19740514_GVE043

Dateigröße 96.58 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 07:14
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1947-05-14
Erscheinungsdatum 1947-05-14
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

- 1 - Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 14. Mai 1974 stattgefundene 43. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gemeindesekretär August Geiger Entschuldigt abwesend: GV. Dr. Gerhard Hammer, GV. Franz Fehle, GV. Hans Jaworsky, GV. Armin Sohm, GV. Remigius Brauchle, GV. Lorenz Böhler, GV. Josef Hölzlsauer Anwesende Ersatzmitgl.: Hans Wiedenbauer, Gottlieb Böhler, Werner Waibel, Kurt Juen Ort: Sitzungssaal Beginn: 20:00 Uhr Die Tagesordnung wird insoweit umgestellt, als die Tagesordnungspunkte 4. und 5. in gewechselter Reihenfolge zur Behandlung kommen sollen. Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Stellungnahme zu Gesetzesbeschluß des Vorarlberger Landtages: Grundsteuerbefreiungsgesetz 3. Ergänzung bzw. Abänderung des am 28. Februar 1974 beschlossenen Flächenwidmungsplanes 4. Erlassung einer Verordnung über die Benennung von Ortsteilen 5. Erlassung einer Gemeindestraßenverordnung 6. Stellungnahme zu Standortfrage einer Öldestillationsanlage 7. Vergabe von Lieferungen und Leistungen für Volksschule und Kindergarten Mähdle a) Heizung, Lüftung und Sanitäre Anlagen b) Elektroinstallationen und Beleuchtungskörper 8. Vergabe der Schlauchturmverkleidung beim Feuerwehrgerätehaus 9. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Gewerbescheinausstellung: Werner Schwarz, Im Dorf 7, Beratung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung b) Gewerbescheinlöschung: Josef Bayer, Dammstr. 66, Schotterwerk c) Am 2. Mai 1974 erfolgte die Bauübergabe des Bauloses "ÖBB-Unterführung Senderstraße samt Rampen". d) Im Zuge des Straßenbaues im Mähdle hat sich die Notwendigkeit ergeben, dort eine neue Wasserleitung 80 mm Ø zu verlegen. - 2 - e) Am 14. Mai 1974 hat sich eine der beiden Unterwasserpumpen des Wasserwerkes aus bisher nicht geklärten Gründen aus der Verankerung gelöst und ist dabei in den Schacht abgesackt. Die notwendigen Maßnahmen zur raschen Behebung dieses Schadens wurden unverzüglich in Angriff genommen. f) Bezüglich des zweiten Wasserwerkes ist die Standortfrage grundsätzlich abgeklärt. Vorerst soll aber noch geprüft werden, ob es nicht zweckmäßiger wäre, die Zusatz-Wasserversorgung über die Anlage einer Nachbargemeinde sicherzustellen. g) Das "Lärmtechnische Gutachten" der Firma Dorsch über den Bereich der Anschlußstelle Weidach der Rheintalautobahn ist nunmehr eingetroffen und wird demnächst geprüft werden. h) Am 10. Mai 1974 fand eine Besichtigung von Lärmschutzanlagen an Autobahnen im Räume München statt. 2. Zu dem vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Grundsteuerbefreiungsgesetz wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 3. a) Den im Einvernehmen mit dem Planungsausschuß von Arch. Dr. Dipl. Ing. Offterdinger lt. Plan vorgeschlagenen Änderungen des Flächenwidmungsplanes, welche im wesentlichen durch die neuesten Autobahnplanungen bedingt sind, wird zugestimmt. (einstimmig) b) Ein ca. 30 m tiefer Teil der Gpn. 860, 861 und 862 an der Unterfeldstraße, wird von Bauerwartungsland in Wohnbaugebiet umgewidmet. (einstimmig; GV. R. Fitz hat wegen Befangenheit nicht mitgestimmt) c) Die Gp. 842/3, bisher Bauerwartungsland, wird zum Wohnbaugebiet erklärt. (einstimmig) 4. Gemäß § 14, Abs. (1), Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 45/1965, wird eine Verordnung betreffend Ortsbezeichnungen (Flurnamen, Gewässer und Aussichtpunkte) erlassen. (einstimmig) 5. a) Gemäß § 9 Straßengesetz, LGBl. Nr. 45/1965, wird eine Gemeindestraßenverordnung erlassen, in der die im Gemeindestraßenverzeichnis unter den fortlaufenden Nummern 1 bis 7 und 9 bis 165 eingetragenen Grundparzellen zu Gemeindestraßen erklärt werden. (einstimmig) b) Folgende Grundparzellen des öffentlichen Gutes, die nicht mehr als öffentl. Straßen oder Wege Verwendung finden, werden aus dem öffentlichen Gut ausgeschieden und ins Privateigentum der Gemeinde Wolfurt überführt: Gp. 3235/2, Gp. 3235/3, Gp. 3239 und Gp. 3254 (einstimmig) - 3 - 6. Die Errichtung einer Öldestillationsanlage im Räume Wolfurt und der unmittelbaren Umgebung wird strikte abgelehnt, und die bisher vom Bürgermeister in dieser Sache in Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Wolfurt eingenommene Haltung bestätigt. Gleichzeitig wird an die Stadt Dornbirn und die Gemeinden Lauterach und Schwarzach die Bitte gerichtet, die an den Güterbahnhof Wolfurt angrenzenden Gebiete dieser Gemeinden als Standort für eine Öldestillationsanlage gleichfalls außer Betracht zu lassen. Dies mit der Begründung, daß eine Öldestillationsanlage geeignet erscheint, petrochemische Industrien anzuziehen. Diese wiederum vermögen Befürchtungen Nahrung zu geben, daß dann durch die Abgabe von Schadstoffen in die Luft und in das Wasser unzumutbare Belastungen verschiedener Art die Folge sein würden. (einstimmig) 7. Folgende Lieferungen und Leistungen für Schule und Kindergarten Mähdle werden jeweils an die Bestbieter wie folgt vergeben: a) Heizung, Lüftung und sanitäre Anlagen an die Firma Kurt Dür, Wolfurt, lt. Angebot vom 9.2.1974 zum Gesamtpreis von S 1, 880.765, —. (einstimmig) b) Elektroinstallationen und Beleuchtungskörper an die Firma Norbert Rist, Wolfurt, lt. Angebot vom 17.4.1974 mit einer Anbotsumme von S 810.110, —; mit einer Auflage. (2 Gegenstimmen) 8. Die Errichtung einer Schlauchturmverkleidung beim Feuerwehrgerätehaus wird der Firma Georg Neyer, Lauterach zum Angebot vom 29.4.1974 übertragen (Offertpreis S 28.481, 50) (einstimmig) 9. Verschiedene Anfragen (Aufstellung von Kaugummiautomaten, nächtl. Umtriebe im Schulgelände) werden vom Bürgermeister beantwortet. Nachdem gegen die Niederschrift der 42. Sitzung der Gemeindevertretung kein Einwand erhoben wird, gilt sie als genehmigt. Schluß der Sitzung: 23:20 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: