20080402_GVE026

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:26
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2008-04-02
Erscheinungsdatum 2008-04-02
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 2. April 2008, stattgefundene 26. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Erwin Mohr GdeSekr Dr. Sylvester Schneider 19 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Helmut Bischelsberger, Otmar Meusburger, Robert Hasler, Dr. Jürgen Kessler, Andreas Santa, Wolfgang Simma, Harald Feldmann und Bernhard Marte GV Karin Madlener, GV Maria Claeßens, GV Ferde Hammerer, GV Peter Lingenhel, GV Susanne Mathis, GV Harald Moosbrugger und GV Elfriede Schneider Kultursaal 20.00 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird über Antrag des Vorsitzenden um die Tagesordnungspunkte 7. Betriebsansiedlungsförderung Malereibetrieb Wilfried Netzer und 8. Musikschulgebühren 2008/09 erweitert. einstimmig Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Bürger-Anfragen Mitteilungen Hofsteig-Ader, Vorlage des Schlussberichtes Grundkauf-Angebot Wälderstraße 1a, Meusburger Neuordnung Kindergartenbeiträge, Spielgruppenbeiträge Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Betriebsansiedlungsförderung Malereibetrieb Wilfried Netzer Musikschulgebühren 2008/09 Genehmigung der Verhandlungsschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.03.2008 Allfälliges Erledigung: zu 1. keine Anfrage 2. a) Gesetzesentwürfe betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Jagdgesetzes, sowie ein Gesetz über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Gesetz) liegen zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. b) Der Wasserverband Hofsteig beabsichtigt den Erwerb von Teilflächen aus dem öffentlichen Wassergut zur Sicherung von Erweiterungsmöglichkeiten. Im Gegenzug würden Flächen der LAWK an das öffentliche Wassergut veräußert. Die von der Grundtransaktion betroffenen Grundstücke liegen im Gemeindegebiet Hard und Lauterach und umfassen ca. 55.600 m². c) Laut Mitteilung der „Digitales Fernsehen Förder GmbH DVB-T“ wurde mit 5. März 2007 der Sender Pfänder endgültig auf die digitale Sendeform (DVB-T) umgestellt. Als weiterer Schritt wird nun die Sendeanlage Lauterach (Sender), die bisher Wolfurt mitversorgt hat, am 14.4.2008 aufgelassen. Fernsehempfänger, die von dieser Anlage empfangen, sehen bis dahin im TV-Bild ein Laufband eingeblendet. Um das Fernsehprogramm weiterhin ungestört empfangen zu können, müssen Sie Ihre Anlage mit einem DVB-T Endgerät auf digitalen Empfang umrüsten. Auch wenn Sie derzeit eine analoge SAT-Anlage zum Empfang nützen, ist eine Umrüstung auf DVB-T erforderlich. Wichtig ist, dass Sie nach der Installation des Endgerätes die Antenne zur Sendeanlage Pfänder ausrichten. d) Am Sonntag, 27.4.2008 macht die Veranstaltungstour OHO-Vorarlberg Halt in Wolfurt. Gemeinsam mit den Gemeinden Bildstein und Lauterach finden die Wettkämpfe samt buntem Rahmenprogramm im Hauptschulhof Wolfurt statt. Interessierte sind herzlichst eingeladen bzw, aufgerufen mitzumachen. Das genaue Programm wird zeitgerecht in den Medien veröffentlicht und beworben. e) Der Vorsitzende bringt die interessantesten Daten der Abfallstatistik 2007 zur Kenntnis. f) GR Hans Fetz informiert über die aktuell geplanten Radfahraktionen die insbesondere den „Alltagsradler“ als Zielgruppe haben: Im Rahmen von RAD plan b sind regional verschiedene Infrastruktur- und Softwaremaßnahmen geplant, so beispielsweise die Radbrücke Hard/Bregenz, die Radbrücke über die Achstraße, die Aktion Radfrühling und vieles mehr. Eine entsprechende Organisationsstruktur soll aufgebaut werden. In der Zeit von April bis September 2008 wird ein Wettbewerb für „Alltagsradler“ durchgeführt, die in dieser Zeit mindestens 100 km mit dem Fahrrad zurücklegen. Anmeldungen sind über das Internet, über Teilnahmeschein oder über die Gemeinde bzw. Arbeitsplatz möglich. Unter den Teilnehmern werden attraktive Preise verlost. Am Sonntag, 13.4.2008 findet der 2. plan b Radfrühling statt. In einer Sternfahrt mit Schlusspunkt Hofsteigsaal Lauterach finden sich die Teilnehmer aus den verschiedenen Gemeinden zur gemeinsamen Fahrt zusammen. Die Abfahrt der Wolfurter Teilnehmer ist um 9:45 Uhr beim Gasthaus Sternen vorgesehen. 3. GR Hans Fetz stellt nochmals zusammenfassend das Projekt Hofsteigader vor. In der darauffolgenden angeregten Diskussion wird nochmals der Status des Schlussberichtes als Handlungsrichtschnur bestätigt und die Organisationsstruktur und Vorgangsweise für die Umsetzung erläutert. Es wird weiters festgehalten, dass die Planungsgrenzen in diesem Projekt zwar abgesteckt sind, die außerhalb des Planungsbereiches liegenden Bereiche der L3 aber dennoch im Auge behalten werden müssen. Es wird nachstehender Beschluss gefasst: Dem Schlussbericht zum Prozess Hofsteigader wird als Grundlage für weitere Planungen zur Neugestaltung der L3 im Bereich Wolfurt und Schwarzach zugestimmt. Eine schrittweise Umsetzung des Verkehrs-, Betriebs- und Gestaltungskonzeptes bis zum Jahr 2015 ist anzustreben. Als Basis für die Umsetzung soll ein detaillierter, zeitlicher Umsetzungsfahrplan mit Kostenschätzung und Schlüssel für die Kostenaufteilung ausgearbeitet werden. Einem Erarbeiten des Umsetzungsfahrplans in einer Übergabeklausur mit Einbeziehung der Bauamtsleiter der Gemeinden wird zugestimmt. Der Vorschlag einer Prioritäten-Aufstellung der einzelnen Teilprojekte durch den Mobilitätsausschuss wird zur Kenntnis genommen. Das Land und die Gemeinden sollen für die Umsetzung folgende Organe einrichten: Lenkungsausschuss, Gesamtprojektleitung, lokales Projektteam in Wolfurt und Schwarzach, bestehendes Kernteam als Controllingorgan. Antragsteller: GR Hans Fetz einstimmig 4. Von Brunhilde Meusburger soll das teilweise als Vorbehaltsfläche gewidmete GST-NR 1299/3 samt darauf befindlichem Wohnhaus Wälderstraße 1a zum Preis von EUR 410.000, -- samt Vermittlungshonorar in Höhe von EUR 10.000, -- und Nebengebühren angekauft werden. Als Vertragspartner soll die Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG fungieren, die bereits Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft ist. Es wird deshalb beschlossen der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG den Auftrag zum Erwerb der Liegenschaft zu den angeführten Konditionen zu erteilen und die erforderlichen Mittel in Form einer Beteiligungserhöhung zu Lasten der Haushaltsrücklage zur Verfügung zu stellen. Zweck des Ankaufes ist einerseits die Arrondierung des bereits im Eigentum der GIG stehenden Grundstükkes, sowie nach Möglichkeit die Nutzung als Kinderhaus (Ganztagsbetreuung uä). Die diesbezüglich erforderlichen Abklärungen sind noch zu treffen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 5. Die gegenwärtige Diskussion mit der beabsichtigten Änderung des Kindergartengesetzes lässt eine Reihe von Veränderungen in der Kinderbetreuung erwarten, wobei die endgültige Richtung derzeit noch nicht klar abzusehen ist. Das neue Kindergartengesetz sieht eine schrittweise Senkung der Kindergartenhöchstzahlen auf schlussendlich maximal 23/Gruppe, eine Mindestöffnungszeit von 7:30 bis 12:30 Uhr, einen größeren Raumbedarf je Kind und einen Anspruch der Dreijährigen (nach Verfügbarkeit) auf einen Kindergartenplatz vor. Vor allem der letzte Punkt bringt aufgrund der tariflichen Situation massive Eingriffe in das bestehende System Kinderbetreungsgruppen/Kindergärten. In den letzten Wochen wurde versucht, regional zu einer Abstimmung der Kindergartentarife zu kommen, was aber aufgrund der unterschiedlichen Strukturen nur in Teilbereichen möglich erscheint. Sobald die derzeit noch fehlenden Rahmenbedingungen vorliegen, soll sich eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines neuen Tarifmodells bestehend aus dem Finanzreferenten sowie GR Elisabeth Fischer, GR Peter Grebenz, GV Tone Böhler und dem Gemeindesekretär konstituieren. 6. Zu den als nicht dringlich erklärten Gesetzesbeschlüssen betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Sozialhilfegesetzes, eine Änderung des Landesumlagegesetzes, ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung und das Wahlrechtsänderungsgesetz 2008 wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 7. Dem Malerbetrieb Wilfried Netzer wird über den Antrag vom 27.3.2008 eine Betriebsansiedlungsförderung in Form einer Kommunalsteuerrückvergütung für die Dauer von 2 Jahren gemäß Förderungsrichtlinien gewährt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 8. Nach Bericht von GR Angelika Moosbrugger werden die Musikschulgebühren für das Schuljahr 2008/09 - vorbehaltlich der ebenfalls erforderlichen Zustimmung der zuständigen Gemeindegremien von Lauterach - gemäß Beilage beschlossen. Die Tarifstruktur wurde nicht verändert, lediglich eine 3%-ige Indexanpassung vorgenommen. Antragsteller: GR Angelika Moosbrugger einstimmig 9. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.3.2008 als genehmigt. 10. a) GV Wolfgang Schwärzler regt an, das Sternen-Gebäude vor dem Abbruch für eine Übung der Polizeihundestaffel oder ähnliche Organisationen zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang berichtet der Vorsitzende, dass mittlerweile ein Projekt für eine Überbauung des Sternenareals vorliege, das aber noch mit dem Gestaltungsbeirat überarbeitet werden müsse. b) Vizebgm. Christian Natter ersucht die Teilnehmer an der e5-Sonntagsveranstaltung der Frühjahrsmesse sich zwecks Anmeldung bei ihm zu melden. c) GR Hans Fetz zeigt einige Fotos der Eröffnung der Schoolwalker-Ausstellung im Landhaus. d) Stellvertretend für eine erkleckliche Anzahl von Mandataren, die heuer die Vollendung ihres 50. Lebensjahres feiern, gratuliert der Vorsitzende mit einem Strauß Blumen GR Elisabeth Fischer, die am 1. April ihren Geburtstag feiern durfte. Schluss der Sitzung: 22.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: VORSCHLAG MUSIKSCHULE WOLFURT-LAUTERACH Schulbeiträge für das Schuljahr 2008/2009 für die SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein, Buch, Schwarzach pro Semester für MusikschülerInnen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (unter diesen Tarif fallen auch SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge bis zum vollendeten 24. Lebensjahr) EINZELSTUNDE € 586, 00 (569) KURZSTUNDE € 390, 00 (379) GRUPPENSTUNDE € 346, 00 (336) MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG € 146, 00 (142) MUSIK. ELEMENTARUNTERRICHT Blockflöte € 173, 00 (168) VORSCHLAG MUSIKSCHULGEBÜHREN für das Schuljahr 2008/2009 Musikschule Wolfurt-Lauterach pro Semester EINZELSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt und Lauterach bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge unterliegen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr diesem Tarif) EUR 219, 00 (213) Erwachsene (aus Wolfurt und Lauterach) EUR 349, 00 (339) EUR 593, 00 (576) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt und Lauterach (Definition wie bei Einzelstunde) EUR 147, 00 (143) Erwachsene aus Wolfurt und Lauterach EUR 249, 00 (242) EUR 403, 00 (392) (Definition wie bei Einzelstunde) EUR 142, 00 (138) Erwachsene aus Wolfurt und Lauterach EUR 242, 00 (235) Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch, Schwarzach) Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch, Schwarzach) KURZSTUNDE (30 min) Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch, Schwarzach) GRUPPENSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt und Lauterach EUR 349, 00 (339) -2- MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG (incl. Spielkreis und Kindergesangsgruppe, Percussionsworkshop) EUR 81, 00 (79) EUR 108, 00(105) MUSIKALISCHER ELEMENTARUNTERRICHT (Blockflöte etc.) ENSEMBLESTUNDEN Für SchülerInnen, die keinen Musikschulunterricht gebucht haben, berechnen wir für die Teilnahme in Ensembles oder Musikworkshops o.ä. pro Semester ein Betrag von EUR 81, 00 (79) Ansonsten wird für das Ensemblespiel der SchülerInnen kein zusätzlicher Beitrag berechnet. FAMILIENERMAESSIGUNG: (für Kinder und Jugendliche aus Wolfurter und Lauteracher Familien) Bei mehreren Kindern aus einer Familie, gewertet nach dem Lebensalter absteigend, ermäßigt sich die Musikschulgebühr um 30 % 60 % 80 % für das 2. Kind für das 3. Kind für das 4. Kind MEHRFACHBELEGUNG: Bei Belegung von mehreren Musikstunden (Fächern oder Instrumenten) wird eine Ermäßigung von 10 % auf alle Stundensätze gewährt. Diese Ermäßigung gilt nur für folgenden Personenkreis aus Wolfurt und Lauterach: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlingen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Andere Sondertarifierungen bedürfen eines Beschlusses des Gemeindevorstandes von Wolfurt oder Lauterach.