19930128_GVE027

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:47
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1993-01-28
Erscheinungsdatum 1993-01-28
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- 1 - MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT Schulstraße 1, 6922 Wolfurt Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, 28. Jänner 1993, stattgefundene 27. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bgm. Erwin Mohr Schriftführer: GSekr. Dr. Sylvester Schneider Anwesend: 20 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Fritz Kuttner, Andrea Peter, Romana Herburger, Manfred Hechenberger, Hans Moosbrugger, Manfred Hörburger und Wilfried Eugster Entschuldigt: GV Franz Lucny, GV Gottfried Mathis, GV Maria Claeßens, GV Elmar Österle, GV Alexander Natter, GV Elisabeth Strele und GV Heinz Kessler Ort: Kultursaal Beginn: 20.00 Uhr Die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlußfähigkeit werden festgestellt. GR Theo Pompl ersucht den TO-Punkt 9. auch auf die Entschädigungsregelung der Gemeindevorstandsmitglieder auszudehnen. (einstimmig) Tagesordnung 1. Bürger-Anfragen 2. Mitteilungen 3. Gemeindehaushalts-Voranschlag 1993 a) Beratung und Beschlußfassung b) Feststellung der Finanzkraft 4. Voranschlag 1993: a) LAWK b) Polytechn. Schulerhalterverband 5. Abgabe von Verpflichtungserklärungen: a) Kanal Bauabschnitt 11 b) ARA Hofsteig BA 07 6. Festsetzung der Baunutzung Wohnbauselbsthilfe Fattstraße 7. Kreditüberschreitung 1992 8. Abänderung der Abfallgebührenordnung 9. Änderung der Bürgermeister Entschädigung 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 26. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.12.1992 11. Allfälliges - 2 - Erledigung: zu 1. keine Anfrage 2. a) Verschiedene Daten aus der Bevölkerungsstatistik werden zur Kenntnis gebracht. b) Eine Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration wurde im Landesgesetzblatt kundgemacht. Die daraus erfließenden Rechte der Gemeinden sollen durch den Gemeindeverband wahrgenommen werden. Es wird für sinnvoll erachtet, zu diesem Zweck ein eigenes Gremium einzurichten. c) Gesetzesentwürfe über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung in Feldkirch, über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg, über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes, über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes und über eine Änderung des Grundverkehrsgesetzes liegen zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. d) Ein Subventionsansuchen der St. Josefs Kapelle Rickenbach wird verlesen. e) Ein Antwortschreiben der Vbg. Landesregierung zu der in der Sitzung vom 17.11.1992 beschlossenen Resolution der Gemeindevertretung zur Erhöhung der ÖPNV-Fahrpreise bzw. die Einhebung einer Mineralölverbrauchsabgabe wird zur Kenntnis gebracht. f) Die Wolfurter Gastwirte haben das Ersuchen an die Gemeinde gerichtet, die Verabreichung von Speiseeis von der Getränkesteuerpflicht zu befreien. g) Von der Vbg. Landesregierung wurde ein Planungsentwurf für einen Ausbau der S 18- Anbindung Wolfurt-Lauterach in Form von Parallelrampen zur A 14 vorgelegt. h) GR Pompl bringt ein Schreiben der Lebensmitteluntersuchungsanstalt zur Kenntnis, welches die unterschiedlichen Trinkwasseruntersuchungsergebnisse der Vbg. Lebensmitteluntersuchungsanstalt und der Lebensmitteluntersuchungsanstalt St. Gallen aufklärt. Grundsätzlich ist festzuhalten, daß das Wolfurter Trinkwasser eine einwandfreie Qualität aufweist. 3. a) In einer Gesamtschau über den Voranschlag 1993 bringt der Vorsitzende einige Budgetzahlen zur Kenntnis, wobei vor allem die starken Rückgänge bei den Steuereinnahmen, der Ausfall von Förderungsmitteln des Wasserwirtschaftsfonds und auf der Ausgabenseite der unverhältnismäßige Anstieg der Fixausgaben Anlaß zur Sorge geben. Trotz teilweise empfindlicher Kürzung von Ausgabenposten ist zum Ausgleich des Voranschlages eine Entnahme aus der Haushaltsrücklage in Höhe von S 17 Mio erforderlich. Das Budget weist neben den Schwerpunkten Neubau und Erweiterung des Kanalnetzes, Erweiterung der Pflegestation beim Seniorenheim, Neubau des Kindergartens Lauteracherstraße, Wasserbau, Gemeindestraßen, Sozialhilfe, Landesumlage, Sanierung Kirchbergerhaus, Grundankäufe, Veranstaltungssaal und Restfinanzierung VS Bütze auch für die künftige Entwicklung der Gemeinde wesentliche Budgetakzente, wie beispielsweise erhebliche Vereinsförderungen, Aktion ÖKO-Partnerschaft (Energie, Wasser, Müll, Verkehr), die Radwegbrücke über die Bregenzerach, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Müllvermeidung auf. Nach Präsentation der Budgets der einzelnen Ressorts durch die Mitglieder des Gemeindevorstandes wird der Voranschlag aus fraktioneller Sicht durchleuchtet und anschließend gruppenweise durchbesprochen. Der Voranschlag 1993 der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 1993 wird gemäß § 73 GG wie folgt beschlossen: - 3 - Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Vortrag Gebarungsüberschuß S 152.622.000, -S 19.918.000, -S 1.000, -________ Gesamteinnahmen S 172.541.000, -________________________________________________________ Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Vortrag Gebarungsabgang S 108.235.000, -S 64.305.000, -S 1.000, -________ Gesamtausgaben S 172.541.000, -________________________________________________________ Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr 1 Gegenstimme (FPÖ) b) Die Finanzkraft für das Rechnungsjahr 1993 wird gemäß § 73 Abs 3 GG mit S 68.844.000, -- festgestellt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 4.a) Dem Voranschlag der LAWK für das Jahr 1993 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils S 6.452.000, -- wird zugestimmt. Der Voranschlag sieht eine Ausschüttung an die Mitgliedsgemeinden vor, wobei auf die Marktgemeinde Wolfurt ein Anteil von S 1.552.000, -- entfällt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig b) Der Voranschlag 1993 des Schulerhalterverbandes Polytechnischer Lehrgang Bregenz mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils S 5.953.000, -- wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 5. a) Die Marktgemeinde Wolfurt gibt zum Antrag auf Landesförderung für den Bauabschnitt 11 der Ortskanalisation die erforderliche Verpflichtungserklärung ab. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig b) Die Marktgemeinde Wolfurt gibt für den Bauabschnitt 07 der ARA Hofsteig gegenüber dem Wasserwirtschaftsfonds die erforderliche Haftungserklärung für einen Anteil von 12, 2% des Gesamtdarlehen, d.s. S 28.754.000, --, ab. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 6. Der Baubehörde wird empfohlen, für das Bauvorhaben der Wohnbauselbsthilfe für das Projekt Fattstraße gemäß § 2 der Verordnung der Gemeindevertretung vom 10.11.1985 eine Baunutzung von 72 zuzulassen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 7. Bürgermeister Erwin Mohr erklärt sich für befangen, gibt den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an Vizebgm. X. Dür ab und wirkt an Beratung und Abstimmung nicht mit. Zur Durchführung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 6.11.1991 wird das mit Gemeindevertretungsbeschluß vom 10.12.1992 gewährte Darlehen der "Gasthaus Sternen" Besitz und Verwaltungs GmbH rückwirkend zum 31.12.1992 um S 15.717.833, 94 auf - 4 - S 16, 7 17.833, 94, aufgestockt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 20 Jahre, das ist bis zum 31.12.2012. Der Rückzahlungszeitraum beginnt mit 1.1.1998. Antragsteller: Vizebgm. Xaveria Dür einstimmig 8. Die Abfallgebührenordnung in der geltenden Fassung wird wie folgt geändert: § 4 Abs 3 lit c) hat zu lauten: Für die Entsorgung von Kühlschränken und Leuchtstoffröhren werden die von der Handelskammer, Gremium Elektrohandel, den Fachhändlern empfohlenen Preise weiterverrechnet. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 9. Bürgermeister Erwin Mohr erklärt sich für befangen, gibt den Vorsitz für die Beratung und Abstimmung über eine Änderung der BürgermeisterEntschädigung an Vizebgm. X. Dür ab und wirkt an Beratung und Abstimmung nicht mit. Als Auskunftsperson befragt, gibt Bgm. Erwin Mohr zu Protokoll, daß die 15%-ige Gehaltsreduktion aus seinen Vorschlag hin erfolgt und angesichts gesellschaftspolitischer Tendenzen zu einer Forderungsgesellschaft, aber auch als Reaktion auf die wirtschaftliche Entwicklung Signalwirkung zeigen soll. Die in § 1 Abs 1 lit c) der Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorganen vom 31.5.1990 festgesetzte Ausgleichsentschädigung des Bürgermeisters wird von 69, 32% auf 33% gesenkt. Antragsteller: Vizebgm. Xaveria Dür einstimmig Nach Übernahme des Vorsitzes durch den Bürgermeister erklären die Mitglieder des Gemeindevorstandes geschlossen, ebenfalls als Signal, auf die in der Entschädigungsverordnung - in Analogie zu den Teuerungszulagen der Gemeindebediensteten - vorgesehenen jährlichen Anpassungen ihre Entschädigungen zu verzichten und auf dem Stand 1992 einzufrieren. Die Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorgane vom 31.5.1990 wird daher auch in § 2 Z 1 und in § 3 Abs 1 in der Form geändert, daß jeweils vor dem Punkt am Ende des 1. Satzes "im Jahr 1992" einzufügen ist. Antragsteller: Vizebgm. Xaveria Dür einstimmig 10. Da keine Abänderungs- bzw. Ergänzungswünsche vorgebracht werden gilt die Verhandlungsschrift der 26. Sitzung vom 17.12.1992 als genehmigt. 11. Anregungen von GR Pompl zur Verantwortung von Gemeindemandataren gegenüber der Bevölkerung, von GV Petschnig wegen der Straßenbeleuchtung Hofsteigstraße und Entfernung von Autowracks werden zur Kenntnis genommen. Schluß der Sitzung: 23.30 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: