19511129_GVE018

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 07:06
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1951-11-29
Erscheinungsdatum 1951-11-29
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am 29. Oktober 1951 im Schulhaus abgehaltene 18. Gemeindevertretungssitzung. Anwesend sind 19 Mitglieder der Gemeindevertretung, abwesend Rohner Ludwig und Schertler Armin. Punkt 1. Das Protokoll zur Sitzung vom 22. Oktober 1951 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. Punkt 2. Das Grundtrennungsansuchen des Johann Georg Zehrer, Wolfurt, betreffs Abtrennung von zwei Bauplätzen von Gp. 1171, Katastralgemeinde Wolfurt, wird zurückgestellt mit dem Bemerken, daß ein Teil des in Frage kommenden Baugrundes im Bereich der für eine Straßenbegradigung vorgesehenen Trasse liegt. Punkt 3. Das vorgelegte Staatsbürgerschaftsansuchen des Georg Heider, geb. am 3.11.1925, wohnhaft in Wolfurt Nr. 159, wird einstimmig befürwortet. Punkt 4. Dem Ansuchen des Josef Steiner, Wolfurt, Nr. 7, um Bewilligung der Abstandsnachsicht bis auf 1 m für den geplanten Schuppen wird entsprochen, jedoch mit der Auflage, daß dieser an der - 2 - Grundstücksgrenze gegenüber dem Anrainer Friedrich Beinder einen stabilen Zaun zu erstellen und instand zu halten hat. Punkt 5. Die Erledigung des Ansuchens auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Parzelle Bächlingen wird vertagt. Punkt 6. Den Straßenarbeitern und der Schuldienerin wird als Weihnachtsrenumeration ein 50%iger Durchschnittsmonatsbezug bewilligt. Die monatliche Entlohnung für die Schuldienerin wird auf S 400.- erhöht. Punkt 7. Das Ansuchen des Withold Loitz, Bregenz, um Überlassung von Baugrund für eine Weberei aus den Gemeindebesitzungen (Insel) im Tauschwege gegen Grund in St. Antone wird zurückgestellt. Punkt 8. Die in den Gemeindewaldungen Mösle und Frickenesch ausgezeigten 108 Stämme Nutzholz werden an die Meistbietenden Rudolf Waibel, Lustenau, und Julius Schwerzler, Wolfurt, zum Preise von S 363 am Stocke verkauft. Punkt 9. Das Angebot der Brunneninteressentschaft Rickenbach betreffend Übergabe des Leitungsnetzes Frickenesch an die Gemeinde Wolfurt wird zur Kenntnis gebracht und die Annahme dieses Anerbietens mit folgenden Einzelheiten einstimmig beschlossen. 1). Das bestehende Leitungsnetz samt Hausanschlußleitungen bis einschließlich der Wasseruhren sowie die bisher betriebenen zwei öffentlichen Brunnen gehen unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über. Von dieser Übertragung sind ausgeschlossen: Die Tobelleitung samt Quelle von der Fassung bis zum Schieberschacht sowie die Quellen in der Parzelle Bächlingen und der Wasserbehälter auf Gp. 1659 Katastralgemeinde Wolfurt. 2). Die Gemeinde verpflichtet sich, jeden der bestehenden, in beiliegender Liste namentlich angeführten Hausanschlüsse einmal auf ihre Kosten zu erneuern. Die genannten Wasserabnehmer - 3 - werden von der Entrichtung einer Anschlußgebühr befreit, d.h. es gilt diese als abgegolten. 3). Die Verlegung eines Hausanschlusses wird als Erneuerung gewertet und kann von den Berechtigten mit entsprechender Begründung gleich verlangt werden. Die anderen Anschlüsse werden je nach Notwendigkeit im gegenseitigen Einvernehmen ausgewechselt. 4). Die Gemeinde übernimmt die Instandsetzung des bestehenden Unterflurhydranten auf Gp. 1670/2 auf ihre Kosten. 5). Für die Wasserabnehmer aus der Leitung in Rickenbach gelten im übrigen die jeweiligen Bedingungen der Gemeindewassergebührenordnung. 6). Die mit dem Angebot beginnt Leitungsübergabe bzw. Übernahme erfolgt Tag, an welchem die Gemeinde dieses annimmt. Die Verrechnung der Wassergebühren mit 1. Jänner 1952. 7). Der Brunneninteressentschaft dürfen aus dieser Übertragung keinerlei Kosten, Gebühren oder Abgaben erwachsen. Diese sind gegebenenfalls von der Gemeinde zu tragen. 8). Bei Auflösung der Brunneninteressentschaft übergibt diese die in Ihrem Besitze befindlichen Archivalien der Gemeinde zur treuhändigen Aufbewahrung. Punkt 10. Es wird beschlossen, unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der produktiven Arbeitslosenfürsorge als Winterarbeitsprogramm die Abräumung des Aushubmaterials beim Hochbehälter vorzunehmen. Punkt 11. Nach der Fertigstellung der Hauptträger der Wasserleitung Bütze - Ach wird beschlossen, den Hauptstrang weiter zu führen. Punkt 12. Dem Kinderdorf Vorarlberg wird über Ansuchen eine Spende von S 500.- bewilligt. E.[Eduard] Mohr Emil Geiger Alfons Gunz