20180926_GVE025

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:19
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2018-09-26
Erscheinungsdatum 2018-09-26
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 26. September 2018, stattgefundene 25. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzende: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Vizebgm. Angelika Moosbrugger GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 19 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Othmar Gratt, Katja Bernroider, Manuela Paulitsch, Sylvia Schober, Verena Karlinger, Mag. Oliver Natter, DI Simone Burtscher, Ing. Roman Reiter, Wolfgang Schwärzler, Elisabeth Hirsch und Hermann Schertler GV Mag. Michaela Fercher-Dalpiaz, GV Jadranko Lesic, GV Peter Grebenz, GV Martin Leiter, GV DI (FH) Claudius Bereuter, GR Yvonne Böhler, GV Barbara Geißler, GV Peter Moosbrugger, Bgm. Christian Natter, GV DI Martin Reis und GV Manfred Schrattenthaler Kultursaal 20:00 Uhr Die Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Bürgeranfragen Mitteilungen Erhöhung der Baunutzungszahl: WA Unterlinden/Glockengasse (Klimmer Wohnbau) Vorlage von Rechnungsabschlüssen 2017 Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Parkraummanagement: Änderung der Parkabgabeverordnung Einführung Restabfalltonne a) Änderung der Abfall-Abfuhrordnung b) Änderung der Abfallgebührenordnung Änderung der Entschädigungsverordnung Althaussanierungsförderung Kaplanhaus, Oberfeldgasse 1 Wasserverband Hofsteig a) Kauf Teilgrundstück aus GST-NR 656/4, KG Hard b) Kauf GST-NR 2531, KG Hard c) Verkauf PW Fußach „Alt“ – GST-NR 653, KG Hard und GST-NR 12/3, KG Fußach d) Verkauf Übergaberaum Trinkwasser im Pumpwerk Fußach „Neu“ Genehmigung der Verhandlungsschrift der 24. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.6.2018 Allfälliges -1- Erledigung: zu 1. Reinhard Lang verliest ein Lob- und Dankesschreiben an Katarina Rankovic (Eisdiele Kolibri). 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) Die Vorsitzende berichtet, dass Bgm. Christian Natter auf ärztlichen Rat eine Auszeit nehme. Da sich dies schon nach der Rückkehr aus dem Sommerurlaub abgezeichnet habe, sei auch eine gute Übergabe möglich gewesen. Derzeit sei noch kein Wiedereinstiegszeitpunkt fixiert, weshalb sie die laufenden Geschäfte jedenfalls bis Ende des Jahres führen werde. Die Vorsitzende bedankt sich bei den Mandataren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die große Unterstützung. Sie werde versuchen möglichst keinen Bruch entstehen zu lassen und die anstehenden Themen abzuarbeiten. Sie wünscht dem Bürgermeister alles Gute und eine baldige Genesung. Die Arbeiten beim Trinkwassernotverbund Wolfurt/Lauterach laufen auf Hochtouren. Derzeit wird das Wolfurter Trinkwassernetz mit Wasser aus Lauterach gespeist. In den letzten Wochen wurde das vor der Sommerpause beschlossene Parkraummanagement aktiviert. Trotz einiger Kinderkrankheiten ist die Umsetzung sehr gut angelaufen. Einige Anforderungen an das Gemeindeamt bringt die starke Nachfrage nach Pendlerkarten. Die Baustelle Neudorfstraße steht mit den Asphaltierungsarbeiten in der kommenden Woche kurz vor der Fertigstellung. In der vergangenen Woche konnte der Bewegungspark bei der VS Mähdle eröffnet werden und wird bereits gut angenommen. Die Eröffnung fand mit einem Aktionstag mit Beteiligung von Nachbarn, Planerin, Schule und Jugendlichen statt. Die Organisation lag bei DI Jutta Nenning. In der VS Bütze konnte zum Schulbeginn der Neubau bezogen werden. Bereits jetzt kommt von Direktion und Lehrkörper Lob für die planerische und bauliche Umsetzung. Die Schülerbetreuung muss derzeit noch etwas beengt in den zukünftigen Kindergartenräumen durchgeführt werden. Bedauerlicherweise hat ein durch eine ausführende Firma verursachter Wasserschaden dazu geführt, dass die Turnhalle voraussichtlich bis Jahresende nicht benutzbar sein wird. Die fertig gestellte Erweiterung des Güterterminals wurde interessierten Gemeindemandataren im Rahmen einer Führung vorgestellt. Die Bevölkerung erhält am 20.10. Gelegenheit bei einem Tag der offenen Tür die Anlagen zu besichtigen. GR Robert Hasler berichtet, dass die Grünschnittsammelstelle ab 8.10.2018 für die Dauer von ca. 3 Wochen wegen Umbauarbeiten geschlossen sein wird. Während dieser Zeit kann der Grünschnitt im ASZ Lauterach bzw. den Grünschnittsammelstellen der Mitgliedsgemeinden abgegeben werden. Am 12.10. findet der Tag des Apfels statt, der auch in Wolfurt mit einer Verteilaktion der Seniorenbörse begleitet wird. Ein Folder von Femail zum Frauengesundheitstag wird in Umlauf gebracht. Das Antwortschreiben des Bundesministeriums Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu der vor der Sommerpause beschlossenen Resolution der Gemeindevertretung „Lehre für Asylwerber in Mangelberufen“ wird auszugsweise verlesen. 3. Nach Vorstellung des Projektes durch die Vorsitzende wird einer Erhöhung der Baunutzungszahl für die auf GST-NR 73/1, 73/2 und 73/3 geplante Wohnanlage der Fa. Klimmer Wohnbau, bestehend aus 3 Gebäuden mit 21 Wohneinheiten, auf 68, 2 zugestimmt. Im Rahmen der Anrainerhörung sind keine Stellungnahmen eingelangt. Die Beschlussfassung wurde nach Erfüllung aller gestellter Bedingungen vom Ausschuss Dorfentwicklung und Raumplanung zur Beschlussfassung empfohlen. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger -2- einstimmig 4. Der Jahresabschluss 2017 des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Wolfurt wird mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 25.428, 17 zur Kenntnis genommen. 5. Über die Sommermonate konnten die Verhandlungen mit SPAR über die Einbeziehung der Parkflächen beim Sparmarkt Sternenplatz ins Parkraummanagement zu einem positiven Abschluss gebracht werden. Zudem wird eine geringfügige Korrektur der Textierung bei den Pendlerkarten erforderlich. Die Änderung der Parkabgabeverordnung wird deshalb laut Beilage beschlossen (Beilage 1). Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 2 Gegenstimmen (EM Othmar Gratt, EM Sylvia Schober) 6. Für das kommende Jahr ist die Einführung einer Restabfalltonne mit 80l Fassungsvermögen als Alternative zu den Restabfallsäcken analog der Marktgemeinde Lauterach vorgesehen. Zur Umsetzung ist die Anpassung der Abfall-Abfuhrordnung und der Abfallgebührenordnung erforderlich. a) Die Änderung der Abfall-Abfuhrordnung wird laut Beilage beschlossen (Beilage 2). Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 2 Gegenstimmen (GV Mag. Michaela Anwander, GV Dr. Martin Lindenthal) b) Die Änderung der Abfallgebührenordnung wird laut Beilage beschlossen (Beilage 3). Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 1 Gegenstimme (GV Mag. Michaela Anwander) 7. Im vergangenen Jahr wurde die Entschädigungsverordnung für Gemeindeorgane speziell für die Gemeindevorstandsmitglieder angepasst. In diesem Zusammenhang wurde auch die zuvor bestehende Regelung für längere Ausfälle des Bürgermeisters gestrichen. Aufgrund des derzeitigen krankheitsbedingten Ausfalls des Bürgermeisters hat sich dies leider als Fehler gezeigt, der mit der nunmehrigen Änderung wieder korrigiert werden soll. Die Entschädigungsverordnung für Gemeindeorgane wird laut Beilage geändert (Beilage 4). Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger einstimmig 8. Nach Erläuterungen durch die Vorsitzende und Klärung diverser Fragen wird in Anlehnung an die ebenfalls individuelle Förderung außerhalb der Richtlinien für das Pfarrhaus beschlossen, den Bauträgern des Kaplanhauses, der Kapelle Rickenbach und der Kaplaneistiftung eine Förderung in Höhe von 15% der Baukosten, das sind EUR 83.050, 56 als verlorenen Zuschuss zu gewähren. Die Förderungssumme wird den Förderungsnehmern entsprechend Ihren Anteilen an der Liegenschaft und nach Anforderung ausbezahlt. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 3 Gegenstimmen (GV Maria Thaler, GV Dr. Martin Lindenthal, EM Othmar Gratt) GV Harald Greber nahm wegen Befangenheit an Beratung und Abstimmung nicht teil. GR Paul Stampfl regt an, für derartige Fälle Kriterien in die Althaussanierungsrichtlinien einzubauen. 9. Die Marktgemeinde Wolfurt stimmt nachstehenden Grundgeschäften des Wasserverbandes Hofsteig zu: a) Dem Ankauf eines Teilgrundstücks von GST-NR 656/4, KG Hard, mit ca. 1.645 m² von Paul Rupp zum Preis von EUR 12, 00/m²; -3- b) Dem Ankauf des GST-NR 2531, KG Hard, mit ca. 775 m² von der Marktgemeinde Hard zum Preis von EUR 12, 00/m²; c) Dem Verkauf PW Fußach „Alt“, GST-NR 653, KG Hard mit 300 m² und GST-NR 12/3, KG Fußach, an das Amt der Vbg. Landesregierung, Abt. Straßenbau, zum Gesamtverkaufspreis von EUR 129.000, 00; d) Dem Verkauf des Übergaberaums Trinkwasser im Pumpwerk Fußach „Neu“ an den Gemeindeverband Wasserwerk Fußach-Hard zum Preis von EUR 210.000, 00. Über alle 4 Unterpunkte wird gesamthaft abgestimmt. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger einstimmig 10. Da keine Änderungsanträge eingebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 24. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.6.2018 als genehmigt. 11. a) Über Anfrage von GV Mag. Michaela Anwander gibt die Vorsitzende bekannt, dass die Ergebnisse des Architekturwettbewerbes Rickenbach voraussichtlich im November vorliegen werden. b) GR Michael Pompl kündigt nachstehende Termine an:  30.10. Besuch Flüchtlingsquartier am Bahnhof; Anmeldungen bei Angelika Köb im Rathaus  10.10. und 13.11. "Integrationspolitische Haltungen und Strategien im Umgang mit problematischen Entwicklungen und Milieus" im Cubus; Anmeldungen über das Amt der Vbg. Landesregierung c) GR Robert Hasler kündigt nachstehende Termine an:  Abschluss Fahrradwettbewerb Samstag, 29.9.  Herbstmarkt Sonntag, 30.9. Schluss der Sitzung: 21:10 Uhr Der Schriftführer: Die Vorsitzende: -4- Beilage 1 Verordnung über die Änderung der Parkabgabeverordnung vom 27.6.2018 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt vom 26.9.2018 wird gemäß §§ 1, 2, 4, 5, 6 a, 6 b des Parkabgabegesetzes, LGBl. Nr. 2/1987, i.d.g.F. verordnet: §1 1. Die im § 2 Abs 1 aufgelisteten Bewirtschaftungszonen werden um eine weitere Bewirtschaftungszone IIIa. Bewirtschaftungszone Strohdorf (Sparmarkt) lfd. Straße Gst-Nr. örtl. Bezeichnung Nr. 28 Sternenplatz 1309/2 1310/2 Sparmarkt Strohdorf erweitert. 2. Die im § 4 aufgelisteten gebührenpflichtigen Parkzeiten werden wie folgt erweitert: Die gebührenpflichtigen Zeiten werden für die einzelnen Zonen wie folgt festgelegt Bewirtschaftungszone Strohdorf (Sparmarkt) Gebührenpflichtige Zeiten Täglich von 8:00 bis 24:00 Uhr ausgenommen Öffnungszeiten des Sparmarktes 3. § 8 Abs Abs 3 hat zu lauten: (3) Inhabern von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, die ihren Arbeitsplatz in bzw. im Nahbereich einer Bewirtschaftungszone haben und zudem deren Arbeitgeber über keine oder nicht ausreichende Stellplätze am Firmenstandort verfügt, wird die Parkabgabe für die Nutzung definierter Parkzonen oder Parkfelder gemäß Abs (6) auf Antrag für die Dauer von bis zu einem Jahr pauschaliert (Pendler-parkkarte). Die Höhe der pauschalierten Abgabe beträgt EUR 190, 00 pro Jahr. §2 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. -5- Beilage 2 VERORDNUNG über die Abänderung der Abfall-Abfuhrordnung vom 18.5.1989 in der Fassung vom 14.12.2016 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 26.9.2018 §1 § 4 Abs 3 hat zu lauten: (3) Fallen bei Einrichtungen, wie Altersheimen, Schulen, größeren Wohnanlagen u. dgl. überdurchschnittlich große Restabfallmengen an, kann die Marktgemeinde Wolfurt eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Containern erteilen. Unabhängig von der anfallenden Restabfallmenge kann die Gemeinde über Antrag die Verwendung einer genormten Restabfalltonne bewilligen. In beiden Fällen ist Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung die Einhaltung der Bestimmungen über die Trennung der Abfälle. Wenn festgestellt wird, dass die Abfalltrennung nicht funktioniert, ist die Ausnahmegenehmigung zu widerrufen. §2 Diese Verordnung tritt mit 1.1.2019 in Kraft. -6- Beilage 3 VERORDNUNG über die Abänderung der Abfallgebührenordnung vom 24.5.2006 in der Fassung vom 27.9.2017 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 26.9.2018 §1 1. § 2 Abs 3 hat zu lauten: 3. Im Einzelnen bestehen folgende Gebühren: a) Grundgebühren: aa) Grundgebühr für Haushalte (Wohnungsbenützer) bb) Grundgebühr für sonstige Abfallbesitzer b) Abfuhrgebühren (Sack- und Entleerungsgebühren), das sind mengenabhängige Gebühren: aa) Sackgebühr für Bioabfälle bb) Sackgebühr für Restabfall dd) Gebühr für die Entleerung der Bioabfalltonne ee) Gebühr für die Entleerung der Restabfalltonne ff) Gebühr für die Entleerung von Containern für Restabfall gg) Gebühr für die Abholung von Sperrmüll c) Gebühren für die Inanspruchnahme des ASZ und der Grünschnittsammelstelle Wolfurt: aa) Gebühr für Sperrmüll bb) Gebühr für Altholz behandelt cc) Gebühr für mineralischen Bauschutt dd) Gebühr für Baurestmassen ee) Gebühr für Reifen ff) Gebühr für Asbestzement gg) Gebühr für EPS-Baustyropor hh) Gebühr für Flachglas ii) Gebühr für Grünschnitt jj) Gebühr für die Abholung von sperrigen Abfällen 2. § 4 hat zu lauten: 1. Die Abfallgrundgebühr wird pro Jahr und Wohnungsbenützer mit EUR 17, 50 zuzüglich USt. festgesetzt. Die Abfallgrundgebühr ist für höchstens vier Personen pro Haushalt zu entrichten. 2. Die Abfallsack-/Entleerungsgebühren werden wie folgt festgelegt (inkl. St.): 8 l Abfallsack (Bioabfall) EUR 0, 90 15 l Abfallsack (Bioabfall) EUR 1, 50 20 l Abfallsack (Restabfall) EUR 1, 35 40 l Abfallsack (Restabfall) EUR 2, 70 80 l Restabfalltonne EUR 5, 00 120 l Restabfalltonne EUR 8, 40 80 l Bioabfalltonne EUR 5, 60 120 l Bioabfalltonne EUR 8, 40 240 l Bioabfalltonne EUR 16, 80 3. Die Gebühren für ASZ-Abfälle werden wie folgt festgelegt (inkl. USt.): a) Sperrmüll EUR 0, 36 / kg b) Altholz behandelt EUR 0, 18 / k c) mineralischen Bauschutt EUR 0, 10 / kg, Kleinmengen EUR 2, 00/20l, 5, 00/60l, 20, 00/1/4 m³ d) Baurestmassen EUR 0, 20 / kg Kleinmengen EUR 2, 00/20l, 5, 00/60l, 20, 00/1/4 m³ -7- e) Reifen ohne Felge (mit Felge) f) Asbestzement g) EPS-Baustyropor h) Flachglas i) Grünschnitt Haushalt j) Abholung von Sperrmüll 4. EUR EUR EUR EUR EUR 3, 00 / Stück (7, 00 / Stück) 2, 50 / 10 Liter bzw. 10 kg 0, 50 / 100 Liter 0, 50 / 10 Liter bzw. 10 kg 20, 00 pro Kalenderjahr und EUR 40, 00 / Abholung Bei der Anlieferung von Grünschnitt ist für Kleinstmengen bei Anlieferung ohne KFZ abweichend von Abs 3 lit. i keine Gebühr zu entrichten. §2 Diese Änderung tritt mit 1.1.2019 in Kraft. -8- Beilage 4 Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorganen 1 vom 22.3.2017 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 26.9.2018. Die Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorganen wird wie folgt geändert: §1 § 3 hat zu lauten: 1. Die referatsführenden Mitglieder des Gemeindevorstandes - ausgenommen Bürgermeister und Vizebürgermeister - erhalten monatlich einen Monatsbezug in Höhe von 8, 79 vH des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs 1 lit g des Bezügegesetzes 1998. 2. Der Monatsbezug nach Abs 1 gebührt 14 mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen. 3. Für die Zeit, in welcher der Bürgermeister den Vizebürgermeister zu seinem Vertreter im Amt bestellt, gebührt ihm der Monatsbezug gemäß § 1 Abs 1 im aliquoten Teil, während der Monatsbezug nach § 2 ruht. 4. Die Regelung nach Abs 3 findet keine Anwendung für a) die Vertretung des Bürgermeisters während dessen Urlaub; b) nicht mehr als 1 wöchige sonstige Abwesenheit des Bürgermeisters. §2 Diese Änderung tritt rückwirkend mit 1.9.2018 in Kraft. 1 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden personenbezogene Bezeichnungen (zB Bürgermeister, Vizebürgermeister, Mitglieder, ...) ohne geschlechtsspezifische Differenzierung verwendet. -9-