20150506_GVE002

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:06
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2015-05-06
Erscheinungsdatum 2015-05-06
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 6. Mai 2015, stattgefundene 2. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführerin: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 24 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Eva Graf, Katja Bernroider, Jan Böhler, Hubert Gunz, Martin Köb und Richard Benzer GV Mag. Michaela Fercher-Dalpiaz, GV Peter Grebenz, GV Martin Leiter, GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger, GV Andrea Peter Kultursaal 20.00 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die Gäste und die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird TOP 4.a) von der Tagesordnung abgesetzt und diese in der abgeänderten Form genehmigt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Bürger-Anfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Erhöhung der Baunutzungszahl WA Hafnerweg 1, hs Baupartner GmbH, GST-NR 1422/5, Finanzzuweisungen an politische Fraktionen Festsetzung von Tarifen für das Schuljahr 2015/16: a) Musikschule am Hofsteig b) Kindergärten Rechnungsabschluss Gemeindehaushalt 2014 Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages Kommunaler Gebäudeausweis Genehmigung der Verhandlungsschrift der 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.3.2015 und der Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 8.4.2015 Allfälliges Erledigung: zu 1. Reinhard Lang berichtet von der Vernissage in der Art Gallery bei der ihn Mag. Rainer Wolf gebeten habe weiterzugeben, dass Wolfurt eine große Familie bilde, in der er sich sehr wohl fühle. 2. a) b) c) d) e) f) g) h) Der Vorsitzende berichtet vom Baufortschritt bei der Sanierung der Landesradroute im Bereich Bogenstraße bis Fattstraße. Die Arbeiten liegen im Zeitplan. In der letzten Maiwoche sind die Fertigstellungsarbeiten geplant und die Eröffnung für Sonntag, 31.5.2015, in Form eines Frühschoppens vorgesehen. Beim Projekt Ortsteilentwicklung Rickenbach fanden nach der gut besuchten Bürgerversammlung nun die Besprechungen der Ergebnisse in den dafür eingerichteten Gremien statt. Die nächste Bürgerversammlung ist für den 25.6.2015, 19:00 Uhr, wieder in der Halle A der Fa. Doppelmayr terminisiert. Anlässlich der Errichtung der Begegnungszone wurde, da es sich um ein Pilotprojekt an einer Landesstraße handelt, eine Evaluierung des Nutzerverhaltens und der Nutzerzufriedenheit vereinbart. Nach verschiedenen Messungen werden nun in den nächsten Wochen die verschiedenen Nutzergruppen befragt. Die Auswertung ist für den heurigen Sommer vorgesehen. Bei der Baustelle Musikschule/Mediathek wird derzeit die Baugrubensicherung durchgeführt. Vorübergehend ist als Spritzschutz deshalb eine Plane an der Baustellenabsperrung angebracht, die teilweise zu Sichtbehinderungen führt. Diese soll in Kürze wieder entfernt werden. Leider funktioniert die Infostele bei der Bushaltestelle Rathaus/Cubus noch immer nicht wie gewünscht. Dies hat zu einer Flut an Reklamationen geführt. Obwohl Uhr und Bildschirm nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, hat sich die Immobilienabteilung intensiv mit der Behebung der Mängel befasst. Leider handelt es sich bei Uhr und Bildschirm um keine Massenware, weshalb das Auswechseln einige Probleme bereitet. Zumindest das Thema Uhr sollte aber mittlerweile bereinigt sein. Ein Gesetzesentwurf über eine Änderung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes liegt zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. GR Yvonne Böhler bringt die druckfrische Broschüre „Gerne älter werden in Wolfurt“, einen Ratgeber für die Generation 60+, in Umlauf. Vizebgm. Angelika Moosbrugger lädt zu den Veranstaltungen Weltspieltag, am 30.5.2015 von 10 bis 15 Uhr und zum Sommernachtsball, der von der Musikschule im Rahmen der 50-JahrFeierlichkeiten veranstaltet wird, am 20.6.2015 um 19:30 Uhr im Cubus ein. 3. Zu den Landtagsbeschlüssen betreffend ein Gesetz über eine Änderung Raumplanungsgesetzes, ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes, ein Gesetz über die Begrenzung von Sonderpensionen, eine Gesetz über eine Änderung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes und ein Gesetz über eine Änderung des EVTZ-Gesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Die hs Baupartner GmbH hat um Erhöhung der Baunutzung für die auf GST-NR 1422/5 geplante Wohnanlage Hafnerweg 1, angesucht. Der Ausschuss Dorfentwicklung und Raumplanung hat sich mit dem Projekt befasst und eine einstimmige Empfehlung für eine Genehmigung auch in diesem Umfang ausgesprochen, da erhebliche Teile des Grundstückes aus der Berechnung ausgeschieden werden müssen, was zur hohen Baunutzung beiträgt. Gleichzeitig wurde die Empfehlung ausgesprochen, mit den Eigentümern eine Grundeinlösung für den Fall eines Ausbaus des Eulentobelbaches auszuverhandeln, was zwischenzeitlich auch erreicht werden konnte. Es wird deshalb beschlossen  Dem Abschluss einer Vereinbarung über die Ablöse eines 3 m breiten Grundstreifens entlang des Eulentobelbaches für den Fall eines Ausbaus des Gerinnes und  Der Erhöhung der Baunutzungszahl für dieses Projekt auf 73, 8 zuzustimmen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Im Zuge der Diskussion regt GV Mag. Michaela Anwander an den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Fußsteig zur Hosteigstraße auf Höhe Haus für Kinder auszuschildern. 5. Die politischen Fraktionen in der Gemeindevertretung erhalten für die laufende Funktionsperiode folgende Finanzzuweisungen: a) jeweils einmal jährlich einen Sockelbetrag in Höhe von EUR 260, -- pro Fraktion und einen zusätzlichen Betrag in Höhe von EUR 0, 90 je erhaltener Stimme bei der Gemeindewahl 2015 (ÖVP 2.028, GRÜNE 531, SPÖ 407, FPÖ 342 Stimmen). Diese Beträge sind für die vollen Jahre der Funktionsperiode jeweils bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats zu überweisen. b) für jene Zeit der Jahre 2015 und 2020, welche zur laufenden Funktionsperiode zählen, sind die Beiträge nach lit a) zu aliquotieren. Für das Jahr 2015 sind die Beiträge nach Beschlussfassung zur Anweisung zu bringen. Für das Jahr 2020 sind die Beiträge - sofern der Wahltermin zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt ist - ebenfalls bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats, ansonsten nach Bekanntgabe des Wahltermins zu überweisen. c) für die laufende Funktionsperiode der Gemeindevertretung als Aufwandsentschädigung für fraktionelle Arbeit monatlich einen Betrag von EUR 255, -- an die Fraktion der ÖVP, EUR 145, -an die Fraktion der GRÜNEN sowie EUR 110, -- an die Fraktionen der SPÖ und der FPÖ, zahlbar monatlich im Nachhinein. Für angefangene Monate gebührt dieser Betrag anteilmäßig. d) für die laufende Funktionsperiode der Gemeindevertretung als Abgeltung für die Sitzungsteilnahmen der Gemeindevertreter und Ersatzleute der jeweiligen Fraktion eine Entschädigung in Höhe von EUR 20, -- pro Sitzung, sofern keine anderen Regelungen vorhanden sind oder im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.  Unter Sitzungen werden Sitzungen der Gemeindevertretung und der von der Gemeindevertretung bestellten Ausschüsse, sowie aufgrund von Landes- oder Bundesgesetzen bestellter Ausschüsse, Kommissionen und Beiräte verstanden.  Für die Teilnahme an Exkursionen, Tagungen, Seminaren etc., die von Gemeindeorganen angesetzt oder zum Besuch empfohlen werden und welche an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen stattfinden, gebührt der Fraktion eine Entschädigung in Höhe von EUR 20, -- pro Teilnahme, wenn sie an anderen Tagen stattfinden, oder für deren Besuch ein Urlaubsanspruch konsumiert werden muss, gebührt der Fraktion für den Halbtag eine Entschädigung in Höhe von EUR 44, -- und für den ganzen Tag eine solche in Höhe von EUR 73, -Für Sitzungsteilnahmen der Mitglieder des Gemeindevorstandes und referatsführender Gemeindevertreter gebührt den Fraktionen keine Entschädigung. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig In diesem Zusammenhang regt GV Mag. Michaela Anwander regt an den Schlüssel nach lit. c) zu überarbeiten. 6. Nach Präsentation durch Vizebgm. Angelika Moosbrugger entspinnt sich zu beiden Unterpunkten – insbesondere aufgrund der von Seiten der SPÖ angekündigten Ablehnung der Erhöhungen aus familien- und sozialpolitischen Gründen – eine rege Diskussion. a) Über einstimmige Empfehlung des Ausschusses Bildung und Kultur wird beschlossen bei den Musikschultarifen eine Indexanpassung, sowie eine Ermäßigung der EMP-Tarife zu Lasten der Erwachsenentarife vorzunehmen. Die Tarife werden laut Beilage 1 beschlossen. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 3 Gegenstimmen (SPÖ) b) Ebenfalls über einstimmige Empfehlung des Ausschusses Bildung und Kultur wird beschlossen, die in der Region Hofsteig abgestimmte moderate Erhöhung der Kindergartentarife laut Beilage 2 vorzunehmen. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 3 Gegenstimmen (SPÖ) 7. Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker und bedankt sich bei diesem und seinen Mitarbeiterinnen für die stets tagesaktuelle Buchführung und die Erstellung des Rechnungsabschlusses. Er präsentiert den Rechnungsabschluss 2014 wie in den Vorjahren anhand einer von der Finanzabteilung erstellten Powerpoint-Präsentation. Der Rechnungsabschluss 2014 liegt mit EUR 27, 18 Mio. gegenüber EUR 25, 25 Mio. doch deutlich über den Zahlen des Voranschlages. Dies ist dadurch begründet, dass einzelne Projekte – beispielsweise die Fertigstellung der Parkplätze bei Cubus und Vereinshaus – vorgezogen werden konnten. Dennoch waren keine ungeplanten Rücklagenauflösungen erforderlich, wozu vor allem die gute Ertragslage bei den eigenen Steuern der Gemeinde verantwortlich zeichne. Mit einem Maastrichtüberschuss von EUR 902.007, 04 trägt Wolfurt wieder einen erheblichen Beitrag zum Gesamtgemeindeergebnis bei. Die Einnahmensituation kann insgesamt als sehr positiv bewertet werden. Besonders erfreulich dabei ist, dass die gemeindeeigenen Steuern die Ertragsanteile deutlich übertreffen. Die freie Finanzspitze von etwas über EUR 3, 65 Mio. eröffnet für die Zukunft die notwendigen Spielräume. Die größten Investitionen und Beiträge entfielen mit EUR 1.594.392, -- auf den hochwassersicheren Ausbau von Bächen, mit EUR 1.462.549, -- auf den Bau der Parkplätze bei Cubus/Vereinshaus, mit EUR 1.002.272, -- auf die Begegnungszone inkl. Nebenplätze, mit EUR 733.536, -- auf den Neu- und Erweiterungsbau der Ortskanalisation, mit EUR 699.443, -- auf Ausbau und Instandhaltungen Straßen, mit EUR 514.835 auf Grunderwerb, mit EUR 460.699, -auf Beiträge an den Verkehrsverbund, mit EUR 409.828, -- auf den Neubau Musikschule/Mediathek, mit EUR 390.379, -- auf Ausbau und Instandhaltung des Wasserleitungsnetzes, mit 385.671, -- auf die Anschaffung eines neuen MTF für die Ortsfeuerwehr, mit EUR 208.800, -- auf direkte Vereinsförderung, mit EUR 161.790, -- auf die Anschaffung eines Fahrzeuges für das Wasserwerk und mit EUR 149.000, -- auf Beiträge an private Kinderbetreuung. Die Personalkosten für die rund 140 Bediensteten lagen 2014 bei EUR 4, 89 Mio. Für Umlagen (Sozialhilfe, Pflegegeld, Wohnbauförderung, Spitalskosten, Landesumlage) musste die Gemeinde 2014 rund EUR 5, 15 Mio. abführen. Auch 2014 konnte der Schuldenstand erneut gesenkt werden. Mit EUR 0, 91 Mio. konnte die Schallmauer von EUR 1 Mio. durchbrochen werden. Dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von EUR 110, 77. Der Landesdurchschnitt (2013) betrug im Vergleich dazu – ohne ausgelagerte Gesellschaften – EUR 1.820, --. Im Anschluss an die Präsentation werden verschiedene Fragen zum Rechnungsabschluss beantwortet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GV Anton Böhler, bringt den Prüfbericht zur Kenntnis. Die Gebarung wurde geprüft und für in Ordnung befunden, sowie den mit den Finanzgeschäften betrauten Bediensteten ein Dank ausgesprochen. Der Rechnungsabschluss 2014 wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 27.189.683, 61 beschlossen und der Prüfbericht zur Kenntnis genommen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter beide Beschlüsse einstimmig 8. Mit der Fa. Fussenegger Wohnbau GmbH wird ein Dienstbarkeitsvertrag dergestalt abgeschlossen, dass die Gesellschaft der Marktgemeinde Wolfurt ein Gehrecht sowie ein Fahrrecht für Fahrräder über die Nordseite des GST-NR 1391 als Teil des nachmaligen Verbindungsweges zwischen Schulstraße und Hofsteigstraße einräumt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Laut Bericht von GR Robert Hasler werden die 2009 von der Gemeindevertretung verabschiedeten ökologische Richtlinien zur Errichtung und Sanierung von öffentlichen Gebäuden der Marktgemeinde Wolfurt an den kommunalen Gebäudeausweis angepasst (Beilage 3). Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Da keine Änderungswünsche vorgebracht werden, gelten die Verhandlungsschrift der 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.3.2015 und der Konstituierenden Sitzung vom 8.4.2015 als genehmigt. 11. a) Eine Anfrage von GV Maria Thaler bezüglich der Unterbringung der ehemals in der Dammstraße untergebrachten Flüchtlinge wird durch den Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass leider keine Informationen durch die Caritas zur Verfügung stehen. Die Flüchtlinge sind allerdings nicht mehr in Wolfurt untergebracht. b) Auf eine weitere Anfrage von GV Maria Thaler betreffend das Zurverfügungstellen der Bauhofwohnung als Flüchtlingsquartier berichtet der Vorsitzende, dass die Wohnung nach dem Tod von Frau Meister derzeit ausgeräumt und der Sanierungsbedarf erhoben wird. Erst nach Vorliegen der entsprechenden Zahlen kann über die weitere Nutzung entschieden werden. c) Laut GV Mag. Michaela Anwander findet sich auf der Homepage des Außenministeriums Altbgm. Erwin Mohr als von der Gemeinde Wolfurt nominierter EU-Gemeinderat. Eine Neunominierung soll im Vorstand diskutiert werden, wobei verschiedene Bedenken hinsichtlich des Aufwandes vorgebracht werden. d) GR Michael Pompl lädt zu der vom Kernteam Integration organisierten Veranstaltung „Begegnung mit Religionen“ am 26.5.2015 mit Treffpunkt um 18:00 Uhr vor der Pfarrkirche Wolfurt ein. e) GV Dr. Martin Lindenthal erkundigt sich, ob aktuell Beschwerden betreffs Lärmbelästigung durch den Niedrigseilgarten vorliegen. Dies wird durch den Vorsitzenden verneint, wobei er darauf hinweist, dass die vereinzelt eingebrachten Beschwerden ernst genommen würden, weshalb beispielsweise auch im Wuhrweg ein Halte- und Parkverbot verordnet worden sei. f) GR Robert Hasler lädt zur Biotopinventarberadelung mit Alwin Schönenberger am 26.5.2015 mit Treffpunkt um 18:30 Uhr beim Rathaus. Schluss der Sitzung: 22:15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: MUSIKSCHULGEBÜHREN für das Schuljahr 2015/2016 Musikschule am Hofsteig pro Semester Beilage 1 EINZELSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge unterliegen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr diesem Tarif) 259, 00 Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 445, 00 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 750, 00 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 696, 00 KURZSTUNDE (30 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach (Definition wie bei Einzelstunde) Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 173, 00 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 479, 00 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 462, 00 316, 00 GRUPPENSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach (Definition wie bei Einzelstunde) 169, 00 Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 309, 00 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 461, 00 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 411, 00 MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG – EMP 1 Elementare Musikpädagoik (incl. Spielkreis und Kindergesangsgruppe, Percussionsworkshop) 103, 00 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 192, 00 MUSIKALISCHER ELEMENTARUNTERRICHT – EMP 2 Elementare Musikpädagogik 2 (Blockflöte etc.) 103, 00 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 192, 00 ENSEMBLESTUNDEN Für SchülerInnen, die keinen Musikschulunterricht gebucht haben, berechnen wir für die Teilnahme in Ensembles oder Musikworkshops o.ä. pro Semester ein Betrag von 118, 00 TANZ Kinder bis 5 Jahre; EMP bzw. Früherziehung (50 min.) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (60 min.) Erwachsene Pro weiteres Fach: Kinder 3-5 Jahre Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Erwachsene 103, 00 160, 00 230, 00 42, 00 52, 00 70, 00 FAMILIENERMAESSIGUNG: (für Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach) Bei mehreren Kindern aus einer Familie, gewertet nach dem Lebensalter absteigend, ermäßigt sich die Musikschulgebühr um 30% für das 2. Kind 60% für das 3. Kind 80% für das 4. Kind MEHRFACHBELEGUNG: Bei Belegung von mehreren Musikstunden (Fächern oder Instrumenten, außer Tanz) wird eine Ermäßigung von 10 % auf alle Stundensätze gewährt. Diese Ermäßigung gilt nur für folgenden Personenkreis aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlingen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Andere Sondertarifierungen bedürfen eines Beschlusses des Gemeindevorstandes von Wolfurt, Lauterach oder Schwarzach. Die oben angeführten Elternbeiträge decken lediglich ca. 25 % der Gesamtunterrichtskosten ab. Die Gemeinden stützen die Kosten der Musikschule im Jahr 2012 mit ca. 40% und das Land Vorarlberg mit ca. 35% Tarifblatt Regelkindergarten – Kindergartenjahr 2015/16 Regelgruppe für 3 – 5-Jährige Mo – Fr 7:30 bis 12:30 Uhr Für 5-Jährige ist der Vormittag gratis! Mo, Di, Do 13:30 bis 16:30 Uhr Beilage 2 EUR 23, --/Monat EUR 7, --/Monat Am Mittwoch- und Freitagnachmittag ist kein Kindergartenbetrieb! Ferienbetreuung in einem der Regelkindergärten (Ort wird zeitgerecht bekanntgegeben) in den Kalenderwochen 28, 29, 30, sowie 33, 34, 35 Mo – Fr 7:30 bis 12:30 Uhr Zusatzbuchung von 12:30 – 13:30 EUR EUR 11, --/Woche 2, --/Tag Die Ferienbetreuung im Regelkindergartens ist der des KiVis, der Schüler- und Kleinkindbetreuung im Bereich Hofsteig angeglichen: 3 Wochen offen 2 Wochen geschlossen KW 32, 33 3 Wochen offen 1 Woche geschlossen KW 37 Familienermäßigung Kindergarten (bei mehreren gleichzeitig den Kindergarten besuchenden Kindern): Für das 2. im gleichen Haushalt lebende Kind ermäßigt sich der Kindergartenbeitrag um 30 % Für das 3. im gleichen Haushalt lebende Kind ermäßigt sich der Kindergartenbeitrag um 60 % Für das 4. im gleichen Haushalt lebende Kind ermäßigt sich der Kindergartenbeitrag um 80 % Tarifblatt Langgruppe mit Mittagessen im Kindergarten Fatt und Rickenbach – Kindergartenjahr 2015/16 Mo – Fr Mittagessen Zusatzbuchung von 7:00 bis 13:30 Uhr 13:30 – 14:00 EUR EUR EUR 29, --/Monat 3, 70/Tag 1, --/Tag Regelung für 5-Jährige: Für 5-Jährige sind 5 Anwesenheitsstunden am Vormittag gratis (max. 25/Monat). Mo – Fr Mittagessen Zusatzbuchung von 7:00 bis 13:30 Uhr 13:30 – 14:00 Tarifblatt Ganztagsbetreuung KiVi – Kindergartenjahr 2015/16 Allgemeine Bestimmungen: Öffnungszeiten KiVi Mo – Do Fr 7:00 bis 18:00 Uhr 7:00 bis 16:30 Uhr EUR EUR EUR 7, --/Monat 3, 70/Tag 1, --/Tag Verrechnet wird die monatlich im Vorhinein gebuchte Zeit und nicht die Anwesenheit des Kindes (ausgenommen bei Anwesenheit des Kindes über die Buchungszeit hinaus); Der Sockelbetrag wird auch bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit fällig. Tarif Kindergarten für 3 – 5-Jährige Mo – Fr bis 25 Stunden (variabel)/Woche, max. 100 Std./Mt. Für 5-Jährige ist der Vormittag gratis! EUR 40, --/Monat Jede angefangene weitere Stunde Mittagessen EUR EUR 2, --/Tag 3, 70/Tag Tarif Kinderbetreuung für 1, 5 bis 3-Jährige Mo – Fr bis 13 Stunden/Woche, max. 52 Std./Mt. Jede angefangene weitere Stunde Mittagessen EUR 40, --/Monat EUR 3, --/Tag EUR 3, 70/Tag Familienermäßigung Kindergarten (bei mehreren gleichzeitig den Kindergarten besuchenden Kindern): Für das 2. im gleichen Haushalt lebende Kind ermäßigt sich der Kindergartenbeitrag um 30 % Für das 3. im gleichen Haushalt lebende Kind ermäßigt sich der Kindergartenbeitrag um 60 % Für das 4. im gleichen Haushalt lebende Kind ermäßigt sich der Kindergartenbeitrag um 80 % Tarifblatt Ferienkindergarten KiVi – Kindergartenjahr 2015/16 Ferienbetreuung für 3 – 5-Jährige Mo – Do 7:00 bis 18:00 Fr 7:00 bis 16:30 Für 25 Betreuungsstunden Jede angefangene weitere Stunde Mittagessen EUR EUR EUR 11, -/Woche 2, -3, 70/Tag Ferienbetreuung für 1, 5 bis 3-Jährige Mo – Do 7:00 bis 18:00 Fr 7:00 bis 16:30 Für 13 Betreuungsstunden Jede angefangene weitere Stunde Mittagessen EUR EUR EUR 11, --/Woche 3, -3, 70/Tag Die Ferienbetreuung im KiVi ist der des Regelkindergartens, der Schüler- und Kleinkindbetreuung im Bereich Hofsteig angeglichen: 3 Wochen offen 2 Wochen geschlossen KW 32, 33 3 Wochen offen 1 Woche geschlossen KW 37 Beilage 3 Marktgemeinde Wolfurt Energetische und ökologische Richtlinien für Errichtung und Sanierung von öffentlichen Gebäuden Einleitung Die Marktgemeinde Wolfurt engagiert sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise. Dies kommt zum Ausdruck durch die Teilnahme am Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden (e5-Programm), am Klimabündnis und am Konvent der Bürgermeister der Europäischen Union. Durch letztere hat sich die Marktgemeinde Wolfurt verpflichtet, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 20% (gegenüber 2001) zu verringern. In konsequenter Fortführung der genannten Ziele strebt die Marktgemeinde Wolfurt eine Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen über den gesamten Lebenszyklus von öffentlichen Gebäuden an. Besondere Bedeutung hat dabei die Projektierungsphase, die sich durch den größten Entscheidungsspielraum auszeichnet. In dieser ist es notwendig, folgende Aspekte zu berücksichtigen:  sparsamer Umgang mit Grund und Boden  Minimierung des Ressourcenverbrauchs für Bau, Nutzung und Beseitigung des Gebäudes  Vermeidung von Verunreinigungen von Luft, Boden und Wasser  Schutz des Lebensraums von Wildtieren  Vermeidung von Abwärme, Abfällen und Lärmentwicklung  Verwendung erneuerbarer Energieträger  Einsatz von umweltfreundlichen, gesundheitlich unbedenklichen Rohstoffen  Berücksichtigung der Bedürfnisse einer umweltverträglichen Mobilität  Schaffung lokaler Wertschöpfung bei hoher Ausführungsqualität Zu diesem Zweck hat die Gemeindevertretung erstmals im Jahr 2009 eine entsprechende Richtlinie beschlossen, die durch das vorliegende Dokument ersetzt und den geänderten Gegebenheiten angepasst wird. Mit dem Kommunalgebäudeausweis für Vorarlberg (KGA) liegt seit dem Jahr 2010 ein Instrument vor, das es erleichtert, die bauökologische, baubiologische und energetische Prozess-, Planungs- und Umsetzungsqualität eines Projektes vorzugeben, zu überprüfen und zu bewerten. Deshalb wird der energetische und ökologische Mindeststandard für Errichtung und Sanierung der kommunalen Gebäude nunmehr in erster Linie über den KGA festgelegt. Die Bewertung erfolgt im KGA anhand eines Punktesystems mit maximal 1.000 Punkten, die auf vier Bereiche aufgeteilt sind und denen in Neubau und Sanierung unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen: Bereich max. Punkte Neubau max. Punkte Sanierung Prozess- und Planungsqualität 200 225 Energie und Versorgung 500 525 Gesundheit und Komfort 150 125 Baustoffe und Konstruktion 150 125 Generelle Bestimmungen Um sicherzustellen, dass die in der Einleitung angeführten Vorgaben eingehalten werden, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:  In jedem Fall ist ein Kommunalgebäudeausweis (KGA) zu erstellen, d.h. auch in Fällen, in denen dieser zur Erlangung von Förderungen, Bedarfszuweisungen etc. nicht erforderlich ist. Die im KGA erreichte Punktezahl ist das wichtigste Kriterium zur Bewertung der energetischen und ökologischen Qualität eines Gebäudes.  Für die Wettbewerbsausschreibung und Beauftragung von Architekten soll immer das Modul 1 (Vorplanung: Ökologisches Programm) aus dem Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“ des Umweltverbands in Anspruch genommen werden.  Sämtliche Berechnungen bzgl. Heizwärmebedarf, Primärenergiekennwert, CO2-EmissionsÄquivalent etc. müssen mit dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durchgeführt 1 werden. Es wird empfohlen, sowohl die standardisierten als auch die zu erwartenden 2 Temperaturen abzubilden .  Davon ausgenommen sind Gebäude bzw. Gebäudeteile, die im Betrieb permanent geringere Raumtemperaturen aufweisen als die standardisierten Temperaturen. In solchen Fällen können die PHPP-Berechnungen auf Basis der zu erwartenden Raumtemperaturen vorgenommen werden. Über die Bestimmungen des KGA hinaus müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:  Auf HFKW- und PVC-haltige Materialien ist zu verzichten; d.h. im Kriterium D 1.1 „Vermeidung von PVC“ des KGA muss die volle Punktezahl erreicht werden.  Nach Möglichkeit sollen regionale Materialien verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Baustoff Holz. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Außenanlagen) kann nicht3 heimisches Holz eingesetzt werden.  Bei allen Maßnahmen ist zu prüfen, ob eine Umsetzung in einer höheren Qualität als im KGA mit der jeweils maximalen Punktezahl bewertet wirtschaftlich interessant ist (Dämmstärken, PV-Anlagen, ggf. bei Vernetzung mit benachbarten Gebäuden, etc.). 4  Maßnahmen zum Schutz des Lebensraums von Wildtieren sind zu prüfen. Dies betrifft u.a. o Maßnahmen gegen Vogelschlag an Glasflächen 5 o Schaffung von Nistmöglichkeiten für bedrohte Vogelarten, Fledermäuse und Insekten Bestimmungen für Neubauten Im KGA ist eine Punktezahl von über 900 anzustreben; die Mindestanforderung für alle Gebäude liegt bei 850 Punkten. Bestimmungen für Sanierungen Im KGA ist eine Punktezahl von über 850 anzustreben; die Mindestanforderung für alle Gebäude liegt bei 800 Punkten. 1 Die Berechnungsmethode nach der Richtlinie 6 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-RL6) muß zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie als unzuverlässig angesehen werden, insbesondere für Gebäude mit geringem Heizwärmebedarf. Daher wird sie als Grundlage für den KGA ausgeschlossen. 2 Sämtliche Berechnungen für den KGA erfolgen auf Basis der standardisierten Temperaturen. Als Zielwert für den Heizwärmebedarf im Energiecontrolling dient die Berechnung auf Basis der tatsächlichen Temperaturen. Für Gebäude mit besonderen Anforderungen (z.B. Pflegeheime) können diese Werte erheblich voneinander abweichen. 3 Diese Anforderung ergänzt das Kriterium A 1.3 „Produktmanagement - Einsatz regionaler, schadstoffarmer und emissionsarmer Bauprodukte“ des KGA. 4 Hierzu bestehen Vorschläge von verschiedenen Institutionen und Organisationen, vgl. http://www.nabu.de/ oder http://www.naturtipp.at/vogelschlag.html. 5 In der Vergangenheit haben Gebäude Nistmöglichkeiten für viele Arten geboten. Heute wird bei Neubauten und Sanierungen aus verschiedenen Gründen, z.B. zur Verringerung des Wartungsaufwands, darauf geachtet, Nistmöglichkeiten zu vermeiden. Dafür soll Ersatz geschaffen werden. Im Fall einer Kombination von Neubau und Sanierung sind die Punktegrenzen für das gesamte Bauvorhaben durch Bildung von gewichteten Mittelwerten aus den o.g. Punktegrenzen für Neubau bzw. Sanierung zu berechnen. Die Gewichtung erfolgt nach dem Brutto-Rauminhalt von Neubau- und 6 Sanierungsteil des Bauvorhabens. Ausnahmebestimmungen In Ausnahmefällen (z.B. Ensembleschutz) kann von den obigen Bestimmungen abgegangen werden. Solche Ausnahmen bedürfen aber einer eingehenden und schlüssigen Begründung. Dazu ist unter anderem der Nachweis der mangelnden Wirtschaftlichkeit zu führen. Zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit ist nach den Vorgaben des Kriteriums A 1.2 „Vereinfachte Berechnung Wirtschaftlichkeit“ des KGA vorzugehen. Etwaige Fördermittel, wie beispielsweise höhere Bedarfszuweisungen, sind zu benennen und zu berücksichtigen. Externe Kosten müssen durch einen Aufschlag von mindestens € 50, - pro Tonne CO2 bzw. € 1, - pro m³ Wasser berücksichtigt werden. Ausnahmen werden im Planungsausschuss und im e5-Team beraten und ggf. durch einen Beschluss des Gemeindevorstands genehmigt. Gültigkeit Diese Richtlinie tritt mit Beschluss der Gemeindevertretung in Kraft. Sie bezieht sich auf die jeweils zum Einreichzeitpunkt eines Projekts gültigen Fassungen von KGA und PHPP. 6 Diese Art der Berechnung wird auch bei der Ermittlung der KGA-Gesamtpunktezahl für die Berechnung der Landesförderung anwendet. Beispiel: Der sanierte Teil hat nach der Sanierung einen Brutto-Rauminhalt (BRI) von 3.000 m³, im Neubau entstehen zusätzlich 1.000 m³. Für den Zielwert ergeben sich (900 * 1.000 + 850 * 3.000) / (1.000 + 3.000) = 862, 5 Punkte, für die Mindestanforderung (850 * 1.000 + 800 * 3.000) / (1.000 + 3.000) = 812, 5 Punkte.