19931216_GVE035

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:55
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1993-12-16
Erscheinungsdatum 1993-12-16
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDE WOLFURT Schulstraße 1, 6922 Wolfurt Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, 16. Dezember 1993, stattgefundene 35. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bgm. Erwin Mohr Schriftführer: GSekr. Dr. Sylvester Schneider Anwesend: 21 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Fritz Kuttner, Willi Abler, Helmut Wieland, Wilfried Eugster, Josef Schertler und Reinhard Hörfarter Entschuldigt: GV Ferdinand Kosielski, GV Franz Lucny, GV Andreas Sohler, GV Franz Fehle, GV Ing. Jochen Böhler und GV Heinz Kessler Ort: Kultursaal Beginn: 20.05 Uhr Die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlußfähigkeit werden festgestellt. Tagesordnung: 1. Bürger-Anfragen 2. Mitteilungen 3. Voranschlag 1994 Chronisch-Krankenstation 4. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) Festsetzung von Gebühren und Abgaben Verpflegskosten im Seniorenheim Grundsteuer Getränkesteuer Gästetaxe Hundesteuer Friedhofsgebühren Wassergebühren Kanalgebühren Müllgebühren Kindergartenbeiträge Musikschulbeiträge 5. Vorlage von Rechnungsabschlüssen 1992: LAWK 6. Unterstützung der Milchsammelstelle Wolfurt 7. Grundkaufangebot Ludescher/Götze, Bogenstraße 8. Löschung einer Dienstbarkeit Gst. 696/1 (Rohner) 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 2.12.1993 10. Allfälliges - 2 - Erledigung: zu 1. keine Anfrage 2. a) Das Amt der Landesregierung teilt mit, daß der Marktgemeinde Wolfurt ein Zuschuß zu den Sozialhilfekosten aus Besonderen Bedarfszuweisungen im Höchstausmaß von 15% zuerkannt wurde. Die Zuerkennung des Höchstsatzes gründet auf den vielfältigen Aktivitäten im Sozialbereich. b) Der Entwurf eines internationalen Leitbildes für das Bodenseegebiet ist der Gemeinde zur Stellungnahme zugegangen. c) Gesetzesbeschlüsse über eine Änderung des Spitalgesetzes, des Abfallgesetzes und des Lichtspielgesetzes werden ohne Antrag auf Volksabstimmung zur Kenntnis genommen. Gesetzesentwürfe über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes, eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes, eine Änderung des Baugesetzes und ein Bauproduktegesetz liegen zur Begutachtung auf. 3. Der Voranschlag 1994 für die Chronisch-Krankenstation konnte aufgrund der Inanspruchnahme der Buchhaltung durch die Tätigkeit der Kontrollabteilung der Landesregierung nicht mehr zeitgerecht zugestellt werden. Die Behandlung unter diesem TO-Punkt wird trotzdem gutgeheißen und der Voranschlag, welcher in der Erfolgsgebarung bei Einnahmen in Höhe von S 6, 048.000 und Ausgaben von S 6.134.000, -- einen verrechenbaren Abgang von S 86.000, -- vorsieht, wird genehmigt. Der Verpflegskostensatz wird mit S 1.062, -- (netto) festgesetzt. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) 4. a) Die Verpflegskostensätze für das Seniorenheim werden wie folgt festgesetzt: Normaltagessatz S Pflegesatz leicht Pflegesatz mittel Pflegesatz voll S 424, -- (netto) S 550, -- (netto) S 677, -- (netto) 1.062, -- (netto) b) bis f) Grundsteuer, Getränkesteuer, Gästetaxe, Hundesteuer und Friedhofsgebühren bleiben unverändert. g) § 2 der Wassergebührenordnung vom 1.1.1986 i.d.F. vom 17.12.1992 wird per 1.1.1994 wie folgt geändert: Der Gebührensatz gemäß § 13 Abs 2 Wasserleitungsordnung beträgt pro m3 Wasser S 5, 50 zuzüglich MWSt. h) In § 3 Abs 2 der Kanalgebührenordnung vom 26.1.1989 i.d.F. vom 17.12.1992 ist mit Wirkung vom 1.1.1994 die Kanalbenützungsgebühr pro m3 von S 8, 20 auf S 9, 80 (netto) zu erhöhen. i) In § 5 Abs 1 Abfuhrordnung ist der Gebührensatz für 1/2 m3 Sperrmüll mit Wirkung vom 1.1.1994 von S 40, -- auf S 50, -- incl. MWSt. zu erhöhen. - 3 - j) bis k) Die Kindergarten- und die Musikschulbeiträge werden unverändert beibehalten. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) Über sämtliche Gebühren und Abgaben wurde en bloc abgestimmt. 5. Dem Rechnungsabschluß der LAWK für das Jahr 1992, welcher mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils S 2, 049.223, 91 ausgeglichen abschließt, wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) 6. Die Vorarlberg Milch wird ab 1994 für bei der Milchsammelstelle Wolfurt angelieferte Milch je Liter 12 Groschen bezahlen. Die darüberhinausgehenden Kosten (ca. S 80.000, --) sind ab diesem Zeitpunkt von den Landwirten zu tragen. Zur Erhaltung der Milchsammelstelle wird die Gemeinde, befristet auf ein Jahr, den Landwirten einen Betrag von S 55.000, -- zuschießen. Der Restbetrag ist von den Landwirten zu übernehmen. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) 7. Von Erna Ludescher und Lotte Götze sollen die Gste. 438 und 439 im Gesamtausmaß von 3.183 m2 angekauft werden. Als Höchstgebot wird ein m2Preis von S 2.950, -- festgelegt. Ein allfälliger Erwerb ginge zu Lasten des Budgets 1994. Antragsteller: EM Wilfried Eugster (einstimmig) 8. Der Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges auf Gst. 696/1 wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) 9. Da keine Einwände vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 2.12.1993 als genehmigt. 10. In seinem traditionellen Jahresrückblick berichtet der Bürgermeister über die in den verschiedenen Ressorts bewältigten Aufgaben, mit in vielen Bereichen einschneidenden und richtungweisenden Aspekten. Sein besonderer Dank gilt daher den Gemeinderäten, allen Mandataren, sowie den Gemeindebediensteten für den geleisteten Einsatz. Frau Vizebgm. Xaveria Dür würdigt ihrerseits das umfangreiche und vielschichtige Arbeitspensum des Bürgermeisters im vergangenen Jahr. Schluß der Sitzung: 22.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: