20041222_GVE045

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:53
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2004-12-22
Erscheinungsdatum 2004-12-22
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 22. Dezember 2004, stattgefundene 45. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Erwin Mohr GdeSekr Dr. Sylvester Schneider 20 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Kurt Feurstein, Franz Bernhard, Wolfgang Schwärzler, Otmar Meusburger, Michael Ritter, Robert Hasler und Elfriede Schneider GV Artur Schwarzmann, GV Gottfried Mathis, GV Guntram Bereiter, GV Dr. Jürgen Kessler, GV Norbert Moosbrugger, GV Barbara Moser-Natter und GV Hermann Schertler Kultursaal 20.00 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und Gäste und stellt die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird diese wie folgt ergänzt: 8. Grundstücksankäufe a) Teilfläche aus GST-NR 887/3; Walter Steif und b) GST-NR 1299/1 und .183; Brunhilde Meusburger Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr stimmig ein- Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. Bürger-Anfragen Mitteilungen Dienstpostenplan Gemeinde 2005 Gebühren und Abgaben-Tarife 2005 Budget-Voranschläge 2005 a) Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs Ges.mbH & Co KEG b) Sozialdienste Ges.mbH. 6. Grundtausch Gemeinde / Rohner-Transporte: Zusatzvereinbarung mit Zeitplan 7. Verlängerung von Förderungsaktionen: a) Vertiefte Energieberatung b) Betriebsansiedlungsförderung 8. Grundstücksankäufe a) Teilfläche aus GST-NR 887/3; Walter Steif b) GST-NR 1299/1 und .183; Brunhilde Meusburger 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 44. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.11.2004 10. Allfälliges Erledigung: zu 1. keine Anfrage 2. a) Die Termine für die Gemeindevertretungssitzung im ersten Halbjahr 2005 werden mit 26.1., 9.3. und 1.5. (konstituierende Sitzung) vorgeschlagen. b) Nach mehr als 3 Jahren liegen nun auch die Ergebnisse der Häuser- und Wohnungszählung 2001 vor und werden der Gemeindevertretung auszugsweise zur Kenntnis gebracht. Die Verzögerung ergab sich durch die Übernahme der Daten für das neue zentral geführte Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). c) Im Zuge einer technischen Überprüfung musste der Feuerwehr-Steiger aus Sicherheitsgründen außer Betrieb genommen werden. Festgestellt werden musste, dass das Korbgewicht, das Grundlage aller statischen Berechnungen war, vom Hersteller mit 40% unter dem tatsächlichen Wert angegeben wurde. Die Nachberechnung der Statik ergab, dass die Betriebssicherheit mit den tatsächlichen Werten nicht mehr gegeben ist. Eine Schadenersatzklage ist deshalb in Vorbereitung, ist aber mit einem gewissen Risiko verbunden. Ebenfalls geprüft werden derzeit Reparatur- bzw. Ersatzlösungen. d) Im sogenannten Masterplan für die Hotelentwicklung der Destination Bodensee-Alpenrhein wird ua Wolfurt als erste Wahl für ein Top-Seminarhotel aufgelistet. Allerdings wird in dieser Studie einem Standplatz beim Vereinshaus der Vorzug gegenüber dem Sternenareal gegeben. e) Die VEG schüttet für das Jahr 2004 eine Netto-Dividende von € 30.301, 41 an die Marktgemeinde Wolfurt aus. Gemäß einem seinerzeitigen Beschluss der Gemeindevertretung werden diese Ausschüttungen für umweltwirksame Maßnahmen verwendet. f) Der aus dem Zusammenschluss von Post- und Bahnbus resultierende neue Betrieb firmiert ab 1.1.2005 unter dem Namen ÖBB-Postbus AG und wird am Standort Wolfurt mehr als 200 Bedienstete beschäftigen und 99 Busse im Einsatz haben. 3. Der Dienstpostenplan für das Jahr 2005 wird beschlossen. Er umfasst Gemeindebeamte A Gemeindebeamte B Gemeindebeamte C Gemeindeangestellte b Gemeindeangestellte c Gemeindeangestellte d Gemeindeangestellte e Kindergärtnerinnen k1 Kindergärtnerinnen k2 Angestellte in handw. Verw. Lehrling insgesamt 1 1 1 27 22 11 6 10 3 9 1 92 Posten Posten Posten Posten Posten Posten Posten Posten Posten Posten Posten Posten (davon mehr als die Hälfte Teilzeit) Dies entspricht rund 65 Vollzeit-Beschäftigungsverhältnissen. Den einzelnen Dienststellen sind zugeordnet: Gemeindeamt Wassermeister, Bauhof Kindergärten Musikschule Hauswarte, Raumpflege Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr 17 8 19 38 10 Posten (inkl. Lehrling) Posten Posten Posten Posten einstimmig 4. Die Gebühren und Abgaben für das Jahr 2005 werden – abgesehen von den bereits im Sommer beschlossenen Änderungen im Kindergarten- und Musikschulbereich – unverändert beibehalten. Durch die Errichtung des Gemeinschaftsurnengrabes wird jedoch eine Ausdehnung der Friedhofsgebühr auch auf diese Grabart erforderlich. Eine entsprechende Verordnung wird laut Beilage erlassen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 5. a) Das Budget der Marktgemeinde Wolfurt ImmobilienverwaltungsgesmbH & Co KEG wurde laut Bericht von Geschäftsführer Ferde Hammerer vom Beirat mit Einnahmen von € 128.800, -gegenüber Ausgaben von € 168.800, -- beschlossen. Daraus resultiert für das Jahr 2005 eine erforderliche Gesellschafter-Einlage aus dem Gemeindebudget in Höhe von € 40.000, --. Das vorgelegte Budget wird zur Kenntnis genommen. Antragsteller: Vizebgm. Ferde Hammerer einstimmig b) Der Voranschlag 2005 der Sozialdienste Wolfurt gemeinnützige GmbH wird mit Ausgaben von insgesamt € 2.152.600, -- und Einnahmen von € 1.998.952, 45 zustimmend zur Kenntnis genommen und den Vertretern in der Generalversammlung die Ermächtigung zur Beschlussfassung über das Budget erteilt. Die Verpflegskostensätze Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 € € € € € € € 43, 00 52, 57 66, 82 88, 93 103, 94 115, 73 127, 47 samt einer Rabattierung von 8, 5% für jene Selbstzahler, die bei ihrer Aufnahme in Wolfurt ihren Hauptwohnsitz haben bzw. am 15.5.2001 hatten) werden zur Kenntnis genommen. Dem prognostizierten Abgang von € 153.647, 55 (resultierend aus Abschreibungen für Gebäude und Einrichtung sowie Aufwendungen für Ambulante Dienste) wird zugestimmt. Dieser ist aus dem Gemeindebudget zu tragen. Antragsteller: GR Maria Claeßens einstimmig 6. Der in der Sitzung vom 17.11.2004 unter TOP 8. gefasste Beschluss über einen Verkauf des GSTNR 3566 an Christoph Rohner wird dahingehend modifiziert, dass Erwerber die Rohner Vermietungs KEG sein wird. Die von der Gemeindevertretung für das gültige Zustandekommen der Grundtransaktionen geforderte Zusatzvereinbarung wird laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 7. a) Die Förderung von vertieften Energieberatungen im Bereich Althaussanierung wird um 2 Jahre, das ist bis 31.12.2006, verlängert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig b) die Betriebsansiedlungs- und Betriebsübernehmerförderung wird ebenfalls bis 31.12.2006 verlängert. Antragsteller: GV Walter Österle einstimmig 8. a) Von Walter Steif wird eine Teilfläche von ca. 150 m² aus GST-NR 887/3 zur Schaffung von Parkflächen für das Seniorenheim mit Kindergarten und Spielgruppe Fatt um € 250, --/m² erworben. In der Diskussion dazu wird auch auf die mit hohen Kosten verbundene und nicht erwünschte Bevorzugung des Individualverkehrs gegenüber dem öffentlichen Verkehr verwiesen. Dem gegenüber wird das äußerst knappe Parkplatzangebot für Seniorenheim, Tagesbetreuung, Krankenpflege, Kindergarten und Spielgruppen hervor gehoben. Angeregt wird auch die Errichtung eines Schutzweges in diesem Bereich, eine ansprechende, möglichst naturnahe Gestaltung der Parkflächen, sowie die Schaffung eines weiteren ostseitigen Zuganges zu Kindergarten und Spielgruppe. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr stimme 1 Gegen- b) Brunhilde Meusburger hat der Gemeinde die Liegenschaft GST-NR 1299/1 und .183 samt darauf befindlichem Objekt Wälderstraße 1 zum Kauf angeboten. Die Liegenschaft soll durch die Marktgemeinde Wolfurt ImmobilienverwaltungsgmbH & Co KEG nach Durchführung einer Grenzkorrektur zum Preis von € 256, --/m² angekauft werden. Bedingt durch die derzeitigen Bebauung sind mit der Verkäuferin noch Absprachen hinsichtlich Abstandsnachsicht zu treffen. Der Beirat der Gesellschaft wird beauftragt, dem Grundankauf in der vorbeschriebenen Form zuzustimmen. Zur Finanzierung wird eine Gesellschaftereinlage in Höhe des zu erwartenden Kaufpreises samt Nebenkosten (ca. € 590.000, --) getätigt. Erforderlichenfalls ist das Budget 2005 entsprechend zu korrigieren. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 9. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 44. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.11.2004 als genehmigt. 10. In seinem traditionellen Jahresrückblick berichtet der Vorsitzende stichwortartig über die wichtigsten Ereignisse bzw. Tätigkeiten der Gemeinde im ablaufenden Jahr. Auch das Jahr 2004 war aus Wolfurter Sicht äußerst arbeitsintensiv. Dies wird auch durch die entsprechenden statistischen Zahlen aus der Verwaltung unterstrichen. In allen Bereichen wurde wieder Hervorragendes geleistet. Der Vorsitzende bedankt sich deshalb bei den Gemeindebediensteten in allen Dienststellen, den Gemeindemandataren und ganz besonders den Gemeinderäten. Ein spezieller Dank gilt der Arbeit von Vizebgm. Ferde Hammerer, der wiederum eine Unmenge an Terminen, sei es in der Vereinsarbeit oder als Vertretung des Bürgermeisters wahrgenommen hat. Vizebgm. Ferde Hammerer bedankt sich namens der Gemeindevertretung beim Vorsitzenden für seinen immensen Einsatz. Die Sitzung endet mit den besten Wünschen für die kommenden Feiertage. Schluss der Sitzung: 21.55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Beilage 1 Nebenvereinbarung abgeschlossen zwischen 1. Emil Rohner, Schreibern 7, 6922 Wolfurt, 2. Fa. Rohner Vermietungs KEG, Schreibern 7, 6922 Wolfurt 3. Fa. Emil Rohner GmbH, Schreibern 7, 6922 Wolfurt 4. Marktgemeinde Wolfurt, Schulstr. 1, 6922 Wolfurt, wie folgt: I. 1. Die nunmehrige Fa. Emil Rohner GmbH hat sich am Standort Schreibern aus einem landwirtschaftlichen Nebengewerbe zu einem Betrieb mit ca. 60 Mitarbeitern und bedeutendem Warenumschlag entwickelt. Der Betrieb umfasst am derzeitigen Standort die als integrierende Beilage diesem Vertrag beigelegte Auflistung an Fahrzeugen und Objekten. Aufgrund der bestehenden und durch das räumliche Entwicklungskonzept bestätigte Flächenwidmung Landwirtschaftsgebiet mit Zufahrt durch Wohngebiet ist die bisherige Entwicklung und der heutige Umfang an diesem Standort als raumplanerische Fehlentwicklung zu beurteilen. Aus diesem Grund haben sich Emil und die Rohner Vermietungs KEG, sowie die Marktgemeinde Wolfurt entschlossen die raumplanerische Fehlentwicklung zu stoppen und durch Begründung eines anderen Standortes an der Konrad-Doppelmayr-Straße eine teilweise Rückentwicklung am Standort Schreibern zu ermöglichen und herbei zu führen. 2. Emil Rohner ist Eigentümer des an der Konrad-Doppelmayr-Straße gelegenen Grundstückes GST-NR 3564. Zur Arrondierung erwirbt die Rohner Vermietungs KEG das GST-NR 3566 von der Marktgemeinde Wolfurt. Im Gegenzug verkauft Emil Rohner das GST-NR 1747 an die Marktgemeinde Wolfurt. Der rechtsgültige Abschluss dieser beiden Kaufverträge ist unabdingbare Voraussetzung für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung. 3. Zur Sicherung der raumplanerischen Zielsetzungen der Gemeinde und zur Sicherung einer gedeihlichen Entwicklung der Fa. Emil Rohner GmbH treffen die Vertragsparteien folgende Übereinkünfte: II. 1. Die Fa. Emil Rohner GmbH bzw. Emil und die Rohner Vermietungs KEG verpflichten sich, bis spätestens 31.12.2009 nachstehende Betriebsteile aus dem Firmenstandort Schreibern auszulagern: Werkstätte Tankstelle (ausgenommen Tankstelle für landwirtschaftliche Fahrzeuge) Büro 80% der LKW-Standplätze (im Gebiet Flotzbach verbleiben max. 10 LKW-Standplätze) 2. Für die Nachnutzung der freiwerdenden Gebäude am Firmenstandort Schreibern ist zwischen den Vertragpartnern das Einvernehmen herzustellen. Bereits jetzt wird jedoch einvernehmlich festgehalten, dass durch die Nachnutzung die mit der Ausgliederung der Betriebsteile verbundene Reduktion des LKW-Verkehrs durch das Wohngebiet Flotzbach nicht wesentlich beeinträchtigt werden darf. 3. Beim Standort Konrad-Doppelmayr-Straße handelt es sich um hochwertiges Betriebsgebiet in bester Lage. Die Marktgemeinde Wolfurt hat deshalb größtes Interesse daran, dass die Firmengebäude in Absprache mit der Baubehörde in architektonisch ansprechender Form errichtet werden. Die Vertragspartner halten fest, dass aufgrund der Qualität des Standortes an dieser Stelle auf jeden Fall kein Materialumschlag aus dem derzeitigen Geschäftsfeld der Fa. Emil Rohner (beispielsweise Erde, Kies, Schotter, Recycling-Material, Betonwaren etc.) stattfinden kann. III. Die Vertragsteile verpflichten sich, diese Vereinbarung sowie die Überbindungsverpflichtung bei sonstigem Schadenersatz auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden. IV. Die Marktgemeinde Wolfurt erklärt ihre Bereitschaft, im Falle einer klaglosen Einhaltung dieser Vereinbarungen, auch in Verhandlungen über einen Grundtausch hinsichtlich der GST-NR 3565 und 1939 einzutreten. Beilage 2 Verordnung über die Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 29.6.1989 in der Fassung vom 19.12.2001, erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 22.12.2005 §1 §§ 2 und 3 der Friedhofsgebührenordnung haben zu lauten: §§ 2 Grabstättengebühren 1. Die Gebühren für die erstmalige Einräumung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle werden wie folgt festgelegt: a) Reihengräber (§§ 5 Abs 3 lit. a) Friedhofsordnung) EUR 109, -b) Einfachgräber als Familiengräber (§§ 5 Abs 3 lit. b) sublit. aa) Friedhofsordnung) EUR 218, -c) Doppelgräber als Familiengräber (§§ 5 Abs 3 lit. b) sublit. bb) Friedhofsordnung) EUR 363, -d) Einfachgräber als Ehepaargräber (§§ 5 Abs 3 lit. b) sublit. cc) Friedhofsordnung) EUR 145, -e) Urnengräber (§§ 5 Abs 3 lit. c) Friedhofsordnung) EUR 72, -f) Gemeinschaftsurnengrab (§§ 5 Abs 3 lit. d) Friedhofsordnung) EUR 72, -2. Die in Abs 1 festgelegten Gebühren sind als einmalige Zahlung zu leisten und bei der Zuweisung der Grabstätte vorzuschreiben. §§ 3 Verlängerungsgebühren 1. Die Gebühren für einen Verlängerungszeitraum von 10 Jahren sind wie folgt festgesetzt: a) Einfachgräber als Familiengräber EUR 145, -b) Doppelgräber als Familiengräber EUR 240, -c) Einfachgräber als Ehepaargräber EUR 96, -d) Urnengräber (ausgenommen Gemeinschaftsurnengrab) EUR 48, -2. Die in Abs 1 festgelegten Gebühren sind als einmalige Zahlung zu leisten und bei jeder Verlängerung des Benützungsrechtes vorzuschreiben. §2 Diese Verordnung tritt mit 1.1.2005 in Kraft. Für die Gemeindevertretung Der Bürgermeister: (Erwin Mohr)