20180627_GVE024

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:14
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2018-06-27
Erscheinungsdatum 2018-06-27
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 27. Juni 2018, stattgefundene 24. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 24 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Katja Bernroider, Manuela Paulitsch, Mag. Oliver Natter, Elke Haller, Wolfgang Schwärzler und Elisabeth Hirsch GV Jadranko Lesic, GV Peter Grebenz, GV Dr. Thomas Geiger, GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger und GV Dr. Daniela Taxer-Theurer Kultursaal 20:05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Bürgeranfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Vorlage von Rechnungsabschlüssen 2017 a) Sozialdienste Wolfurt gGmbH b) Linksseitige Achwuhrkonkurrenz c) Umweltverband d) Gemeindeblatt Festsetzung von Tarifen Schuljahr 2018/19 a) Kindergartentarife b) Musikschultarife Dotter-Areal a) Änderung des Flächenwidmungsplanes b) Abschluss eines Projektsicherungsvertrages c) Grundankauf GST-NR 2451/8 Ankauf Objekte Brunnengasse 4 und 6 Haftungsübernahme Darlehen ARA-Hofsteig Parkraummanagement: a) Erlassung einer Parkabgabeverordnung b) Bildung Verwaltungsgemeinschaft Parkraumüberwachung Hofsteig Resolution „Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen“ Genehmigung der Verhandlungsschrift der 23. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.5.2018 Allfälliges -1- Erledigung: zu 1. Keine Anfrage. 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) Der Vorsitzende beantwortet die in der vergangenen Sitzung von Dr. Armin Winder gestellte Bürgeranfrage (Beilage 1). Bei den Österreichischen Turnstaatsmeisterschaften konnte die Turnerschaft Wolfurt nach 52 Jahren in der Person von Fabian Sereinig wieder einen männlichen Staatsmeister bejubeln. Der Vorsitzende berichtet über den Stand der Beratungen in Sachen Riedradweg. Die Ergebnisse sollen laut GV DI Martin Reis in der Herbstsitzung der Gemeindevertretung präsentiert werden. In den vergangenen Tagen konnte die 1300. Förderung im Rahmen der seit 1991 laufenden Aktion zu Förderung von Fahrradanhängern ausbezahlt werden. Der Erweiterungsbau der Fa. Haberkorn ist bereits im vollen Gange und bei der Fa. Rattpack fand die Spatenstichfeier – ebenfalls für den Erweiterungsbau – statt. Im Rahmen der Feier 20 Jahre e5-Programm beim Energieinstitut wurde auch Wolfurt als Teilnehmergemeinde der ersten Stunde hervorgehoben. In der letzten Gemeindevorstandssitzung wurden die Weichenstellungen für die Neuorganisation der Cubusverwaltung gesetzt. Nach der bereits stattgefundenen Vergabe der Gastronomie an die „Genusswerkstatt Roland Meyer“ wurde die Terminverwaltung und Betreuung der Veranstalter an die Fa. Peerfect übertragen. Unterstützt wird diese in Sachen Saaltechnik durch Christian Hartmann mit seiner neugegründeten Firma. Ebenfalls in der letzten Sitzung des Gemeindevorstands wurden die Verordnungen zu Kurzparkzonen und Halte- und Parkverboten im Rahmen des Parkraummanagements verabschiedet. Die Elternzufriedenheitsbefragung an den Wolfurter Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen erbrachte wieder größtenteils sehr positive Rückmeldungen. Die angeführten Kritikpunkte werden aufgearbeitet. Die Befragungsergebnisse sind auf der Gemeindehomepage abrufbar. Auf Rückfrage gibt Vizebgm. Angelika Moosbrugger bekannt, dass zu den neuen Tarifen nur sehr wenige Rückmeldungen erfolgt sind. Ein Gesetzesentwurf betreffend ein Gesetz über eine Änderung Antidiskriminierungsgesetzes liegt zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. 3. Zu den für nicht dringlich erklärten Gesetzesbeschlüssen betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes, ein Gesetz über eine Änderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes sowie ein Gesetz über eine Landesfonds-Sammelnovelle wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Nachstehende Rechnungsabschlüsse 2017 von Gemeindegesellschaften bzw. Gemeindeverbänden werden zur Kenntnis gebracht: a) Der Jahresabschluss der Sozialdienste Wolfurt gGmbH weist einen Bilanzgewinn von EUR 165.963, 26 aus. b) Der Rechnungsabschluss der Linksseitigen Achwuhrkonkurrenz schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 38.521, 48 ausgeglichen ab. c) Der Rechnungsabschluss des Umweltverbandes weist Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 15.600.283, 74 aus. d) Der Rechnungsabschluss des Gemeindeblattverbandes weist einen Jahresgewinn von EUR 165.309, 61aus. 5. a) Die Kindergartentarife für das Kindergartenjahr 2018/19 wurden laut Bericht von Vizebgm. Angelika Moosbrugger im Rahmen der Vorgaben des Landes angepasst. Das im letzten Jahr neu eingeführte Modulsystem wurde in diesem Zusammenhang aufgrund der Elternrückmeldungen geringfügig adaptiert. Seitens der Eltern gab es keinerlei Reklamationen -2- bezüglich der in diesem Kindergartenjahr angepassten landesweiten Tarifen. Die Kindergartentarife werden laut Beilage (Beilage 2) beschlossen. Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger b) 3 Gegenstimmen (SPÖ) Die Musikschultarife für das Schuljahr 2018/19 werden nach Präsentation durch Vizebgm. Angelika Moosbrugger beschlossen (Beilage 3). Antragstellerin: Vizebgm. Angelika Moosbrugger einstimmig In diesem Zusammenhang präsentiert Vizebgm. Angelika Moosbrugger interessante Vergleichszahlen aus der Vbg. Musikschullandschaft. 6. Der Vorsitzende stellt das bereits in diversen Ausschüssen mehrfach diskutierte Bauvorhaben der Fa. I+R Schertler auf dem Areal der ehemaligen Fa. Dotter vor. a) Die im bereits bewilligten Grundteilungsplan der Fa. Rapatz Vermessung vom 30.5.2018, Zl. 43228/18, mit den Teilflächen 4 und 5 bezeichneten Teilflächen der vormaligen GST-NR 2451/8 und 2451/1 werden von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet umgewidmet. b) Mit der Fa. I+R Schertler wird ein Projektsicherungsvertrag abgeschlossen. Dieser sieht ua eine Bebauungsfrist von 7 Jahren mit entsprechenden Absicherungen (Pönale, Option der Gemeinde), das Zurverfügungstellen einer Fläche für eine Bushaltestelle etc. vor. Er tritt nach Rechtskraft der Flächenwidmung in Kraft. c) Die verbleibende Freifläche (GST-NR 2451/8) wird nach Abbruch der Villa zum Pauschalpreis von EUR 140.535, 00 samt Nebenkosten von der Gemeinde erworben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Über alle 3 Unterpunkte wurde gemeinsam abgestimmt. 7. Um die Planungsfestlegungen entlang des Rickenbachs, die im REK Rickenbach fixiert wurden, auch umsetzen zu können, werden die Objekte Brunnengasse 4 und 6 zum Pauschalpreis von EUR 715.000, -- samt Nebenkosten erworben. Gleichzeitig wird zugesichert, dass für 2 Familien innert der kommenden 2 Jahre eine gemeinnützige Wohnung zur Verfügung gestellt wird, was von GR Michael Pompl aufgrund der Wohnungsvergaberichtlinien etwas kritisch beurteilt wird. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Der Wasserverband Hofsteig nimmt ein Darlehen in Höhe von EUR 4, 3 Mio. bei der Raiffeisen Landesbank mit einem Aufschlag von 0, 535% auf den 3-Monats-EURIBOR auf. Davon übernimmt die Marktgemeinde Wolfurt die Haftung für einen Anteil von 13, 204% bzw. EUR 567.772, 00. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Der Vorsitzende fasst nochmals die wichtigsten Eckpunkte und Gründe für die Einführung eines Parkraummanagements zusammen. Die Umsetzung ist in der 2. Julihälfte vorgesehen. Die Überwachungsorgane werden angewiesen in den ersten Wochen nicht zu strafen, sondern Aufklärungsarbeit zu leisten. In der Diskussion dazu wird neben Aufklärungen zu Formulierungen in der Verordnung (EM Katja Bernroider) über Anregung von GR Yvonne Böhler auch der Umgang mit Ehrenamtlichkeit besprochen. GV Manfred Schrattenthaler bzw. GR Michael Pompl für die SPÖ-Fraktion halten fest, dass eine Parkraumbewirtschaftung für Problembereiche zwar grundsätzlich positiv sei, das vorliegende Konzept aber, bei aller Wertschätzung für die Zusammenarbeit in der Region, als städtisch und damit überzogen angesehen wird. Dem hält Bgm. Natter entgegen, dass eine regionale und flächendeckende Vorgehensweise durchwegs -3- Vorteile in sich birgt. Mit 90-Minuten Gratis Parken und den moderaten Tarifen (€ 0, 70 p/h) hat man versucht eine für die Region passende Lösung zu suchen. Über Anfrage von GV Dipl.-Ing (FH) Claudius Bereuter gibt der Vorsitzende bekannt, dass sich die Kosten der Ersteinrichtung voraussichtlich in einem 5-Jahres-Zeitraum amortisieren werden. a) Es wird eine Parkabgabeverordnung (Beilage 4) erlassen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 7 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion, GV Manfred Schrattenthaler, GV Barbara Geißler, GV Brigitte Feuerstein, EM Elke Haller) b) Die Marktgemeinde Wolfurt tritt der Verwaltungsgemeinschaft Parkraumüberwachung Hofsteig bei. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 4 Gegenstimmen (GV Manfred Schrattenthaler, GV Barbara Geißler, GV Brigitte Feuerstein, EM Elke Haller) 10. Die GRÜNE-Fraktion hat eine Resolution bezüglich Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen an die Österreichische Bundesregierung eingebracht. In dieser Resolution wird eine Ausbildungssicherheit für die Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe in Anlehnung an das deutsche 3+2 Modell gefordert. GR Michael Pompl findet die Idee grundsätzlich gut, kritisiert jedoch, dass die Übernahme des deutschen Modells aufgrund der Rechtslage in Österreich automatisch zu einem Bleiberecht führen würde. Er würde deshalb ein Modell auf Basis der Rot-Weiß-Rot-Karte bevorzugen. Die Resolution wird laut Antrag der GRÜNEN-Fraktion beschlossen 4 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion, GV Harald Greber) 11. Da keine Änderungsanträge eingebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 23. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.5.2018 als genehmigt. 12. a) Über Anfrage von GV Mag. Michaela Anwander erklärt der Vorsitzende die Hintergründe für den Abbruch des Objektes Am Rickenbach 3. b) Vizebgm. Angelika Moosbrugger informiert über die auch heuer wieder in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Lauterach organisierten Abenteuer- und Erlebniswochen und bittet die ausgeteilten Flyer mitzunehmen. c) Aufgrund der in der letzten Sitzung geübten Kritik an den Sternen- Wirten im Zusammenhang mit einem Totenmahl erläutert GV Andreas Gorbach die Situation aus Wirtesicht und ersucht um Verständnis für diese Ausnahmesituationen. Andererseits sei er als Wirtesprecher auch bemüht, hier eine gute Lösung zu finden. Schluss der Sitzung: 21:40 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: -4- Beilage 1 Beantwortung Bürgeranfrage Dr. Armin Winder – GV 27.6.2018 Zusammenfassung zu den lt. GV-Protokoll vom 23.5.2018 angeführten Anfragepunkten  Weshalb in der medialen Berichterstattung zum REK von lediglich 60 Stellungnahmen die Rede war, obwohl mehr als 200 Unterschriften gegen das REK eingebracht wurden o Zuerst gilt zu unterscheiden zwischen den eigentlichen Stellungnahmen zum REK bzw. zu der Unterschriftenaktion mit 200 Unterschriften die zum größten Teil nämlich 165 von 197 Unterschriften vor der REK-Auflage eingeholt wurden. 17 davon sind nicht in Wolfurt wohnhaft, 42 Personen haben auch im Auflageverfahren unterschrieben und sind daher doppelt erwähnt. o In unserer Pressemitteilung wurde sowohl die 64 Stellungnahmen als auch die Unterschriften der Initiative Lebenswertes Rickenbach angeführt – wir haben keinen direkten Einfluss darauf was schlussendlich berichtet wird.  In der VN Heimat waren die 64 Stellungnahmen angeführt  VN waren keine Zahlen angeführt  NEUE hat wiederum nur die 200 gesammelten Unterschriften angeführt o In den gemeindeeigenen Medien wurde ausführlich berichtet  Die eingegangenen Stellungnahmen, wie auch die Unterschriftenliste wurden gesamt als Beilage dem öffentlichen Protokoll der 22. GV vom 14.3. angehängt  In der Wolfurt Information wurden die Stellungnahmen und die Unterschriften ausdrücklich erwähnt  Auf Basis welcher fachlichen Gegenmeinung im Antwortschreiben des Bürgermeisters auf die eingebrachte Stellungnahme zum REK „aus kinderärztlicher Sicht subjektiv“ beurteilt worden ist. o Die Meinung von Armin Winder wird natürlich respektiert o Es sind uns und dem Land keine anderen derartigen Meinungen, geschweige Expertisen bekannt o Das Land Vorarlberg hat die Gemeinden ausdrücklich dazu aufgerufen die Verdichtung entsprechend voran zu treiben. Die Dichte in Rickenbach liegt hier eher am unteren Ende der Zielsetzungen des Landes. o Grundsätzlich deckt sich unsere Auffassung mit der des Landes. Per se ist Geschosswohnbau nicht negativ. Es gilt aber mit einer guten Planung, die entsprechenden Aufenthaltsqualitäten und Freiräume zu garantieren und damit ein gutes Zusammenleben im Quartier zu unterstützen.  Weshalb seine Begründung für seinen Rücktritt als Gemeindemandatar im Sitzungsprotokoll nicht entsprechend wiedergegeben wurde o Prinzipiell ist fest zu halten, dass das Gemeindegesetz (GG) klar vorgibt, dass die Protokollierung in der GV ausschließlich zu den TO-Punkten erfolgen hat o Die Verzichtserklärung eines Mandates, war nicht - und könnte auch nicht auf der GV-TO stehen, da das GG eindeutig regelt, dass so eine Erklärung schriftlich beim Bürgermeister zu erfolgen hat. Es ist prinzipiell daher nicht möglich, den Rücktritt eines Mandatars im GVProtokoll zu erwähnen. Wir haben es situationsbedingt aber trotzdem gemacht. o Weiters gilt fest zu halten, das sowohl im Protokoll der GV 13.12.2017 als auch GV 14.3.2018 explizit die Wortmeldungen von Armin protokolliert wurden Abschließend möchte ich nochmals festhalten, dass Prozesse in unserer Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen entwickelt werden und die Meinungen unserer Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch der Mandatare stets gehört und wenn möglich, auch berücksichtigt werden. -5- Beilage 2 Tarife Regelkindergarten 2018/19 Modul Betreuungszeitraum Std. pro Woche Vormittagsgruppe Mo – Fr 07:30 – 12:30 Uhr Mo – Fr 07:00 – 13:00 Uhr Mo – Fr 07:30 – 12:30 Uhr und Di und Do von 13:30 bis 16:30 Uhr Mo – Fr 07:00 – 13:00 Uhr Di und Do 13:30 – 16:30 Uhr Mo – Fr 07:00 – 14:00 Uhr Mo – Fr 07:00 – 14:00 Uhr plus 1x pro Woche 14:00 – 16:30 Uhr Mo – Fr 07:00 – 14:00 Uhr plus Di u. Do Nachmittag 14:00 – 16:30 Uhr 25 35, 74 gratis 30 49, 26 13, 53 31 51, 97 16, 23 36 65, 50 29, 76 35 62, 79 27, 06 37, 50 69, 55 33, 82 40 76, 32 40, 58 Verlängerte Vormittagsgruppe Vormittagsgruppe und Nachmittag Verlängerte Vormittagsgruppe und Nachmittag Langgruppe – wird in allen Kindergärten außer Dorf angeboten Langgruppe + 1 Nachmittag (Di od. Do) - wird in allen Kindergärten außer Dorf angeboten Langgruppe + 2 Nachmittage (Di u. Do) - wird in allen Kindergärten außer Dorf angeboten 3-4 Jährige/Monat Das Mittagessen ist in der Langgruppe im Regelkindergarten um EUR 3, 80/Tag zubuchbar. Tarife Ferienkindergarten 2018/19 -6- 5-Jährige/Monat Modul Ferienkindergarten Betreuungszeitraum Mo – Fr 07:00 – 14:00 Uhr Std. pro Woche max. 35 3-4 Jährige/Woche 14, 00 5-Jährige/Woche 14, 00 Das Mittagessen in den Ferien ist um EUR 3, 80/Tag zubuchbar. Tarife Kindergarten KiVi und Kleinkindbetreuung KiVi-Nest ganztags/flexibel 2018/19 (außerhalb Angebot Verein Impuls) Modul Betreuungszeitraum Mindestbelegung kurz Flexibel (mind. ein Tag bis 14.30 Uhr gebucht oder flexible Arbeitszeiten) Flexibel (mind. ein Tag bis 14.30 Uhr gebucht oder flexible Arbeitszeiten) Flexibel (mind. ein Tag bis 14.30 Uhr gebucht oder flexible Arbeitszeiten) Mo – Fr 07:00 – 16:30 Uhr Mo – Do buchbar 16:30 – 18:00 Uhr Std. pro Woche 1, 5-Jährige/Monat 2-Jährige/Monat 3-4 Jährige/Monat 5-Jährige/Monat 25 Std. pro Woche sind gratis Mindestbelegung lang Vormittagsgruppe Ganztagsgruppe Verlängerung zur Ganztagsgruppe 1, 5 Std. pro Nachmittag 10 82, 00 82, 00 - - 15 123, 00 123, 00 - - 30 251, 00 243, 00 49, 26 13, 53 47, 5 418, 00 362, 45 96, 91 60, 87 1, 5 (= 6 Std. pro Monat) 12, 60 10, 44 4, 00 4, 00 Das Mittagessen ist im Kindergarten und in der Kleinkindbetreuung um EUR 3, 80/Tag zubuchbar. Wochen-Tarife Ferienkindergarten und Kleinkindbetreuung ganztags 2018/19 -7- Modul Ferienkindergarten KiVi Betreuungszeitraum Mo – Fr 07:00 – 16:30 Uhr Ferienkindergarten Mo – Fr 07:00 – 14:00 Uhr Std. pro Woche 10 Stunden 15 Stunden 30 Stunden 47, 5 Stunden max. 35 1, 5-Jährige/Woche 20, 50 30, 75 62, 75 104, 50 / 2-Jährige/Woche 20, 50 30, 75 60, 75 90, 61 / 3-4 Jährige/Woche 19, 00 5-Jährige/Woche 19, 00 14, 00 14, 00 Das Mittagessen in den Ferien ist im Kindergarten und in der Kleinkindbetreuung um EUR 3, 80/Tag zubuchbar. Die aktuelle Kindergartenordnung können Sie auf unserer Homepage unter www.wolfurt.at herunterladen oder erhalten Sie im Kindergarten oder per Mail bei Manuela Bundschuh unter manuela.bundschuh@wolfurt.at -8- Beilage 3 VORSCHLAG MUSIKSCHULGEBÜHREN für das Schuljahr 2018/2019 Musikschule am Hofsteig pro Semester 2, 33% Vorschlag 2018/2019 Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge unterliegen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr diesem Tarif) 273, 00 272, 60 Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 468, 00 467, 64 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 788, 00 788, 16 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 732, 00 732, 09 EINZELSTUNDE (50 min) -9- KURZSTUNDE (30 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach (Definition wie bei Einzelstunde) Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 182, 00 182, 46 332, 00 331, 91 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 503, 00 503, 44 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 486, 00 485, 86 178, 00 178, 07 Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 325, 00 324, 57 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 485, 00 484, 79 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 432, 00 432, 01 GRUPPENSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach (Definition wie bei Einzelstunde) -10- MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG – Neu EMP 1 Elementare Musikpädagoik (incl. Spielkreis und Kindergesangsgruppe, Percussionsworkshop) 108, 00 108, 19 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 202, 00 202, 27 MUSIKALISCHER ELEMENTARUNTERRICHT – Neu EMP 2 Elementare Musikpädagogik 2 (Blockflöte etc.) 108, 00 108, 19 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 202, 00 202, 27 124, 00 124, 21 ENSEMBLESTUNDEN Für SchülerInnen, die keinen Musikschulunterricht gebucht haben, berechnen wir für die Teilnahme in Ensembles oder Musikworkshops o.ä. pro Semester ein Betrag von -11- TANZ Kinder bis 5 Jahre; EMP bzw. Früherziehung (50 min.) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (60 min.) Erwachsene 108, 00 168, 00 242, 00 108, 21 168, 18 241, 59 Pro weiteres Fach: Kinder 3-5 Jahre Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Erwachsene 60, 00 70, 00 89, 00 60, 05 69, 96 88, 66 FAMILIENERMAESSIGUNG: (für Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach) Bei mehreren Kindern aus einer Familie, gewertet nach dem Lebensalter absteigend, ermäßigt sich die Musikschulgebühr um 30% für das 2. Kind 60% für das 3. Kind 80% für das 4. Kind -12- MEHRFACHBELEGUNG: Bei Belegung von mehreren Musikstunden (Fächern oder Instrumenten, außer Tanz) wird eine Ermäßigung von 10 % auf alle Stundensätze gewährt. Diese Ermäßigung gilt nur für folgenden Personenkreis aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlingen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Andere Sondertarifierungen bedürfen eines Beschlusses des Gemeindevorstandes von Wolfurt, Lauterach oder Schwarzach. -13- Beilage 4 Verordnung über die Abgabepflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (Parkabgabeverordnung) Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt vom 27.6.2018 wird gemäß §§ 1, 2, 4, 5, 6 a, 6 b des Parkabgabegesetzes, LGBl. Nr. 2/1987, i.d.g.F. verordnet: §1 Abgabepflicht (1) Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge ist auf den in der Anlage angefügten „Übersicht Parkraummanagement Wolfurt“ der Marktgemeinde Wolfurt vom 20.6.2018, welche einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bilden, verzeichneten und in § 2 definierten, gebührenpflichtigen Zonen auf allen Straßen und Flächen mit öffentlichem Verkehr eine Parkabgabe zu entrichten. (2) Als Abstellen im Sinne dieser Verordnung gelten das Halten und Parken im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. §2 Verkehrsflächen Die Abgabepflicht im Sinne des § 1 erstreckt sich auf folgende durch Hinweistafeln mit der Aufschrift "Gebührenpflichtige Parkzone", „Gebührenpflichtiger Parkplatz“ oder „Parken nur mit gültiger Parkkarte“ zu kennzeichnende Straßen und Flächen mit öffentlichem Verkehr: I. Bewirtschaftungszone Ach lfd. Nr. Straße Gst-Nr. örtl. Bezeichnung 1 Dammstraße 410/98 Gemeindegrenze bis Einmündung Im Wida 2 Dammstraße 3440 3374 Verbindung zum Wuhrweg West (A14) 3 Dammstraße 409/12 Verb. zum Wuhrweg Ost (Beach-Platz) 4 Dammstraße 410/110 zwischen A14 und Beach Volleyball-Platz 5 6 Dammstraße Dammstraße 410/4 409/17 326/1 Brotlädele beim Bauhof II. Bewirtschaftungszone Seniorenheim lfd. Nr. Straße Gst-Nr. örtl. Bezeichnung 23 Gartenstraße 886/4 887/4 Seniorenheim Ost 24 25 39 Gartenstraße Gartenstraße Lauteracher Straße 886/1 3421 891/1 Seniorenheim Gartenstraße Seniorenheim Süd III. Bewirtschaftungszone Strohdorf -14- lfd. Nr. Straße Gst-Nr. örtl. Bezeichnung 26 Wälderstraße 1245 1246 1247/1 Vereinshaus 27 Wälderstraße 1254/2 1258/1 1257/3 Cubus 30 31 32 Sternenplatz Schulstraße Unterhub 1306 1298/2 1274/1 1274/2 Tiefgarage Sternen, 1. UG Rathaus Schulhof Mittelschule IV. Bewirtschaftungszone Zentrum lfd. Nr. Straße Gst-Nr. örtl. Bezeichnung 10 Bützestraße .43 842/1 ehem. Bützestraße 7 neben Apotheke 11 Bützestraße ehem. Bützestraße 1 vis a vis Raiffeisenbank 17 Kreuzstraße 20 21 22 Kirchstraße Kirchstraße Bregenzer Straße 848/3 848/8 848/9 52 54 58/2 62 22 3359 Tiefgarage Dorf Einfahrt Tobelgasse Pfarrheim Bucher Straße bis Gasthaus Engel §3 Abgabe- und Auskunftspflicht (1) Zur Entrichtung der Abgabe ist der KFZ-Lenker verpflichtet. (2) Wer ein Kraftfahrzeug einem anderen überlässt, hat der Behörde hierüber Auskunft zu geben. Er hat entsprechende Aufzeichnungen zu führen, wenn er die Auskunft ansonsten nicht erteilen könnte. §4 Gebührenpflichtige Parkzeiten Die gebührenpflichtigen Zeiten werden für die einzelnen Zonen wie folgt festgelegt Bewirtschaftungszone Ach Bewirtschaftungszone Gartenstraße Gebührenpflichtige Zeiten Täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen Feiertage Täglich von 8:00 bis 24:00 Uhr Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00, Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ausgenommen Feiertage Bewirtschaftungszone Strohdorf Bewirtschaftungszone Dorf -15- §5 Höhe der Abgabe und Fälligkeit (1) Für das Abstellen eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges ist bei einer Abstellzeit von bis zu 90 Minuten (Kurzparkzeit) keine Parkabgabe zu entrichten, wenn der/die Abgabepflichtige einen Kurzparkschein löst oder die Einhaltung der Kurzparkzeit- Parkdauer mittels Parkscheibe oder Handyparken (V-Parking) dokumentiert. (2) Nach 90 Minuten beträgt die Abgabe pro Stunde EUR 0, 70, wobei die Mindestparkabgabe EUR 0, 30 beträgt. Die Abgabe kann auch mit einem Pauschalbetrag von EUR 4, 30 entrichtet werden („Tageskarte“ mit Gültigkeit bis zu jenem Zeitpunkt des nächstfolgenden Tages, der der Entrichtung der Abgabe entspricht). (3) Die Abgabe ist, wenn nicht ein Kurzpark-Vorgang im Sinne des § 5 Abs. 1 dokumentiert ist oder die Abgabe über Handyparken (V-Parking) entrichtet wird, bei Beginn des Abstellens des Kraftfahrzeuges fällig. §6 Fälligkeit, Festsetzung und Entrichtung der Parkgebühr (1) Die Entrichtung der Abgabe hat - nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten - durch Einwurf des der beabsichtigten Abstelldauer entsprechenden Geldbetrages, über Bezahlung mittels Bankomat an einem dafür im Nahbereich der von der Abgabepflicht erfassten Verkehrsflächen aufgestellten Parkscheinautomaten zu erfolgen. (2) Der für den Geldeinwurf erhaltene Parkschein für den die Abgabe gemäß Abs. 1 entrichtet wurde, hat die Kalenderdaten, die Uhrzeit für das Ende des Zeitraumes und die Parkzone bzw. das Parkfeld, für die der Parkschein zum Parken des KFZ berechtigt auszuweisen. (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 kann die Parkabgabe auch über Handyparken (V-Parking) sowie gemäß § 8 von dafür berechtigten Nutzergruppen über pauschalierte Parkkarten oder pauschaliertes Tagesparken (Ecopoints-Parken) entrichtet werden. (4) Parkscheine gemäß Abs. 2, Parkscheiben gemäß § 5 Abs. 1 und pauschalierte Parkkarten gemäß Abs. 3 sind bei Fahrzeugen mit Windschutzscheiben hinter dieser und durch diese gut erkennbar, bei anderen Fahrzeugen an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen. Auf den pauschalierten Parkkarten ist das polizeiliche Kennzeichen von maximal zwei Fahrzeugen bei Pendlerkarten und von maximal zwei Fahrzeugen bei Unternehmerparkkarten einzutragen. (5) Die pauschalierte Abgabe ist am Tag der Entgegennahme der pauschalierten Parkkarte nach Abs. 3 zur Zahlung fällig und gilt mit der Einzahlung als festgesetzt. Die pauschalierte Abgabe ist von Amts wegen mit Bescheid festzusetzen, wenn der Abgabepflichtige diese nicht oder nur teilweise entrichtet. §7 Ausnahmen Die Abgabe ist nicht zu entrichten für a) Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr und Fahrzeuge, die für eine Gebietskörperschaft oder einen Gemeindeverband zugelassen sind, ausgenommen Personenkraftwagen, b) Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises gemäß § 29b StVO für Menschen mit Behinderungen gelenkt oder als Mitfahrer benützt werden und beim Abstellen mit diesem Ausweis deutlich sichtbar gekennzeichnet sind, c) Fahrzeuge, die von Ärzten oder Ärztinnen bei einer Fahrt zur Leistung ärztlicher Hilfe gelenkt werden und beim Abstellen mit einer Tafel gemäß § 24 der Straßenverkehrsordnung sichtbar gekennzeichnet sind, d) Fahrzeuge, die von Personen im diplomierten ambulanten Pflegedienst bei einer Fahrt zur Hauskrankenpflege gelenkt werden und beim Abstellen mit einer Tafel gemäß § 24 der Straßenverkehrsordnung sichtbar gekennzeichnet sind. e) Fahrzeuge, die lediglich zum Zwecke des Aus- und Einsteigens von Personen oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit halten. -16- §8 Parkzonen für pauschalierte Parkkarten (1) Pauschalierte Parkkarten werden nach Maßgabe der verfügbaren Plätze durch die Marktgemeinde Wolfurt unter nachstehenden Voraussetzungen vergeben. (2) Unternehmen, die Zulassungsbesitzer eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges sind, ihren Standort in bzw. im Nahbereich einer Bewirtschaftungszone haben oder eine wesentliche, unternehmerische Tätigkeit in diesem Bereich nachweisen können und zudem über keine oder nicht ausreichende Stellplätze am Firmenstandort verfügen, wird die Parkabgabe für die Nutzung definierter Parkzonen oder Parkfelder gemäß Abs (6) auf Antrag für die Dauer von bis zu einem Jahr pauschaliert (Unternehmerparkkarte). Die Höhe der pauschalierten Abgabe beträgt EUR 190, 00 pro Jahr. (3) Inhabern von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, die ihren Arbeitsplatz in bzw. im Nahbereich einer Bewirtschaftungszone haben, wird die Parkabgabe für die Nutzung definierter Parkzonen oder Parkfelder gemäß Abs (6) auf Antrag für die Dauer von bis zu einem Jahr pauschaliert (Pendlerparkkarte). Die Höhe der pauschalierten Abgabe beträgt EUR 190, 00 pro Jahr. (4) Abweichend von den Regelungen in Abs (2) und (3) beträgt die pauschalierte Abgabe für die Nutzung der Tiefgaragen Dorf (lfde Nr. 17) und Sternen (lfde. Nr. 30) EUR 380, 00 pro Jahr. (5) Alternativ zur pauschalierten Abgabe können Inhaber von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, die ihren Arbeitsplatz in einer bewirtschafteten Zone bzw. im Nahbereich einer Bewirtschaftungszone haben, die Abgabe für die Nutzung definierter Parkzonen oder Parkfelder gemäß Absatz 3 auf Antrag über Ecopoints-Parken entrichten. Die Höhe der pauschalierten Abgabe beträgt 1 Euro pro Tag bzw. 0, 5 Euro pro Halbtag. Als Halbtag wird eine Parkdauer zwischen 8 und 14 Uhr bzw. zwischen 12 und 24 Uhr festgelegt. (6) Die Parkzonen bzw. Parkfelder für die pauschalierte Parkkarten ausgestellt werden können, werden als solche in der „Übersicht Parkraummanagement Wolfurt“ ausgewiesen. Zone Bezeichnung Ach Zentrum Zentrum Seniorenheim Strohdorf Strohdorf Straßen bzw. Parkplätze Dammstraße (lfde. Nr. 6) Bützestraße (lfde Nr. 10 und 11) Tiefgarage Dorf (lfde Nr. 17) Gartenstraße (lfde Nr. 23, 24, 25), Lauteracher Straße (lfde Nr. 39) Vereinshaus, Cubus (lfde Nr. 26, 27), Rathaus Ost (lfde Nr. 40) sowie Schulhof (lfde Nr. 32 – während der Öffnungszeiten) Tiefgarage Sternen (lfde. Nr. 30 Art der Pauschalierung Eco-Points, Pendlerparkkarte Eco-Points, Pendlerparkkarte, Unternehmerparkkarte Pendlerparkkarte, Unternehmerparkkarte Eco-Points, Pendlerparkkarte Eco-Points, Pendlerparkkarte, Unternehmerparkkarte Pendlerparkkarte, Unternehmerparkkarte (7) Als Hilfsmittel zur Kennzeichnung der Fahrzeuge, für die die pauschalierte Abgabe im Sinne des § 8 Abs. 2 und 3 entrichtet wurde, ist eine auf das bzw. die kraftfahrrechtlichen Kennzeichen lautende und die zugewiesene Parkzone für pauschalierte Parkkarten sowie die Gültigkeitsdauer ausweisende pauschalierte Parkkarte auszustellen. Diese ist bei Fahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut erkennbar, bei anderen Fahrzeugen an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen. §9 Strafbestimmungen Wer a) durch Handlungen oder Unterlassungen die Abgabe hinterzieht oder verkürzt oder b) der Verpflichtung zur Auskunftserteilung und zur Führung von Aufzeichnungen gemäß § 3 Abs. 2 nicht nachkommt oder c) Bestimmungen über die Art der Entrichtung der Abgabe und die Hilfsmittel hierfür nicht befolgt, begeht eine von der Bezirkshauptmannschaft zu ahndende Übertretung des Parkabgabegesetzes. -17- § 10 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in Kraft. Sämtliche dieser Verordnung widersprechenden Verordnungen treten mit diesem Zeitpunkt außer Kraft. -18-