20130626_GVE029

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:54
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2013-06-26
Erscheinungsdatum 2013-06-26
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 26. Juni 2013, stattgefundene 29. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführerin: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 18 Gemeindevertreter (GR Yvonne Böhler ab TOP 2.c) sowie die Ersatzleute Barbara Geißler, Jürgen Pinter, Alexandria Stauber, Elisabeth Hirsch, Johannes Böhler, Alfred Köb, Andreas Gorbach, Wolfgang Simma und Bertram Thaler GV Mag. Jürgen Adami, GV Anton Böhler, GV Susanne Ernst, GV Ing. Michael Klimmer, GV Daniela Marent, GV Gerold Mohr, GV DiplBW Harald Moosbrugger, GV Hermann Schertler und GV Maria Thaler Kultursaal 20.00 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Ein weiterer Gruß gilt den zahlreich erschienenen Gästen. Da keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche vorgebracht werden, gilt die Tagesordnung wie ausgesendet als genehmigt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Bürgeranfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Grundsatzbeschluss Reihung Projekte Änderung der Wohnungsvergaberichtlinien Abbruch der Objekte Wälderstraße 5b, 5c, 5d Grundankauf Teilfläche aus GST-NR 672/3 (Wegscheider Susanne) Schenkung Weganlage GST-NR 1163 (Schmutzer Pia) Löschung Fußsteig GST-NR 2618/2 (Feldmann Gertrud) Auftragsvergabe: Hochwasserschutz Ippachbach/Neugestaltung Wälderstraße Genehmigung der Verhandlungsschrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.5.2013 Allfälliges Erledigung: zu 1. Christl Hechenberger trägt namens der „Bürgerinitiative Wolfurt gegen das ASZ am Grünschnittplatz“ die Bedenken der Anrainer zum geplanten Standort vor und stellt eine Anfrage zur weiteren Vorgangsweise (der volle Wortlaut liegt dem Protokoll als Anlage bei). In seiner Anfragebeantwortung streicht der Vorsitzende das Ziel einer Infrastrukturverbesserung durch ein gemeinsames Abfallsammelzentrum für die Gemeinden Kennelbach, Lauterach, Schwarzach und Wolfurt hervor, für das sechs verschiedene mögliche Standorte geprüft wurden und das zwischenzeitlich auch durch Grundsatzbeschlüsse aller vier Gemeindevertretungen bekräftigt wurde. Das Abwarten der Grundsatzbeschlüsse war auch Grund für die zeitlich zugegebenermaßen etwas knappe Information an die Anrainer. Er hält fest, dass die Initiative ernst genommen werde und die Bedenken der nächsten Nachbarn durchwegs verständlich seien. Aus diesem Grund werde das Vorbringen der Bürgerinitiative auch bei der konstituierenden Sitzung der Projektgruppe intensiv diskutiert und die weitere Vorgehensweise entwickelt werden. Auch im Hinblick auf die anstehende Sommerpause könne er der Bürgerinitiative die Zusicherung geben, dass bis zu einer Rückmeldung an die Initiative (Ende September/Anfang Oktober) keine weiteren Schritte vorgenommen werden. 2. a) b) c) d) e) f) Der Vorsitzende berichtet von der 11. Rheintalkonferenz bei der gemeinnütziger Wohnbau als wichtiges Thema der gesamten Region deklariert und eine gemeinsame Vereinbarung verabschiedet wurde. Die inhaltliche Auseinandersetzung damit wird in der ersten Herbstsitzung erfolgen. Über Anfrage von Peter Grebenz, der auf die lange Wohnungswerberliste und die dadurch gegebene Dringlichkeit verweist, erklärt der Vorsitzende, dass die Priorität zwar klar sei – auch die zuständige Gemeinderätin Elisabeth Fischer habe diese Thematik bereits mehrfach angesprochen - in den vergangenen Monaten aber verschiedene raumplanerische Themen zu ordnen waren (zB Standort neues Seniorenheim) und deshalb ein fixer Terminplan noch nicht erstellt werden konnte. Mit Schreiben vom 15.5.2013 teilt das Amt der Vbg. Landesregierung mit, dass die Errichtung einer Polytechnischen Schule in Lauterach bewilligt und ein gemeinsamer Schulsprengel mit der Polytechnischen Schule Bregenz festgelegt wurde. Vizebgm. Angelika Moosbrugger ergänzt, dass 2 Berufsvorbereitungsklassen für ca. 50 Schüler, vor allem der 10. und 11. Schulstufe, errichtet werden. Zur Direktorin wurde Elke Gartner bestellt. In Sachen Terminal Wolfurt sind leider immer noch keine echten Fortschritte zu verzeichnen. Zwar hat zwischenzeitlich eine Konferenz der Fachabteilungen des Landes zu dieser Thematik stattgefunden, mit einer Antwort auf den Antrag betreffend Herausnahme von Flächen aus der Landesgrünzone ist aber frühestens im Herbst zu rechnen. Der Handymast auf dem „Grünen Haus“ wurde nach langem Zuwarten erst in den letzten Wochen voll bestückt. Die versprochenen Messungen konnten nun durchgeführt werden, allerdings liegen die Auswertungen noch nicht vor. Mit 1.7. erfolgt eine organisatorische Änderung im Bauhof, die eine Optimierung der Aufgabenerledigung zum Ziel hat. Ab diesem Zeitpunkt wird innerhalb des Bauhofes eine organisatorische Abtrennung des Wasserwerkes vorgenommen, für das hinkünftig Kurt Klauser allein verantwortlich zeichnet. Die Vorarbeiteragenden im Bauhof werden dagegen Hermann Hopfner übertragen. Mit dieser Änderung soll vor allem im Wasserbereich ein aktives Agieren, statt wie bisher einem bloßen Reagieren ermöglicht werden. Über Anregung von GV Peter Grebenz nun gleichzeitig einen Nachfolger im Wasserbereich aufzubauen erklärt der Vorsitzende, dass im Moment noch kein Handlungsbedarf bestehe, das Thema aber als wichtig im Auge behalten und frühzeitig reagiert werde. Vizebgm. Angelika Moosbrugger stellt die Ergebnisse der erstmals durchgeführten Elternbefragung an den frühen Bildungseinrichtungen vor. Insgesamt wurde allen Einrichtungen ein durchwegs sehr gutes Zeugnis ausgestellt, wenngleich sich an einzelnen Punkten auch ein Handlungsbedarf herauskristallisiert hat, was Gegenstand der herbstlichen Beratungen im zuständigen Ausschuss sein werde. Da die Befragung erstmalig durchgeführt wurde kam es durch den Abklärungsbedarf zu verschiedenen Punkten zu Verzögerungen bei der Auswertung, weshalb diese erst jetzt vorgelegt werden kann. Sie soll ab kommender Woche in den Einrichtungen aufliegen und über die Gemeindehomepage, differenziert nach Einrichtungen, abrufbar sein. Leider war der Fragebogen bei der Bezeichnung der Einrichtung g) hi) zu wenig klar formuliert, weshalb sich Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten Rickenbach und Fatt nicht klar trennen lassen. Derzeit wird noch versucht über die Altersschiene zumindest eine Grobtrennung zu erreichen. Den Pädagoginnen wird sowohl für das Ergebnis als auch den offenen Umgang damit ein Kompliment ausgesprochen. GR Yvonne Böhler berichtet von der „Wirtschaftregion Hofsteig“, die von den Wirtschaftsgemeinschaften und Interessensgruppen aus den fünf Gemeinden Hard, Kennelbach, Lauterach, Schwarzach und Wolfurt ins Leben gerufen wurde. Der Verein setzt sich für die Weiterentwicklung der Hofsteig-Region als Lebens- und Wirtschaftsraum ein. Das Regionalbewusstsein stärken, Netzwerke ausbauen sowie gemeinsame Initiativen, wie zum Beispiel Lehrlingsprojekte oder Umsetzung eines gemeindeübergreifenden Einkaufsgutscheines, sind weitere Ziele. Die Zusammenarbeit soll dort, wo es einen Sinn ergibt gefördert und mit Blick auf finanzielle und personelle Ressourcen gebündelt werden. Auch soll der Umwelt und der Natur der gebührende Stellenwert eingeräumt werden und deren Intaktheit für die kommenden Generationen gesichert werden. GR Elisabeth Fischer berichtet vom Flüchtlingsfest, das am 21.6. gemeinsam mit der Caritas in und um das Vereinshaus veranstaltet wurde und ein großartiger Erfolg war. Sie bedankt sich bei allen, die zum Gelingen mitgeholfen haben und auch bei den Nachbarn für das entgegengebrachte Verständnis. 3. Zu den als nicht dringlich beschlossenen Gesetzen betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landesbediensteten-Überlassungsgesetzes, ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000, ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988, ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988, ein Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetzes und ein Gesetz über ein Kinder- und Jugendhilfegesetz, wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Der Vorsitzende fasst nochmals die Vorgeschichte mit Verabschiedung des Masterplanes Strohdorf und damit verbunden der Entscheidung zur Verlegung des Rathausstandorts, das Bekenntnis zur Notwendigkeit der Projekte und der intensiven Beratungen im Finanzausschuss zusammen. Als Rahmenbedingungen sind insbesondere  das Wissen um die Auswirkungen einzelner Umsetzungen auf andere Projekte  ein vernünftiger Zeitraster  Ressourcen, organisatorische Abläufe  finanzielle Spielräume erhalten zu nennen. Von den in den nächsten 10 Jahren geplanten Investitionen in Höhe von rund EUR 47.000.000, -entfallen ca. EUR 32.000.000, -- auf Gebäude, wobei abgesehen von Sozialzentrum und Rathaus alle Gebäudeinvestitionen für Kinder und Jugendliche sind. Der Finanzrahmen sieht neben der Finanzierung über den Haushalt Förderungen in Höhe von ca. 10.500.000, --, sowie Rücklagenauflösungen und Vermögensverkäufe in Höhe von EUR 3.200.000, -- bzw. 3.600.000, -vor. Dass diese Investitionen auch eine lokale Wertschöpfung und Belebung der Wirtschaft bedeuten, muss nicht eigens angeführt werden. Für die „nachgereihten Projekte“ insbesondere Kinderhaus und Mittelschule, sind Zwischen- bzw. Übergangslösungen anzudenken. In der darauf folgenden angeregten Diskussion werden von GV Mag. Michaela Anwander rasche Übergangslösungen eingefordert, zumal sie die Projekte Kinderhaus und Mittelschule zeitlich früher eingeordnet hätte, und eine Personalaufstockung im Rathaus angeregt. Die Übergangslösungen werden laut Vorsitzendem angegangen, stehen aber zeitlich nicht an vorderster Stelle. Die personellen Weichenstellungen wurden mit der Schaffung der Immobilienabteilung bereits vorgenommen. Für GV Dr. Martin Lindenthal ist die Projektsumsetzung weder finanziell noch zeitlich realistisch. Auch kritisiert er die Ankündigung der Verlegung des Rathauses ins Dorfzentrum ohne einen Standort zu haben, die Preistreiberei zur Folge haben könnte. Dem hält der Vorsitzende entgegen, dass bereits Flächen für das Rathaus zur Verfügung stünden, aber noch Alternativen zu prüfen seien. GV Manfred Schrattenthaler sieht als wesentliches Ziel das Offenhalten von Spielräumen und das auch weiterhin begleitende Betrachten der Projekte. Für GV Peter Grebenz wird ein langer Vorbereitungsprozess nun mit der Bündelung von Projekten, die ohnehin anstehen, abgeschlossen, weshalb er die vorangehenden Wortmeldungen nicht ganz verstehe. Vizebgm. Angelika Moosbrugger sieht in der vorgesehenen Reihenfolge der Projekte, vor allem was Kinderhaus und Mittelschule anlangt, nicht nur Nachteile, zumal derzeit gerade in diesem Bereich verschiedene Dinge in Diskussion stehen und dies auch die Möglichkeit eröffnet die Umbrüche in diesem Bereich auch auf Bundesebene in die Planungen miteinfließen zu lassen. Auch sind die Entwicklungen nicht nur auf das Strohdorf beschränkt zu betrachten. Mit den Veränderungen um den Kindergarten Bütze und Fatt, kann auch davon ausgegangen werden, dass bereits in den kommenden Jahren an diesen Standorten deutliche Verbesserungen an der Infrastruktur erfolgen werden. GR Yvonne Böhler verweist darauf, dass die Projektsliste nicht nur für die Immobilienverwaltung, sondern auch für die politischen Gremien noch erheblichen Aufwand mit sich bringen wird. GV Dr. Ernst Stadelmann appelliert daran, trotz des mutigen Programms nicht Angst vor der eigenen Courage zu bekommen. Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die in der Anlage aufgelisteten Projekte in der dort vorgenommenen Reihenfolge zu realisieren. Dabei sind folgende Eckpunkte zu beachten:  Die geschätzten Baukosten und damit auch der Finanzrahmen beruhen auf Preisbasis 2013 und gehen von der Annahme einer kontinuierlichen Wirtschaftsentwicklung aus;  Eine Neuverschuldung ist nach Möglichkeit zu vermeiden, eine moderate Verschuldung bei entsprechender Begründung denkbar;  Die Umsetzung der Projekte wird binnen einer Frist von 10 Jahren angestrebt;  Für die Realisierung der einzelnen Projekte (bauliche Umsetzung und Finanzierung) sind jeweils eigene Beschlüsse der Gemeindevertretung erforderlich. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 1 Gegenstimme (GV Dr. Martin Lindenthal) Der Vorsitzende bedankt sich abschließend bei der Projektsgruppe Strohdorf und dem Finanzausschuss für die intensive Vorbereitungsarbeit und ersucht die Fraktionen an der Umsetzung tatkräftig mitzuarbeiten. 5. Die von den GRÜNEN überarbeiteten und durch den Wohnungsausschuss noch ergänzten Wohnungsvergaberichtlinien werden nach Erläuterung durch GR Elisabeth Fischer und zwei Änderungen über Vorschlag von GV Dr. Ernst Stadelmann und GV Alfred Köb, die missverständliche Formulierungen im Punkt II.3.a) betreffen laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 6. Die Objekte Wälderstraße 5b, 5c und 5d sollen aus drei Überlegungen in Kürze abgebrochen werden. Es sind dies die Erfordernisse bei der Bauabwicklung Ippachbach/Wälderstraße, das Erfordernis an Parkflächen und die Überlegung, dass für eine Verwendung als Wohnraum erhebliche Investitionen erforderlich wären. Weiters erläutert der Vorsitzende, dass den Nachbarn eine neuerliche Baustelle nach 5 – 7 Jahren nicht zumutbar wäre und es auch für die Bevölkerung wichtig ist ein Projekt konsequent umzusetzen. GV Mag. Michaela Anwander sieht zwar diese Vorteile, hält angesichts der vielen Wohnungssuchenden aber einen Abbruch derzeit als nicht vertretbar. Auch wäre die Unterbringung von Flüchtlingen denkbar. Hier müsste der soziale Aspekt gegenüber dem der Effizienz den Vorrang haben. Sie stellt deshalb den Antrag die in Rede stehenden Gebäude als sozialen Wohnraum zu verwenden. Nach kurzer Diskussion wird beschlossen die Objekte Wälderstraße 5b, 5c und 5d abzubrechen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (GRÜNE) Nachdem der Antrag auf Abbruch die Mehrheit erhielt, wurde über den widersprechenden Antrag von GV Mag, Michaela Anwander nicht mehr abgestimmt. 7. Vom außerbücherlichen Eigentümer Bösch Ges.m.b.H., Lustenau wird eine Teilfläche des GSTNR 672/3 im Ausmaß von ca. 1.500 m² zum Preis von EUR 150, --/m² angekauft. Da langfristig kein Umwidmungsbedarf gesehen wird, erscheint der Preis in dieser Höhe angemessen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Die im Gemeindeeigentum stehende Straßenparzelle GST-NR 1163 wird im Schenkungswege zu je 1/3 Anteilen an die jeweiligen Eigentümer der GST-NR 1171/1, 1158 und 1159 übertragen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Die Gemeindevertretung stimmt der grundbücherlichen Löschung des auf GST-NR 2618/2 eingetragenen Fußsteiges zu. Der Fußsteig verläuft in der Natur über das GST-NR 2618/3 und wurde vermutlich bei der seinerzeitigen Grundteilung nicht auf diese Parzelle eingeschränkt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Der Auftrag zur Durchführung der Baumeisterarbeiten beim Projekt „Hochwasserschutz Ippachbach BA 01, Straßenbau L16 (Wälderstraße), Austausch TRM-Rohre – Abschnitt 5“ wird zum Angebotspreis von netto EUR 2.969.675, 16 an die bestbietende ARGE I+R Bau GmbH, Oberhauser & Schedler vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Im gleichen Zuge wird der Auftrag für die Baukoordination und örtliche Bauaufsicht für dieses Projekt an die Fa. Rudhardt & Gasser zum Angebotspreis von netto EUR 122.037, -- vergeben. Die Förderungswürdigkeit dieses Vergabemodus wurde mit der Abt. Wasserwirtschaft abgeklärt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 11. Da keine Änderungswünsche vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.5..2013 als genehmigt. 12. a) GR Yvonne Böhler erinnert daran, dass der Wochenmarkt auch während der Sommerzeit mit vielen Attraktionen aufwarten kann und lädt zum Besuch ein. Der Herbstmarkt wurde aufgrund der Nationalratswahl auf 22.9.2013 verlegt. Dies ist gleichzeitig auch autofreier Tag. b) Die Abenteuer und Erlebniswochen warten ebenfalls mit einem vielfältigen Programm über die ganze Ferienzeit auf. Die Einladung erfolgt über die Bildungseinrichtungen. Start ist gleich nach Schulschluss mit einem Pfadilager. c) Eine Anfrage von GV Mag. Michaela Anwander zur Inanspruchnahme der Förderungen für die Schülerbetreuung wird durch Vizebgm. Angelika Moosbrugger überblicksmäßig beantwortet. Die detaillierte Beantwortung erfolgt im Einvernehmen schriftlich. d) Als Betroffener des geplanten Abfallwirtschaftszentrums erläutert GV Manfred Schrattenthaler die Anrainerprobleme aus seiner Sicht. Der Abschnitt der A14 ist in diesem Bereich nicht mit Lärmschutzwänden versehen, was zu einer erheblich Belastung führt. Entgegen den sonstigen Bestrebungen der Gemeinde Verkehr nach Möglichkeit zu vermeiden, soll hier zusätzlich der Verkehr von 3 weiteren Gemeinden angezogen werden. Das Grundstück ist als Freifläche gewidmet. Ein Ansinnen hier einen Betriebsstandort zu errichten würde bei jedem anderen Betrieb sicherlich keinen Erfolg haben. Auch sind seiner Ansicht nach Stoßzeiten und 40 Stunden Öffnungszeit noch zu wenig bedacht worden. Der Vorsitzende verweist dazu auf seine Aussagen zur Bürgeranfrage und ergänzt, dass auch hinsichtlich der Öffnungszeiten noch keinerlei Festlegungen getroffen worden seien. Abschließend wünscht der Vorsitzende den Mandataren eine schöne und erholsame Urlaubszeit. Schluss der Sitzung: 22:35 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 1. Musikschule a. Keine große Vorlaufzeit notwendig, Architektenwettbewerb Ende 2013/Anfang 2014 b. Baubeginn Mitte 2014 – Tiefbau ev. zeitgleich mit Kernzone c. Fertigstellung 2015 d. Investition der Allgemeinflächen (Büros, Orchesterraum etc.) mit Lauterach und Schwarzach abklären e. Weitere Nutzungen? Jugend Kirchenchor Mehrzweckräume ….. f. Teilabbruch bestehendes Gebäude (Post) notwendig 2. Sozialdienste – Bau durch Vogewosi (ca. EUR 10 Mio.) a. Prozess bereits gestartet b. Architektenwettbewerb 2. Hj 2014 2017 -2018 4. Turnhalle a. Einziges unabhängiges Bauvorhaben b. Eine spätere Umsetzung der Mittelschule müsste berücksichtigt werden 2018 - 2019 5. Rathaus a. Genauer Standort muss noch fixiert werden b. Ev. muss Grundstück noch gekauft bzw. eingetauscht werden 2020 -2021 3. VS + Kindi Bütze a. Prozessstart Frühjahr 2014 b. Architektenwettbewerb Ende 2014/Anfang 2015 c. Umbau in erweiterten Ferien (je nach Variante) 6. Kinderhaus a. Bau kann erst gestartet werden, wenn RH abgebrochen wurde b. Zur Zeit noch keine klaren Vorstellungen bezüglich Kinder- und Kleinkinderbetreuung (Ganztagesformen, Langgruppen etc.) c. Gesamtbetrachtung der dann bereits neu umgesetzten Projekte (Bütze ev. Fatt und Rickenbach) 2022 - 2023 2015 - 2016 2014 -2015 Mittelfristige Finanzplanung 2013 -2023 Objektreihung 7. Mittelschule und Bücherei/Spielothek a. Kann erst gebaut werden, wenn Kindergarten Strohdorf umgezogen ist b. Überlegungen zur Ganztagesschule/Gesamtschule sind noch in den Anfängen – ein paar Jahre Entwicklungsphase vielleicht ganz sinnvoll c. Übergangslösungen notwendig WOHNUNGSVERGABE - RICHTLINIEN Richtlinien für die Bewerbung, Bedarfsermittlung und Vergabe von Miet- oder Mietkaufwohnungen. I. PRÄAMBEL 1. Diese Richtlinien sollen dem Wohnungsausschuss eine objektive und bedarfsgerechte Beurteilung der Bewerbungen für die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen bzw. Miet- und Mietkaufwohnungen gemeinnütziger Bauträger, für die die Gemeinde ein Vorschlagsrecht besitzt, ermöglichen. Die oben angeführten gemeindeeigenen Wohnungen bzw. Miet- und Mietkaufwohnungen gemeinnütziger Bauträger werden im weiteren als Wohnungen bezeichnet. Außerdem soll durch diese Richtlinien die Transparenz für die Wohnungswerber verbessert werden. 2. Ziel ist die Vergabe nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung einer ausgewogenen sozialen Durchmischung. Im Rahmen der sozialen Verträglichkeit findet auch die Unterbringung von Personen aus dem Projekt „Soziales Netzwerk Wohnen“ Platz. 3. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen behält sich der Wohnungsausschuss vor, von den Richtlinien abzuweichen. 4. Aus diesen Richtlinien erwächst niemandem ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung. II. WOHNUNGSWERBERLISTE 1. Antragstellung a) Der Antrag für die Aufnahme in die Wohnungswerberliste ist mit dem im Gemeindeamt aufliegenden oder im Internet unter www.wolfurt.at/ hinterlegten Formular zu stellen. 1 b) Alle in der Wohnungswerberliste angeführten Bewerber , müssen ihre Angaben einmal jährlich mit dem vom Gemeindeamt zugesendeten Formular aktualisieren. Wohnungswerber die das zugesandte Formular nicht innerhalb der angegebenen Frist an die Gemeinde zurücksenden, werden aus der Wohnungswerberliste gestrichen. 2. Persönliche Voraussetzungen Voraussetzungen für die Annahme einer Bewerbung um eine Wohnung durch die Marktgemeinde Wolfurt sind: a) Jede volljährige in Wolfurt mit Hauptwohnsitz gemeldete oder arbeitende Person kann einen Antrag auf Aufnahme in die Wohnungswerberliste stellen. b) Wohnungssuchende mit mindestens einem Kind und Schwangere (Nachweis durch ärztliche Bestätigung, Mutter-Kind-Pass) müssen nicht volljährig sein. c) Personen, die insgesamt 10 Jahre in Wolfurt gemeldet und nicht länger als 5 Jahre abgemeldet waren (ausgenommen Schul- oder Berufsausbildung), können sich abweichend von lit.a) bewerben. 1 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden personenbezogene Bezeichnungen (zB Bewerber, ...) ohne geschlechtsspezifische Differenzierung verwendet. 3. Ausschlussgründe Nicht aufgenommen werden Bewerber: a) denen aufgrund ihres Vermögens (Kapital, Baugrund, vorhandener Wohnraum - ab € 40.000, -- bei Mietwohnungen und ab € 60.000, -- bei Mietkaufwohnungen) die Wohnraumbeschaffung selbst zugemutet werden kann. Das Vermögen aller Haushaltsangehöriger ist zusammengerechnet zu berücksichtigen. b) deren Haushaltseinkünfte mehr als 80% (Mietwohnung) bzw. 90 % (Mietkaufwohnung) der in den jeweils geltenden Neubauförderungsrichtlinien des Landes enthaltenen Einkommensgrenzen betragen. Das Haushaltseinkommen ist bei der Bewerbung und vor der Zuweisung einer Wohnung nachzuweisen. c) die unvollständige oder nicht wahrheitsgetreu ausgefüllte Anträge auf Aufnahme in die Wohnungswerberliste abgeben. d) im Falle einer neuerlichen Wohnungsbewerbung innerhalb von 3 Jahren ab der letzten Zuweisung. III. KRITERIEN FÜR DIE REIHUNG DER WOHNUNGSWERBER Die Reihung der Wohnungswerber wird durch den Wohnungsausschuss nach folgenden Kriterien vorgenommen: 1. Derzeitige Wohnsituation (Bewohnbarkeit der Wohnung, Wohnungsqualität, Wohnungsverlust etc.). 2. Soziale Situation (Familiengröße, Sorgepflicht, geringes Einkommen, Hausstandsgründung, Familiengründung, schwere Krankheiten oder Gebrechen, besondere Bedürftigkeit etc.). 3. Soziale Durchmischung (unterschiedliche Generationen, Familiengrößen, Herkunftsländer, …) 4. Bei gleichen Kriterien verschiedener Wohnungswerber erfolgt die Vergabe nach Datum der Aufnahme in die Wohnungswerberliste. 5. Bei Wohnungstausch kann unter Umständen auf eine Berücksichtigung vorgenannter Kriterien verzichtet werden. IV. VERFAHREN 1. Als frei gemeldete Wohnungen werden im Anschlagkasten beim Haupteingang des Rathauses und im Internet unter www.wolfurt.at/ veröffentlicht. Der Aushang erfolgt am zweiten Montag eines jeden Monats für 8 Tage (bei Feiertagen gilt der darauffolgende Werktag). In die Wohnungswerberliste aufgenommene Personen können sich in dieser Woche für eine der angebotenen Wohnungen bewerben. 2. Die Zuweisung erfolgt durch den Wohnungsausschuss. Sollten sich keine Interessenten auf eine freigewordene Wohnung bewerben, so bietet der Wohnungsausschuss die Wohnung geeigneten Bewerbern aus der Wohnungswerberliste an. 3. Bei zweimaliger Ablehnung einer durch den Wohnungsausschuss zugewiesenen Wohnung ohne ausreichende Begründung ist der Bewerber von der Wohnungswerberliste zu streichen. Eine Neubewerbung ist nach 3 Jahren möglich. 4. Bei selbstverschuldetem Wohnungsverlust ist die Vorgehensweise gleich wie bei Punkt 3. 5. Bei gerichtlicher Räumung bzw. drohender Obdachlosigkeit und in besonderen Notfällen (zB. Brand) ist eine Direktvergabe in gemeinsamer Absprache durch Bürgermeister, Wohnungsausschussvorsitzenden und Leiter der Sozialabteilung möglich. V. INKRAFTTRETEN Diese Richtlinien treten mit 1.7.2013 in Kraft. Die bis dahin geltenden Richtlinien verlieren mit diesem Datum Ihre Wirksamkeit. Vor diesem Datum eingebrachte Bewerbungen gelten als nach diesen Richtlinien eingebracht. Beschlossen in der Gemeindevertretungssitzung vom 26.6.2013.