19760217_GVE009

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:35
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1976-02-17
Erscheinungsdatum 1976-02-17
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Inhalt des Dokuments

- 1 - GEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 17. Februar 1976 stattgefundene 9. Sitzung der Gemeindevertretung ================================= Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gemeindesekretär August Geiger Anwesend: 20 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Wilfried Eugster, Heinrich Beuchert, Günter Hirt und Gottfried Mathis Entschuldigt GV. Richard Fischer, GV. Renate Winder, abwesend: GV. Dr. Elisabeth Längle, GV. Ing. Helmut Küng, GV. Johann Petschnig, GV. Remigius Brauchle und GV. Günther Muxel Ort: Sitzungssaal Gemeindeamt Beginn: 19.00 Uhr Tagesordnung: 1. Aussprache über den weiteren Ausbau der Wasserversorgungsanlage in Wolfurt mit dem Wasserbaureferenten der Vorarlberger Landesregierung, Landesrat Sperger 2. Ergänzungen und Abänderungen des Flächenwidmungsplanes 3. Stellungnahme zu Gesetzesbeschluß des Vorarlberger Landtages: Sittenpolizeigesetz 4. Vergabe von Spezialplanungen für den Bau des Altersheimes und der Alters- und Chronisch-Kranken-Pflegestation: a) Statik b) Sanitäre, Heizung, Lüftung c) Elektroplanung 5. Bestellung der örtlichen Bauaufsicht für den Bau des Altersheimes und der Alters- und Chronisch-Kranken-Pflegestation 6. Vergabe von Lieferungen für die Volksschule Mähdle: Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel 7. Abgabe einer Lastenfreistellungserklärung: Dienstbarkeit eines Fußsteiges auf den Gpn. 2294/1 und 2294/2 8. Rückblick über das Verwaltungsjahr 1975 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Dezember 1975 - 2 - Erledigung: Zu 1. Die Aussprache über den weiteren Ausbau der Wasserversorgungsanlage in Wolfurt mit Landesrat Hans Sperger, Baurat Dipl. Ing. Fritz Osterkorn und Dipl. Ing. Bruno Fussenegger, sowie Dipl. Ing. Robert Manahl als Planer, erbrachte folgendes Ergebnis: a) Die Bestrebungen der Gemeinde Wolfurt zur Sicherung der eigenen Wasserversorgung mittels eigener Brunnen als auch der in Wolfurt vorhandenen Trinkwasservorkommen werden grundsätzlich gutgeheißen. b) Die Planung von Dipl. Ing. Robert Manahl kann nunmehr nach Klärung von Vorfragen der BH. Bregenz zur wasserrechtlichen Genehmigung vorgelegt werden. c) Die event. Bildung eines Zweckverbandes zwischen den Gemeinden Bregenz, Hard, Lauterach und Wolfurt zur gemeinsamen Sicherung der Trinkwasserversorgung wird befürwortet. Das Land Vorarlberg erklärt sich bereit, ein diesbezügliches Expertengutachten auf seine Kosten in Auftrag zu geben. 2. a) Nach Abklärung des Grundbedarfes, der sich durch den Bau der Unterführung der Kesselstraße ergibt, wird der westliche Teil der Gp. 1676/1, so wie es der östl. Teil bereits ist, zu Baumischgebiet erklärt. b) Als formelle Berichtigung sollen die bestehenden Häuser an der Dornbirnerstraße, welche im Landwirtschaftsgebiet liegen, nicht eigens ausgewiesen werden. (einstimmig) c) Die Gp. 2629/1 wird (als Zeichen-Fehlerberichtigung) zu Wohngebiet erklärt. (einstimmig) d) Die Gp. 1351/2 wird (als Zeichen-Fehlerberichtigung) zu Wohngebiet erklärt. (einstimmig) e) Die Bp. 184, die Gpn. 1304/1 und 1304/2, sowie der östl. Teil der Gp. 1299/1 werden als Vorbehaltsfläche aufgelassen und zu Baukerngebiet erklärt. (einstimmig) f) Die Gp. 37 (bisher Bauerwartungsland) wird zu Baumischgebiet erklärt. (einstimmig) g) Bezüglich der zulässigen Bauführung in Landwirtschaftsgebieten sollen folgende Bestimmungen einen Bestandteil des Flächenwidmungsplanes bilden: (1) Gebäude und Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sind alle der Ausübung der Land- und Forstwirtschaft dienende Gebäude und Anlagen. Dazu gehören vor allem die Wirtschaftsgebäude, Gebäude für die Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, alleinstehende Ställe sowie Heuhütten. - 3 - (2) Als "dazugehörend" im Sinne des § 16 Abs. 3 RPG. gelten Wohnräume und Wohngebäude für den Betriebsführer, für die im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beruflich mitarbeitenden Familienangehörigen und Dienstnehmer sowie für im Ausgedinge lebende Personen. Auch die Wohnräume für Personen, die mit einer der vorstehend genannten Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind als "dazugehörend" anzusehen. (3) Neben den Wirtschafts- und Wohngebäuden dürfen im Landwirtschaftsgebiet auch Gebäude und Anlagen errichtet werden, die der Ausübung von Zuerwerben dienen. Zuerwerbe sind Tätigkeiten, die - neben dem land- und forstwirtschaftl. Hauptberuf - vorwiegend mit Familienangehörigen ausgeführt werden u. - mit dem land- und forstwirtschaftl. Betrieb in einem näheren räumlichen und wirtschaftl. Zusammenhang stehen. (einstimmig) 3. Zu dem vom Vorarlberger Landtag als nicht dinglich beschlossenen Sittenpolizeigesetz wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Für den Neubau des Altersheimes und der Alters- und ChronischKrankenpflegestation werden folgende Arbeiten vergeben: a) Die Statischen Berechnungen an Dipl. Ing. E. Clemens, Bregenz, lt. Angebot vom 13.1.1976 zu einem Pauschalhonorar von S 202.000, --. (2 Gegenstimmen) b) Die Planung für Sanitäre, Heizung und Lüftung an Fa. Werner Dür, Lauterach, lt. Angebot vom 14.1.1976 zum Pauschalhonorar von S 55.000, --. (einstimmig) c) Die Projektierung der Elektroanlagen an Fa. Ing. Reinhard König, Dornbirn, lt. Angebot vom 12.1.1976 (einstimmig) 5. Die örtliche Bauaufsicht für den Neubau des Altersheimes und der Alters- und Chronisch-Krankenpflegestation wird an Baumeister Otto Gratt, Wolfurt, lt. Angebot vom 16.2.1976 zum Pauschalhonorar von S 414.000, -.- übertragen. (einstimmig) 6. Mit der Lieferung von diversen Einrichtungsgegenständen sowie Lehr- und Lernmittel für die Volksschule Mähdle im Gesamtwert von ca. S 163.289, -- wird der jeweilige Bestbieter beauftragt. (einstimmig) 7. Es wird festgestellt, daß die von Frieda Bereuter, Alberschwende 268, aus den Gpn. 2294/1 und 2294/2, lt. Teilungsplan des Landesvermessungsamtes Zl. 98/1973, für den Bau der Rheintalautobahn veräußerten Teilstücke im Ausmaß von 263 und 295 m2 von der Dienstbarkeit des Fußsteiges, lastend auf den Gpn. 2294/1 und 2294/2, nicht berührt werden. (einstimmig) 8. Der Bürgermeister erstattet einen Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 1975. - 4 - 9. Gegen die Abfassung der Verhandlungsschrift über die 8. Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben. Ende der Sitzung: 22.20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: