19740228_GVE041

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:27
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1974-02-28
Erscheinungsdatum 1974-02-28
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 28. Februar 1974 stattgefundene 41. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gemeindesekretär August Geiger Entschuldigt abwesend: GR. Guntram Köb, GV. Rudolf Fitz, GV. Rupert Fischer, GV. Edelbert Klimmer, GV. Anton Lingenhel, GV. Ernst Kögl Anwesende Ersatzmitgl.: Gottlieb Böhler, Hans Wiedenbauer, Walter Schwärzler, Egon Waibel, Werner Waibel und Kurt Juen (Die Verzögerung im Beginn hatte die Ursache in einer vorausgehenden Informationsversammlung über das Autobahnplanungsgeschehen durch Vertreter des Planungsbüros Lässer-Feizlmayr (Dipl. Ing. Wessiak und Dipl. Ing. Ulmer) und der Straßenplanungsstelle im Amte der Vorarlberger Landesregierung (Hofrat Dipl Ing. Gehrer und LOBR. Dipl. Ing. Mahuschek) Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Verfügungen des Gemeindevorstandes gemäß § 54 Abs. (3) GG.: a) Grundkauf Gemeinde Wolfurt: Anna Seiler, Bregenz 1/6 Anteil ex Gp. 886 b) Grundkauf Gemeinde Wolfurt: August und Maria Kresser 2/6 Anteile ex Gp. 886 c) Bestellung eines Rechtsvertreters in Sache Gemeinde Wolfurt contra Berta Klocker d) Vergabe der Unterbau- und Belagsarbeiten für die Aufschließungsstraße ins Schulgelände Mähdle 3. Behandlung der Einsprüche zum Flächenwidmungsplan und Beschlußfassung gemäß § 19 Raumplanungsgesetz 4. Anschaffung eines Löschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr 5. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Veränderungen im Gewerberegister: Anna Maria Schwärzler, ehem. Reinigung, Kolumbanweg 1; Alois Bösch, Güterbeförderung mit 8 LKW, Schulstr. 6; Armin Sohm, Durchführung von Erdaushub- und Grabarbeiten, Achstr. 16; - 2 - b) Der VLK Nr. 39 ist zu entnehmen, daß bezüglich der künftigen Verbauung des Güterbahnhofareals besonders im Hinblick auf Anlagen für die Speditionsfirmen und für die Postverwaltung noch keine einheitlichen Vorstellungen bestehen. 2. Folgende vom Gemeindevorstand gemäß § 54 Abs. (3) GG gefasste Beschlüsse werden zur Kenntnis gebracht: a) Die Gemeinde kauft von Anna Seiler, Bregenz, 1/6 Anteil ex Gp. 886 im Ausmaß von 3.985 m2, das entspricht ca. 664 m2 pro 1/6 Anteil zum Preis von S 290, — zuzüglich Nebenkosten. b) In diesem Zusammenhang bringt der Bürgermeister die Preisvorstellungen der übrigen Mitbesitzer zur Kenntnis. Es wird vereinbart, die restlichen Liegenschaftsanteile, sofern sie zum Verkauf angeboten werden, um S 290, — pro m2 zu erwerben. c) Rechtsanwalt Dr. Norbert Kohler, Bregenz, wird beauftragt, gegen die vertragsbrüchig gewordene Berta Klocker gerichtlich vorzugehen. d) Der Auftrag zur Herstellung der Unterbau- und Belagsarbeiten für Straße und Gehsteig der neuen Aufschließungsstraße ins Schulgelände Mähdle wird an die bestbietende Firma K. Rummele, Dornbirn zum Gesamtanbotpreis von S 2.081.362, — vergeben. 3. a) Die gemäß § 19, Abs. (2) und (3) Raumplanungsgesetz fristgerecht eingebrachten Äußerungen und Abänderungsvorschläge zum Flächenwidmungsplanentwurf werden zur Kenntnis gebracht und beraten. b) Folgende Abänderungsvorschläge sollen im Flächenwidmungsplan-Entwurf berücksichtigt werden: Nr. Adressat: _________________________________________________________________________ _ 1 2 5 7 8 9 24 25 26 27 28 33 Johann und Anna Zanetti, Rickenbacherstr. 12 Gerhard Müller, Bregenz/Günther Vogel, Lustenau Konrad Theurer, Fritz Theurer und Kurt Theurer, Bützestr. 3 Georg österle, Kennelbach Lini und Otto Kussian, Fattstr. 25 Maria Sieber, Unterfeldstr. 5 Gebhard Gmeiner, Alberschwende Dipl. Ing. A. Fischer, Brühlstr. 28 Werner Mohr, Unterlinden 10 Elsa Mohr, Bregenz/Edith Berger, Salzburg Jakob und Barbara Hager, Rittergasse 5 Hermann und Irma Feuerstein, Rittergasse 5 Erich und Hirlanda Jäger, Rittergasse 7 Martin und Ida Österle, Rittergasse 11 Hubert und Elsa Mohr, Rittergasse 3 Anna Gunz, Rutzenbergstr. 2 - 3 - c) Nachstehende Abänderungsvorschläge sollen im FlächenwidmungsplanEntwurf teilweise ihren Niederschlag finden: Nr. Adressat: _________________________________________________________________________ _ 16 20 Theresia Steurer und Bernhardine Fischer, Rutzenbergstr. 3 Rupert und Franziska Fischer, Hofsteigstr. 32 d) Die folgenden Abänderungsvorschläge werden nicht berücksichtigt: Nr. Adressat: _________________________________________________________________________ _ 3 4 6 10 11 12 13 14 15 17 18 19 21 22 23 29 30 31 32 34 Mathilde Thaler, Achstr. 43a Hedwig Fellner, Kepplerstr. 38, Graz Mathilde Mätzler, Schillerstr. 10a, Dornbirn Erwin Burschowsky, Vogelweide 13, Hohenems Erich Nikolussi, Vogelweide, Hohenems Wurzer Otto, Dammstr. 19 Herlinde Hämmerle, Kaiser-Franz-Josefstr. 34 Lustenau Kaspar und Koletta Martin, Bildstr. 2, Lauterach Alois und Elfriede Feßler, Alte Landstr. 5, Kennelbach Erich Stöckler, Bucherstr. 6 Berta Gunz, Hofsteigstr. 23 Dr. Richard Hinteregger, Funkenweg 19 Vbg. Champignon-Kulturen, Hohe Brücke Daniel Böhler, Bildstein Walter Klocker, Montfortstr. 9 Schär Gebhardine, Arbon/Köb Maria, Unterhub 3 Agathe und Emilie Böhler, Kirchstr. 22 Eugen Müller, Frickenescherweg 7 Berta Müller, Lipurgerstr. 9, Bregenz 34 Geschw. Rist, Bützestr. 2 Die Stellungnahme zum Abänderungsvorschlag Nr. 28 erfolgte mit einer Gegenstimme, alle anderen Beschlüsse wurden stimmeneinhellig gefaßt. Wegen Befangenheit haben nicht mitgestimmt: GV. H. Schertler bei Nr. 20 GR. H. Mohr bei Nr. 25, 26 und 27 GV. H. Schwärzler bei Nr. 31 e) Der gem. § 19 Abs. (1) Raumplanungsgesetz am 11.9.1973 zur Auflage beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes wird unter Berücksichtigung der positiv erledigten Abänderungsvorschläge als Flächenwidmungsplan beschlossen. (einstimmig) - 4 - Für die Ortsfeuerwehr wird auf Grund des Angebotes der Firma Rosenbauer, Leonding vom 24.10.1973 ein Opel-Blitz-Löschfahrzeug zum Offertpreis von S 379.646, 25 zur Anschaffung beschlossen. Die Ortsfeuerwehr leistet dazu einen Beitrag in Höhe von S 100.000, —. (einstimmig) 5. Keine Wortmeldung Nachdem gegen die Niederschrift der 40. Sitzung der Gemeindevertretung kein Einwand erhoben wird, gilt sie als genehmigt. Schluß der Sitzung: 24:00 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: