20190130_GVE028

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Letzte Änderung 29.05.2021, 10:56
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2019-01-30
Erscheinungsdatum 2019-01-30
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 30. Jänner 2019, stattgefundene 28. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzende: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Vizebgm. Angelika Moosbrugger GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Martin Köb, Ing. Roman Reiter, DI Simone Burtscher, Wolfgang Simma, Wolfgang Schwärzler, Ingo Schönenberger, Ursula Molitor, Hermann Schertler und Mag. Oliver Natter GV Barbara Geißler, GV Harald Greber, GV Ing. Clemens Mohr, GV Dipl.-Bw Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger, Bgm. Christian Natter, GR Dr. Paul Stampfl, GR Christine Stark, GV Dr. Daniela Taxer-Theurer Kultursaal 20:05 Uhr Die Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ein besonderer Gruß gilt dem Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker. Da keine Abänderungsanträge vorgebracht werden, gilt die Tagesordnung wie ausgesendet als genehmigt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Bürgeranfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Vorlage von Voranschlägen für 2019 a) MG Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG b) Sozialdienste Wolfurt gemeinnützige GmbH c) Wasserverband Hofsteig (ARA Hard) d) Landbus Unterland e) Linksseitige Achwuhrkonkurrenz (LAWK) f) Polytechn. Schulerhalterverband g) ASZ Hofsteig h) Wasserverband Bregenzerach Unterlauf i) Wasserverband Schwarzach-Rickenbach Gemeindehaushalt 2019 a) Vorlage des Voranschlages b) Feststellung der Finanzkraft Änderung der Friedhofsordnung und Erlassung einer Arkadenordnung Erhöhung Baunutzungszahl Erweiterung Werk 2 Dammstraße 64 auf GST-NR 410/73 u. 410/101 (Fa. PAWAG Verpackungen GmbH) Verpachtung Cubus-Gastronomie Grundstücksangelegenheiten a) Optionsvertrag PattPack, GST-NR 410/5 10. 11. 12. b) Verzicht auf Ausübung Vor- und Wiederkaufsrecht Grundkauf Hörburger/LTW Änderung des Beschlusses vom 13.12.2017: Subvention Sanierung Pfarrhaus Genehmigung der Verhandlungsschrift der 27. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.12.2018 Allfälliges Erledigung: zu 1. a) Dietmar Gasser erkundigt sich namens und auftrags von Ruth Böhringer, warum die Kanal- und Wassergebühren 2016 falsch berechnet und weshalb die Gemeinde auf ihre mehrfachen Urgenzen nicht reagiert habe. Auch habe Vizebürgermeisterin Angelika Moosbrugger den Sachverhalt in einem Artikel im Wann & Wo falsch dargestellt. Er stellt die Frage, wer sich an den Mehreinnahmen bereichert habe. Vizebgm. Angelika Moosbrugger verliest daraufhin Ihre Stellungnahme an die Redaktion von Wann & Wo, die redaktionell bedingt auszugsweise wiedergegeben wurde. Sie stellt weiters klar, dass sie von diesem Thema erst im Herbst 2018 erfahren habe und dass in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit der Gemeindeinformatik nach Lösungen für eine praktikable Aufrollung gesucht und nunmehr gefunden wurden. Da sämtliche Einnahmen aus Wasser- und Kanalgebühren zweckgebunden sind, könne eine Bereicherung ausgeschlossen werden. b) Dietmar Gasser fragt nach, wie die Auszahlungen aufgrund der mangelhaften Entschädigungsverordnung vom September 2018 rückabgewickelt werden. Dazu verliest Vizebgm. Angelika Moosbrugger die Rechtsauskunft der Aufsichtsbehörde, nach welcher die Verordnung nicht nichtig, sondern aufhebbar sei, weshalb die Bezüge auf einer gültigen rechtlichen Basis ausbezahlt wurden und deshalb nicht zurückzuzahlen sind. 2. a) Vizebgm. Angelika Moosbrugger teilt mit, dass Bgm. Christian Natter nach seiner längeren, krankheitsbedingten Auszeit mit 4.2.2019 wieder in den Dienst treten werde. Sie bedankt sich bei den Mandataren für die angenehme Zusammenarbeit und Unterstützung. Ein weiterer Dank gilt den Bediensteten. b) Bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr trat der langjährige Kommandant Gerhard Pehr ins 2. Glied zurück. Neuer Kommandant ist Johannes Battlogg. c) Kürzlich wurde der Sparmarkt Unterlinden unter der neuen Leitung von Michaela Frohnwieser wiedereröffnet. Neben diversen Änderungen im Sortiment wurden auch neue Öffnungszeiten eingeführt. 3. Zu den diversen erläuterten und für nicht dringlich erklärten Gesetzesbeschlüssen wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Nachstehende Voranschläge von Gemeindegesellschaften bzw. Gemeindeverbänden werden zur Kenntnis gebracht: a) Der Voranschlag 2019 der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 4.174.200, 00, bei einer Kapitalzuführung durch die Gemeinde in Höhe von EUR 3.897.600, 00, vor. b) Der Voranschlag 2019 der Sozialdienste Wolfurt gGmbH mit Einnahmen von EUR 4.068.400, 00 und Ausgaben von EUR 4.088.485, 00 was einem budgetären Abgang von EUR 20.085, 00 entspricht; c) Der Voranschlag 2019 des Wasserverbandes Hofsteig mit prognostizierten Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 8.674.900, 00; d) Der Voranschlag 2019 des Gemeindeverbandes Landbus Unterland mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 25.332.600, 00. Der Anteil von Wolfurt beläuft sich auf EUR 643.088, 00; e) Der Voranschlag 2019 der LAWK mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 117.200, 00; f) g) h) i) Der Voranschlag 2019 der Polytechnischen Schule mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 393.800, 00; Der Voranschlag 2019 des Gemeindeverbands Abfallsammelzentrum Hofsteig mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 627.500, 00; Der Voranschlag 2019 des Wasserverbandes Bregenzerach Unterlauf mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 4.819.815, 11; Der Voranschlag 2019 des Wasserverbands Schwarzach-Rickenbach mit Einnahmen und Ausgaben von EUR 139.500, 00. 5. a) Eingangs bedankt sich die Vorsitzende beim Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker, der hauptverantwortlich für die Budgeterstellung zeichnet, und seinen Mitarbeiterinnen für die Vorbereitungsarbeiten. Ein weiterer Dank gilt den Gemeinderäten und dem Finanzausschuss. Der Gemeindehaushalt 2019 wird der Gemeindevertretung in der gewohnten Form anhand einer von der Finanzabteilung erstellten Powerpoint-Präsentation vorgestellt. Das Budget der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 2019 liegt mit EUR 34.331.000, 00 in etwa der gleichen Höhe, wie im Vorjahr. Zu den Maastrichtzielen leistet die Gemeinde mit EUR 5.451.000, 00 wieder einen kräftigen Beitrag. Rücklagenbildungen von EUR 21.600, 00 stehen 2019 Rücklagenauflösungen von EUR 235.000, 00 gegenüber. Als größte Ausgaben sind für den Neu- und Umbau Campus Bütze in Form einer Beteiligung an der GIG EUR 4.400.000, 00, für Neu- und Erweiterungsbauten bei der Wasserversorgung EUR 1.300.000, 00, für Grunderwerb 1.175.000, --, für Neubau Gemeindestraßen EUR 1.155.800, 00 für Neu- und Erweiterungsbauten Kanal EUR 795.000, 00, für Instandhaltung von Straßen EUR 533.400, 00, für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges EUR 522.000, 00, für die Instandhaltung des Kanalnetzes EUR 450.000, 00 und für den Ausbau von Gräben EUR 380.000, -- vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Umlagen 2019 wieder um rund EUR 410.000, 00 auf insgesamt EUR 6, 68 Mio. (Sozialhilfe EUR 3.044.000, 00, Spitalskosten EUR 1.846.000, 00 Landesumlage EUR 1.792.200, 00). Die im Beschäftigungsrahmenplan vorgesehenen Veränderungen spiegeln sich auch bei den Personalkosten wieder. Insgesamt sind 2019 an Personalkosten EUR 6, 92 Mio. aufzuwenden. Die Verschuldung ohne Gemeindegesellschaften liegt pro Kopf nun bei EUR 529, 37. Im Vergleich beträgt der Landesschnitt bei EUR 1.917, 00 (Vergleichsjahr 2017 ohne GIG‘s). Die Einnahmensituation darf, sowohl was die eigenen Steuern, wie auch die Ertragsanteile anlangt, als durchwegs positiv bezeichnet werden. Die Ertragsanteile steigen im Jahr 2019 auf nunmehr EUR 8.025.100, 00. Auch bei der Kommunalsteuer ist die Entwicklung mit einer Zunahme von EUR 7, 6 Mio. auf EUR 8, 02 Mio. äußerst erfreulich. Für Vermietung und Verpachtung sind EUR 692.200, 00, für die Grundsteuer EUR 845.500, 00 ausgewiesen. Die freie Finanzspitze von EUR 3, 24 Mio. bietet der Gemeinde auch weiterhin einigen Handlungsspielraum. Der Voranschlag wird in traditioneller Form gruppenweise durchbesprochen. Dabei werden die Fragen der Mandatare zu den einzelnen Budgetpositionen beantwortet. Für die Zukunft wird festgehalten, dass die Transportkosten für den Schwimmkurs VS Mähdle unter der Haushaltsstelle 2112, 6200 budgetiert sind. Der Voranschlag der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 2019 wird gemäß § 73 GG wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 26.699.900, 00 Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 7.631.100, 00 Gesamteinnahmen EUR 34.331.000, 00 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger EUR EUR EUR 23.661.200, 00 10.669.800, 00 34.331.000, 00 einstimmig b) Die Finanzkraft für das Jahr 2019 wird gemäß GG mit EUR 15.958.800, 00 festgestellt. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger einstimmig Abschließend bedankt sich die Vorsitzende nochmals bei Gerald Klocker und seinem Team für die perfekte Vorbereitung und Unterstützung für ihr „1. Gemeindebudget“. 6. Nach Erläuterung der Vorgeschichte durch die Vorsitzende und einer kurzen Diskussion werden die Arkadenordnung und damit zusammenhängend auch eine kleine Änderung der Friedhofsordnung laut Beilage beschlossen. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 1 Gegenstimme (GV Sylvia Schober) 7. Für den Zubau einer Produktionshalle samt Nebenräumen beim bestehenden Werk 2 auf GST-NR 410/73, 410/101 wird einer Erhöhung der Baumassenzahl auf 339, 6 zugestimmt. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger einstimmig Über Anregung der SPÖ-Fraktion wird die Verkehrsführung nochmals im Ausschuss für Dorfentwicklung und Raumplanung behandelt. 8. Die Cubus-Gastronomie wird für die Dauer von 5 Jahren gemäß vorgelegtem Pachtvertrag an die Meyer’s Genussfabrik GmbH, Sulz, verpachtet. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger einstimmig Die Anregungen von EM Ing. Roman Reiter hinsichtlich einer Überbindung der gewerblichen Betriebsanlagengenehmigung und von GV DI Martin Reis durch die Cubus-Verpachtungen (Gastronomie und Verwaltung) die bestehenden Vereinbarungen mit den seinerzeitigen Kartellvereinen nicht zu beschränken, werden in Vormerk genommen. 9. a) Die im Zusammenhang mit den m seinerzeitigen Abschluss des Baurechtsvertrages mit der Fa. PAWAG hinsichtlich GST-NR 410/5 getroffene Optionsvereinbarung betreffend eine Verlängerung des Baurechts wird um eine – alternative - Kaufoption erweitert. Die Anregungen von GV DI Martin Reis bei Wiederkaufspreis klarzustellen, dass es sich nur um den Grund ohne Gebäude handelt sowie von GV Johannes Böhler bzw. EM Ursula Molitor, dass der Wiederkaufsgrund „Nutzung als Parkplatz“ auf „überwiegende Nutzung als Parkplatz“ zu ändern sei, sind in den Vertrag einzubauen. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger einstimmig b) Nach Erläuterung der Vorgeschichte durch die Vorsitzende und einer längeren und intensiven Diskussion, in der insbesondere das doch sehr kurzfristige Abgehen von der seinerzeitigen Kaufsbegründung durch die Fa. Hörburger und die hohe Wertdifferenz zwischen den seinerzeitigen Verkauf durch die Gemeinde und dem nunmehrigen Verkaufspreis heftig kritisiert werden, wird beschlossen, auf das eingeräumte Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht zu verzichten. Der von EM Ursula Molitor angeregten Beibehaltung des Wiederkaufsrechtes auch für die nunmehrige Käuferin, die Lagertechnik Wolfurt, wird nicht nähergetreten. Über den Verzicht auf die beiden Rechte wird getrennt abgestimmt. Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 5 Gegenstimmen (GV Mag. Michaela Anwander, GV Dr. Martin Lindenthal, GR Michael Pompl, GV Peter Grebenz, GV Jadranko Lesic) Verzicht auf die Ausübung des Wiederkaufsrechtes Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 4 Gegenstimmen (GV Mag. Michaela Anwander, EM Ursula Molitor, GV Dr. Martin Lindenthal, GR Yvonne Böhler) Von GV Alfred Köb wird angeregt, hinkünftig in derartige Verträge auch eine Klausel mit aufzunehmen, dass die Gemeinde bei einem Weiterverkauf innert bestimmter Frist auch am „Veräußerungsgewinn“ beteiligt werden müsse. 10. Die Vorsitzende berichtet über die gelungene Sanierung des Pfarrhauses, das sich bereits auch als „offenes Haus“ für die Bevölkerung etabliert. Sie erläutert weiters die von der Pfarre vorgelegte Finanzierungsplanung. Sie hält fest, dass es keine schriftliche Zusage über eine Erhöhung der Förderung auf 20% der tatsächlichen Baukosten gebe. Allerdings sei, im Glauben, dass sich die Diözese nie und nimmer zu einer 20%-igen Förderung bewegen lasse, eine mündliche Koppelung an die Förderungshöhe der Diözese vorgenommen worden. Der nunmehrige höhere Fördersatz sei dem Verhandlungsgeschick des Pfarrkirchenrates zu verdanken. In der folgenden sehr divergierenden Diskussion werden kurz zusammengefasst nachstehende Standpunkte vertreten:  Anerkennung der höheren Baukosten und Beibehaltung des beschlossenen Fördersatzes von 15% mit Anrechnung der Althaussanierungsförderung auf das Gesamtpaket (GV Mag. Michaela Anwander)  Förderung 20% aber Einzahlung des die Heizkosten übersteigenden Betrages aus der „Heizkostenabgeltung“ in einen Reparaturfond sowie Bindung dieser Abgeltung an eine Nutzung für pfarrliche Zwecke (GV Andreas Gorbach). Laut Aussage der Vorsitzenden hat die Pfarre zugesagt, dass die Heizkosten übersteigenden Beträge auch für bauliche Aufwendungen für das Pfarrhaus verwendet werden.1  Förderung der thermischen Sanierung und der hohen Heizkostenabgeltung passen nicht zusammen (GV Othmar Gratt)  Förderungshöhe bei Mitberücksichtigung des öffentlichen Interesses zwar hoch, aber gerechtfertigt (GV Manfred Schrattenthaler, GR Yvonne Böhler)  Sonstige Grundstücke der Pfarre werden nicht angegriffen, Beispielwirkung bei Förderungsansuchen sonstiger Religionsgemeinschaften (GV Jadranko Lesic) Um eine Stellungnahme zum Vorschlag, die „Heizkostenabgeltung“ an eine pfarrliche Nutzung des Pfarrhauses zu binden, gebeten, erläutert der als Zuschauer anwesende Vertreter des Pfarrkirchenrates Dr. Egon Mohr, dass die Pfarre eine breite Palette an Leistungen für die Ortsbevölkerung biete. Er hebt als eine dieser Leistungen die Pfarrkrankenpflege, die nicht konfessionell gebunden sei und im Vergleich zu beispielsweise Lauterach eine sehr kostengünstige Lösung darstelle, hervor. Bei einem Vergleich dieser Leistungen mit der gewünschten Zweckbindung der „Heizkostenabgeltung“ fehle die Verhältnismäßigkeit. Auch führe 1 Geändert laut TOP 8. der 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.3.2019 eine solche Bindung zukünftig nur zu Auslegungsproblemen, wie sie aus dem Holzliefervertrag bereits sattsam bekannt seien. Von EM Ursula Molitor und GR Michael Pompl wird abschließend noch die teilweise nicht nachvollziehbare Kommunikation der Pfarre zu diesem Thema kritisiert. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2017 wird dahingehend abgeändert, dass der Fördersatz der Gemeinde für die Sanierung des Pfarrhauses (ohne Berücksichtigung der Althaussanierung) von den zugesagten 15% auf 20% erhöht wird. Als Berechnungsbasis werden nunmehr mit EUR 1.000.000, 00 endgültig fixierten Sanierungskosten herangezogen. Die Förderung beträgt damit ohne Althaussanierungsförderung EUR 200.000, --. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 12 Gegenstimmen (GV Mag. Michaela Anwander, GV Othmar Gratt, GV Dr. Martin Lindenthal, GR Michael Pompl, GV Peter Grebenz, GV Jadranko Lesic, GV Sylvia Schober, GV Andrea Peter, GV Andreas Gorbach, EM Martin Köb2, EM Wolfgang Simma, GV Brigitte Feuerstein) 11. Da keine Änderungsanträge vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 27. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.12.2018 als genehmigt. 12. a) b) c) d) Über Anfrage von GV Peter Grebenz gibt die Vorsitzend bekannt, dass das Projekt Zentrumsverbauung/Seniorenheimneubau mit der Rückkehr des Bürgermeisters wieder Fahrt aufnehmen werde. GR Michael Pompl weist nochmals auf die Besichtigungsmöglichkeit des Wohnbauprojekts Lerchenstraße am 7.3.2019 hin. Anmeldungen sind bis 22.2.2019 bei Angelika Köb möglich. Die Anfrage von Sylvia Schober, weshalb die Zäune beim Straßenprojekt Funkenweg von der Gemeinde bezahlt wurden wird von GR Robert Hasler dahingehend beantwortet, dass nur bestehende Zäune bzw. Zäune aufgrund bestehender Vereinbarungen ersetzt wurden. Zum Hinweis von GV Othmar Gratt, dass die Hofsteigkarte in den Spargeschäften nicht richtig funktioniere erläutert Gerald Klocker, dass tatsächlich noch technische Probleme bestünden, an deren Behebung aber intensiv gearbeitet werde. Schluss der Sitzung: 23:15 Uhr Der Schriftführer: 2 Die Vorsitzende: Geändert laut TOP 8. der 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.3.2019 VERORDNUNG über die Abänderung der Friedhofsordnung für die Friedhöfe bei der Pfarrkirche zu St. Nikolaus Wolfurt vom 29.6.1989 in der Fassung vom 15.5.2013 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 30.1.2019 §1 § 7 Abs 2 lit. c) hat zu lauten: c) Sofern eine Verlängerung möglich ist (siehe vorstehende lit. b), die Voraussetzungen für eine Verlängerung vorliegen (siehe auch Arkadenordnung) und bei gewöhnlicher Sterblichkeit ausreichend Grabstätten zur Verfügung stehen, so hat der Bürgermeister einem Ansuchen um Verlängerung stattzugeben. §2 Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung in Kraft. Arkadenordnung erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 30.1.2019 gemäß § 31 Bestattungsgesetz, LGBl 58/1969 und § 5 Abs 6 der Friedhofsordnung vom 29.6.1989 i.d.g.F. §1 Vorbemerkungen 1. Die Arkaden werden zufolge der zwischen der röm.-kath. Pfarrkirche zu St. Nikolaus und der Marktgemeinde Wolfurt abgeschlossenen Vereinbarung vom 29.6.1989 als Gemeindefriedhof durch die Marktgemeinde Wolfurt verwaltet. 2. Der Erwerb, die Erhaltung der Baulichkeiten, das Begräbnisrecht, die Verwaltung und anderes mehr wurden in gesonderten Statuten, die einen Anhang zur konfessionellen Friedhofsordnung vom 21.3.1955 bildeten, geregelt. 3. Soweit in dieser Arkadenordnung keine abweichenden Anordnungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Friedhofsordnung analog. §2 Begräbnisrecht In einem Arkadengrab können alle jene Verstorbenen beerdigt werden, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung aufgrund der seinerzeitigen Bestimmungen der Arkadenordnung (siehe § 1 Abs 2) ein Anrecht erworben haben. Ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten hinsichtlich des Begräbnisrechtes die Bestimmungen der Friedhofsordnung. §3 Grabstätten 1. An Grabstätten sind in den Arkaden folgende Sondergräber vorgesehen: a) Familiengräber b) Gemeinschaftsgrab zur Urnenbestattung 2. a) Für die Ausmaße der Grabstätten laut Abs 1 lit a) gelten die Bestimmungen des § 5 Abs 4 lit a) sinngemäß. b) Das Gemeinschaftsgrab laut Abs 1 lit b) wird als Gruft durch die Gemeinde errichtet und dient ausschließlich zur Urnenbestattung. §4 Grabdenkmale 1. Grabdenkmale für Gräber laut § 3 Abs 1 lit. a) sind an der hinteren Wand (Rückwand) der Arkade anzubringen. 2. Die Anbringung von Grabdenkmalen für Urnen laut § 3 Abs 1 lit. b) ist ausschließlich der Friedhofsverwaltung vorbehalten. §5 Instandhaltung des Arkadenbauwerks Die Baulichkeit der Arkaden stellt eine Besonderheit der Wolfurter Friedhöfe dar und unterliegt daher hinsichtlich der Instandhaltung einem Sonderstatus. 1. Bei Neuzuweisung einer Arkade hat der Nutzungsberechtigte einen Einmalerlag für vergangene Instandsetzungs- und Wartungskosten der Gemeinde in Höhe von EUR 2.200, -zu entrichten. 2. Die Instandhaltungsaufgaben am Gebäude (Mauerwerk, Außenputz, Dach, Regenwasserableitung) obliegen der Marktgemeinde Wolfurt als Friedhofsverwalterin. 3. Die Kosten Instandhaltung laut dem vorigen Punkt 2. sowie der Wartungskosten sind nach dem Schlüssel 50% Gemeinde und 50% sonstige Arkadennutzungsberechtigte aufzuteilen. Die Kosten sind binnen 4 Wochen nach Vorschreibung durch die Gemeinde zur Zahlung fällig. 4. Im Kostenbeitrag der Gemeinde sind auch die anteiligen Kosten für das Urnengemeinschaftsgrab und den Durchgang zum Terrassenfriedhof mit umfasst. 5. Für die innenliegenden Teile der Arkaden ist jeder Arkadennutzungsberechtigte eigenverantwortlich. Sollte der Arkadennutzungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist er von der Gemeinde schriftlich unter Setzung einer Frist zur Durchführung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht fristgerecht entsprochen, werden die Arbeiten auf Kosten des Arkadennutzungsberechtigten durch die Gemeinde beauftragt. 6. Diese Kostentragungsbestimmung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der jeweils vorgeschriebenen Grabstätten- bzw. Verlängerungsgebühren laut Friedhofsgebührenordnung. §6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die konfessionellen Arkadenordnung vom 21.3.1955 ihre Gültigkeit.