19730509_GVE035

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 07:22
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1973-05-09
Erscheinungsdatum 1973-05-09
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 9. Mai 1973 stattgefundene 35. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bgm. Hubert Waibel Schriftführer: Sekretär August Geiger Entschuldigt abwesend: Vizebgm. O. Gratt, GV. A. Lingenhel, GV. R. Brauchle, GV. L. Böhler, GV. J. Hölzlsauer Anwesende Ersatzmitgl.: Kurt Juen, Ernst Wüstner Ort: Aula der Hauptschule Beginn: 20:00 Uhr Nach Dringlichkeitserklärung wird die Tagesordnung wie folgt geändert bzw. ergänzt: 4. a) Genehmigung von Grundveräußerungen und einer Option der LAWK zugunsten der Firma Franke b) Genehmigung von Grundveräußerungen an die Firma A. Plankel Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Behandlung des Autobahnproblems 3. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages: a) Raumplanungsgesetz b) Novelle zum Land- und Forstarbeitsgesetz 4. a) Genehmigung von Grundveräußerungen und einer Option der LAWK zugunsten der Firma Franke b) Genehmigung von Grundveräußerungen an die Firma A. Plankel 5. Gewährung einer Investitions-Subvention an die Schützengilde Wolfurt 6. Gewährung eines Investitions-Darlehens an das Kartell christl. Vereine Wolfurt 7. Ansuchen um Verwendung des Gemeindewappens: Hanni Mayer 8. a) b) c) Vergabe von Straßen- und Gehsteigbauarbeiten: Lerchenstraße St. Antoniusweg Unterlindenstraße 9. Vergabe von Kabellieferungen für neue Straßenbeleuchtungen 10. Vergabe von Kanalisationsarbeiten an der DornbirnerStraße 11. Allfälliges - 2 - Erledigung Zu 1. a) Gewerbescheinausstellungen: Reinhard Huber, Hofsteigstr. 35, Planung von Heizungs- und Lüftungsanlagen, sowie Gas- und Wasserleitungsinstallationen; Alois Sonnweber, Im Wida 6, Vertilgung von schädlichen Insekten; b) Gewerbescheinlöschungen: Reinhard Gassner, Werbegraphik, Albert Loackerstr. 8; c) In der Frage des zweiten Wasserwerkes hat sich durch das hygienische Gutachten von Univ. Prof. Dr. Schinzel ergeben, daß trotz der nicht sehr günstigen Versuchsbohrungen optimistische Aussichten bestehen, daß aber vorerst durch Einbau von Sonden genaue Wasserspiegel-und Grundwassergefällsmessungen mindestens durch ein Jahr hindurch gemacht werden müssen. Daraus ergibt sich zwangsläufig eine neuerliche Verzögerung für einen eventuellen Baubeginn. d) Der Lebensmittelkontrollbericht der BH-Bregenz für das erste Vierteljahr 1973 wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. e) Am Freitag, den 11.5.1973 findet in Ludesch der diesjährige Vorarlberger Gemeindetag statt. 2. Zum Beschluß von Bautenminister Josef Moser, die Autobahn im Raume Bregenz, trotz gegenteiliger Zusagen nun doch durch Wolfurter Gemeindegebiet zu führen, wird folgende Stellungnahme bezogen: Von den in der Gemeindevertretungssitzung am 29.3.1973 beschlossenen Maßnahmen wird Abstand genommen, wenn die nachstehend angeführten Bedingungen im Autobahnbauprogramm berücksichtigt werden: 1. Es ist der Forderung nach bestmöglicher Berücksichtigung des Umweltschutzes, insbesondere zur Abwehr unzumutbarer Lärm- und Abgasimmissionen optimal Rechnung zu tragen. Zur Erfüllung dieser Kardinalforderung verlangt die Gemeindevertretung von Wolfurt die Führung der A 14 und A 15 im Abschnitt zwischen der Bregenzerache und dem Güterbahnhofsbereich, also im engeren Wohn- und Siedlungsgebiet, unterirdisch. 2. Auf der Trasse der unterirdisch geführten Autobahn ist die seit langem geplante und im Landesstraßenkonzept aufscheinende sogenannte Dörferstraße (WurzerStraße) zu planen, jedenfalls im Abschnitt, wo auf Grund der bereits bestehenden Planungen sich beide Trassen entweder zur Gänze oder aber weitgehend überlagern bzw. überschneiden. Die Planung von Autobahn und regionaler Schnellstraße ist zwischen Bundes- und Landesstraßenverwaltung zu koordinieren und abzustimmen. Wie überhaupt die Gemeinde Wolfurt verlangt, über das gesamte Planungsgeschehen, soweit dabei Wolfurter Interessen berührt werden, auf dem Laufenden gehalten zu werden. - 3 - 3. Im Bereich der unterirdischen Führung der Autobahn darf weder ein Vollanschluß noch ein Halbanschluß vorgesehen werden, da ein Knoten als zusätzlicher Verkehrserreger weitere Belastungen für die dort wohnende Bevölkerung mit sich brächte. Ein ganzer oder teilweiser Anschluß des Güterbahnhofes direkt an die Autobahn wird jedoch als überlegenswert bezeichnet. 4. Das maßgebende Vorarlberger Stromversorgungsunternehmen, die Vorarlberger Kraftwerke AG., sind zur Sicherstellung der Stromversorgung in Bregenz genötigt, eine 220-KV-Hochspannungsleitung von Dornbirn bis Bregenz-Rieden in allernächster Zeit zu planen und zur Ausführung zu bringen. Unter der Voraussetzung einer unterirdischen Führung der Autobahn mit darüber geplanter Dorferstraße erklärt sich die Gemeinde Wolfurt trotz der daraus entstehenden Belastungen bereit, zur Lösung dieser wichtigen Energieversorgungsaufgäbe ebenfalls beizutragen. (einstimmig) 3. Hinsichtlich der vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Gesetze a) Raumplanungsgesetz b) Gesetz über die Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. (einstimmig) 4. a) Dem Schenkungsvertrag vom 3. Mai 1973 zwischen der LAWK und dem öffentlichen Gut, dem Kaufvertrag vom 3.5.1973 zwischen der LAWK und der Firma Franke, Hard, sowie der Option vom 3.5.1973 der LAWK zugunsten der Firma Franke wird zugestimmt. (einstimmig) b) Dem Kaufvertrag vom 3.5.1973 zwischen der LAWK und der Firma Ing. Plankel Ges.m.b.H., Lauterach, wird zugestimmt. (einstimmig) 5. Nachdem die Schützengilde Wolfurt die Satzungen wunschgemäß geändert hat, wird der im Voranschlag 1973 vorgesehene Baukostenzuschuß für das neue Schießstandgelände an der Ach in Höhe von S 100.000, — zur Auszahlung bewilligt. (einstimmig) 6. Dem Kartell christl. Vereine wird ein Darlehen in Höhe von S 300.000, — gewährt: Das Darlehen ist a) zinsfrei b) unkündbar und nicht rückzahlbar und zwar solange die öffentliche Benützung des Vereinshauses im Rahmen der jetzigen Möglichkeiten gewährleistet ist und c) nach 30 Jahren ist es in einen verlorenen Zuschuß umzuwandeln, wenn die Bedingung gem. Punkt b) bis dahin aufrecht geblieben ist. (einstimmig) - 4 - 7. Der Firma H. Mayer. Uhren und Schmuck, Wolfurt, Lauteracherstraße 1, wird bis auf Widerruf die Bewilligung zur Anbringung des Gemeindewappens auf Zierbestecke bzw. Gold- und Silberanhänger erteilt. (einstimmig) 8. Der Ausbau und die Staubfreimachung a) der Lerchenstraße b) des St. Antoniusweges und c) des Gehsteigbaues an der ünterlindenstraße wird der bestbietenden Firma Wilhelm & Mayer, Götzis, lt. Angebot vom 3.5.1973 übertragen. 9. a) Die Lieferung von den für den Ausbau der Straßenbeleuchtung benötigten Erdkabeln wird der Firma L. Cladrowa, Bregenz, zum Angebot vom 8.5.1973 übertragen. (einstimmig) b) Die Lieferung von Erdungsbändern für die Straßenbeleuchtung wird der Firma J. Pengg, Schwarzach, entsprechend dem Angebot vom 26.4.1973 in Auftrag gegeben. (einstimmig) 10. Die im Zuge des Ausbaues der Dornbirnerstraße notwendig werdenden Kanalisationsarbeiten werden der Firma H. Schertler, Lauterach, im Sinne der im Angebot enthaltenen Einheitspreise übertragen. (einstimmig) 11. a) Anfragen bezüglich Anbringung von Ankündigungen und Hinweisen für FremdenVerkehrswerbung im Zusammenhang mit den Verkehrserschwernissen durch den Ausbau der Dornbirnerstraße und wegen der Gemeindeorientierungstafel werden vom Bürgermeister zur Kenntnis genommen bzw. zur Erledigung vorgemerkt. Schluß der Sitzung: 22:30 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: