19760531_GVE012

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:51
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1976-05-31
Erscheinungsdatum 1976-05-31
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Inhalt des Dokuments

- 1 - GEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Montag, den 31.5.1976 stattgefundene 12. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gde.Sekr. August Geiger Anwesend: 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Heinrich Beuchert, Franz Wilhelm Rohner, Alois Baldauf, Willi Abler, Johanna Pfister und Gottfried Mathis Entschuldigt: GR. Theo Pompl, GV. Egon Waibel, GV. Dr. Elisabeth Längle, GV. Hans Wiedenbauer, GV. Johann Petschnig, GV. Ernst Kögl Ort: Sitzungssaal Gemeindeamt Beginn: 19.00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Ermächtigung zur Strafverfolgung gem. § 117 (1) StG. 3. Verfügung des Gemeindevorstandes gem. § 54, Abs. 3 GG.: Kauf der Gpn. 1721 und 1722 4. Teilungsvertrag Hilde Lutz/Firma August Rädler/Gemeinde Wolfurt 5. Genehmigung eines Kaufvertrages der LAWK 6. Genehmigung zur Führung des Gemeindewappens durch die Bürgermusik Wolfurt 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29. April 1976 8. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Gewerbescheinausstellungen: Richard Gmeinder, Feldweg 14, Verlegen von Bodenbelägen; Hubert Bertel, Dornbirnerstr. 10a, Maler und Anstreicher; b) Gewerbescheinlöschungen: Richard Gmeinder, Feldweg 14, Tapeziererhandwerk 2. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wird, entsprechend den Bestimmungen des § 117 Strafgesetz ermächtigt, eine Strafverfolgung gegen Reinhard Farkas, Sekretär der KPÖ Vorarlberg wegen übler Nachrede gegenüber Bürgermeister Hubert Waibel im Zusammenhang mit dem Abschluß der Verträge mit der Fa. Strumpffabrik Roylon durchzuführen. einstimmig Die Beschlußfassung fand unter dem Vorsitz des Vizebürgermeister statt, Bürgermeister Hubert Waibel hat nicht mitgestimmt. - 2 - 3. Der vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 13.5.1976 gemäß § 54 Abs. 3 GG. gefasste Beschluß, wonach die Gemeinde Wolfurt von Gebhard Weiß und Mitbesitzern die Gpn. 1721 und 1722 mit zusammen 11.193 m2 zum Preis von S 150, -- per m2 kauft, wobei der Kaufpreis zur Hälfte noch in diesem Jahre und der Rest bis zum 1. März 1977 zu bezahlen ist, wird zur Kenntnis genommen. einstimmig Die Beschlußfassung fand unter dem Vorsitz des Vizebürgermeisters statt; Bürgermeister Hubert Waibel hat wegen Befangenheit nicht mitgestimmt. 4. Der flächemäßigen Teilung des Gemeinschaftsbesitzes an der Gp. 886, K.G. Wolfurt laut dem Teilungsplan von Dipl. Ing. Josef Schwindhackl, Bregenz, Zl. 187/75 vom 17.11.1975, wonach ohne jede Aufzahlung Hilde Lutz, Wolfurt, Bregenzerstr. 35 und die Firma August Rädler, Wolfurt je zur Hälfte die Gp. 886/2 mit 1.251 m2 und die Gemeinde Wolfurt die Gp. 886/1 mit 2.775 m2 erhalten, wird zugestimmt und der diesbezüglich abgeschlossene Vertrag genehmigt.... einstimmig Vizebgm. Dr. Gerhard Hammer hat wegen Befangenheit nicht mitgestimmt. 5. Dem vom Verwaltungsausschuß der LAWK gefassten Beschluß, von den Eheleuten Edwin und Frieda Jäger, Hörbranz, die Gp. 484, K.G. Hard mit 9.601 m2 zum Preise von S 1.248.130, -- zu kaufen, wird zugestimmt. einstimmig 6. Der Bürgermusik Wolfurt wird gem. § 9 GG. die Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens auf der Vereinsfahne erteilt. einstimmig 7. Gegen die Abfassung der Verhandlungsschrift über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben. 8. Über Anfrage gibt der Bürgermeister Auskunft über Probleme im Zusammenhang mit der Instandhaltung der unteren Flotzbachstraße. Schluß der Sitzung: 20.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: