19770127_GVE018

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:57
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1977-01-27
Erscheinungsdatum 1977-01-27
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Inhalt des Dokuments

- 1 GEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 27. Jänner 1977 stattgefundene 18. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gde.Sekr. August Geiger Anwesend: 23 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Elmar Österle, Norbert Berchtold und Gottfried Mathis Entschuldigt abwesend: GV. Egon Waibel, GV. Dr. Elisabeth Längle, GV. Dr. Norbert Kohler und GV. Remigius Brauchle Ort: Sitzungssaal Gemeindeamt Beginn: 19.00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Über Antrag des Bürgermeisters wird die Behandlung des Punktes 5. der Tagesordnung auf die nächste Sitzung vertagt. (einstimmig) Tagesordnung 1. Vorlage einer Kanalordnung 2. Vorlage einer Kanalgebührenordnung 3. Vorlage einer Verordnung über ein Verbot der Prostitution 4. Vorlage des Gemeindevoranschlages für das Jahr 1977 5. Entscheidung über eine Berufung der Fa. Kössler gegen den Bescheid der Baubehörde I. Instanz Zl. 153-1529/76 vom 10.11.1976 6. Einladung zum Beitritt zur Regionalplanungsgemeinschaft Bodensee 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.12.1976 8. Allfälliges Erledigung Zu 1. Über Antrag des Planungsausschusses wird gemäß §§ 3, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 18, 19, 20 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 33/1976, sowie des § 14 Abs. 2 lit. d des Finanzausgleichsgesetzes, BGBl. Nr. 455/1972 eine Kanalordnung gem. Anlage beschlossen. (einstimmig) 2. Über Antrag des Planungsausschusses wird gem. §§ 12 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 33/1976, sowie des § 14 Abs. 3 lit. d des Finanzausgleichsgesetzes, BGBl. Nr. 455/1972 und der §§ 10 und 19 der Kanalordnung der Gemeinde Wolfurt, eine Kanalgebührenordnung gemäß Anlage beschlossen. (einstimmig) - 2 - 3. Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 45/1965, wird eine Verordnung betreffend Verbot der Prostitution gem. Anlage beschlossen. (einstimmig) 4. a) Der vom Gemeindevorstand erstellte Voranschlag für das Jahr 1977 wird gemäß § 69 Abs. 4 GG. wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung S 47.086.500, -Einnahmen der Vermögensgebarung S 8.208.700, -Gebarungsüberschuß aus dem Jahre 1975 S 23.400, -Summe der Einnahmen S 55.318.600, -=============== Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Summe der Ausgaben S 28, 298.800, -S 27.019.800, -- S 55.318.600, -=============== Der Voranschlag schließt somit ausgeglichen ab. (einstimmig) b) Die Hebesätze bzw. Tarife für Grundsteuern, Gewerbesteuern, Getränkesteuern, Vergnügungssteuern, GästeTaxen, Fremdenverkehrsförderungsbeiträge, Kindergarten, Totenkapelle, Wasseranschluß und Wasserbezug werden in der bisherigen Höhe belassen. (einstimmig) c) Die Forstaufsichtsumlage wird mit 4, 5% des forstwirtschaftlichen Einheitswertes festgelegt. (einstimmig) d) Die Hundesteuer wird wie folgt bestimmt: Für männl. oder ster. weibl. Hunde S 150, -Für weibl. und jeder weitere Hund S 300, -Für Hofhunde an entlegenen Höfen S -, -(einstimmig) e) Ab 1. April 1977 gelten für den Besuch der Musikschule folgende Jahressätze: Einzelstunde S 2.000, -Gruppenstunde a 2 Schüler S 1.200, -Gruppenstunde a 3 Schüler S 1.000, -Gruppenstunde a 4 und mehr Schüler S 900, -(einstimmig) 5. Die Behandlung wurde vertagt. 6. Die Gemeinde Wolfurt tritt der Regionalplanungsgemeinschaft Bodensee als ordentliches Mitglied bei. (einstimmig) 7. Nachdem gegen die Fassung der Verhandlungsschrift der 17. Sitzung der Gemeindevertretung kein Einwand erhoben wird, wird sie für genehmigt erklärt. 8. Keine Wortmeldung. Schluß der Sitzung um 23.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: