19690617_GVE054

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:25
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1969-06-17
Erscheinungsdatum 1969-06-17
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 17. Juni 1969 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 54. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 22 Gemeindevertreter, der Ersatzmann E. Vonach sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer Entschuldigt: GR. R. Brauchle und GV. J. Zwickle Beginn: 20:00 Uhr Vor Eingang in die Tagesordnung gedenkt der Bürgermeister des am 9. Juni 1969 verstorbenen Altbürgermeisters und langjährigen 1. Gemeinderates Alfons Gunz. Die Gemeindevertretung widmet dem Verewigten eine Minute stillen Gedenkens. Nach Dringlichkeitserklärung wird die Tagesordnung wie folgt erweitert bzw. geändert: 8. Grundtausch Gemeinde Wolfurt /Katharina Winder und Roland Heinzle 9. Allfälliges Tagesordnung 1. Mitteilungen: a) Gewerbescheinausstellungen: Wilfried Stadelmann, Rickenbacherstraße 4, Großhandel mit Mehl und Mahlprodukten aus Getreide sowie Süßware; Paul Rohner, Inselstraße 11, Handel mit Kunststoffbelägen; Franz Fehle, Kesselstraße 2, fabriksmäßige Erzeugung von Spitzen, Gardinen, Band-, Flecht-, Raschel- und Häkelwaren b) Gewerbescheinlöschungen: Adolf Fehle, Kesselstraße 2, Klöppelspitzenbetrieb 2. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen des Vlbg. Landtages Hinsichtlich der vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Gesetzesnovellen a) zum Naturschutzgesetz b) zur Landtagswahlordnung und c) zur Gemeindewahlordnung wird keine Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 3. Grundkaufangebot: Marianne Zwiesler/Geschw. Schobel: Das Verkaufsangebot von Frau Marianne Zwiesler, Bregenz, wird angenommen. - 2 - Somit erwirbt die Gemeinde Wolfurt die Gp. 1123 mit 1431 m2 und die Gp. 1124 mit 7 283 m2, beide KG. Wolfurt, zum Preise von S 85, — per m2 zuzüglich Nebenkosten in Höhe von S 4.777, — zum Zwecke der Erstellung einer Sportanlage. 4. Ansuchen um Ausnahmegenehmigung für ein 3. Obergeschoß, (VogeWoSi): Der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 39 Abs.9: VLBO für die auf Gp. 1055/3 geplante Errichtung einer Mietwohnanlage mit Erdgeschoß und 3 Obergeschossen (Bewilligungswerber VogeWoSi) wird zugestimmt vorausgesetzt, daß die Grenze zwischen den Gp. 1055/1 und 1055/3 an der Westgrenze des Bauverbotsbereiches der 45 KV-Leitung gezogen wird. 5. Bauabstandsnachsichtsansuchen: a) Das Ansuchen des Emanuel Gersina, Montfortstraße 23, ; um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 40 m zur Gp. 718 und auf ebenfalls 2, 40 m zur Montfortstraße, Gp. 3 210, aus Anlaß der Aufstockung der auf Gp. 719 und 722 errichteten Garage wird bewilligt, vorausgesetzt, daß vor der Garageneinfahrt mindestens 1 PKW-Abstellplatz errichtet wird. b) Das Ansuchen des Arnold Lichtenegger, Fattstraße 69, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 582 aus Anlaß der beabsichtigten Verbauung des Hauseinganges (Windfang) wird bewilligt. 6. Ausbau von Gemeindestraßen: Dem Ausbau von Teilstücken der Gemeindestraßen a) Albert-Loacker-Straße b) Fattstraße und I c) Im Kessel im Sinne der vorliegenden Auebaupläne wird zugestimmt. Die Grundzüge der bei der nächsten Sitzung zu erlassenden Verordnung über die Durchführung von Grundablösungen für den Ausbau von Gemeindestraßen werden festgelegt. 7. Stellungnahme zu Güterbahnhofprojekt und Industriezone auf Verdacht: Der Bericht über die Exkursion des Gemeindevorstandes zum Studium von Industriezonenproblemen in Klagenfurt wird zur Kenntnis genommen. Lösungsmöglichkeiten für in: Wolfurt anstehende Fragen bei der allfälligen Errichtung einer Industriezone auf Verdacht werden aufgezeigt. Auf Grund der Ausschreibung der eisenbahnrechtlichen Bau- und Enteignungsverhandlung, die am 25./26. Juni 1969 stattfindet, werden die dieses Großprojekt berührenden Probleme nochmals eingehend erörtert, insbesondere die straßenmäßige Aufschließung präzisiert. - 3 - Der Bürgermeister und Mitglieder des Gemeindevorstandes werden beauftragt, bei der für den 20. Juni 1969 mit Mitgliedern der Vorarlberger Landesregierung in Aussicht genommenen Besprechung das von der Gemeindevertretung gutgeheißene Straßenkonzept wie folgt zu vertreten: a) Als Ersatzverbindung für die westliche Flotzbachstraße ist die von der Landesstraßenplanungsstelle ausgearbeitete Studie "Schreibere" zu fordern. Sollte jedoch deren Realisierung auf größte technische Schwierigkeiten stoßen, ist die Senderstraße kreuzungsfrei über die Bundesstraße, von dort südlich am geplanten Güterbahnhof vorbei durch eine Bahnunterführung bis zur sogen. "Wurzerstraße" (geplante Regionalstraße Bre-genz-Feldkirch) zu führen, dann auf dieser Trasse bis zur Abzweigung Flotzbachstraße und auf dieser Straße bis zur Einmündung in die Schulstraße/Brühlstraße. Dieser Straßenzug ist als Landesstraße zu erklären und spätestens zusammen mit dem Güterbahnhof zu erstellen. b) Die "Wurzerstraße" ist auch in Richtung Schwarzach (von der Abzweigung der Senderstraße beginnend) zu verlängern, um den aus dem Bregenzerwald zu erwartenden starken Verkehr von und zum Güterbahnhof nicht auf der derzeitigen, überlasteten Landstraße I.O.Nr.4 bewältigen zu müssen. c) Für die Kesselstraße ist eine verkehrsgerechte Bahnunterführung vorzusehen und von der ÖBB zu erstellen. d) In der Autobahnplanung ist im Bereich des Güterbahnhofes zumindest ein Halbanschluß (in Richtung Bregenz) vorzusehen. Über weitere, bei der Kommissionierung zu behandelnde Fragen und zu stellende Bedingungen sind noch Beratungen auf der Gemeindevertretungssitzung am 25.6.1969 durchzuführen. 8. Grundtausch Gemeinde Wolfurt /Kath.Winder u. Roland Heinzle: Um das Vorhaben, in der Parzelle Mädle für das Gebiet Rickenbach zu gegebener Zeit sowohl eine Schule als auch eine Kirche errichten zu können und der Kirchenbauverein St. Josef bereits eine verbindliche Zusage für den Erwerb der Gp. 1460 besitzt, wird dem Erwerb der Gp. 1458/1 mit 4968 m2 und der Gp. 1458/2 mit 110 m2 von Kath. Winder, ; Brühlstraße 7 sowie der Gp. 1459 mit 747 m2 von Roland; Heinzle, Lauteracherstraße 10, durch Abtausch der Gp.829 mit 842 m2 und der Gp. 830/1 mit 3 570 m2 beschlossen, wobei die Gemeinde sämtliche Grundübertragungs- sowie die Parzellierungskosten für Gp. 829 und 830/1 zu übernehmen hat. 9. Allfälliges: Keine Wortmeldung. Sämtliche Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. Schluß der Sitzung um 1:15 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: