20180131_GVE021

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:48
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2018-01-31
Erscheinungsdatum 2018-01-31
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 31. Jänner 2018, stattgefundene 21. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Bertram Thaler, Wolfgang Schwärzler, Ing. Harald Feldmann, Andrea Frühstück, Hermann Schertler, Ing. Roman Reiter, Elisabeth Hirsch, Ingo Schönenberger und Katja Bernroider GV Maria Thaler, GV DI (FH) Claudius Bereuter, GV Brigitte Feuerstein, GV Dr. Thomas Geiger, GV Barbara Geißler, GV Dipl.BW Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger, GV Dr. Daniela Taxer-Theurer, GV Jadranko Lesic Kultursaal 20:05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ein besonderer Gruß gilt dem Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker. Die Tagesordnung wird wie folgt geändert: TOP 6. wird abgesetzt und ein neuer TOP „9. Auftragsvergabe Schüttungs- und Vorbelastungsmaßnahmen Gewerbegebiet Hohe Brücke“ eingefügt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Bürgeranfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Vorlage von Voranschlägen für 2018 a) MG Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG b) Sozialdienste Wolfurt gemeinnützige GmbH c) Wasserverband Hofsteig (ARA Hard) d) Landbus Unterland e) Linksseitige Achwuhrkonkurrenz (LAWK) f) Polytechn. Schulerhalterverband g) ASZ Hofsteig h) Wasserverband Bregenzerach Unterlauf i) Wasserverband Schwarzach-Rickenbach Gemeindehaushalt 2018 a) Vorlage des Voranschlages b) Feststellung der Finanzkraft Straßenbenennung Grundstücksangelegenheiten a) Grundtausch Österle aa) Ankauf GST-NR 20, 329/1 und 329/2 (Mag. Rudi Österle) ab) Verkauf GST-NR 311/5 und 311/6 (Matthias und Christian Österle) b) Grundtausch Rist ba) Ankauf Miteigentumsanteile an GST-NR 740, 741/1 und 741/2 (Gerhard Rist) bb) Verkauf GST-NR 732/2, 732/3 und 732/5 (Michael Rist) c) Grundtausch Schertler (Josef und Hermann Schertler) ca) Abschluss eines Vorvertrages bezüglich Grundtausch 1440/2 gegen Flächen Gewerbegebiet cb) Einräumung von Dienstbarkeiten d) Grundverkauf GST-NR 461/1 – Fa. Bernd Langer e) Abschluss einer Dienstbarkeitsvereinbarung GST-NR 822/2, 204/2 Änderung der Althaussanierungsrichtlinien Auftragsvergabe Schüttungs- und Vorbelastungsmaßnahmen Gewerbegebiet Hohe Brücke Genehmigung der Verhandlungsschrift der 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2017 Allfälliges 8. 9. 10. 11. Erledigung: zu 1. Dietmar Gasser erkundigt sich beim Vorsitzenden – nachdem die Anfrage von GV Richard Benzer zur Höhe der Gemeinde-Althaussanierungsförderung Maurer immer noch nicht beantwortet sei – wie hoch nun diese Förderung sei und ob sie über Empfehlung des Gestaltungsbeirats gewährt werde. Der Vorsitzende verweist bezüglich der Höhe der Förderung auf den TOP 8. der Tagesordnung und hält fest, dass die Förderungsgewährung aufgrund der Richtlinien der Gemeinde aus dem Jahr 2000 und nicht über Empfehlung des Gestaltungsbeirates gewährt werde. 2. a) b) Ein Schreiben von Dietmar Gasser in welchem dieser feststellt, dass die von ihm im Dezember 2014 wegen einer vom VwGH aufgehobenen Grundteilungs-Versagung gegen den Bürgermeister und DI Wolfgang Dittrich angestrengte Anzeige wegen Amtsmissbrauchs vom 3-Richter-Senat des Landesgerichtes Feldkirch endgültig eingestellt wurde, wird durch den Vorsitzenden verlesen. Darin wird ausgeführt, es sei nicht richtig, wie vom Bürgermeister in der Kronenzeitung behauptet, dass der Vorwurf des Amtsmissbrauches bereits mehrfach von Gerichten abgelehnt worden sei. Auch sei in dem Beschluss „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden worden. Aus dem Beschluss gehe jedoch unzweifelhaft hervor, dass die Amtsführung nicht korrekt gewesen sei, was für eine strafrechtliche Beurteilung der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft jedoch nicht ausreichend gewesen sei. Diesen Behauptungen wird durch den Vorsitzenden dadurch entgegengetreten, dass die endgültige Entscheidung nicht durch die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, sondern einen unabhängigen Richter-Senat getroffen wurde. Aus der wörtlich zitierten Begründung geht weiters keineswegs hervor, dass die Amtsführung nicht korrekt gewesen sei, es wird im Gegenteil ausgeführt, dass „sich die beiden Beschuldigten im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens bewegt hätten“. Der Fortführungsantrag von Dietmar Gasser stelle „seine eigenen Erwägungen dar und ziehe daraus für die Beschuldigten belastende Schlüsse“, was keine zulässige Begründung sei. Der Ausspruch „im Zweifel für die Angeklagten“ beziehe sich ausschließlich auf die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die Beschuldigten hätten „eine unzweckmäßige Grundstücksform verhindern wollen“, was im Rahmen der Ermessensausübung der Staatsanwaltschaft zulässig sei, zumal „die befassten Instanzen im Verwaltungsverfahren zunächst tatsächlich die Rechtsansicht, dass die Genehmigung nicht zu erteilen sei, geteilt haben“. Am 30. Jänner fand ein Empfang für Hubert Bücheler (Schwimmen) und Edelbert Klimmer (Langlauf) statt, die mit Ihren kürzlich bei Seniorenweltmeisterschaften errungenen Medaillen c) d) e) f) aufgezeigt haben, dass sportliche Erfolge nicht nur auf die Jugend beschränkt sind. Die Gemeinde gratulierte mit dem Empfang zu diesen herausragenden Leistungen. Die Auflagefrist für das REK Rickenbach ist mittlerweile zu Ende gegangen. Es sind eine Reihe von Stellungnahmen eingelangt, die es nun gilt in den nächsten Wochen fachlich zu beurteilen und zu diskutieren. Die Entscheidung über das REK ist in der März-Sitzung der Gemeindevertretung geplant. In diesem Zusammenhang beantwortet der Vorsitzende auch die Bürgeranfrage von Claudia Mayrhofer-DeMartin in groben Zügen. Wie mit ihr vereinbart, wurde ihr eine schriftliche Stellungnahme zugeleitet. Das Land Vorarlberg beabsichtigt in den Sommermonaten den Lückenschluss für den Radweg entlang der L 190 zwischen Senderstraße und Kreisverkehr Lauterach zu errichten. Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Projektgruppe Schloss unter fachlicher Begleitung von Dr. Helmut Bechter in den nächsten Monaten intensiv mit der Erstellung eines Nutzungskonzepts befassen wird. Bereits fixiert wurde, dass die provisorische Beleuchtung, die von der Bevölkerung überwiegend sehr positiv aufgenommen wurde, zumindest in den Abendstunden weiterhin bestehen bleibt. Als e5-Gemeinde wurde darauf Bedacht genommen, dass nur LED-Leuchten mit einer Gesamtleistung von ca. 550W Verwendung finden. Ebenfalls fixiert wurde, dass im Laufe des Jahre 2018 2-3 kleinere Veranstaltungen im Schloss möglich sein werden. Auch die Möglichkeit zu Führungen für Schulen und Kindergärten wird angestrebt, allerdings sind hier noch sicherheitstechnische und organisatorische Aspekte zu klären. Das mittlerweile rechtskräftige Sammelgesetz zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung ist veröffentlicht. Es bringt einige für die Gemeinde relevanten Änderungen in den verschiedensten Materiengesetzen. 3. Zum für nicht dringlich erklärten Gesetzesbeschluss zum Gesetz über eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Nachstehende Voranschläge von Gemeindegesellschaften bzw. Gemeindeverbänden werden zur Kenntnis gebracht: a) Der Voranschlag 2018 der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG sieht Einnahmen in Höhe von EUR 2.343.000, 00 und Ausgaben von EUR 3.481.300, 00 vor. Für 2018 ist erstmalig eine Darlehensaufnahme geplant; b) Der Voranschlag 2018 der Sozialdienste Wolfurt gGmbH mit Einnahmen von EUR 4.029.500, 00 und Ausgaben von EUR 4.040.165, 00 was einem budgetären Abgang von EUR 10.665, 00 entspricht; c) Der Voranschlag 2018 des Wasserverbandes Hofsteig mit prognostizierten Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 9.255.500, 00; d) Der Voranschlag 2018 des Gemeindeverbandes Landbus Unterland mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 24.414.750, 00; e) Der Voranschlag 2018 der LAWK mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 63.800, 00; f) Der Voranschlag 2018 der Polytechnischen Schule mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 310.500, 00; g) Der Voranschlag 2018 des Gemeindeverbands Abfallsammelzentrum Hofsteig mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 627.500, 00; h) Der Voranschlag 2018 des Wasserverbandes Bregenzerach Unterlauf mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 3.679.005, 00; i) Der Voranschlag 2018 des Wasserverbands Schwarzach-Rickenbach mit Einnahmen und Ausgaben von EUR 146.500, 00. 5. a) Eingangs bedankt sich der Vorsitzende beim Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker, der hauptverantwortlich für die Budgeterstellung zeichnet, und seinen Mitarbeiterinnen für die Vorbereitungsarbeiten und den jeweils nahezu tagesaktuellen Buchungsstand. Ein weiterer Dank gilt den Gemeinderäten und GV Richard Benzer für Vorbereitung und die konstruktive Zusammenarbeit im Finanzausschuss. Der Gemeindehaushalt 2018 wird der Gemeindevertretung wie gewohnt anhand einer von der Finanzabteilung erstellten Powerpoint-Präsentation vorgestellt. Das Budget der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 2018 liegt mit EUR 34.068.800 rund EUR 1, 9 Mio. unter jenem des Vorjahres, das allerdings auch den Schlosskauf beinhaltete. Beim Beitrag zu den Maastrichtzielen kann das Ergebnis der Gemeinde gegenüber dem Vorjahr mit EUR 4.129.200, 00 nahezu verdreifacht werden. Rücklagenbildungen von EUR 294.900, 00 stehen 2018 Rücklagenauflösungen von EUR 22.700, 00 gegenüber. Der Schwerpunkt bei den Ausgaben verschiebt sich 2018 deutlich in Richtung Infrastruktur. Als größte Ausgaben sind für den Neubau Instandhaltung Gemeindestraßen EUR 1.313.400, 00 für Neu- und Erweiterungsbauten Kanal EUR 1.058.000, 00, für Neubau und Erweiterung des Wasserleitungsnetzes EUR 1.050.000, 00, für den Neubau der Sporthalle NMW EUR 1.000.000, 00, für Neu- und Ausbau von Straßen und Radwegen EUR 789.200, 00, für den Ausbau von Gräben EUR 786.000, 00, für Grunderwerb EUR 430.000, 00, für direkte Vereinsförderung EUR 363.400, 00 und für die neuen interaktiven Schultafeln der Neuen Mittelschule EUR 214.800, -- vorgesehen. Die abfließenden Umlagen sinken erfreulicherweise 2018 um rund EUR 130.000, 00 auf insgesamt EUR 6, 27 Mio. (Sozialhilfe EUR 2.855.800, 00, Spitalskosten EUR 1.789.100, 00 Landesumlage EUR 1.624.000, 00). Die im Beschäftigungsrahmenplan vorgesehenen Veränderungen spiegeln sich auch bei den Personalkosten wieder. Insgesamt sind 2018 an Personalkosten EUR 6.571.000, 00 aufzuwenden. Bedingt durch die Darlehensaufnahme für den Ankauf von Schloss Wolfurt steigt die Verschuldung erstmalig seit vielen Jahren wieder und liegt pro Kopf nun bei EUR 536, 85. Im Vergleich beträgt der Landesschnitt bei EUR 1.832, 00 (Vergleichsjahr 2016 ohne GIG‘s). Ebenfalls im Gegensatz zu den Vorjahren wird sich heuer durch die geplante Darlehensaufnahme für die VS Bütze auch erstmalig eine Verschuldung der GIG ergeben. Die Einnahmensituation darf, sowohl was die eigenen Steuern, wie auch die Ertragsanteile anlangt, als durchwegs positiv bezeichnet werden. Die Ertragsanteile steigen im Jahr 2018 auf nunmehr EUR 7.488.300, 00. Auch bei der Kommunalsteuer ist die Entwicklung mit einer Zunahme von EUR 6, 9 Mio. auf EUR 7, 6 Mio. äußerst erfreulich. Für Vermietung und Verpachtung sind EUR 653.700, für die Grundsteuer EUR 828.500, 00 ausgewiesen. Die freie Finanzspitze von EUR 3, 4 Mio. bietet der Gemeinde auch weiterhin einigen Handlungsspielraum. Der Voranschlag wird in traditioneller Form gruppenweise durchbesprochen. Dabei werden die Fragen der Mandatare zu den einzelnen Budgetpositionen beantwortet. Der Voranschlag der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 2018 wird gemäß § 73 GG wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 25.753.200, 00 Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 8.315.600, 00 Gesamteinnahmen EUR 34.068.800, 00 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Antragsteller: Bgm. Christian Natter EUR EUR EUR 25.124.800, 00 8.944.000, 00 34.068.800, 00 einstimmig b) Die Finanzkraft für das Jahr 2018 wird gemäß GG mit EUR 14.737.800, 00 festgestellt. Antragsteller: Bgm Christian Natter einstimmig 6. Die Wegparzelle GST-NR 1439/1, beginnend bei der „Frühlingstraße“ (GST-NR 1125/1) und endend bei der „Zieglerstraße“ (GST-NR 3243) erhält die Bezeichnung „Lehmweg“. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. a) Aus raumplanerischen Überlegungen an der Achstraße wird mit der Familie Österle ein „Dreieckstausch“ durchgeführt, der durch den Vorsitzenden erläutert wird. aa) Die GST-NR .20, 329/1 und 329/2 mit einer grundbücherlichen Fläche von 1.457 m² werden zum Preis von EUR 550, 00/m² von Mag. Rudolf Österle angekauft. Für das Haus selbst ist keine weitere Entschädigung vereinbart worden. ab) Die GST-NR 311/5 wird an Matthias Österle und die GST-NR 311/6 wird an Christian Österle – ebenfalls zum Preis von EUR 550, 00/m² - verkauft. Für die Flächendifferenz von 357 m² leistet die Marktgemeinde Wolfurt eine Abschlagszahlung von EUR 196.350, 00. Mit im Kaufpreis inbegriffen sind jeweils 3/16 Anteile an dem mit einer Dienstbarkeit des Fußsteiges zugunsten der Gemeinde belasteten Zufahrtsweg GST-NR 311/4. Die in der Bebauungsstudie vorgesehenen Beschränkungen sind einzuhalten. Über beide Unterpunkte wird gemeinsam abgestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Ebenfalls aus raumplanerischen Überlegungen an der Lerchenstraße wird mit der Familie Rist ein „Dreieckstausch“ durchgeführt, der vom Vorsitzenden erläutert wird. ba) Die Marktgemeinde Wolfurt erwirbt von Gerhard Rist 5119/10000 Anteile an den GSTNR 741/2, 741/1 und 740 zum Preis von EUR 742.500, 00. Für die Bauflächenanteile wird ein Preis von EUR 500, 00/m² angesetzt, für die Freiflächen ein solcher von EUR 15, 00/m². bb) Im Gegenzug verkauft die Marktgemeinde Wolfurt die GST-NR 732/2 und 732/3 sowie die Wegfläche GST-NR 732/5 mit einer Gesamtfläche von 1.485 m² zum Pauschalpreis von EUR 742.500, 00. Im gleichen Zug räumt die Marktgemeinde Wolfurt Michael Rist die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf GST-NR 732/4 sowie dem Randbereich der GST-NR 736 und 737 ein. Über beide Unterpunkte wird gemeinsam abgestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig c) Die Weganlage „Lehmweg“ wird verbreitert und im Bereich der Einmündung in die Zieglerstraße neu trassiert. Sie soll zukünftig auch der Erschließung der angrenzenden Baugrundstücke dienen. Nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden wird beschlossen: ca) Mit Josef Schertler wird ein Vorvertrag über einen Tausch des GST-NR 1440 neu gegen ein für die Unterbringung von LKW‘s geeignetes und gewidmetes Betriebsgrundstück im Gewerbegebiet abgeschlossen. cb) Die Straßenparzelle GST-NR 1439/1 (neu) soll zwischen Zieglerstraße und Südostecke des FC-Heimes auf GST-NR 1124 in einer Breite von ca. 4, 50m (Parzellenbreite 5m) ausgebaut werden. Die Kosten dafür trägt die Marktgemeinde Wolfurt. Gleichzeitig wird den jeweiligen Eigentümern der nachmaligen GST-NR 1440/1, 1440/2, 1438/3, 1438/4, 1435/1, sowie 1 mögliches EFH-Baugrundstück an der Südwestecke des GSTNR 1436 (derzeit nicht parzelliert) das uneingeschränkte Dienstbarkeitsrecht des Gehens und Fahrens über diesen Teil des Weges eingeräumt. Südlich des GST-NR 1125/2 wird eine Durchfahrtssperre für den motorisierten Individualverkehr errichtet (siehe auch Vermessungsplan der AVD Vermessung ZT GmbH, GZ 7222/17). Bis zu dieser Durchfahrtssperre dient die Straßenparzelle GST-NR 1439/1 auch als Erschließungsweg für 1 südlich der Durchfahrtssperre gelegenes mögliches EFH-Baugrundstück aus GSTNR 1438/1. Dazu wird auch den jeweiligen Eigentümern dieser Grundstücke das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht eingeräumt. Mittelfristig ist vorgesehen, die Weganlage auf eine Breite von 3, 5m – 4, 00m auszubauen. Die Kosten dafür sind von der öffentlichen Hand zu tragen Über beide Unterpunkte wird gemeinsam abgestimmt. Hermann Schertler erklärte sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter d) Das GST-NR 461/1 wird zum Preis von EUR 335, 00/m² an Bernd Langer verkauft. Gleichzeitig mit dem Verkauf räumt Bernd Langer der Marktgemeinde Wolfurt das Dienstbarkeitsrecht des Begehens- und Befahrens der Randstreifen der Kaufsliegenschaft zu GST-NR 439/1 und 461/9 gemäß vorliegendem Lageplan ein. Antragsteller: Bgm. Christian Natter e) einstimmig einstimmig Die Marktgemeinde Wolfurt stimmt der ersatzlosen Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges über GST-NR 822/2 für die Gemeinde Wolfurt zu. Der bestehende Fußsteig auf GST-NR 204/2 wird einvernehmlich an der Nordgrenze des GST-NR 204/2 und in einer Breite von max. 1, 5 m fixiert. Gleichzeitig wird die Dienstbarkeit auch auf die Durchfahrt für Fahrräder erweitert. Sollte eine PKW-Zufahrt zu GST-NR 204/2 über den Feldweg nicht zu realisieren sein, so ist der auf GST-NR 204/2 eingetragene Fußsteig ebenfalls zu löschen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Die Althaussanierungsrichtlinie der Gemeinde wird dahingehend geändert, dass der § 3 Abs 2 ersatzlos gestrichen wird, der Gültigkeitszeitraum auf „bis auf Widerruf“ abgeändert wird und die anzuwendende Obergrenze der Sanierungskosten an die jeweils gültigen maximal anrechenbaren Kosten je m² Nutzfläche in den Förderrichtlinien des Landes anzupassen sind. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig In Beantwortung der Bürgeranfrage von Dietmar Gasser bedeutet dies für das Objekt Hofsteigstraße 15 einen Halbjahreszuschuss von EUR 3.195, 29 und für das Objekt Hofsteigstraße 33 von EUR 5.654, 57. 9. Die Schüttungs- und Vorbelastungsmaßnahmen für den straßenbegleitenden Radweg an der Konrad-Doppelmayr-Straße werden zum Angebotspreis von EUR 139.211, 04 zuzüglich MWSt. an die bestbietende Fa. Gebrüder Rüf, Au, vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Über Antrag von EM Wolfgang Schwärzler wird TOP 10. im Protokoll der 20. Sitzung dahingehend ergänzt, dass der Satz „EM Wolfgang Schwärzler erklärt grundsätzlich gegen diese Maßnahme zu sein, stimmt jedoch in diesem Fall zu, da damit die Dauerparksituation in den Griff bekommen werden kann.“ eingefügt wird. Das Protokoll der 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2017 wird mit dieser Änderung einstimmig genehmigt. 11. a) b) c) d) GR Yvonne Böhler gibt den Veranstaltungstermin „100 Jahre Frauenwahlrecht“ am 8.3.2018 im Montfortsaal des Landhauses bekannt. Über Anfrage von GV Mag. Michaela Anwander gibt der Bürgermeister bekannt, sich des Themas aufgestellte Badewanne an der Brühlstraße annehmen zu wollen. EM Hermann Schertler macht auf die Gefahrenstelle Bushaltestelle Holzriedstraße/Senderstraße aufmerksam. Zwar wird die Lage der Haltestelle im Zuge des Umlegungsverfahrens ohnehin verändert, da dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nimmt, soll die Situation begutachtet werden. EM Hermann Schertler ersucht die Radfahrer von der L3 auf die gut ausgebaute Radroute „Obere Straße“ zu verweisen. Der Vorsitzende sichert zu, durch positive Maßnahmen darauf hinzuwirken. Schluss der Sitzung: 22:50 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: