19731218_GVE039

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:24
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1973-12-18
Erscheinungsdatum 1973-12-18
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 18. Dezember 1973 stattgefundene 39. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gemeindesekretär August Geiger Entschuldigt abwesend: GV. Franz Fehle, GV. Rudolf Fitz, GV. Anton Lingenhel, GV. Helmut Schertler, GV. Hans Jaworsky, GV. Norbert Vonach, GV. Josef Hölzlsauer Anwesende Ersatzmitgl.: Kurt Rohner, Robert Geiger, Gertrud Gunz, Walter Rentsch Ort: Sitzungssaal Beginn: 20:00 Uhr Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Stellungnahme zum Beschluß des Vbg. Landtages über das Kulturförderungsgesetz 3. Verfügung des Gemeindevorstandes gem. § 54, Abs. (3), Gemeindegesetz: Kauf der Gpn. 1790/1 und 1790/2 von Berta Klocker 4. Vorlage des Einschauberichtes in die Finanzgebarung der Gemeinde durch die Revisionsabteilung im Amt der Vorarlberger Landesregierung 5. Stellungnahme zum Autobahnplanungsgeschehen 6. Wasser- und Kanalgebührenneuregelung per 1.1.1974 7. Müllabfuhrgebühren-Neufestlegung und Festlegung von Müllverarbeitungsgebühren per 1.1.1974 8. Übereinkommen über den Erwerb und die Weiterveräußerungsmöglichkeit der Gp. 702: Wendelin Rädler/Gemeinde Wolfurt/Geschw. Rist 9. Prolongierung der Option Gemeinde: H. und I. Waibel 10. Anschaffung von Sprechfunkgeräten für die Feuerwehr 11. Erwerb von Grundstücksteilen für die Verbreiterung der Schmerzenbildstraße 12. Dienstpostenplan für das Jahr 1974 13. Abänderung der Verordnung über die Bezüge des Bürgermeisters 14. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Der Spende Ludwig worden Sozialausschuß des Pfarrkirchenrates hat sich für die von S 10.000, —, welche anlässlich des Ablebens von Altbgm. Hinteregger von der Gemeinde der Krankenpflege gewidmet sind, schriftlich bedankt. - 2 - b) Gewerbescheinausstellung: Ingrid Heidegger, Wolfurt, Hofsteigstr. 13: Handel mit Waren aller Art c) Der Planungsausschuß wird sich in seiner nächsten Sitzung mit der vorbereitenden Behandlung der eingegangenen 35 Einsprüche gegen den Flächenwidmungsplan befassen. d) Ein Bericht über das Ergebnis der ersten Befragung der Grundbesitzer im Gebiet "Bebauungsplan Bütze -Unterfeld" wird zur Kenntnis gebracht. e) Am 1.10.1973 waren in Wolfurt 6.597 Personen (davon 1.269 Ausländer) wohnhaft. f) Am 10.12.1973 wurden anlässlich der Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Hofsteig die Großaufträge für den Bau und die maschinelle Ausrüstung der Kläranlage vergeben. 2. Hinsichtlich des vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Kulturförderungsgesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. (18 gegen 3 Stimmen) 3. Der vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 6.12.1973, gemäß § 54, Abs. (3) GG. gefasste Beschluß, wonach die Gemeinde Wolfurt von Berta Klocker, Wolfurt, Kirchstr. 17, die Gp. 1790/1 und die Gp. 1790/2, KG. Wolfurt im Gesamtausmaß von 3.376 m2 zum Preise von S 70, — kauft, wird zur Kenntnis genommen. 4. Der Bericht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Zl. IIIa-95/2 vom 4.10.1973 über die Einschau in die Finanzgebarung der Gemeinde Wolfurt wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig) 5. Berichte von Bürgermeister H. Waibel und GR. H. Mohr über den Stand der Autobahnplanungen werden eingehend durchberaten. Erfreulicherweise kann festgestellt werden, daß die Bestrebungen der Gemeinde Wolfurt, bestmöglichsten Umweltschutz bei der Planung berücksichtigt zu bekommen, auch von offizieller Seite unterstützt werden. Der Planungsausschuß wird beauftragt, im Einvernehmen mit Arch. Dr. Offterdinger die vorliegenden Varianten, für die bereits Umweltschutzgutachten vorliegen, in den Details zu prüfen. 6. Die Anhebung der Wasserbezugsgebühren (§ 5 WGO) gemäß § 7 WGO und die Anhebung der Kanalbenützungsgebühren (§ 7 KGO) gemäß § 9 KGO werden für das Jahr 1974 ausgesetzt. (16 gegen 5 Stimmen) 7. Entsprechend dem Vorschlag des Vertrags- und Tarifausschusses der Müllverarbeitung Vorarlberger Unterland werden die Müllgebühren (beinhaltend Abfuhr, Verarbeitung und MWSt.) ab 1.1.1974 wie folgt festgesetzt: 35 1 Eimer pro Monat 55 1 Eimer pro Monat 60 1 Müllsack pro Stück (einstimmig) S S 24, — 33, — S 10, — - 3 - 8. Der mit Wendelin Rädlerf Wolfurt, Kellhofstr. 6, anlässlich von Grundablöseverhandlungen beim Ausbau der Lerchenstraße getroffenen Vereinbarung hinsichtlich des Erwerbes der Gp. 702 zum Zwecke des Weiterverkaufes an die Geschw. Rist, Wolfurt, Bützestr. 2, wird zugestimmt. (einstimmig) (GV. R. Fischer hat wegen Befangenheit nicht mitgestimmt) 9. Die den Eheleuten H. und I. Waibel auf Grund des Beschlusses der 12. Gemeindevertretungssitzung vom 1.4.1971 mit der Option vom 9.4.1971 eingeräumte Frist wird bis 31.12.1974 verlängert. (einstimmig) (Die Beratung und Beschlußfassung erfolgte unter dem Vorsitz von Vizebgm. Otto Gratt. Der Bürgermeister hat wegen Befangenheit nicht mitgewirkt.) 10. Der Anschaffung von Sprechfunkgeräten von der Firma Autofunk, Dipl. Kfm. Kurt Herran, Wolfurt entsprechend dem Angebot vom 10.9.1973 für die Ortsfeuerwehr wird zugestimmt. (einstimmig) 11. Der kostenlosen Übernahme von 21 19 26 26 m2 m2 m2 m2 aus aus aus aus der der der der Gp. Gp. Gp. Gp. 1024, 1025, 1035, 1036, Eigentümer Eigentümer Eigentümer Eigentümer R. Hutter, Lauteracherstr. 14; R. Hutter, Lauteracherstr. 14; J. u. K. Kresser, Lauteracherstr. 5 Kreuzschwesternstiftung, Wolfurt ins öffentliche Gut und Einverleibung dieser Teilstücke in die Gp. 3230, Schmerzenbildstraße, wird zugestimmt. (einstimmig) (GR. Köb G. hat wegen Befangenheit nicht mitgestimmt) 12. Der Dienstpostenplan der Gemeinde Wolfurt für das Jahr 1974 wird genehmigt. Er umfasst 3 Beamten- und 7 Angestelltenposten, wovon 2 derzeit unbesetzt sind. (einstimmig) 13. Die Verordnung betreffend die Regelung der Bezüge des Bürgermeisters wird wie folgt geändert: a) Mit Gültigkeit ab 1.1.1973 sind in § 1 Abs. 1 lit. e) nach Sozialversicherung die Worte "ausschließlich der Beiträge zur Pensionsversicherung" einzufügen. b) Mit Gültigkeit ab 1.7.1973 ist in § 1 Abs. 1 lit. d) der Satz der Aufwandsentschädigung von 25 auf 35% zu erhöhen. (einstimmig) (Die Beratung und Beschlußfassung erfolgte unter dem Vorsitz des Vizebürgermeisters Otto Gratt. Der Bürgermeister hat wegen Befangenheit nicht mitgewirkt.) - 4 - 14. a) Nachdem gegen die Niederschrift der 38. Gemeindevertretungssitzung kein Einwand erhoben wird, gilt sie als genehmigt. b) Die Frage betreffend allfällige Einhebung der Getränkesteuer auf Bier ab dem 1.1.1974 wird zur Diskussion gestellt; mehrheitlich wurde die Meinung vertreten, diese mit einer noch festzulegenden Zweckwidmung einzuheben. Schluß der Sitzung; 24:00 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: