19531130_GVE035

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:46
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1953-11-30
Erscheinungsdatum 1953-11-30
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am 30. November [wohl: Oktober!] 1953 um 20.00 Uhr im Gasthaus RÖSSLE abgehaltene 35. Gemeindevertretungssitzung unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Anwesend: 17 Gemeindevertreter Entschuldigt: E. Böhler, M. Höfle, A. Peter und A. Schertler 1. Die Protokolle der 34. Gemeindevertretungssitzung sowie des Kurrendalbeschlusses vom 29.9.1953 werden verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters: a) Zwecks Grundablöse für den Hochbehälter I konnte mit den Eheleuten Jochum immer noch keine Einigung getroffen werden, weil deren Forderung viel zu hoch sind. Sollten die Eigentümer ihre Ansprüche nicht bedeutend reduzieren, wird die Gemeinde das vom Amt der Vorarlberger Landesregierung angeregte Enteignungsverfahren einleiten müssen. b) Mit 4 Wochen Verspätung konnte der Schulbetrieb, wenn auch etwas beschränkt, wieder aufgenommen werden. Der Baufortschritt ist heute so, dass aller Voraussicht nach mit dem 8. November der Unterricht normal betrieben werden kann. Für die Ausgestaltung der Gemeindekanzlei bzw. des Sitzungssaales sollen von den verstorbenen Vorstehern Rötelzeichnungen angefertigt werden. Auch hat sich GV. Ludwig Rohner in dankenswerter Weise bereit erklärt, die Wände des Sitzungssaales mit den Namen und Sigeln der Wolfurter Landammänner vom Gericht Hofsteig kostenlos auszuschmücken. c) Vor einigen Tagen hatten die Bürgermeister der Gemeinden Lauterach, Schwarzach, Kennelbahc und Wolfurt eine Besprechung in Sachen Hauptschule. d) Bezüglich der Kanalisierung hat in Lauterach eine Besprechung zwischen dem Leiter des Landeswasserbauamtes Ing. Wagner, Bürgermeister Dietrich von Lauterach und Bürgermeister Gunz von Wolfurt stattgefunden. Zur Debatte stand die Einleitung des Vorfluters der Kanalisierung von Wolfurt in die bereits bestehende Anlage der Gemeinde Lauterach. Alle Beteiligten waren damit einverstanden, jedoch nähere Einzelheiten wird das zu erstellende Projekt einer gemeinsamen Kläranlage bringen. In diesem Zusammenhang wurde von GR. Hinteregger angeregt, dass trotzdem überprüft werden solle, ob es nicht zweckmässiger wäre, die Kanalisierung in die eigenen Gewässer abzuleiten. e) Für die neue Hebamme konnte im Doktorhaus eine Wohnung freigemacht werden. Allerdings war ein geringfügiger Ausbau auf Kosten der Gemeinde hiezu notwendig. 3. Bezüglich der Gastschulbeiträge die Stadt Bregenz wurde Folgendes beschlossen: a) Für das Schuljahr 1952/53 übernimmt die Gemeinde keinerlei Kosten. In diesem Zusammenhang soll die Auszahlung der zurückbehaltenen Gewerbesteuerausgleichsbeträge energisch betrieben werden. - 2 - b) In Hinkunft wird die Gemeinde Wolfurt ein Drittel der Kosten in Einzelfällen übernehmen, u.z. wenn das betreffende Schulkind einerseits die Hauptschulreife nachweisen kann, andererseits die Eltern des Kindes bedürftig sind. Ein Drittel haben die Eltern auf alle Fälle zu tragen und den Rest hätte die Stadt Bregenz zu übernehmen. c) Die Gemeinde Wolfurt lehnt es ab, als Bürge und Zahler für die Gastschulbeträge einzutreten. 4. Von der Bewilligung eines Beitrages an das Schwarze Kreuz wird Abstand genommen, weil sich die Gemeinde bereit erklärt, an Allerheiligen eine Sammlung an den Friedhofeingängen durchzuführen. 5. Folgende Strassenzüge werden neu benannt: Röhleweg (Verbindungsstrasse Bregenzerstrasse - Bützestrasse bei Josef Schertler) Funkenweg (Verbindungsstrasse Oberfeldgasse - Feldeggstrasse) Himmelreich (Verkehrsfläche bergseits der Hofsteigstrasse bei Instrumentenmacher Hinteregger) Unterhub (statt: An der Hub) Lorenz Schertlergasse (statt: Zieglerstrasse) Zieglerstrasse (Abzweigung von der L. Schertlerstrasse westwärts) Einem Vorschlag bezüglich Umbenennung der Narrenberggasse wurde nicht stattgegeben. 6. Das Ansuchen des Johann Röck, Bützestrasse 22 um Erwerb eines Achwuhrbaugrundes wird befürwortet, hingegen das Der Anna Wohlfahrter, Kennelbach abgelehnt. 7. Die Niederschriften Nr. 13, 15, 16 und 17 der LAWK werden verlesen. Zu den Beschlüssen 1 aus der Niederschrift Nr. 13, 15 und 16 aus der Niederschrift Nr. 16 und 9 aus der Niederschrift Nr. 17 wird die Zustimmung erteilt. 8. Das Grundtrennungsansuchen der Aloisia Hächl, vertreten durch das Realbüro Nabholz, Bregenz um Unterteilung der GP. 1199/1 in die Gp. 1199/1, 1199/3 und 1199/wird bewilligt. 9. Den Viehbeschauern sind 2/3 der aus Anlass der Ausstellung von Viehpässen einzuhebenden Verwaltungsabgaben als Entschädigung auszuzahlen. 10. Das Staatsbürgerschaftsansuchen der Gitta Schiel, Rickenbacherstrasse 4 wird mit Rücksicht darauf, dass diese drei minderjährige, befürwortet. Hingegen wird eine Befürwortung bei den Ansuchen der Hermine Schulz, Wälderstrasse 2 und Isabella Fiechter, Frickenescherweg 2 abgelehnt. 11. Es wird beschlossen, die Bundeszuschlagsverordnung nach der Weisung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 11.6.1953 mit Wirkung vom 1.7.1953 auch auf die Gehaltsberechnung für die Gemeindeangestellten anzuwenden. Weiters wird beschlossen, den Übergenuss von S 62, 58 pro Monat von November 1952 bis Juni 1953 bei Ed. Mohr nicht zurückzufordern und dem Angestellten A. Geiger ab Juli 1953 die Aufwandsentschädigung um S 32, 72 pro Monat zu erhöhen, u.z. mit Rücksicht darauf, dass diese Angestellten im Zuge des Schulhausneubaues bedeutende Mehrarbeiten zu bewältigen hatten. Ursache dieser Differenzen war eine seinerzeit erhaltene unrichtige Information. - 3 - 12. Das Ansuchen um Aufenthaltsbewilligung für Karoline Häckel wird befürwortet, wenn sich der in der Inselstrasse wohnhafte Sohn Hermann Häckel verpflichtet, für den allfälligen Unterhalt aufzukommen. Dagegen wird das Ansuchen das Michael Hantos, Kirchstrasse 17 abgelehnt, weil der Antragsteller keinen guten Leumund geniesst. 13. Für die Neubesetzung der Waldaufseherstelle soll dem Amt der Vorarlberger Landesregierung der einzige Bewerber Paul Geiger, Bregenzerstrasse 8 vorgeschlagen werden. 14. Dem Antrag des Bürgermeisters in Sachen Hausnummerierung wird die Dringlichkeit zuerkannt und der seinerzeitige Beschluss dahingehend präzisiert, dass die von der Gemeinde angeschafften Hausnummern allein zugelassen sind und im Sinne der ergangenen Weisungen des Bürgermeisters angebracht werden müssen. 15. Schluss der Sitzung um 23.40 Uhr Wolfurt, am 4.11.1953 Der Schriftführer: Der Bürgermeister: