19760923_GVE015

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Letzte Änderung 29.05.2021, 10:35
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1976-09-23
Erscheinungsdatum 1976-09-23
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Inhalt des Dokuments

- 1 - GEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 23. Sept. 1976 stattgefundene 15. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gde.Sekr. August Geiger Anwesend: 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Heinrich Beuchert, Egon Gasser, Willi Abler und Kurt Juen Entschuldigt: GR. Theo Pompl, GV. Hubert Schwärzler, GV. Dr. Elisabeth Längle, GV. Ing. Helmut Küng, GV. Günther Muxel und GV. Remigius Brauchle Ort: Sitzungssaal Beginn: 20.15 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Aufnahme eines Darlehens aus dem Wasserwirtschaftsfonds zur Herstellung des Kanalstranges Nr. 54 3. Revision der Kindergartengebühren 4. Vergabe von Arbeiten an der Bützestraße: Straßenverbreiterung und Gehsteigbau an der Westseite 5. Vergabe von Arbeiten für das Altersheim und Alters- und Chronisch-Kranken-Pflegestation: a) Sanitäre-, Heizungs- und Lüftungsanlage b) Stark- und Schwachstrominstallationen 6. Stellungnahme zum Ausbau der Flotzbachstraße 7. Ansuchen um Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens: Schützengilde Wolfurt 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. August 1976 9. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Gewerbescheinausstellung: N. Magenbauer, Achstr. 63, Radio- und Fernsehtechniker b) Gewerbescheinlöschung: A. Schulz, Bützestr. 39, Handel mit Elektroartikeln c) Neuzugang beim Lehrkörper der Hauptschule: Heinrich Köb - 2 - d) Der Bürgermeister berichtet über die bislang durchgeführten Recherchen im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Verbrauchermarktes an der Achstraße. e) Die Firma Roylon bestreitet das Wiederkaufsrecht der Gemeinde an der Gp. 410/5, sodaß nunmehr in einem gerichtlichen Prozeß diese Rechtsfrage zu klären ist. f) Josef Böhler hat trotz ablehnenden Baubescheides einen Stiegenaufgang beim Haus Dornbirnerstraße 4 errichtet und gegen den sofort erlassenen Baueinstellungsbescheid, der von ihm mißachtet wird, Berufung erhoben. g) Eine neuerliche Besprechung wegen dem Bau einer polytechnischen Schule in Bregenz zeitigte eine wesentliche Reduzierung des Raumprogrammes, außerdem wird die Stadt Bregenz einen neuen Finanzierungsplan vorlegen. h) Da Tanklöschfahrzeuge demnächst eine wesentliche Preissteigerung erfahren werden, sind Verhandlungen wegen vorzeitiger Anschaffung im Gange. 2. Die Gemeinde Wolfurt erklärt die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des Bundesministeriums für Bauten und Technik (Wasserwirtschaftsfonds) vom 5.8.1976, Zl. 575.059/5-V-6/76 betreffend die Gewährung eines rückzahlbaren Fondsdarlehens in Höhe von S 1, 700.000, -- für den Bau der Abwasserbeseitigungsanlage (Bauabschnitt 04). (einstimmig) 3. Für den halbtägigen Besuch eines Kindergartens wird ab September 1976 ein Betrag in Höhe von S 30, -- excl. MWSt. pro Monat erhoben. (einstimmig) 4. Die Errichtung eines 1, 50 m breiten Gehsteiges an der Bützestraße, sowie eine gleichzeitig durchzuführende Straßenverbreiterung um 0, 60 m wird der Firma Baugesellschaft Nägele, Sulz entsprechend dem Angebot vom 9.8.1976 übertragen. (einstimmig) 5. Für den Bau des Altersheimes und der Altenpflegestation werden Arbeiten an die jeweiligen Bestbieter wie folgt vergeben: a) Heizungs-, Sanitäre- und Lüftungsanlagen an Fa. Kurt Dür, Wolfurt laut Angebot vom 30.8.1976 im Gesamtbetrag von S 2.371, --. (einstimmig) b) Elektroinstallationen an Fa. Willi und Vögel, Schwarzach laut Angebot vom 22.9.1976 im Gesamtbetrag von S 1.010.547, 45. (einstimmig) c) Erdungs- und Blitzschutzanlage an Fa. Willi und Vögel, Schwarzach laut Angebot vom 2.9.1976 zum Preise von S 22.913, --. (einstimmig) - 3 - 6. a) Dem Projekt des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 27.8.1976 betreffend den Ausbau der unteren Flotzbachstraße wird zugestimmt. b) Von den beidseits vorgesehenen Gehsteigen soll vorerst nur der nördliche, soweit er lt. Flächenwidmungsplan im Baugebiet liegt, erstellt werden. c) Betreffend der Grundablöse wird gem. §§ 6 und 10 des Straßengesetzes, LGBl. Nr. 8/1969 verordnet: § 1 (1) 30% der beim Bau der Flotzbachstraße (ohne Gehsteig) aufzuwendenden Grundablösekosten werden von den Eigentümern jener Grundstücke erhoben, die durch die Straße mittelbar oder unmittelbar erschlossen werden und durch den Bau der Straße einen dauernden Vorteil erlangen. (2) Die beitragspflichtigen Grundstücke sind im Lageplan vom 23.9.1976 festgehalten. § 2 Grundeigentümern, die den für den Bau der Flotzbachstraße benötigten Grund kostenlos abtreten, werden die Beiträge gem. § 1 erlassen. § 3 (1) Die bestehende Straße wird durchschnittlich um 1, 60 m verbreitert, woraus sich bei gleichmäßiger Grundinanspruchnahme eine Abtretungsverpflichtung von 0, 80 m2 je Laufmeter angrenzendes Grundstück ergibt. (2) Grundeigentümer, von denen mehr Grund beansprucht wird, als sich aus einer gleichmäßigen Inanspruchnahme gemäß Abs. 1 errechnet, haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Mehrabtretungsfläche, ohne die Begünstigung gem. § 2 zu verlieren, wenn sie jene Fläche, die sich bei gleichmäßiger Inanspruchnahme errechnet, kostenlos abtreten. § 4 (1) Von Grundeigentümern, von denen für den Bau eines Gehsteiges an der Flotzbachstraße Grund erworben wird, werden Beiträge wie folgt erhoben: a) 50% der Grundablösekosten und b) 50% der von der Gemeinde Wolfurt aufzuwendenden Baukosten. (2) Diese Beiträge entfallen, wenn der Grundeigentümer den für den Gehsteig erforderlichen Grund kostenlos abtritt. (einstimmig) 7 Der Schützengilde Wolfurt wird gem. § 9 GG die Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens auf der Sportbekleidung sowie auf Medaillen und Ehrenpreisen erteilt. (einstimmig) - 4 - 8. Gegen die Abfassung der Verhandlungsschrift der 14. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben. 9. Verschiedene Probleme (Terminnot bei Vergabe von größeren Arbeiten, Bauzeit Flotzbachstraße, Projekt der VoGeWoSi am Rebberg) werden erörtert. Schluß der Sitzung um 22:40 Uhr Der Schriftführer: Der vorsitzende: