19571018_GVE028

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:16
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1957-10-18
Erscheinungsdatum 1957-10-18
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Inhalt des Dokuments

- 1 Protokoll über die am Freitag den 18. Oktober 1957 im Schulhaus unter dem Vorsitz des amtsführenden Bürgermeisters J. Ammann abgehaltene 28. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 13 Gemeindevertreter und der Ersatzmann H. Albinger Entschuldigt: Arnold, Bellmann, K. Köb, P. Köb, Mohr, Rohner, Bohle, Peter und Schertler nicht entschuldigt: Gunz, Haltmayer Beginn: 20:10 Uhr 1. Das Protokoll der 27. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen: a) An Allerheiligen soll an den Friedhofeingängen eine Sammlung für das Schwarze Kreuz durchgeführt werden. GR. Guldenschuh, GV. Dipl. Ing. Fischer, GV. Dr. A. Schwärzler und GR. Vonach haben sich bereit erklärt, die Sammlung durchzuführen. b) Da die Hebamme auf Grund eines Vertrages verpflichtet ist, die derzeitige Wohnung zu räumen, werden die Mitglieder der Gemeindevertretung ersucht, für die Beschaffung einer Ersatzwohnung behilflich zu sein. c) Einer Kreditübertragung, weil die Volksschule anstelle von Tafelüberzügen Anschauungsbilder kaufen will, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. d) Die Vorarlberger Landesregierung hat sowohl die Aufnahme eines Darlehens und eines Kredites zum Ausbau von Nebenstrassen und auch den Verkauf eines Industriebauplatzes an die Firma Gebr, Wolff, Hard genehmigt. 3. Grundtrennungsansuchen: Das Ansuchen des Dr. Hermann Mohr, Wolfurt - Kellhofstr. 11 auf Unterteilung der Gp. 581 in die Gp. 531/1 und 581/2 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz Zl. 484/57 wird bewilligt. 4. Auflassung und Erlassung von Verkehrsbeschränkungen: a) Das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Bützestrasse wird aufgehoben. b) Über Antrag des landwirtschaftlichen Ausschusses wird für die Feldwege Gp. 3197, 3199, 3205, 3207, 3210 und 3211 ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge erlassen. 5. Subventionsansuchen: Für den Bau des Jugendhauses St. Arbogast wird ein einmaliger Unterstützungsbeitrag von 3300, — bewilligt. - 2 - 6. Grundablöse Achstrasse: Folgende Grundablösungsverträge für den Ausbau der Achstrasse werden genehmigt: a) Anna Plankel, Wolfurt - Achstr. 47 Gp. 437, Bp. 428 b) Ludwig Heitz, St. Louis 410/35 c) Adelheid Sinz, Wolfurt - Achstr. 6 Else Jankowsky, Kennelbach 415 d) Friedrich Kleiner, Hard 491/1 e) Geschw. Kresser, Wolfurt - Achstr. 12 336, 387 f) Ferdinand Thaler, Wolfurt - Achstr. 5 358/1, 362/1 Bp. 13 Weiters sollen alle Anrainer, mit denen noch keine annehmbare Einigung erzielt werden konnte, zu einer Versammlung einberufen werden. 7. Vergabe der Wartung für die Strassenbeleuchtung: Die Wartung für die Strassenbeleuchtung soll vorläufig an die Firma H. Boschetto, Wolfurt übertrafen werden. 8. Aussenverputz des Doktorhauses: Im Zuge der Verputzarbeiten am Doktorhaus soll vom akad. Maler Hubert Gasser, Wolfurt an der Ostfront des Doktorhauses ein Sgrafitto im Sinne der von der Gemeindevertretung ausgesuchten Skizze zum Preise von S 2.000, — angefertigt werden. 9. Staubfreimachung der Kreuzung beim Postamt: Es wird beschlossen, die Kreuzung beim Postamt lediglich durch eine Tränkdecke mit 2 Arbeitsgängen staubfrei zu machen. 10. Ansuchen um Erstellung der. Kanalisation "Im Dorf": Die Gemeinde Wolfurt ist bereit, die Hälfte der Kosten des etwa 50 m langen Kanalstranges für die Entwässerung des Gebietes "Im Dorf" aus Gemeindemitteln zu übernehmen. 11. Auflassung des Weges Gp. 3186/2 und Übernahme ins Eigentum der Gemeinde: Die Gp. 3186/2 wird als öffentlicher Weg aufgelassen und ins Eigentum der Gemeinde Wolfurt überführt. 12. Abtrennung eines Weges von der Gp. 410/4 und Übergabe ins öffentliche Gut: Als Ersatz für die aufgelassene Gp. 3186/2 wird die im Zuge der Wuhrverbauungen erstellte Verbindung von der Achstrasse zur Dammstrasse über die Gp. 410/4 als öffentlicher Weg erklärt. 13. Genehmigung des Kaufvertrages mit der Fa. Gebr. Wolff, Hard: Der von Notar Dr. Herbert Kaiser, Bregenz, verfasste Kaufvertrag über den Verkauf der Gp. 410/74 an die Firma Vorarlberger Wirkwarenfabrik Gebr. Wolff, Hard, wird verlesen und genehmigt. 14. Zustimmung zum Bau eines Textilbetriebes auf den Gp. 410/3, 410/4 und 3186/2: Die Gemeinde erteilt der Firma Gebr. Wolff, Hard die Bewilligung, auf dem vertraglich bereits erworbenen, grundbücherlich aber noch im Eigentum der Gemeinde befindlichen Bauplatz an der Achstrasse einen - 3 - Textilbetrieb nach den vorgelegten Plänen zu errichten. 15. Ansuchen um Bauabstandsnachsicht: Der Firma Gebr. Wolff, Hard wird zum Bau eines Textilbetriebes auf der Gp. 410/74 für den vorgebauten Teil des Gebäudes eine Bauabstandsnachsicht auf 3, 0 m zu den Gp. 410/3 bzw. 410/75 bewilligt, vorausgesetzt, dass die Firma Gebr. Wolff eine Erklärung abgibt, dass sie gegebenenfalls gegen die Erteilung einer gleichartigen Bauabstandsnachsicht auf dem angrenzenden Grundstück keine Einwendungen erhebt. Anderenfalls wird nur einer Bauabstandsnachsicht auf 4, 00 m zugestimmt. 16. Allfälliges: a) Nach Dringlichkeitserklärung wird beschlossen, die Waschküche an der Kellhofstrasse auf Gemeindekosten abbrechen zu lassen, wenn die restlichen Zustimmungen für die Auflassung der Waschküche eingelangt sind. b) GV. Dipl. Ing. Fischer berichtet, dass dem von der Wildbachverbauung vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel für die Verbauung des Rickenbaches seitens der Landesstrassenverwaltung zugestimmt wurde. c) GV. Dipl. Ing. Fischer regt an, die Gemeinde wolle beim LWBA beantragen, dass der untere Kiesfänger ausgeräumt und der Damm des Rickenbaches erhöht werde. d) GV. Oswald Schwärzler berichtet, dass sich K. Schwärzler, Postbeamter i.R. bereit erklärt hat, das Amt eines Standesbeamten zu übernehmen. 17. Schluss der Sitzung um 22.45 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: