19781221_GVE031

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Letzte Änderung 29.05.2021, 10:36
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1978-12-21
Erscheinungsdatum 1978-12-21
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Inhalt des Dokuments

- 1 GEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 21. Dezember 1978 stattgefundene 31. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gde.Sekr. August Geiger Anwesend: 22 Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Ersatzleute Kurt Dür, Dr. Egon Mohr und Elmar Österle Entschuldigt abwesend: GV. Dr. Elisabeth Längle, GV. Egon Waibel, GV. Dr. Norbert Kohler, GV. Alfons Schertler und GV. Remigius Brauchle Ort: Sitzungssaal Beginn: 19:00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. i Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Stellungnahme zu Grunderwerbs-, Verkaufs- und Tauschmöglichkeiten 3. Ansuchen um teilweise Umwidmung der Gp. 255/1 von Freihaltegebiet in Baugebiet 4. Antrag um Gewährung und Transferierung eines Kommunaldarlehens 5. Ansuchen um Fristverlängerung für die Erstellung einer Zufahrtsstraße zum Werk 2 der Fa. Doppelmayr 6. Schenkungsweise Übernahme einer Teilfläche ex Gp. 850/4 7. Berufung der Fa. "Perfect Werbung", Graz, gegen ablehnenden Bescheid: Aufstellung von Werbetafeln 8. Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages: Gemeinde/VKW 9. Vorlage des Rechnungsabschlusses 1977 des Wasserverbandes Hofsteig 10. Abgabe von Haftungserklärungen für den Wasserverband Hofsteig a) für Verbandssammler Lustenau-Hard b) für Verbandssammler Nord 11. Beschlußfassung über Kreditüberschreitungen beim Gemeindevoranschlag 1978 12. Festlegung der gemeindlichen Steuern, Abgaben und Gebühren für 1979 13. Vergabe von Lieferungen und Leistungen für das Altersheim: a) Türblätter b) Möblierung c) Bodenbeläge 14. Anschaffung eines Computers für die Gemeindeverwaltung 15. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Okt. 1978 16. Allfälliges - 2 - Erledigung: Zu 1. a) Gewerbescheinausstellungen: Ingeborg Böhler, Fattstr. 68, Handelsgewerbe; Imedia Werbung, Hubertusweg 16a, Werbungsmittler und Werbungsberater b) Konzessionserteilungen: Werner Fink, Elektroinstallationen, Inselstr. 3 d 2. a) Die Gemeinde Wolfurt erwirbt von Reinhard Bereuter, Wolfurt, Kesselstr. 38 die Gp. 1778/2 mit 6. 827 m2 (zum Preise von S 165, -- per m2) und verkauft als teilweise Gegenleistung dem Genannten die Gp. 833/2 mit 1002 m2 (zum Preise von S 660, -- per m2). (einstimmig) b) Unter der Voraussetzung, daß die Möglichkeit besteht, die Gp. 1800 mit einem Ausmaß von ca. 5004 m2 an die Fa. Eskimo-Iglo als Betriebsbauplatz weitervermitteln zu können, wird mit Engelbert Vonach, Wolfurt, Frickenescherweg 14 folgendes Grundtauschgeschäft abgeschlossen: Die Gemeinde Wolfurt übergibt an Engelbert Vonach die Gp. 1769 mit 6679 m2, die Gp. 1760 mit 13213 m2 und die Bp. 401 mit 91 m2 (zusammen 19983 m2) und erwirbt dafür von Genanntem die Gp. 1800 mit 5004 m2 und die Gp. 1728 mit 13897 m2 (zusammen 18901 m2). (einstimmig) GV. Helmut Schertler hat wegen Befangenheit an der Beschlußfassung nicht mitgewirkt. 3. Gemäß § 21 RPG. LGBl. Nr. 15/1973 wird ein ca. 1000 m2 großes Teilstück der Gp. 2653/3 von Freihaltefläche in Wohngebiet umgewidmet. (einstimmig) GV. Helmut Schertler hat wegen Befangenheit an der Beschlußfassung nicht mitgewirkt. 4. Die Gemeinde Wolfurt beantragt bei der Kommunalkredit AG Wien die Gewährung eines Darlehens in Höhe von S 15.000.000 und tritt gleichzeitig die Kredit-Valuta an die Speditionsfirma Gebr. Weiß, zum Bau von Speditionsanlagen beim Güterbahnhof unter der Voraussetzung ab, daß die Bedienung des Darlehens und der Annuitätendienst, sowie allfällige sonstige Verpflichtungen von der Fa. Gebr. Weiß übernommen werden. (einstimmig) 5. Dem Ansuchen der Fa. K. Doppelmayr & Sohn, Maschinenfabrik, Wolfurt vom 24.11.1978, worin die Verlängerung der mit Bescheid Zl. 153-1608/1976 v. 31.1.1977 auferlegten Frist für die Erstellung einer direkten Verbindungsstraße der neuen Werkshallen zur Dornbirnerstraße in südlicher Richtung bis zum 30.6.1980 beantragt wird, wird stattgegeben. (einstimmig) - 3 - Die Abhandlung dieses Punktes fand unter dem Vorsitz von GR. Ing. Jochen Böhler statt. Bgm. Hubert Waibel, GR. Anton Lingenhel und GV. Günter Muxel haben wegen Befangenheit nicht mitgewirkt. 6. Die schenkungsweise Übereignung von a) 180 m2 aus Gp. 850/1 (Paul und Adolf Schwerzler), b) 5 m2 aus Gp. 850/2 (Paul und Adolf Schwerzler), c) 70 m2 aus Bp. 46/1 (Cäcilia Domschitz und Franziska Schwerzler) und d) 65 m2 aus Gp. 850/3 (Paul und Ida Schwerzler) zum Zwecke der Vereinigung mit Gp. 3217 (Lauteracherstraße) wird angenommen.(einstimmig) 7. Die Berufung der Perfekt Werbung Graz gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 20.11.1978, Zl. 153-1700/1978 wird abgewiesen und die im Erstbescheid getroffene Entscheidung, wonach die an den Gartenzäunen bei den Gebäuden Flotzbachstr. 4, Bregenzerstr. 1 und Achstr. 18 angebrachten Werbetafeln zu entfernen sind, bestätigt, weil die Werbetafeln das Ortsbild nachteilig beeinflussen und außerdem geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer unnötigerweise abzulenken. (einstimmig) Die Abhandlung dieses Punktes fand unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Dr. Gerhard Hammer statt. Bgm. Hubert Waibel hat wegen Befangenheit nicht mitgewirkt. 8. Dem von den VKW vorgelegten Dienstbarkeitsvertrag, wonach für die Verlegung eines Hochspannungskabels und für ein Bauverbot mit Bestockungsbeschränkung auf einer Fläche von 65 m2 der Gp. 1720 eine Entschädigung von S 1.300, -- bezahlt wird, wird unter der Bedingung zugestimmt, daß das Hochspannungskabel so zu verlegen ist, daß dadurch die an derselben Stelle vorgesehene Errichtung einer Erschließungsstraße in keiner Weise behindert oder erschwert wird. (einstimmig) 9. Der Rechnungsabschluß des Wasserverbandes Hofsteig für das Jahr 1977 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je S 38.730.542, 96 wird genehmigt. (einstimmig) 10. a) Die Gemeinde Wolfurt verpflichtet sich, im Sinne des § 10 Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz in der Fassung der Novelle 1969, BGBl. Nr. 299, für die Rückzahlung samt Zinsen und Verzugszinsen des vom Wasserwirtschaftsfonds dem Wasserverband "Hofsteig" zum Bau einer Abwasserbeseitigungsanlage unter Zl. 576.006/41-V-6/78 gewährten Darlehens in der Höhe von S 900.000, --, in Worten: neunhunderttausend Schilling, als Bürge für den satzungsmäßigen Anteil zu haften. (einstimmig) - 4 - b) Die Gemeinde Wolfurt verpflichtet sich, im Sinne des § 10 Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz in der Fassung der Novelle 1969, BGBl. Nr. 299, für die Rückzahlung samt Zinsen und Verzugszinsen des vom Wasserwirtschaftsfonds dem Wasserverband "Hofsteig" zum Bau einer Abwasserbeseitigungsanlage unter Zl. 576.228/4-V-6/78 gewährten Darlehens in der Höhe von S 9, 450.000, --, in Worten: neun Millionen vierhundertfünfzigtausend Schilling, als Bürge für den satzungsmäßigen Anteil zu haften. (einstimmig) 11. Kreditüberschreitungen, wie sie in der Anlage zu dieser Verhandlungsschrift festgehalten sind und deren Bedeckung in Mehreinnahmen an Zinserträgen und an Lohnersätzen anderer Voranschlagsstellen, sowie an Entnahmen aus der Wasserwerks- und Kanalisationsrücklage erfolgen, werden genehmigt. (einstimmig) 12. Die Hebesätze und Tarife für Steuern und Abgaben werden für das Jahr 1979 in der bisherigen Höhe belassen, soweit sie nicht wie folgt neu festgelegt werden: a) Jahresbeiträge für den Besuch der Musikschule für ortsansässige Schüler: Einzelstunde Gruppenstunde a 2 Gruppenstunde a 3 Gruppenstunde a 4 u. mehr (einstimmig) S 2.200, -S 1.320, -S 1.100, -S 950, -- b) Tarife auf Grund der Wassergebührenordnung: Zu § 2 Abs. 1 " " lit. " " lit. " § 2 Abs. 2 " " lit. " " lit. " § 6 " " lit. lit. a b c lit. a b c lit. a b " " lit. c (einstimmig) S S S S S S S 16, -8, -4, -S 11.000, -5.500, -2.750, -S 13, -22, -26, -- c) Die Beitrags- und Gebührensätze auf Grund des Kanalisationsgesetzes werden wie folgt verordnet: § 1 Kanalisationsbeiträge (1) Die Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal mit einem Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3 m für die Abwasserbeseitigungsanlage in Wolfurt betragen S 1.750, -- und bilden gemäß § 12 KanalG. die Grundlage für die Berechnung der Kanalisationsbeiträge für das Jahr 1979. (2) Unter Berücksichtigung des Beitragssatzes von 12% beträgt daher der Mulitplikationsfaktor S 210, --. - 5 - § 2 Kanalbenützungsgebühren (1) Die jährlichen Tilgungskosten für die Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage gem. § 22 Abs. 1 lit. d Kanalisationsgesetz werden wie folgt festgelegt: a) Für die Ortsanlage mit 5% der Errichtungskosten. b) Für die Verbandsanlagen beim Wasserverband Hofsteig mit 4% der Errichtungskosten. (2) Der gemäß § 22 KanalG. für das Jahr 1979 verrechenbare Aufwand beträgt S 1.660.452, 83. (3) Der voraussichtlich zur Verrechnung gelangende Wasserverbrauch errechnet sich mit 255.450 m3. (4) Die Kanalbenützungsgebühr beträgt daher pro m3 § 3 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung gilt ab dem 1. Jänner 1979. (2) Die Kanalgebührenordnung für 1978, beschlossen in der Gemeindevertretungssitzung am 29.12.1977 tritt mit 31.12.1978 außer Kraft. (einstimmig) d) Forstaufsichtsumlage: 7% des forstwirtschaftlichen Einheitswertes. (einstimmig) 13. Für den Bau des Altersheimes werden folgende Lieferungen und Leistungen vergeben: a) Türblätter an Fa. Die Küche, Egon Gasser, Wolfurt laut Angebot vom 9.12.1978 (Variante) zum Preise von S 197.495, --. (einstimmig) b) Zimmermöbel an Fa. Anton Niederer, Dornbirn, laut Angebot vom 11.12.1978 zum Preise von S 945.560, --. (1 Gegenstimme) c) Verlegen von Linoleumbelägen an Fa.Österle KG., Dornbirn laut Angebot vom 12.12.1978 zum Preise von S 78.400, --. (einstimmig) d) Verlegen von Fertigparkett "Parkett Eiche - Stab" an Fa. Karl Aichholzer, Wolfurt laut Angebot vom 10.12.1978 zum Preise von S 380.400, --. (einstimmig) e) Verlegen von Teppichböden "Girloon-Girnova" an Fa. Karl Aichholzer, Wolfurt laut Angebot vom 10.12. 1978 zum Preise von S 136.900, --. (einstimmig) - 6 - 14. a) Die mit Gemeindevertretungsbeschluß vom 24.11.1977 beschlossene Beitrittserklärung zum Verband Vorarlberger Gemeinderechenzentrum wird rückgängig gemacht. (einstimmig) b) Für die Gemeindeverwaltung wird ein Büro-Computer P 312/4/8/K P/FD 4 mit den entsprechenden Gemeindeprogrammen und inkl. Zubehör bei der Fa. Philipps Data System, Wien auf Grund des Angebotes vom 5.12.1978 zum Preise von S 633.755, -- zuz. 18% MWSt. angekauft. (einstimmig) 15. Nachdem gegen die Abfassung der Verhandlungsschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.10.1978 kein Einwand erhoben wird, wird diese für genehmigt erklärt. 16. Der Bürgermeister wünscht allen Mitgliedern der GeJahreswechsel Glück und Gottes Segen. Namens der Gemeindevertretung erwidert Vizebürgermeister Dr. Gerhard Hammer die Wünsche und dankt dem Bürgermeister für seine aufopfernde und erfolgreiche Tätigkeit im Jahre 1978. Schluß der Sitzung: 23:10 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: [Anhang] [- 7 -] KREDITÜBERSCHREITUNGEN im Haushaltsjahr 1978 VSt. Text Bedeckung Voranschlag 1978 Mehrerfordernis 019.723 Repräsentationskosten 10.000 5.000 131.727 Kosten der Feuerbeschau 8.000 15.700 134.751 Kostenersatz an das Land für den 63.000 6.800 Waldaufseher 211.1.043 Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände einschließlich Turn- und Spielgeräte 14.400 4.200 211.1.400 Geringwertige Lehrmittel, sonstige Lehrmittel und Ersatzteile 4.500 8.500 211.1.614 Instandhaltung Gebäude 60.000 20.000 211.2.010 Neu- und Erweiterungsbauten 65.000 58.000 211.2.043 Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände einschließlich Turn- und Spielgeräte 16.000 52.000 211.2.400 Geringwertige Lehrmittel, sonstige Lehrmittel und Ersatzteile 8.000 3.200 211.2.614 Instandhaltung Gebäude 30.000 21.000 211.2.618 Instandhaltung Einrichtung 1.000 3.000 211.2.613 Telefon 5.000 5.700 212.001 Grunderwerb für Hauptschulen 2.000.000 81.000 212.043 Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände einschließlich Turn- und Spielgeräte 17.000 55.000 212.454 Reinigungsmittel 23.000 6.100 212.457 Bücher, Zeitungen, Drucksorten 6.000 14.700 212.523 Geldbezüge der Aushilfskräfte 25.000 3.600 212.614 Instandhaltung Gebäude 50.000 32.000 212.618 Instandhaltung Einrichtung 15.000 18.400 214.753 Beiträge zum Betriebsaufwand anderer 50.000 17.400 Gemeinden 240.2.043 Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände 6.400 6.400 einschließlich Spielgeräte 370.729 Wolfurt-Film 30.000 33.400 390.768 Heizmaterial für Pfarrhof 13.000 4.100 512.728 Schutzimpfungen, Desinfektionen 7.000 3.600 516.458 Schulgesundheitsdienst -Zahnkariesverhütung 1.000 2.100 840.001 Erwerb von Grundstücken 5.000.000 363.000 ________ 910.823 Zinsen von Einlangen bei Geldinstituten 844.700 [- 8 -] 610.729 Verschiedene Ausgaben beim Bau und bei der Erhaltung von Bundesstraßen 1.000 8.400 612.400 Geringwertige Gegenstände, Materialien Ersatzteile 5.000 6.600 612.611 Erhaltung von Gemeindestraßen 120.000 56.000 617.400 Geringwertige Gegenstände, Materialien, 4.000 3.300 Ersatzteile 617.451 Brennstoffe 13.000 6.000 639.612 Instandhaltung von Verbauungsanlagen 100.000 20.000 640.729 Sonstige Aufwendungen für Einrichtungen 1.000 3.000 und Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung 680.776 Zuschüsse für die Errichtung von 1.000 8.300 öffentlichen Fernsprecheinrichtungen 719.756 Verschiedene Beiträge zur Förderung 35.000 3.200 der Land- und Forstwirtschaft 770.611 Spazier- und Wanderwege 5.000 3.000 813.729 Verschiedene Ausgaben 13.700 30.000 814.729 Eigene Räumkosten 50.000 200.000 816.050 Neu- und Ausbau 120.000 10.000 831.729 Verschiedene Ausgaben 1.000 2.000 846.614 Instandhaltung 1.000 900 ________ 360.700 612.817 Lohnersätze von anderen Voranschlagstellen 360.700 [- 9 -] 810.004 Grunderwerb für die Wasserversorgung 100.000 978.000 810.043 Anschaffung von Wasserzählern 20.000 31.700 810.050 Neu- und Erweiterungsbauten Rohrnetz, 3.000.000 1.616.000 Quellfassung udgl. 810.400 Geringwertige Gegenstände, Materialien 5.000 1.200 Ersatzteile 810.612 Instandhaltung der Anlagen 100.000 54.000 810.614 Instandhaltung Gebäude 1.000 6.500 810.618 Instandhaltung Wasserzähler 120.000 61.000 _________ 2.748.400 Zuführung an Rücklagen 2.768.400 ========================= 811.600 Strom 811.939 Zuführung an Rücklagen 5.000 15.800 15.800