Dateigröße | 44.16 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 30.05.2021, 07:16 |
Gemeinde | Wolfurt |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | wolfurtvertretung |
Dokumentdatum | 1993-09-02 |
Erscheinungsdatum | 1993-09-02 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
- 1 - RESOLUTION Die in den Ankündigungen des zuständigen Bundesministers Dkfm. Lacina und des Staatssekretärs Dr. Ditz zur Steuerreform geplante Abschaffung der Gewerbesteuer kann in dieser Art und Weise nicht hingenommen werden, da einerseits die beabsichtigte Erhöhung der Lohnsummensteuer kein Äquivalent zu dem zu erwartenden Einnahmeentfall darstellt und andererseits keine Abgeltung im Rahmen eines neuen Fiannzausgleiches fixiert ist. Einen Entfall der die Gemeinden und Einnahmen aus der wesentlichen Teil aus der Gewerbesteuer resultierenden Einnahmen können Städte Österreichs nicht verkraften, zumal diese Gewerbesteuer in nahezu allen Kommunen einen der Finanzgebarung darstellen. Die Gemeindevertretung von Wolfurt lehnt daher die angekündigte "Steuerreform" ohne gleichzeitigen Einnahmenausgleich als Griff in die Gemeindekassen entschieden ab. Die Anhebung der Lohnsummensteuer führt zu einer höchst problematischen Besteuerung der Arbeitsplätze, und zwar ohne Rücksicht auf die Konjunktur- und Ertragslage der Betriebe. Eine Besteuerung in dieser Form kann daher nicht akzeptiert werden. Statt eine Erhöhung der Arbeitsplatzbesteuerung ins Auge zu fassen, wäre es sinnvoller eine ökologisch orientierte Besteuerung vorzunehmen. Die Anforderungen an die Gemeinden werden in zunehmendem Maße vielfältiger und kostenintensiver. Die Erfüllung dieser gestiegenen Anforderungen wird aber auch in Hinkunft nur dann möglich sein, wenn den Gemeinden solide Finanzierungsgrundlagen geboten werden. Die Gemeindevertreter von Wolfurt fordern daher die Bundes- und Landesregierung auf, entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit den Gemeinden im Rahmen der 2. Steuerreform die finanziellen Grundlagen in ausreichender Höhe sichergestellt werden. |