie 12a einzubinden. Die geplante Linie führt von Lochau über Buchenberg, Fürberg nach Eichenberg Dorf und zurück. Herr Winkler informiert über den „Landbus Unterland“ insgesamt und über die Neuerungen bezüglich der früher ganz schlecht bis gar nicht angebundenen Regionen. Man spüre, dass sich die Linie 12 erfreulich entwickle, aber natürlich nicht kostendeckend sein kann. Die Gesamtkosten für die Linie 12 belaufen sich auf EURO 125.000, 00 pro Jahr brutto. Es wird eine geringfügige Veränderung im Fahrplan der Linie 12 geben. Dieser wird um rund ½ Stunde „geschoben“ (z.B. ab Lochau jeweils .00 Uhr, damit unnütze Stehzeiten vermieden werden und auch die Schüler, die von Bregenz her kommen bessere Anbindungen haben. Die bestehende Linie 12a von Lochau über Buchenberg zum Pfänder laufe recht zufriedenstellend. Nunmehr ist vorgesehen, die Linie 12a zu verlängern und vorerst an Schultagen zu betreiben. Der Start ist mit Schulbeginn 2004/2005 vorgesehen. Der bislang für Eichenberg in Anspruch genommene „Schulbus-Gelegenheitsverkehr“ wird entsprechend reduziert. 1 Die Abfahrtszeiten im Stundentakt und weitere Details sind den Fahrplänen zu entnehmen, die rechtzeitig erscheinen werden. Der Fahrplan ist auch mit der Schuldirektorin unserer Volksschule, Frau Lydia Andritsch abgesprochen worden. Lediglich an dem einen Schulnachmittag pro Woche ist noch eine geringfügige Modifizierung (Schulbeginn um ¼ Stunde später) mit Frau Andritsch zu besprechen. Eine andere Lösung ist auf Grund der Komplexität der Fahrpläne im Bereich „Landbus Unterland“ nicht möglich. Ausserdem würde es nicht sinnvoll sein, den „Takt“ im Fahrplan zu verlassen, weil sich sonst niemand mehr auskennt. (Einmal würde dann der Bus um 10 Minuten vor... fahren, ein anderes Mal um ¼ nach... usw.) Wo unbedingt erforderlich, sei eine Ergänzung via „Gelegenheitsverkehr“ nicht ausgeschlossen. Wenn sich gravierende Veränderungen oder ernsthafter Bedarf ergäbe, ist Herr Winkler (wie wir inzwischen aus früheren Gesprächen wissen) im Rahmen der Möglichkeiten sowie selbstverständlich in Absprache mit der Gemeinde Lochau immer bereit, Überlegungen im Hinblick auf Weiterungen anzustellen. Bei der Berechnung der anteiligen Kosten der Erweiterung der Linie 12a (Fürberg) wurde ein Schlüssel gefunden, der für Eichenberg eine tragbare Größenordnung in Höhe von EURO 5.070, 00 pro Jahr, abzüglich der Landesförderung und der Mineralölsteuervergütung ergibt. Der Bürgermeister berichtet, dass somit die Gemeinde in Summe für die nun sehr erfreuliche Busanbindung (Linie 12 und 12a) zusammen pro Jahr einen Betrag von netto EURO 7.000, 00 bis 8.000, 00 aufzubringen haben wird. Unter Berücksichtigung der Anbindung des gesamten Gemeindegebietes in bisher nicht für möglich gehaltenem Umfang erscheint dieser Betrag für Eichenberg tragbar. Für die Linie 12a soll ein geeignetes auch wintertaugliches Fahrzeug zum Einsatz kommen. Die Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Eichenberg an der Linie 12a wird einstimmig beschlossen. Herr Winkler hat diesen Beschluss zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Eichenberg wird dies noch in schriftlicher Form bestätigen. 4) Gemeindewasserversorgung/Wasserversorgung Lutzenreute Verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Eichenberg und der Wassergenossenschaft Lutzenreute (Nutzung von Synergieeffekten) – Mögliche Versorgung der Parzellen Lehen und Unterfluh über die Wassergenossenschaft Lutzenreute. Der Bürgermeister begrüßt zu den Tagesordnungspunkten 4) und 5) Herrn DI Wilfried Rudhardt vom Ingenieurbüro Rudhardt-Gasser, zumal im Zuge der Kanalisierung Lutzenreute weitere Punkte im Bezug auf Kanal und Wasserversorgung anstehen. Es geht um die weitere verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Gemeindewasserversorgung Eichenberg-Dorf und der Genossenschaftswasserversorgung EichenbergLutzenreute. Herr DI Rudhardt informiert über die in den letzten Jahrzehnten organisch gewachsenen Strukturen und die vertragliche Situation zur Wasserversorgung Eichenberg-Dorf mit der Gemeinde Hörbranz. Die Wassergenossenschaft Lutzenreute erweitert ihren Versorgungsbereich um Mühle und Niederhaus. Aus der Versorgung der Parzelle Niederhaus gibt es einen zusätzlichen Wasserliefervertrag mit der Gemeinde Hörbranz. 2 Im Übergabeschacht Mühle befindet sich derzeit eine Zuleitung vom Quellgebiet der Gemeindewasserversorgung Eichenberg und eine Zuleitung aus der Wasserversorgung der Gemeinde Hörbranz. Weiters zwei Entnahmeleitungen - eine nach Eichenberg-Dorf (Hochbehälter) und eine nach Eichenberg-Lehen bzw. Unterfluh. An Hand der Darstellung dieser inzwischen recht komplexen Angelegenheit empfiehlt Herr DI Rudhardt allen Beteiligten die Dinge in der Organisationsform und Strukturierung einfacher zu machen. Um diese einfacher zu administrierende und technisch bessere Lösung zu verwirklichen, wäre es zweckmäßig, die Parzellen Lehen und Unterfluh versorgungstechnisch in die Wassergenossenschaft Lutzenreute einzubinden, was in der Form geschehen könnte, dass diese Parzellen zwar bei der Wasserversorgung Eichenberg-Dorf integriert bleiben, aber von Lutzenreute aus versorgt werden. Die Wassergenossenschaft Lutzenreute erhält die für Lehen und Unterfluh abzugegebenden Wassermengen in vollem Umfang (via der neuen Verbindungsleitung Übergabeschacht Gemeindewasserversorgung – Hochbehälter Wassergenossenschaft Lutzenreute) von der Wasserversorgung der Gemeinde Eichenberg nach Bedarf zurück bzw. sind diese Mengen an die Genossenschaft Lutzenreute zu bezahlen. Mit dieser Umstellung könnte die UV-Anlage welche sich derzeit im Übergabeschacht Mühle befindet, im Hochbehälter Dorf installiert werden. Die Verbindung zwischen Übergabeschacht Mühle und Hochbehälter Lutzenreute wird für die Versorgung der landwirtschaftlichen Gehöfte von Sohler Herbert und Böhler Augustin sowie für die Nutzung des Wasserbezuges aus der Hörbranzer Wasserversorgung und der damit verbundenen Wasserversorgung für Niederhaus errichtet. Ein weitere Nutzung dieser Leitungsverbindung wäre zur Versorgung für Lehen und Unterfluh möglich. Einer solchen Gesamtlösung zum Zwecke der Verbesserung der Infrastruktur und zur Erstellung einer gegenseitigen höheren Versorgungssicherheit wird einstimmig zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinem mit Herrn DI Rudhardt entsprechende Vertragsformulierungen auszuarbeiten und über den Bürgermeister an die Wassergenossenschaft Lutzenreute zur Beratung weiterzuleiten. 5) Ortskanal Eichenberg/Lutzenreute a) Landwirtschaftliche Gebäude mit Ferienwohnungen / Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren über zwei Wasserzähler. b) Betreuung der Haus-Wasserzählereinrichtungen (Eichung, Ablesung usw.) durch die Gemeinde bzw. Wassergenossenschaft / Weiterverrechnung der anteiligen Kosten. zu 5a) Der Bürgermeister berichtet über die derzeitige Situation, dass praktizierende Landwirte in der jährlichen Kanalgebührenabrechnung mengenmäßig (m3) „pauschaliert“ abgerechnet werden. Eine Rückfrage bei anderen Gemeinden (Langen, Sulzberg, Hittisau, Lingenau) hat ergeben, dass Landwirtschaften in der Regel mit zwei Wasserzählern ausgestattet sind, sodass der Wasserverbrauch für die gesamte Landwirtschaft und gesondert für den Wohntrakt (Kanalgebühren) ermittelt werden kann. Im Bereich Dorf ist diese Frage mit zwei inzwischen nicht mehr praktizierenden Landwirten bereits geklärt worden. Lediglich ein Objekt konnte noch nicht endgültig abgeklärt werden. Mit einer Lösung über 2 Zähler wäre auch hier eine klare Abrechnung möglich. In Lutzenreute sind speziell 2 Betriebe auch mit Vermietung (Ferienwohnungen) verbunden. 3 Nachdem die Kanalgebühren doch deutlich höher sind, als die Kosten im Bereiche Trinkwasserversorgung, wäre nach Meinung von Herrn DI Rudhardt eine saubere und nachvollziehbare Lösung über zwei Wasserzähler anzustreben. Die Gemeindevertretung schließt sich der Argumentation von Herrn DI Rudhardt an und beschließt einstimmig, im ganzen Gemeindegebiet Eichenberg einheitlich ab 01.01.2005 die landwirtschaftlichen Gebäude über zwei Wasserzähler abzurechnen. zu 5b) Der Bürgermeister berichtet über die Möglichkeiten der Aufgabenteilung im Bereich Lutzenreute (Betreuung der Haus-Wasserzählereinrichtungen, Eichung, Ablesung usw.). Nach Diskussion stimmt die Gemeindevertretung einstimmig zu, dass die Gemeinde diese Aufgaben übernimmt und die Kosten dafür zur Hälfte an die Wassergenossenschaft Lutzenreute verrechnet. Dies kann anfangs über Zeitaufzeichnungen erfolgen, sollte aber dann als Pauschalbetrag pro Wasserzähler fixiert werden, damit auch die Administrierung einfacher und leichter wird. Der Bürgermeister wird diesen Gemeindevertretungsbeschluss der Wassergenossenschaft Lutzenreute vortragen und wenn dort ebenfalls Zustimmung gegeben ist, kann diese Lösung realisiert werden. 6) Ortskanal Eichenberg/Lutzenreute / Vergabe der Kanaldichtheitsprüfungen – Bestätigung des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 3. Mai 2004. Der Bürgermeister legt die Unterlagen dazu vor und berichtet, dass wegen der Dringlichkeit dazu bereits ein Beschluss im Gemeindevorstand gefasst wurde. Es sind 4 Angebote vorgelegen. Der Auftrag wurde an den Billigstbieter, die Firma Ludwig Natter zu EURO 6.418, 00 übertragen. Der Einwand von GV Josef Gorbach bezüglich Nichtberücksichtigung dieser Position in der Gesamtausschreibung wurde zur Kenntnis genommen, konnte jedoch mit Herrn DI Rudhardt nicht im Detail besprochen werden, da dieser nach Behandlung des Punktes 5b) nicht mehr anwesend war. Es wird letztlich die Vergabe wie im Gemeindevorstand entschieden, einstimmig bestätigt. 7) Grunderwerb unterhalb der Schule und Gemeindeamt – GSt-Nr. 2056/13 über 1.352 m2 / Verkaufsangebot der Geschwister Degasper/Waibel, Dorf 63, 6911 Eichenberg. Der Bürgermeister berichtet über das ihm inzwischen vorgelegte Konzept einer Bauträgerschaft. Nach Meinung des Bürgermeisters beinhaltet dieses Konzept einer terrassenförmigen Verbauung mit Zufahrtsmöglichkeit direkt ab der L11 durchaus interessante Aspekte, weicht jedoch von der Dimensionierung her deutlich von den bisherigen Vorstellungen in der Gemeinde ab. Dies habe der Bürgermeister auch dem Bauträger bereits wissen lassen und wird weiterhin mit ihm im Gespräch bleiben. Auch kann nicht die Größe eines solchen Projektes davon abhängig gemacht werden, ob und zu welchem Preis eine Turnhalle integriert werden kann. Der Bürgermeister möchte jedoch erst mit einem ernsthaft diskutierbaren Projekt in die Gemeindevertretung gehen. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Vorgangsweise einstimmig zu und beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. 4 8) Ansuchen der Geschwister Degasper/Waibel, Dorf 63, 6911 Eichenberg / Rückwidmung einer Teilfläche aus GSt-Nr. 2056/10, 2056/11, 2056/12 und 2056/13 (ca. 294 m2), EZ 499, KG Eichenberg, von Vorbehaltsflächen GA/KG/VS in BW (Bauflächen-Wohngebiet). Da dieser Tagesordnungspunkt wesentlich mit dem Thema lt. Punkt 7 zusammenhängt und nicht zu trennen ist, entscheidet die Gemeindevertretung einstimmig, auch die Behandlung dieses Punktes zu vertagen. 9) Ansuchen von Herrn Karlheinz Hehle, Dorf 6, 6911 Eichenberg / Behördlich vorgeschriebene Parkplätze für das Hotel Schönblick, Eichenberg / Gewährleistung durch den im Gemeindebesitz befindlichen Dorfparkplatz. Der Bürgermeister legt das Ansuchen samt Beilage Nr. 1 und den Dienstbarkeitsvertrag T/Y-425/88 sowie den damaligen Kaufvertrag mit dem Gasthof Krone vor und verliest diese Unterlagen auch. Nach Diskussion entscheidet die Gemeindevertretung einstimmig dem vorliegenden Ansuchen zuzustimmen. 10) Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister berichtet über die geplante Sanierung der Riedstrasse mit spezieller Materialzusammensetzung. Die Kosten dafür werden EURO 3.500, 00 betragen. Ein entsprechender Beschluss wird im Gemeindevorstand zu fassen sein. Eine Sanierung der Wirtatobelstrasse steht ebenfalls an. Jedoch wird hier sinnvollerweise an einer gemeinsamen Lösung zwischen den Anrainergemeinden Eichenberg, Langen, Bregenz und Lochau gearbeitet. Der Bürgermeister relativiert den VN-Bericht, wonach er zur Bürgermeisterwahl 2005 fix antrete insofern, als er dies ausschließlich vom entsprechenden Ergebnis der geplanten Vorwahl abhängig machen werde. Ein Votum von 70 % oder mehr könne ihn bestärken, weiterhin die Doppelbelastung aus Beruf und Bürgermeisteramt tragen zu wollen. 11) Allfälliges Auf Anfrage beantwortet der Bürgermeister, dass nur seitens der „Krone“ ein Antrag auf Getränkesteuer-Rückerstattung vorliege. Da generell eine Entscheidung noch nicht gefallen ist und ausserdem nach der gesetzlichen Lage auch entsprechende Nachweise seitens allfälliger Antragssteller zu erbringen sind, ist derzeit noch keine Entscheidung in Sicht. Schluss der Sitzung 21.45 Uhr Der Schriftführer 5