19730329_GVE034

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Letzte Änderung 29.05.2021, 10:54
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1973-03-29
Erscheinungsdatum 1973-03-29
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 29. März 1973 stattgefundene 34. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bgm. Hubert Waibel Schriftführer: GV. Ludwig Gmeiner Entschuldigt abwesend: A. Lingenhel GV. F. Fehle, GV. R. Fitz, GV. H. Jaworsky, GV. Anwesende Ersatzmitgl.: E. Bereuter, K. Dür, K. Rohner Ort: Aula der Hauptschule Wolfurt Beginn: 20:15 Uhr Vor Eingang in die Tagesordnung wird in einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung festgestellt, daß es gem. § 41, Abs. 1 Gemeindegesetz im Ermessen der Gemeindevertretung liegt, ob bei Sitzungen Tonbandgeräte und Fotoapparate verwendet werden dürfen, über Befragen des Vorsitzenden liegt bei dieser Sitzung kein Bedürfnis hiefür vor. Tagesordnung 1. Behandlung des Autobahnproblems Erledigung: In einem eingehenden Bericht stellt der Bürgermeister die Entwicklung in der Autobahnplanung im Räume Bregenz dar. Ausgehend von verschiedenen Erklärungen maßgebender politischer Funktionäre auf Bundes- und Landesebene nach der Präsentation der Hangtunneltrasse, wie: "Tunneltrasse bis Ende 1974 fahrbereit" oder: "Die Entscheidung für die Hangtunneltrasse ist gefallen" usw. wird ein Überblick über das bisherige Autobahngeschehen gegeben. Es wird in diesem Zusammenhang daran erinnert, daß Bautenminister Moser nach seinem Amtsantritt vor drei Jahren erklärt hatte, daß genug geplant sei und er von drei internationalen Experten die vorliegenden 32 Autobahnplanungsvarianten überprüfen lasse. Das Ergebnis der Überprüfung durch die drei internationalen Experten gipfelt in der Feststellung, daß für den Raum Wolfurt sich als beste Lösung die abzeichne, die Autobahn westlich der Bundesstraße 1 zu führen. Dieses Obergutachten nicht berücksichtigend, gab Bautenminister Moser den Auftrag zur Planung der sogen. Hangtunneltrasse durch Prof. Dr. Dipl. Ing. Krapfenbauer. Bautenminister Moser hat dann in der Folge beschlossen, diese 33. Autobahnplanung im Raume Bregenz zur Ausführung bringen zu lassen und der Ministerrat hat am 21. September 1971 diese Entscheidung des Bautenministers zur Kenntnis genommen. - 2 - In einer Aufklärungsversammlung im Vereinshaus in Wolfurt im August 1971, veranstaltet durch das Aktionskomitee "Ehrlichkeit im Autobahnentscheid" wurden jedoch ernsthafte Befürchtungen laut, wonach keinesfalls sichergestellt sei, daß die Hangtunneltrasse mit Achschiene gebaut werde. Vielmehr wurden große Bedenken in der Richtung geltend gemacht, daß schlußendlich die Trasse vom Tunnelmund am Gebhardsberg mitten durch Wohngebiete der Gemeinden Wolfurt und Lauterach in Richtung Dornbirn geführt werden könnte. Trotz Zusagen des zuständigen Ressortministers Josef Moser, daß die Hangtunneltrasse wie beschlossen verwirklicht werde, wurden die Befürchtungen schlußendlich doch wahr. Trotz klarer, unmißverständlicher Zusicherungen von Bautenminister Moser "keine Autobahn durch verbautes Wolfurter Gemeindegebiet!" hat der Bautenminister, seine eigene Entscheidung umstoßend, sein Wort gebrochen und verfügt, daß die Autobahn doch durch Wolfurter Siedlungsgebiet führen soll. Nach Bekanntwerden der neuen Situation wurden die Mitglieder des GemeindevorStandes bei Landesrat Martin Müller vorstellig; es wurden auch mit den Juristen LAD. Dr. Grabher und LOR. Dr. Sperger vom Amt der Vorarlberger Landesregierung Besprechungen geführt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz der Gemeinden Lauterach, Wolfurt und Hörbranz, am 22. März 1973 in Bregenz veranstaltet, wurde der Öffentlichkeit die Kehrtwendung des Bautenministers und deren Folgen vor Augen geführt. Die Darlegungen des Bürgermeisters wurden in der Diskussion von verschiedenen Debattenrednern untermauert und Ergänzungen zur umfangreichen und sehr komplexen Materie gemacht. Die Debatte mündete in folgende Beschlüsse aus: 1. Die Vorarlberger Landesregierung wird vorsorglich ersucht, eine vom Bautenminister allenfalls auf Grund von § 4, Abs. (1) Bundesstraßengesetz, erlassene Verordnung beim Verwaltungsgerichtshof bzw. beim Verfassungsgerichtshof auf ihre Rechtmäßigkeit und auf den Sachgehalt hin überprüfen zu lassen. 2. Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, ihre Vorstellungen über die genaue Führung der Dörferstraße im Räume Wolfurt bekanntzugeben. 3. Der Minister für Gesundheit und Umweltschutz und der Minister für Bauten und Technik ist zu ersuchen, ehestens ein umfassendes Umweltschutzgutachten über die nunmehr ins Spiel gebrachte Trassenführung zwischen Wolfurt und Lauterach in Auftrag zu geben und der Gemeinde Wolfurt dieses Gutachten zur Verfügung zu stellen. - 3 - 4. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, Juristen zur Prüfung der rechtlichen Situation heranzuziehen und gegebenenfalls mit der Anstrengung verfassungsrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und/oder zivilrechtlicher Verfahren zu beauftragen. Insbesondere ist der eisenbahnrechtliche Bau- und Enteignungsbescheid im Lichte der neuen Situation zu prüfen und ist die Einbringung einer Amtshaftungsklage gegen den Minsiter wegen entstandener finanzieller Verluste bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanentwurfes zu erwägen. 5. Allen in der Gemeinde Wolfurt durch den Autobahnumsturz Betroffenen, ist über Wunsch Rechtshilfe zu gewähren, wobei die Kosten hiefür von der Gemeinde getragen werden. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Schluß der Sitzung; 22:30 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: