19710722_GVE017

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:23
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1971-07-22
Erscheinungsdatum 1971-07-22
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Inhalt des Dokuments

- 1 - über die am Donnerstag, den 22. Juli 1971 stattgefundene 17. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Vizebürgermeister Otto Gratt Schriftführer: Gemeindesekretär August Geiger Entschuldigt abwesend: Bgm. H. Waibel, GR. H. Mohr, GR. S. Heim, GV. Dr. G. Hammer, GV. F. Fehle, GV. R. Brauchle, GV. L. Böhler, GV. Th. Pompl; Anwesende Ersatzleute: G. Böhler, A. Klettl, Dr. N. Kohler, S. Bargehr Sitzungsbeginn: 20:15 Uhr Tagesordnung Nach Dringlichkeitserklärung wird diese um Punkt 4. e) erweitert. 1. 2. a) b) 3. 4. a) b) c) d) 5. a) b) c) d) e) f) g) 6. Berichte Ausnahmegenehmigung gem. § 39 LBO: Ludwig Mennel, Bregenz Wohn- u. Geschäftsbau Ges.m.b.H., Bregenz Gemeinsame Planungen mit Gemeinde Schwarzach Bauabstandsnachsichten Anton Caracristi, Bucherstr. 49 Willi Gasser Joh. Hintermayr, Kesselstr. Josef Waibel, Unterhub 10 Vergabe von Lieferungen und Leistungen für den Hauptschulneubau: Stahlzargen und Türblätter Malerarbeiten Schlosserarbeiten für Fahrradständer Decken-Montage-Gerüst für Turnhallen Geräteschränke für Turnhallen Büromöbel Zusätzliche Lehrmittel Allfälliges Erledigung Zu: Punkt 1. a) Gewerbescheinausstellung: Richard Gmeinder, Feldweg 14, Verlegung textiler Bodenbeläge. b) Ein Kommunique über eine Besprechung der Gemeindevorstandsmitglieder des Gerichtsbezirkes Bregenz betreffend überregionale Schulbauten wird zur Kenntnis genommen. - 2 - c) Berichte des Bauamtes über die Sperrgutabfuhr, die Pumpversuche für ein neues Wasserwerk und über die derzeitige Situation bei der Wasserversorgung werden verlesen. d) Daß die Frage der Autobahnplanung im Räume Bregenz trotz des eindeutig gefällten Gutachtens von drei internationalen Experten zu Gunsten der Unterflurtrasse noch mehr Verwirrung und Unfrieden gestiftet hat, ja zu einem Politikum geworden ist, wird bedauert und gleichzeitig angeregt, möglichst rasch im Vereinshaus eine Aufklärungsversammlung abzuhalten. Punkt 2. a) Gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 39 LBO aus Anlaß der Errichtung eines Wohnblockes mit 20 Wohnungen auf Gp. 386 und 387 und Bp. 8 durch die Firma Interplan, Bregenz, wird kein Einwand erhoben, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden. + Der zum Bau von öffentlichen Verkehrsflächen incl. Gehsteig aus dem Baugrundstück benötigte Grund ist zur gegebenen Zeit der Gemeinde Wolfurt kostenlos abzutreten. + Der Bau ist nach der ursprünglichen Situierung auszuführen, wobei vertraglich festzuhalten ist, daß die gegen die Achstraße verbleibende freie Fläche auch nicht zu einem späteren Termin verbaut werden darf. + Der Gehsteig ist bis zur Bezugsfertigstellung des Bauvorhabens vom Bewilligungswerber auf dessen Kosten herzustellen. (einstimmig) b) Gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 39 LBO aus Anlaß der Errichtung einer Eigentumswohnanlage mit 41 Wohnungen auf Gp. 760, 757, 753, 752 durch die Wohn- und Geschäftsbau Ges.m.b.H., Bregenz wird kein Einwand erhoben, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden: + Der zum Bau von öffentlichen Verkehrsflächen aus dem Baugrundstück benötigte Grund ist zur gegebenen Zeit der Gemeinde Wolfurt kostenlos abzutreten. + Die Flurstraße ist in jenem Bereich, in dem sie als Zufahrt zum Baugrundstück benötigt wird, vom Antragsteller auf seine Kosten auszubauen und staubfrei zu machen. (einstimmig) Punkt 3. Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, im Sinne des Gemeindevertretungsbeschlusses der Gemeinde Schwarzach vom 28.6.1971 in den Flächenwidmungsplan im Gebiet Schlatt in die vorgesehene Industriestraße vom Werkplatz Doppelmayr zur Landstraße Nr. 3 eine Einbindungsstraße aus dem Gemeindegebiet Schwarzach aufzunehmen. (einstimmig) - 3 - a) Das Ansuchen von A. Caracristi, Bucherstr. 49, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 40 m zur Gp. 270/5 aus Anlaß des Anbaues einer Garage auf das auf Gp. 270/4 errichtete Wohnhaus wird bewilligt. (einstimmig) b) Das Ansuchen von W. Gasser, Dammstr. 36, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf je 3, 20 m zu den Gp. 410/44 und 410/47 aus Anlaß der Aufstockung einer Garage auf Gp. 410/46 wird bewilligt. (einstimmig) c) Das Ansuchen von J. u. E. Hintermayr, Kesselstraße 30 um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 1686/2 aus Anlaß der Errichtung eines Wohnhauses auf Gp. 1686/1 wird bewilligt. (einstimmig) d) Das Ansuchen des J. Waibel. Unterhub 10 um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 50 m zur Gp. 1290/1 aus Anlaß des Anbaues einer Garage an das auf Gp. 1290/2 errichtete Wohnhaus wird bewilligt. (einstimmig) e) Das Ansuchen von F. u. G. Hohl, Achstr. 4 um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 4, 50 m zur Gp. 689 aus Anlaß der Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Gp. 688 wird bewilligt. (einstimmig) Punkt 5: Für den Hauptschulneubau werden folgende Lieferungen und Leistungen vergeben: a) Stahlzargen für Klassentüren, wenn nicht auf Grund eines vom Bauausschuß noch zu erbringenden Gutachtens eine zweckmäßigere Lösung gefunden wird, an Fa. J. Bösch, Lustenau zum Angebot vom 20.7.1971. b) Türen an Fa. R. Gasser, Wolfurt zum Angebot vom 22.7.71 c) Versch. Malerarbeiten an Fa. H. Silvestri, Schwarzach zum Angebot vom 16.7.71. d) Liefern eines Deckenmontagegerüstes für die Turnhalle an Fa. K. Hefel, Lauterach zum Angebot vom 4.6.71. e) Anfertigung und Liefern von Fahrradständern an Fa. G. Neyer, Lauterach zum Angebot vom 3.7.71. f) Liefern von Geräteschränken für die Turnhallen an Fa. K. Troy, Egg zum Angebot vom 2.7.71. g) Liefern von div. Büromöbeln an Firma Loacker & Loacker, Götzis zum Angebot vom 21.7.71. h) Ein Dia-Projektor mit Fernsteuerung (Lieferant ist vom Bürgermeister im Offertweg zu ermitteln). i) 30 Stück rahmenlose Bilderausstellungsvorrichtungen von Fa. Rudolf Marte, Bregenz zum Angebot vom 20.7.71. (S 3.366, --) j) Stundentafel und Schilder von Fa. H. Huber, Dornbirn, zum Angebot vom 21.7.71. (einstimmig) - 4 - 6. Keine Wortmeldung Schluß der Sitzung: 22:55 Uhr Der Vorsitzende: Der Schriftführer: