19851230_GVE006

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:15
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1986-12-30
Erscheinungsdatum 1986-12-30
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- 1 MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT BEZIRK BREGENZ Telefon (05574) 31302 Verhandlungsschrift über die am Montag, den 30. Dezember 1985, stattgefundene 6. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bgm. Erwin Mohr Schriftführer: Gde. Sekr. August Geiger Anwesend: 25 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Armin Sohm und Walter Elmenreich Entschuldigt: Vizebgm. H. Schertler und GV. Mag. Rainer Wolf Ort: Kultursaal Beginn: 20.00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Nach Dringlichkeitserklärung wird die Tagesordnung wie folgt erweitert bzw. geändert: 6. Sporthauptschule; Ankauf eines zweiten Trennvorhanges 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.11.1985 8. Allfälliges (einstimmig) Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Abänderung der Abfallgebührenordnung 3. Kauf der Gp. 1095 im Wasserschutzgebiet 4. Abwasserbeseitigungsanlage BA 07; Verpflichtungserklärung 5. Straßenbenennung 6. Sporthauptschule; Ankauf eines zweiten Trennvorhanges 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29. 11. 1985 8. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Verursacht im wesentlichen durch intensive Verhandlungen in Sachen Autobahn wird die Vorlage des Voranschlages für 1986 voraussichtlich erst in der dritten Woche 1986 erfolgen können. b) Die Personalvertretung hat sich für die Lösung verschiedener Personalprobleme bedankt. c) Eine Überprüfung hat ergeben, daß die ärztlichen Untersuchungen der Atemschutzgeräteträger bei der Ortsfeuerwehr den Richtlinien des Landesfeuerwehrverbandes entsprechend durchgeführt wurde. - 2 - d) Am 31.12.1986 wird der ORF einen Besuch beim Seniorenheim Wolfurt abstatten. e) Gewerbescheinausstellungen: Manfred Amann, Handel mit Sanitärbedarf, Bahnhofstr. 4; Medical Service Ges.m.b.H., Handelsgewerbe, Bregenzerstr. 28; Gewerbescheinlöschungen: Georg Heider, Tapezierer- und Bettwarenerzeuger, Schmerzenbildstraße 55; Wilhelm Grabher & Co., Lebensmittelhandel, Bregenzerstraße 28; Gewerbeausübung-Ruhendmeldung: Rudolf Girardi, Großhandel in Büroartikeln, Fattstraße 29; f) Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat folgende Gesetzesentwürfe zur Begutachtung vorgelegt: - Gesetz über die Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes; - Gesetz über Lärmstörung; - Gesetz über eine Änderung des Spielapparategesetzes; g) In einem sehr umfangreich gehaltenen Bericht wird über die neueste S 18-Variante sowie über die Gründe, die zu der Vorentscheidung der Landesregierung für den Bau eines zweiten Knotens in Wolfurt führten, berichtet. 2. Die Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Wolfurt wird wie folgt geändert: § 1 § 1 (1) hat zu lauten: Die gemäß § 7 der Abfallordnung zu entrichtenden Gebühren betragen: a) je Abrechnungsperiode von 2 Monaten bei Inanspruchnahme von je Abfalleimern 35 l S 81, 20 und von je Abfalleimern 55 l S 112, 40, und b) bei Verwendung von Abfallsäcken für l Sack 60 l S 19, 09 und für 10 Säcke (Zehnerpackung) S 180, --, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer aufgrund des geltenden Umsatzsteuergesetzes. § 2 Diese Änderung tritt am 1.1.1986 in Kraft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 3. Zu Lasten der Voranschlagstelle 8100.0040 wird von Herbert Stalzer, Hinterbrühl, die Gp. 1095 mit 1.640 m2 zum Preise von S 1.000.000, -(= S 609, 75/m2) angekauft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) - 3 - 4. Die Marktgemeinde Wolfurt verpflichtet sich hiermit rechtsverbindlich, im Falle einer Landesförderung der Abwasserbeseitigungsanlage, BA 07, Erweiterung des Bauumfanges, I. die durch öffentliche Beihilfen nicht gedeckten Kosten und die ordnungsgemäße Erhaltung der ausgeführten Baumaßnahmen aus Eigenmitteln zu tragen, und II. die ausbezahlten Landesförderbeiträge an das Land Vorarlberg zurückzuzahlen und vom Tage der Auszahlung an mit 8 v.H. zu verzinsen, wenn a) die Förderung aufgrund wesentlich unrichtiger oder unvollständiger b) die geförderte Baumaßnahme aus Verschulden des Förderungswerbers nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt wurde oder ausgeführt wird, oder c) die Förderung widmungswidrig verwendet wird, oder d) die in der Förderungszusage der Vorarlberger Landesregierung allenfalls enthaltenen weiteren Bedingungen und Auflagen aus Verschulden des Förderungswerbers nicht erfüllt werden. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 5. Die Gemeindestraße Gp. 3214 erhält gemäß § 15 Abs. 3 GG. die Bezeichnung "Rosenstraße". Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 6. Der Auftrag zum Einbau eines zweiten Trennvorhanges in der Sporthalle wird der Firma Steurer, Hard, zum Preise von S 211.680, -lt. Angebot vom 3. und 4.12.1985 erteilt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 7. Die Verhandlungsschrift der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.11.1985 wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 8. a) Die Verwendung von Räumen im Feuerwehrgerätehaus durch Musikschullehrer soll anläßlich der durch die Gebäudeaufstockung sich ergebenden neuen Situation generell geregelt werden. b) Aus Anlaß des bevorstehenden Jahreswechsels bedankt sich GV. Walter Österle bei den Vertretern der Opposition für die gute und faire Zusammenarbeit und beim Bürgermeister für die ausgezeichnete Führung der Gemeindegeschäfte. - 4 - c) Einer alten Tradition folgend berichtet der Bürgermeister über das Dorfgeschehen 1985 mit all den positiven und problematischen Ereignissen. Es besteht grundsätzlich kein Anlaß zu Pessimismus, wenn auch gerade in den letzten Wochen Vorentscheidungen in der Causa "S 18" getroffen wurden, deren Revidierung von den Gemeindeverantwortlichen noch einiges abverlangen wird. Dem im Mai 1985 ausgeschiedenen Bürgermeister Hubert Waibel wird der Dank für 25-jährige, erfolgreiche "Regentschaft" ausgesprochen. In den Reihen derer, denen der Bürgermeister Dank abstattet und für das kommende Jahr Glück wünscht und von denen er rege Mitarbeit erbittet, befinden sich die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Gemeindebediensteten wie auch Vereinsfunktionäre und der einzelne Bürger, dem am Wohle der Marktgemeinde Wolfurt etwas gelegen ist. Schluß der Sitzung: 21.55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: